Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Deutschland mindestens 600–900 € Anwaltskosten plus Gerichtskosten — und läuft bei guter Vorbereitung in 3–6 Monaten durch. Wer den Ablauf kennt und typische Fehler vermeidet, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven: Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie das Verfahren funktioniert, welche Kosten anfallen und wo Paare ohne Streit die meisten Fehler machen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung genau?
Eine einvernehmliche Scheidung (auch: einverständliche Scheidung) liegt vor, wenn beide Ehepartner die Trennung wollen und keine strittigen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung offen sind. Rechtlich gesehen gibt es diesen Begriff im Gesetz nicht explizit — entscheidend ist § 1565 BGB: Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft seit mindestens einem Jahr aufgehoben ist und beide der Scheidung zustimmen.
Der wichtigste Vorteil: Reicht nur einer der Partner den Scheidungsantrag ein und stimmt der andere zu, braucht nur dieser eine Anwalt. Der andere Partner muss keinen eigenen Anwalt beauftragen. Das ist der größte Kostenhebel bei der einvernehmlichen Scheidung.
- Trennungsjahr: 1 Jahr Getrenntleben ist Pflicht (§ 1565 Abs. 2 BGB)
- Getrenntleben: Auch in derselben Wohnung möglich, wenn Tisch und Bett getrennt sind
- Zustimmung: Der andere Partner stimmt dem Antrag zu — schriftlich im Verfahren
- Versorgungsausgleich: Wird automatisch vom Gericht durchgeführt, sofern nicht ausgeschlossen

Scheidung einvernehmlich: Ablauf in 6 klaren Schritten
- Trennungsjahr abwarten: Ab dem Tag der Trennung läuft die Frist. Wichtig: Das genaue Datum notieren — das Familiengericht fragt danach. Die Frist endet frühestens nach 365 Tagen.
- Rentenauskunft einholen: Beide Partner müssen ihre Rentenversicherungszeiten beim Gericht einreichen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Antrag eine Kontenklärung bereit. Tipp: Diesen Antrag frühzeitig stellen, da die Bearbeitung 4–8 Wochen dauern kann.
- Anwalt beauftragen: Nur der antragstellende Partner benötigt einen Anwalt (Anwaltszwang vor dem Familiengericht, § 114 FamFG). Der andere Partner kann zustimmen, ohne eigenen Anwalt.
- Scheidungsantrag einreichen: Der Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Zuständig ist in der Regel das Gericht am gemeinsamen Wohnort oder am Wohnort der Kinder.
- Anhörungstermin: Das Gericht lädt beide Partner zu einem kurzen Termin — oft nur 15–30 Minuten. Der nicht anwaltlich vertretene Partner erklärt die Zustimmung mündlich. Der Versorgungsausgleich wird besprochen.
- Scheidungsbeschluss: Das Gericht erlässt den Beschluss. Mit Rechtskraft — meist nach einem Monat Einspruchsfrist — ist die Scheidung wirksam.
Gesamtdauer bei reibungslosem Ablauf: 3 bis 6 Monate nach Einreichung des Antrags, sofern das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung 2026: Tabelle und Beispiele
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, den das Gericht nach dem Nettoeinkommen beider Partner berechnet. Grundlage ist § 43 FamGKG: Der Verfahrenswert entspricht in der Regel dem dreifachen Nettoeinkommen beider Partner, mindestens jedoch 3.000 €.
Beispielrechnung: Gesamtnettoeinkommen 3.500 € mtl.
- Verfahrenswert: 3.500 € × 3 = 10.500 €
- Gerichtskosten (1,5-fache Gebühr nach GKG): ca. 534 €
- Anwaltskosten (1 Anwalt, 1,3-fache Gebühr nach RVG): ca. 864 €
- Gesamtkosten: ca. 1.398 €
Beispielrechnung: Gesamtnettoeinkommen 5.000 € mtl.
- Verfahrenswert: 5.000 € × 3 = 15.000 €
- Gerichtskosten: ca. 714 €
- Anwaltskosten: ca. 1.171 €
- Gesamtkosten: ca. 1.885 €
Hinzu kommt der Versorgungsausgleich: Für jedes Rentenkonto, das ausgeglichen wird, fällt ein zusätzlicher Verfahrenswert von 10 % des Hauptverfahrenswerts an (mindestens 1.000 € je Anrecht, § 50 FamGKG). Wer den Versorgungsausgleich einvernehmlich ausschließen möchte, braucht dafür einen notariellen Ehevertrag oder eine notarielle Vereinbarung — was wiederum Kosten verursacht.
