Eine Scheidung in Deutschland kostet in der Regel zwischen 1.500 € und 8.000 € – je nach Einkommen, Vermögen und ob beide Seiten einen eigenen Anwalt beauftragen. Die genaue Höhe der Scheidungskosten hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab, den das Familiengericht berechnet. Diese Übersicht zeigt, welche Kosten bei einer Scheidung in Deutschland tatsächlich anfallen, wie sie sich zusammensetzen und wo sich Geld sparen lässt.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was kostet eine Scheidung in Deutschland? Die Grundstruktur
Scheidungskosten in Deutschland setzen sich grundsätzlich aus zwei Posten zusammen:
- Gerichtsgebühren (an das Familiengericht)
- Anwaltskosten (mindestens ein Anwalt ist Pflicht)
In Deutschland gilt Anwaltszwang beim Scheidungsverfahren – mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der Antragsteller benötigt immer einen Anwalt. Die andere Partei kann ohne eigenen Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmen – das spart erheblich Kosten.
Beide Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Familiengericht nach § 43 FamGKG festgesetzt wird. Dieser berechnet sich vereinfacht so:
- Grundlage: Dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute
- Mindestwert: 5.000 € (gesetzlicher Mindestverfahrenswert)
- Vermögen über 30.000 € wird anteilig hinzugerechnet
Beispiel: Verdienen beide Partner zusammen 4.000 € netto monatlich, liegt der Verfahrenswert bei 12.000 €. Aus diesem Wert errechnen sich dann Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Scheidung Kosten 2026: Konkrete Beispiele nach Verfahrenswert
Die folgende Tabelle zeigt realistische Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung (ein Anwalt) und einer streitigen Scheidung (zwei Anwälte) für typische Verfahrenswerte:
- Verfahrenswert 5.000 € (Minimum):
Gerichtsgebühren ca. 270 € | Ein Anwalt ca. 800 € | Gesamt ca. 1.070 € - Verfahrenswert 10.000 €:
Gerichtsgebühren ca. 514 € | Ein Anwalt ca. 1.100 € | Gesamt ca. 1.600 € - Verfahrenswert 15.000 €:
Gerichtsgebühren ca. 714 € | Ein Anwalt ca. 1.500 € | Gesamt ca. 2.200 € - Verfahrenswert 20.000 €:
Gerichtsgebühren ca. 914 € | Ein Anwalt ca. 1.900 € | Gesamt ca. 2.800 € - Verfahrenswert 30.000 €:
Gerichtsgebühren ca. 1.314 € | Ein Anwalt ca. 2.700 € | Gesamt ca. 4.000 €
Bei einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten und Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) können die Gesamtkosten schnell auf 5.000 € bis 15.000 € oder mehr steigen – pro Partei.
Wichtig: Alle Beträge sind Richtwerte. Die tatsächliche Abrechnung hängt von konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Gerichtsgebühren bei Scheidung: Wie sie berechnet werden
Die Gerichtsgebühren für das Scheidungsverfahren richten sich nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG. Für das reine Scheidungsverfahren (ohne Folgesachen) fällt eine 2,0-fache Gebühr an (Nr. 1310 KV FamGKG).
Rechenbeispiel bei Verfahrenswert 12.000 €:
- Gebührensatz aus Tabelle § 34 GKG: 279 €
- Faktor 2,0 → Gerichtsgebühr = 558 €
Kommen Folgesachen hinzu, erhöht sich der Verfahrenswert entsprechend:
- Versorgungsausgleich: pauschal 10 % des gemeinsamen Nettoeinkommens × 12 Monate je Anrecht
- Kindesunterhalt: 12-facher Monatsbetrag
- Zugewinnausgleich: strittiger Betrag
Diese Folgesachen werden dem Scheidungsverfahren automatisch angehängt und verteuern es erheblich. Wer sich außergerichtlich einigt – etwa per Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar – kann Folgesachen aus dem Gerichtsverfahren heraushalten und spart bares Geld.
Anwaltskosten bei Scheidung: Was Anwälte abrechnen dürfen
Anwälte rechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Im Scheidungsverfahren fallen typischerweise folgende Gebühren an:
- Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG): 1,3-facher Satz
- Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG): 1,2-facher Satz für den Gerichtstermin
- Auslagenpauschale: 20 € pauschal oder tatsächliche Kosten
- Umsatzsteuer: 19 %
Bei einem Verfahrenswert von 12.000 € ergibt sich daraus eine Anwaltsvergütung von ca. 1.300 € bis 1.600 € brutto für einen Anwalt.
Manche Anwälte bieten für einfache, einvernehmliche Scheidungen auch Pauschalhonorare ab ca. 800 € bis 1.200 € netto an – das ist zulässig, solange das Mindesthonorar nach RVG nicht unterschritten wird. Online-Scheidungsdienste vermitteln häufig solche Pauschalangebote.
Aktuelle Gebührentabellen und einen Kostenrechner für die eigene Situation findest du beim Deutschen Anwaltverein oder direkt beim zuständigen Familiengericht.
Verfahrenskostenhilfe: Scheidung ohne Geld finanzieren
Wer die Scheidungskosten nicht selbst tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach §§ 76 ff. FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO. Das ist das familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe.
