Wer die Anwaltskosten einer Scheidung berechnen möchte, braucht drei Zahlen: den Verfahrenswert, die RVG-Gebührentabelle und die Anzahl der streitigen Folgesachen. Mit diesen Werten lässt sich der Gesamtbetrag für Anwalt und Gericht auf den Euro genau vorhersagen – lange bevor du den ersten Termin buchst. Dieser Artikel zeigt dir, wie das konkret funktioniert, welche Beträge 2026 gelten und wo sich Kosten legal einsparen lassen.

Was bestimmt die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die Anwaltsgebühren bei einer Scheidung richten sich nicht nach Stundensätzen, sondern nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher: Streitwert). Das ist der gesetzlich festgelegte Ausgangswert, aus dem alle Gebühren automatisch berechnet werden – geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Drei Faktoren bestimmen den Verfahrenswert für die Scheidung selbst:

Der Mindestwert für den Scheidungsverbund beträgt laut § 43 FamGKG 3.000 Euro. In der Praxis liegt der Verfahrenswert bei einem Durchschnittshaushalt häufig zwischen 6.000 und 15.000 Euro.

Was bestimmt die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Verfahrenswert berechnen: Die Formel für 2026

Das Gericht berechnet den Verfahrenswert für die Scheidung nach § 43 FamGKG so:

  1. Addiere das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner der letzten drei Monate.
  2. Multipliziere diese Summe mit dem Faktor 3 (entspricht einem Quartal).
  3. Ziehe je Kind, das beim Unterhalt berücksichtigt wird, pauschal 250 Euro ab – maximal jedoch bis der Wert auf den Mindestwert von 3.000 Euro sinkt.

Beispiel: Person A verdient netto 2.200 €/Monat, Person B 1.600 €/Monat. Zusammen 3.800 € × 3 = 11.400 € Verfahrenswert. Bei zwei gemeinsamen Kindern: 11.400 € − 500 € = 10.900 €.

Kommen Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Unterhalt hinzu, erhöhen diese den Gesamtverfahrenswert – und damit auch die Gebühren – erheblich.

Verfahrenswert berechnen: Die Formel für 2026

Anwaltskosten aus dem RVG berechnen: Gebührentabelle 2026

Aus dem Verfahrenswert errechnen sich die Anwaltsgebühren nach der Anlage 2 zum RVG (Vergütungsverzeichnis). Ein Scheidungsverfahren löst typischerweise folgende Gebühren aus:

Die Basisgebühr (1,0-fache Gebühr) entnimmst du direkt der RVG-Tabelle. Für einen Verfahrenswert von 10.900 € beträgt die 1,0-fache Gebühr laut Tabelle 572 € (Stand 2026).

Berechnung für das Beispiel (Verfahrenswert 10.900 €):

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur ein Ehepartner zwingend einen Anwalt (Anwaltszwang nach § 114 FamFG). Der andere kann unvertreten bleiben – das spart rund 1.700 €.

Gerichtskosten bei der Scheidung 2026

Neben den Anwaltsgebühren fallen Gerichtskosten an, die vom Gericht nach dem FamGKG erhoben werden. Der Kostenansatz für eine Scheidung beträgt 2,0 Gebühren aus dem Verfahrenswert (Nr. 1310 KV FamGKG).

Beispiel (Verfahrenswert 10.900 €):

Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt, sofern das Gericht keine andere Entscheidung trifft. Jeder Ehepartner zahlt also rund 258 € Gerichtskosten.

Bei streitigen Scheidungen – also wenn Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn ebenfalls gerichtlich geklärt werden – summieren sich die Verfahrenswerte. Ein Zugewinnausgleich von 50.000 € erhöht den Gesamtverfahrenswert um genau diesen Betrag, was die Gebühren sprunghaft steigen lässt.