Verfahrenskostenhilfe (VKH): Wer kein ausreichendes Einkommen hat, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe nach § 76 FamFG beantragen. Die Prüfung erfolgt anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse — ähnlich wie beim Prozesskostenhilfeantrag.
Die häufigsten Fehler bei der einvernehmlichen Scheidung — und wie du sie vermeidest
Auch wenn beide einig sind, passieren regelmäßig Fehler, die Zeit kosten, die Kosten erhöhen oder später zu rechtlichen Problemen führen.
Fehler 1: Den Versorgungsausgleich unterschätzen
Viele Paare glauben, bei kurzer Ehedauer oder ähnlichem Einkommen sei der Versorgungsausgleich nebensächlich. Tatsächlich können auch bei einer 5-jährigen Ehe erhebliche Ausgleichsansprüche entstehen. Das Gericht führt ihn automatisch durch — ohne aktives Zutun. Wer ihn ausschließen will, muss das vor dem Scheidungstermin notariell vereinbaren.
Fehler 2: Keine schriftliche Trennungsvereinbarung
Wer gemeinsames Eigentum, Schulden oder laufende Verträge hat und nichts schriftlich regelt, riskiert nach der Scheidung langwierige Auseinandersetzungen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell beurkundet nach § 1585c BGB) schafft Rechtssicherheit für Unterhalt, Immobilien und Hausrat.
Fehler 3: Rentenauskunft zu spät anfordern
Das Familiengericht wartet auf die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Wird der Antrag erst nach der Beauftragung des Anwalts gestellt, verzögert sich das Verfahren um Monate. Die Kontenklärung frühzeitig — am besten schon kurz nach dem Trennungsjahr — anstoßen.
Fehler 4: Gemeinsame Wohnung ungeklärt lassen
Ist eine Immobilie im gemeinsamen Eigentum, muss geregelt werden, wer sie übernimmt oder ob sie verkauft wird. Die Scheidung löst das Miteigentum nicht automatisch auf. Ein ungeklärtes Miteigentum kann zur Teilungsversteigerung führen — das kostet deutlich mehr als eine einvernehmliche Lösung.
Fehler 5: Den Unterhalt nicht schriftlich regeln
Nachehelicher Unterhalt (§ 1569 ff. BGB) entsteht nicht automatisch — aber wer Ansprüche hat und sie nicht geltend macht, verliert sie möglicherweise durch Verjährung oder Verwirkung. Mündliche Absprachen sind vor Gericht schwer durchsetzbar.
Online-Scheidung: Seriös oder Kostenfalle?
Seit einigen Jahren bieten Anwaltskanzleien sogenannte Online-Scheidungen an. Das bedeutet: Die Kommunikation läuft per E-Mail und Videokonferenz, Unterlagen werden digital eingereicht. Der Anwalt handelt dabei völlig regulär — es ist kein rechtliches Sonderverfahren, sondern lediglich ein digitalisierter Ablauf.
Für einvernehmliche Scheidungen ohne Kinder und ohne strittige Vermögensfragen kann das eine praktische Option sein. Die gesetzlichen Gebühren nach RVG sind dabei identisch — seriöse Anbieter erheben keine Zusatzgebühren. Vorsicht ist geboten bei Angeboten, die deutlich unter den gesetzlichen Mindestgebühren liegen oder pauschale Paketpreise ohne Aufschlüsselung nennen.
Checkliste für eine seriöse Online-Scheidung:
- Anwalt ist im deutschen Anwaltsverzeichnis gelistet
- Gebühren werden transparent nach RVG aufgeschlüsselt
- Kein Vorauszahlung ohne Mandatsvertrag
- Datenschutzkonforme Datenübertragung
Wer sich regelmäßig über Änderungen im Familienrecht informieren möchte, findet im kostenlosen Newsletter monatlich aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen — ohne Fachchinesisch.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Was sollte geregelt sein?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist das wichtigste Dokument neben dem Scheidungsbeschluss. Sie regelt alles, was das Gericht nicht automatisch entscheidet. Notarielle Beurkundung ist bei bestimmten Regelungen Pflicht — etwa beim Unterhaltsverzicht oder bei Immobilien.
