Eine Scheidung kostet in Deutschland im Jahr 2026 je nach Einkommen und Vermögen zwischen 800 € und mehreren tausend Euro — und das, bevor irgendein Streit über Unterhalt oder Vermögensaufteilung beginnt. Wer die Kosten für Gericht und Anwalt kennt, bevor er den ersten Schritt macht, spart Zeit, Nerven und oft viel Geld. Dieser Artikel zeigt dir, wie sich die Scheidungskosten 2026 konkret zusammensetzen, welche Faktoren den Verfahrenswert bestimmen und wie du die Ausgaben gezielt niedrig hältst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wie entstehen Scheidungskosten 2026 — Gericht und Anwalt im Überblick
Bei einer Scheidung entstehen grundsätzlich zwei Kostenblöcke: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch: Streitwert), der vom Familiengericht festgesetzt wird.
Der Verfahrenswert für das reine Scheidungsverfahren berechnet sich nach § 43 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen). Grundlage sind die Nettoeinkommen beider Eheleute in den letzten drei Monaten vor Antragstellung, multipliziert mit dem Faktor 3. Hinzu kommt ein Aufschlag für den Versorgungsausgleich — je Rentenanwartschaft pauschal 20 % des Verfahrenswerts der Ehe, mindestens jedoch 1.000 € pro Anrecht.
- Beispiel: Beide Partner verdienen zusammen netto 4.000 € monatlich → Verfahrenswert Ehe: 12.000 €. Bei zwei Rentenanwartschaften kommen 2 × 20 % × 12.000 € = 4.800 € hinzu → Gesamtverfahrenswert: 16.800 €.
Aus diesem Verfahrenswert errechnen sich dann sowohl die Gerichtsgebühren (nach GKG-Kostenverzeichnis) als auch die Anwaltsgebühren (nach RVG — Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Gerichtsgebühren bei der Scheidung 2026 — konkrete Beträge
Das Familiengericht erhebt für das Scheidungsverfahren eine 2,0-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 1111 KV FamGKG. Der Betrag aus dem Beispiel oben (Verfahrenswert 16.800 €) liegt damit bei rund 638 € Gerichtsgebühren.
Folgende Richtwerte gelten 2026 für typische Verfahrenswerte:
- Verfahrenswert 8.000 € → Gerichtsgebühr ca. 356 €
- Verfahrenswert 12.000 € → Gerichtsgebühr ca. 478 €
- Verfahrenswert 16.000 € → Gerichtsgebühr ca. 622 €
- Verfahrenswert 25.000 € → Gerichtsgebühr ca. 890 €
- Verfahrenswert 50.000 € → Gerichtsgebühr ca. 1.590 €
Wichtig: Wenn zusätzliche Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich im Verbundverfahren verhandelt werden, erhöhen sich Verfahrenswert und damit auch die Gerichtsgebühren erheblich.
Die Gerichtsgebühr wird in der Regel zu gleichen Teilen von beiden Ehepartnern getragen, sofern das Gericht nichts anderes anordnet (§ 150 FamFG).

Anwaltskosten bei der Scheidung 2026 — was der Anwalt wirklich kostet
Bei der Scheidung besteht Anwaltszwang: Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein (§ 114 Abs. 4 FamFG). Der andere Partner kann — wenn er keine eigenen Anträge stellt — ohne Anwalt erscheinen. Das spart erheblich.
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG): 1,3-facher Satz
- Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG): 1,2-facher Satz für den Gerichtstermin
- Zzgl. Pauschale für Post und Telekommunikation: 20 € pauschal oder 20 % der Gebühren, max. 20 €
- Zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
Beim Verfahrenswert von 16.800 € entstehen für einen Anwalt damit ca. 1.460 – 1.700 € (inkl. MwSt.), je nach Einigung im Termin. Sind beide Partner anwaltlich vertreten, verdoppelt sich dieser Betrag für das Paar.
Stundenhonorar statt RVG? Manche Anwälte bieten Stundensätze zwischen 150 € und 350 € an, was bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen günstiger sein kann. Eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 3a RVG ist dafür Pflicht.
Gesamtkosten Scheidung 2026 — was du realistisch einplanen solltest
Die folgende Tabelle gibt Orientierung für typische Einkommenssituationen. Basis: einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen, ein Anwalt auf einer Seite.
- Gesamteinkommen netto 2.500 €/Monat → Verfahrenswert ca. 9.000 € → Gesamtkosten ca. 1.100 – 1.400 €
- Gesamteinkommen netto 4.000 €/Monat → Verfahrenswert ca. 14.000 € → Gesamtkosten ca. 1.600 – 2.100 €
- Gesamteinkommen netto 6.000 €/Monat → Verfahrenswert ca. 20.000 € → Gesamtkosten ca. 2.200 – 2.900 €
- Streitige Scheidung mit Unterhalt und Zugewinn → Verfahrenswert schnell über 50.000 € → Gesamtkosten 6.000 – 15.000 €+
Diese Beträge sind Richtwerte. Das Gericht setzt den Verfahrenswert am Ende selbst fest; Abweichungen sind möglich.