Gesamtkosten Scheidung berechnen: drei realistische Szenarien

Damit du konkrete Orientierungswerte hast, zeigen drei typische Fälle, welche Gesamtkosten bei einer Scheidung realistisch entstehen:

Szenario 1 – Einvernehmliche Scheidung, ein Anwalt, keine Kinder, niedriges Einkommen
Verfahrenswert: 3.000 € (Mindestwert) | Anwaltskosten: ca. 620 € | Gerichtskosten: ca. 200 € | Gesamt: ca. 820 €

Szenario 2 – Einvernehmliche Scheidung, ein Anwalt, zwei Kinder, mittleres Einkommen
Verfahrenswert: ca. 10.900 € | Anwaltskosten: ca. 1.725 € | Gerichtskosten: ca. 516 € | Gesamt: ca. 2.241 €

Szenario 3 – Streitige Scheidung, zwei Anwälte, Versorgungsausgleich + Unterhalt
Verfahrenswert gesamt: ca. 25.000–40.000 € | Anwaltskosten (2 Anwälte): ca. 5.000–8.000 € | Gerichtskosten: ca. 1.500–2.500 € | Gesamt: ca. 6.500–10.500 €

Diese Zahlen sind Richtwerte. Der tatsächliche Betrag hängt von den genauen Einkommensverhältnissen, Vermögenswerten und dem Umfang der Folgesachen ab.

Es gibt mehrere legitime Wege, die Kosten einer Scheidung erheblich zu senken:

Verfahrenskostenhilfe muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden – idealerweise noch vor Einreichung des Scheidungsantrags, damit keine Vorauszahlungspflicht entsteht.

Verfahrenskostenhilfe 2026: Einkommensgrenzen und Ablauf

Verfahrenskostenhilfe wird bewilligt, wenn das einzusetzende Einkommen (§ 115 ZPO) nach Abzug von Freibeträgen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Die wichtigsten Freibeträge 2026:

Liegt das verbleibende Einkommen unter 20 €/Monat, werden die Kosten vollständig vom Staat übernommen (kostenfreie VKH). Bei einem Einkommen darüber werden Ratenzahlungen festgesetzt – maximal 48 Monatsraten.

Den VKH-Antrag stellst du gemeinsam mit dem Scheidungsantrag über deinen Anwalt beim Familiengericht. Notwendige Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über Verbindlichkeiten.

Häufige Fehler beim Berechnen der Scheidungskosten

Viele Menschen unterschätzen die Gesamtkosten, weil sie nur die Anwaltsgebühr im Blick haben. Folgende Positionen werden häufig vergessen:

Eine realistische Gesamtplanung berücksichtigt alle diese Positionen – nicht nur die RVG-Gebühren des eigenen Anwalts.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Anwalt bei einer Scheidung 2026?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt und einem Verfahrenswert von ca. 10.000 € liegen die Anwaltskosten 2026 bei rund 1.600–1.800 € brutto. Bei streitigen Scheidungen mit zwei Anwälten und mehreren Folgesachen können es 5.000–10.000 € oder mehr werden.

Wie wird der Verfahrenswert für die Scheidung berechnet?

Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner der letzten drei Monate, multipliziert mit 3. Pro unterhaltspflichtigem Kind werden 250 € abgezogen. Der Mindestwert beträgt 3.000 € gemäß § 43 FamGKG.

Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Nein – seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VI R 66/14) sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Ausnahme gilt nur für steuerlich anerkannte Beratungskosten in bestimmten Konstellationen, was im Einzelfall geprüft werden sollte.

Wer zahlt die Anwaltskosten bei der Scheidung?

Jeder Ehepartner zahlt in der Regel die Kosten seines eigenen Anwalts selbst. Die Gerichtskosten werden häufig hälftig geteilt. Bei Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten des bedürftigen Ehepartners ganz oder in Raten.

Was ist Verfahrenskostenhilfe und wer bekommt sie?

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist die staatliche Unterstützung für Menschen, die Scheidungskosten nicht selbst tragen können. Sie wird bewilligt, wenn das bereinigte Nettoeinkommen nach Abzug gesetzlicher Freibeträge unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Antrag wird über den Anwalt beim Familiengericht gestellt.

Lohnt sich eine einvernehmliche Scheidung finanziell?

Ja, deutlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt für beide aus. Das spart die zweite Anwaltsvergütung von rund 1.200–2.500 €, je nach Verfahrenswert. Außerdem entfallen aufwändige Folgesachen, die den Verfahrenswert – und damit alle Gebühren – erheblich erhöhen würden.

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