Ich saß mit meinem Laptop am Küchentisch und scrollte durch irgendwelche Seiten, der Kaffee wurde kalt neben mir — und plötzlich las ich da was von Wohngeld und dass sich was ändern soll 2026. Meine erste Reaktion war, das ignorieren zu können, aber dann dachte ich: warte, wenn das erhöht wird, betrifft mich das ja vielleicht doch. Ich mein, nach der Trennung war jeder Euro wichtig, und ich hatte keine Ahnung, ob das für meine Situation überhaupt relevant ist oder ob sich da was für mich ändern könnte. Also fing ich an zu recherchieren, was diese Erhöhung überhaupt bedeutet und wer davon profitiert.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wohngeld 2026: Was hat sich geändert und warum
Das Wohngeld wurde mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Der Empfängerkreis wurde massiv ausgeweitet, Beträge angehoben und eine dauerhafte Dynamisierung eingeführt. Seit 2023 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst — das ist in § 43 WoGG (Wohngeldgesetz) verankert.
Die erste reguläre Dynamisierung nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz griff zum 1. Januar 2025. Für 2026 gelten diese angepassten Werte weiter, da die nächste planmäßige Anpassung nach § 43 WoGG erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Das bedeutet: Die Wohngeldtabelle 2026 entspricht der Tabelle aus 2025 — mit den damals eingearbeiteten Anpassungen von rund 15 Prozent gegenüber den Ausgangswerten von 2023.
Vor der Reform 2023 bezogen in Deutschland rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Nach der Ausweitung stieg die Zahl laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf rund 1,4 Millionen Haushalte. Wer seinen Anspruch noch nicht geprüft hat, sollte das 2026 nachholen — gerade nach einer Trennung verändern sich Einkommen und Haushaltsgröße so stark, dass Wohngeld plötzlich möglich wird, auch wenn es vorher nie ein Thema war.
Rechtsgrundlage: Das Wohngeld ist in § 1 WoGG als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss definiert. Es ist eine staatliche Sozialleistung ohne Rückzahlungspflicht und keine Schulden. Es wird vom zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde oder des Landkreises gezahlt.

Wohngeldtabelle 2026: Beträge nach Haushaltsgröße und Mietstufe
Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus drei Variablen: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der anerkannten Miete (gekappt durch Höchstbeträge nach Mietstufe) und dem maßgeblichen Haushaltseinkommen. Die Formel ist in § 19 WoGG gesetzlich definiert und wird durch die Wohngeldverordnung konkretisiert.
Die Mietstufen reichen von I (sehr ländlich, niedrige Mieten) bis VII (Hochpreisregionen wie München oder Frankfurt). Wer in einer Stadt wie München wohnt, hat höhere Mietobergrenzen — zahlt aber auch mehr und profitiert entsprechend anders.
Mietobergrenzen 2026 (§ 12 WoGG) — Beispielwerte für ausgewählte Haushaltsgrößen:
- 1-Personen-Haushalt, Mietstufe I: 404 €/Monat Mietobergrenze
- 1-Personen-Haushalt, Mietstufe III: 490 €/Monat Mietobergrenze
- 1-Personen-Haushalt, Mietstufe V: 592 €/Monat Mietobergrenze
- 1-Personen-Haushalt, Mietstufe VII: 692 €/Monat Mietobergrenze
- 2-Personen-Haushalt, Mietstufe III: 604 €/Monat Mietobergrenze
- 3-Personen-Haushalt, Mietstufe III: 700 €/Monat Mietobergrenze
- 4-Personen-Haushalt, Mietstufe III: 804 €/Monat Mietobergrenze
Die Mietobergrenzen wurden mit der Dynamisierung 2025 angehoben und gelten unverändert für 2026. Entscheidend: Nur die tatsächliche Bruttokaltmiete bis zur Mietobergrenze fließt in die Berechnung ein — Heizkosten bleiben außen vor.
Wohngeldbeträge 2026 — Beispielrechnungen:
- 1-Person, Mietstufe III, Einkommen 1.100 €/Monat, Miete 490 €: Wohngeld ca. 190–230 € (Berechnung nach § 19 WoGG-Formel)
- 2-Personen-Haushalt (Alleinerziehende + 1 Kind), Mietstufe III, Einkommen 1.400 €/Monat, Miete 600 €: Wohngeld ca. 230–290 €
- 3-Personen-Haushalt, Mietstufe IV, Einkommen 1.800 €/Monat, Miete 720 €: Wohngeld ca. 280–340 €
Diese Beträge sind Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Formel — der exakte Betrag hängt von Freibeträgen, Kinderzulagen und dem genauen anrechenbaren Einkommen ab. Den genauen Betrag berechnet der offizielle Wohngeldrechner des BMWSB unter wohngeldrechner.bmwsb.bund.de (Quelle: BMWSB 2026).

Wer hat 2026 Anspruch auf Wohngeld — Voraussetzungen nach § 3 WoGG
Wohngeld ist keine Bedürftigkeitsleistung wie das Bürgergeld (§ 20 SGB II), sondern eine einkommensabhängige Sozialleistung für Menschen, die Wohnkosten nicht vollständig aus eigener Kraft tragen können — aber auch nicht so wenig verdienen, dass sie in das Bürgergeld-System fallen.
Anspruch haben nach § 3 WoGG Personen, die:
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- Mieter oder selbst nutzende Eigentümer einer Wohnung sind,
- nicht bereits Empfänger einer Transferleistung sind, die Wohnkosten umfasst (kein Wohngeld neben Bürgergeld nach § 7 Abs. 1 WoGG, kein Wohngeld neben Sozialhilfe nach § 7 Abs. 2 WoGG),
- ein Haushaltseinkommen haben, das die Einkommensgrenzen des § 20 WoGG nicht überschreitet.