Scheidungskosten senken — diese Möglichkeiten gibt es 2026
Wer die Scheidungskosten im Rahmen halten möchte, hat mehrere konkrete Hebel:
- Einvernehmliche Scheidung: Beide Partner sind sich einig und nur einer beauftragt einen Anwalt. Der andere erscheint ohne Anwalt zum Termin. Das spart eine komplette Anwaltsrechnung.
- Trennungsjahr vollständig abwarten: Der Scheidungsantrag darf frühestens nach einem Jahr Trennung gestellt werden (§ 1565 BGB). Wer zu früh einreicht und abgewiesen wird, zahlt doppelte Kosten.
- Folgesachen ausklammern: Unterhalts- und Vermögensfragen können auch nach der Scheidung außergerichtlich oder in separaten Verfahren geregelt werden — das hält den Verfahrenswert der Scheidung selbst niedrig.
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen: Wer wenig Einkommen hat, kann nach §§ 76 ff. FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Gericht übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise — auch für den Anwalt.
- Online-Scheidung nutzen: Viele Kanzleien bieten inzwischen die komplette Abwicklung per E-Mail und Videotermin an. Die Kosten sind identisch (RVG gilt immer), aber der Aufwand ist geringer und Termine sind flexibler.
Aktuelle Änderungen bei der Verfahrenskostenhilfe und Einkommensgrenzen findest du in unserem kostenlosen Newsletter — wir informieren monatlich über neue Urteile und gesetzliche Anpassungen im Familienrecht.
Verfahrenskostenhilfe 2026 — wer hat Anspruch und wie wird sie beantragt
Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist das familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe und ermöglicht einkommensschwachen Personen, eine Scheidung auch ohne eigene finanzielle Mittel durchzuführen.
- Das einzusetzende Einkommen (nach Abzug von Freibeträgen) darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten
- Freibetrag für den Antragsteller: 619 €/Monat (2026, § 115 ZPO i.V.m. der aktuellen Bekanntmachung)
- Zusätzlicher Freibetrag für Erwerbstätigkeit: 252 €/Monat
- Freibetrag pro unterhaltspflichtigem Kind (je nach Alter): 424 – 580 €/Monat
- Miete und Heizkosten werden ebenfalls abgezogen (in angemessener Höhe)
So wird VKH beantragt:
- Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” (Vordruck des Justizministeriums) ausfüllen
- Belege beifügen: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, Unterhaltsnachweise
- Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen — der Anwalt erledigt das in der Regel
Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtskosten. Je nach Einkommen kann eine Rückzahlungspflicht in Raten von max. 48 Monatsraten entstehen (§ 120a ZPO).
Scheidungskosten bei der Steuererklärung — was absetzbar ist
Scheidungskosten gelten seit dem BFH-Urteil vom 18.05.2017 (Az. VI R 9/16) grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG — der Bundesfinanzhof hat diese Abzugsmöglichkeit gestrichen.
Ausnahmen, die weiterhin absetzbar sein können:
- Anwaltskosten für den Unterhalt (als Werbungskosten, wenn Unterhalt als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1a EStG geltend gemacht wird)
- Kosten für den Zugewinnausgleich in bestimmten Konstellationen
- Kosten im Zusammenhang mit beruflich genutztem Vermögen
Eine individuelle steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich vor allem bei höheren Verfahrenskosten.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Scheidung beim Gericht 2026?
Die Gerichtsgebühren bei einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 €/Monat beträgt der Verfahrenswert rund 16.000–17.000 €, die Gerichtsgebühr liegt dann bei ca. 620–640 €. Höhere Einkommen oder zusätzliche Streitpunkte erhöhen diesen Betrag.
Was kostet ein Anwalt bei der Scheidung 2026?
Anwaltskosten bei der Scheidung richten sich nach dem RVG und dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 16.000 € kostet ein Anwalt inklusive Mehrwertsteuer ca. 1.450–1.700 €. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt oft nur ein Anwalt für einen Partner.
Wie kann ich die Scheidungskosten niedrig halten?
Die wirksamste Methode ist die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt — das spart eine komplette Anwaltsrechnung. Außerdem sollten Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn möglichst ausgekoppelt werden, damit der Verfahrenswert der Scheidung selbst gering bleibt.
Wer zahlt die Anwaltskosten bei der Scheidung?
Grundsätzlich zahlt jeder Partner seinen eigenen Anwalt selbst. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Nur in bestimmten Fällen — etwa bei mutwilliger Verfahrensverzögerung — kann das Gericht eine andere Kostenverteilung anordnen (§ 150 FamFG).
Kann ich Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen?
Ja. Verfahrenskostenhilfe (VKH) wird bewilligt, wenn das bereinigte Einkommen die gesetzlichen Freibeträge nicht übersteigt. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 619 €/Monat. Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht.
Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Seit dem BFH-Urteil von 2017 sind allgemeine Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Kosten für den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich können jedoch in bestimmten Konstellationen steuerlich geltend gemacht werden — ein Steuerberater klärt das im Einzelfall.
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