Diese Punkte gehören in eine vollständige Vereinbarung:
- Nachehelicher Unterhalt: Höhe, Dauer, Verzicht (§ 1585c BGB)
- Kindesunterhalt: Kann nicht vollständig ausgeschlossen werden — Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bleibt bestehen
- Sorgerecht und Umgang: Gemeinsames Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen; Umgangsregelungen können schriftlich fixiert werden
- Vermögensaufteilung: Hausrat, Fahrzeuge, Bankkonten, Wertpapiere
- Immobilien: Übertragung, Verkauf, Ausgleichszahlungen
- Schulden: Wer haftet für welche gemeinsamen Verbindlichkeiten?
- Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Modifikation nur notariell möglich
Eine vollständige notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet je nach Regelungsumfang zwischen 500 € und mehreren Tausend Euro — ist aber in vielen Fällen die günstigere Alternative zu einem späteren Streit vor Gericht.
Trennungsjahr: Was gilt als Getrenntleben?
Das Trennungsjahr nach § 1567 BGB ist zwingende Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung. Getrenntleben bedeutet nicht zwingend, dass einer auszieht — es reicht, wenn innerhalb der gemeinsamen Wohnung keine Haushalts- und Lebensgemeinschaft mehr besteht.
Kriterien für Getrenntleben in einer Wohnung:
- Keine gemeinsame Haushaltsführung (kein gemeinsames Kochen, Waschen, Einkaufen)
- Getrennte Schlafräume
- Keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Paar
- Möglichst dokumentieren: Zeugenaussagen, Kontoauszüge mit getrennten Ausgaben
Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht automatisch — sofern sie erkennbar gescheitert sind (§ 1567 Abs. 2 BGB). Das Datum der Trennung sollte schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel per datierter E-Mail oder Brief.
Sonderfall: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nach § 1565 Abs. 2 BGB nur in Ausnahmefällen möglich — etwa bei unzumutbarer Härte. Das ist ein hoher Standard und wird von Gerichten selten anerkannt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Deutschland?
Nach Einreichung des Scheidungsantrags dauert das Verfahren in der Regel 3 bis 6 Monate. Das setzt voraus, dass das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist und die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung vorliegt. In stark ausgelasteten Gerichten kann es auch 8–10 Monate dauern.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung bei einem Anwalt?
Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.500 € monatlich entstehen Gesamtkosten von rund 1.300–1.500 €, bei 5.000 € Nettoeinkommen ca. 1.800–2.000 €. Die genauen Beträge hängen vom Verfahrenswert ab, der nach § 43 FamGKG berechnet wird. Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Brauchen bei einer einvernehmlichen Scheidung beide einen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn der antragstellende Partner einen Anwalt beauftragt. Der andere Partner kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das spart erhebliche Kosten — ein zweiter Anwalt würde die Gesamtkosten fast verdoppeln.
Kann man sich ohne Trennungsjahr einvernehmlich scheiden lassen?
In der Regel nicht. § 1565 Abs. 2 BGB verlangt mindestens ein Jahr Getrenntleben, bevor das Gericht die Scheidung ausspricht — auch wenn beide zustimmen. Ausnahmen gelten nur bei unzumutbarer Härte, was ein sehr hoher rechtlicher Standard ist.
Was passiert beim Versorgungsausgleich bei der einvernehmlichen Scheidung?
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht automatisch durchgeführt und gleicht Rentenanwartschaften aus der Ehezeit aus. Beide Partner müssen dafür Renteninformationen vorlegen. Wer den Versorgungsausgleich ausschließen will, muss das vor dem Scheidungstermin notariell vereinbaren.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wann ist sie Pflicht?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Unterhalt, Vermögensaufteilung, Immobilien und Schulden außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber dringend empfehlenswert, wenn gemeinsames Eigentum oder Unterhaltsansprüche vorhanden sind. Bestimmte Regelungen — etwa Unterhaltsverzicht oder Immobilienübertragung — müssen notariell beurkundet werden.
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