VKH übernimmt:
- Gerichtsgebühren vollständig oder anteilig
- Anwaltskosten des eigenen Anwalts
Voraussetzungen für VKH:
- Einkommen unter der Einkommensgrenze (Freibeträge 2026: ca. 528 € Grundfreibetrag + Freibeträge für Kinder und Wohnung)
- Keine verwertbaren Vermögenswerte über 10.000 € (Schonvermögen)
- Scheidungsantrag muss Aussicht auf Erfolg haben (was er bei Trennungsjahr immer hat)
VKH wird beim Familiengericht beantragt – mit dem Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” (amtliches Formular). Bürgergeldempfänger erfüllen die Einkommensvoraussetzungen in der Regel automatisch.
Wichtig: VKH ist ein Darlehen. Wenn das Einkommen später steigt, kann das Gericht Rückzahlung anordnen – bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Einvernehmliche Scheidung: So sinken die Kosten deutlich
Die günstigste Variante ist die einvernehmliche Scheidung: Beide Eheleute sind sich einig, nur eine Partei beauftragt einen Anwalt, die andere stimmt zu. Das spart einen kompletten Anwaltssatz.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung:
- Mindestens 1 Jahr Trennung (§ 1565 Abs. 1 BGB)
- Beide stimmen der Scheidung zu
- Keine strittigen Folgesachen vor Gericht
Wer Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung vorab privat oder notariell regelt, spart erheblich. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet einmalig ca. 500 € bis 2.000 € – ist aber oft günstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren.
Checkliste für eine günstige Scheidung:
- Trennungsjahr vollständig einhalten
- Alle Folgesachen außergerichtlich klären
- Nur ein Anwalt für den Antragsteller
- Ggf. VKH beantragen
- Online-Scheidungsdienst für einfache Fälle prüfen
Monatliche Updates zu Änderungen im Familienrecht, neuen Urteilen und Spartipps rund um Scheidungskosten gibt es im kostenlosen Newsletter – einfach eintragen und informiert bleiben.
Scheidungskosten & Steuern: Was absetzbar ist
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus 2015 sind Scheidungskosten steuerlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar – das hat der Gesetzgeber durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen:
- Kosten für Unterhaltsprozesse können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein
- Anwaltskosten für berufliche Aspekte (z. B. Auseinandersetzung um Betriebsvermögen) können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gelten
Im Regelfall gilt: Scheidungskosten sind private Lebenshaltungskosten und steuerlich nicht verwertbar. Wer unsicher ist, sollte die eigene Situation mit einem Steuerberater prüfen – gerade wenn unternehmerisches Vermögen oder Immobilien betroffen sind.
Wer zahlt die Scheidungskosten? Kostenverteilung im Verfahren
Bei einer einvernehmlichen Scheidung trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Kosten – die Gerichtsgebühren werden hälftig geteilt (§ 150 Abs. 1 FamFG). Der Antragsteller legt die Gerichtsgebühren vor, kann sie aber zur Hälfte vom anderen Ehegatten zurückfordern.
Bei streitiger Scheidung gilt:
- Das Gericht entscheidet nach Ermessen über die Kostenverteilung
- Wer mit seinem Antrag scheitert, trägt häufig die Kosten
- Bei Scheidung ohne Schuldprinzip (seit 1977) gibt es keine automatische Kostentragung durch den „Schuldigen”
Anwaltskosten trägt jede Partei selbst – es sei denn, VKH deckt sie ab. Ein Unterhaltsberechtigter kann vom anderen Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB einen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn dieser leistungsfähig ist und der Berechtigte die Kosten nicht selbst aufbringen kann.
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026 durchschnittlich?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von ca. 3.000–4.000 € liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1.500 € und 2.500 €. Bei streitigen Scheidungen mit Folgesachen können pro Partei 5.000 € bis 15.000 € anfallen. Der Mindestkostenrahmen liegt bei ca. 1.000–1.200 € (Mindestverfahrenswert 5.000 €, ein Anwalt).
Wie wird der Verfahrenswert bei einer Scheidung berechnet?
Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute (§ 43 FamGKG). Der gesetzliche Mindestwert beträgt 5.000 €. Vermögen über 30.000 € wird anteilig hinzugerechnet. Folgesachen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich erhöhen den Verfahrenswert zusätzlich.
Kann ich die Scheidungskosten vom Finanzamt absetzen?
Nein – seit der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ausnahmen gelten nur für Kosten, die eindeutig beruflichen oder betrieblichen Charakter haben, etwa bei Auseinandersetzungen um Betriebsvermögen.
Was ist Verfahrenskostenhilfe und wer hat Anspruch darauf?
Verfahrenskostenhilfe (VKH) übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten für Personen mit geringem Einkommen (§§ 76 ff. FamFG). Bürgergeldempfänger erfüllen die Einkommensvoraussetzungen meist automatisch. VKH ist ein staatliches Darlehen – bei späterem Einkommensanstieg kann Rückzahlung verlangt werden.
Brauchen bei einer Scheidung beide Seiten einen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn der Antragsteller einen Anwalt hat. Die andere Partei kann dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das spart eine komplette Anwaltsvergütung und senkt die Gesamtkosten erheblich.
Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland und entstehen dabei laufende Kosten?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Einreichen des Antrags in der Regel 3 bis 6 Monate. Laufende Kosten entstehen dabei nicht – die Gebühren fallen einmalig an. Bei Streit und mehreren Gerichtsterminen kann sich das Verfahren auf 1 bis 3 Jahre verlängern, was die Anwaltskosten durch zusätzliche Terminsgebühren erhöht.
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