Wichtig nach Trennung oder Scheidung: Wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und ein neuen Haushalt gründet, gilt er als eigenständiger Haushalt im Sinne des WoGG. Das Einkommen des Ex-Partners wird nicht mehr angerechnet. Gleichzeitig kann ein erhaltener Unterhalt als anrechenbares Einkommen nach § 14 WoGG in die Berechnung einfließen — allerdings mit Freibeträgen.
Wer ist ausgeschlossen? Wohngeld wird nicht gewährt an Personen, die Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter (SGB XII), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Hintergrund: Diese Leistungen umfassen bereits Unterkunftskosten nach § 22 SGB II. Wer hingegen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt und trotzdem wenig hat, ist genau die Kernzielgruppe des Wohngelds.
Einkommensgrenzen 2026 (§ 20 WoGG) — ungefähre Richtwerte:
- 1-Personen-Haushalt: bis ca. 1.800–2.000 € Brutto-Haushaltseinkommen monatlich anspruchsberechtigt (je nach Mietstufe und Miethöhe)
- 2-Personen-Haushalt: bis ca. 2.500–2.800 € monatlich
- 4-Personen-Haushalt: bis ca. 3.800–4.200 € monatlich
Diese Grenzen sind keine Fixwerte — sie verschieben sich je nach tatsächlicher Miete und Mietstufe. Wer an der Grenze liegt, sollte den Antrag trotzdem stellen: Die Wohngeldbehörde berechnet und bescheidet, Selbsteinschätzungen führen zu Fehlern.
Einkommensberechnung für Wohngeld 2026: Was zählt, was nicht
Das anrechenbare Haushaltseinkommen ist der technisch wichtigste Begriff im Wohngeldrecht. Es ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen auf dem Gehaltszettel und auch nicht mit dem steuerlichen Einkommen. Es wird nach §§ 13–18 WoGG eigenständig berechnet.
Ausgangspunkt: Jahreseinkommen (§ 14 WoGG)
Zum Haushaltseinkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder: Lohn und Gehalt, selbstständige Einkünfte, Renten, Unterhaltszahlungen (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Kindergeld (255 €/Monat je Kind nach § 66 EStG), Elterngeld über den Sockelbetrag hinaus sowie andere Sozialleistungen — aber nicht das Bürgergeld selbst.
Abzüge und Freibeträge (§§ 16, 17 WoGG):
- Pauschalabzug für Steuern und Sozialversicherung: je nach Einkommensart zwischen 10 und 30 Prozent des Bruttoeinkommens
- Freibetrag für schwerbehinderte Personen (GdB ≥ 100 oder Merkzeichen): 1.500 €/Jahr (§ 17 Nr. 4 WoGG)
- Freibetrag für Alleinerziehende: 1.320 €/Jahr (§ 17 Nr. 1 WoGG)
- Freibetrag für Kinder die eigenes Einkommen haben: bis zu 1.200 €/Jahr (§ 17 Nr. 2 WoGG)
- Freibetrag für Pflegeleistungen: bis 7.680 €/Jahr (§ 17 Nr. 7 WoGG)
Was bedeutet das konkret nach einer Trennung?
Wer als Alleinerziehende/r mit zwei Kindern 1.600 € brutto verdient, profitiert vom Freibetrag für Alleinerziehende (1.320 € jährlich) und dem pauschalen Steuerabzug. Das anrechenbare Jahreseinkommen kann dadurch deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen — und der Wohngeldanspruch entsprechend höher ausfallen als intuitiv erwartet.
Unterhaltszahlungen: Kindesunterhalt, den der andere Elternteil zahlt, fließt als Einkommen des Kindes in die Berechnung ein. Der Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen (§ 17 Nr. 2 WoGG) mildert das ab. Der Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG (bis 5 Jahre: 227 €/Monat; 6–11 Jahre: 301 €/Monat; 12–17 Jahre: 395 €/Monat nach § 2 UhVorschG) zählt ebenfalls als Einkommen des Kindes, nicht der Mutter oder des Vaters.
Wohngeld und Bürgergeld 2026: Wer bekommt was — und was schließt sich aus
Das ist eine der häufigsten Verwechslungen: Wohngeld und Bürgergeld existieren nebeneinander im System, aber nicht für dieselbe Person gleichzeitig. Das schließt § 7 Abs. 1 WoGG ausdrücklich aus.
Bürgergeld 2026 (§ 20 SGB II):
- Alleinstehend: 563 €/Monat (§ 20 Abs. 2 SGB II)
- Partner (je): 506 €/Monat (§ 20 Abs. 3 SGB II)
- Kind 6–13 Jahre: 357 €/Monat (§ 23 Nr. 1 SGB II)
- Kind 14–17 Jahre: 471 €/Monat (§ 23 Nr. 1 SGB II)
- Kind unter 6 Jahre: 357 €/Monat (§ 23 Nr. 1 SGB II)
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Wohnkosten (Miete + Heizung) nach § 22 SGB II vom Jobcenter übernommen — bis zur Angemessenheitsgrenze. Wohngeld zusätzlich: nicht möglich, § 7 Abs. 1 WoGG verbietet das.
Wann ist Wohngeld die bessere Leistung?
Das ist der entscheidende Punkt: Wer nur knapp über der Bürgergeld-Schwelle liegt, sitzt in der sogenannten Wohngeldfalle. Das Einkommen ist zu hoch für Bürgergeld, aber zu niedrig um die Miete komfortabel zu stemmen. Genau hier setzt das Wohngeld an.
Faustregel des Gesetzgebers (BMWSB-Empfehlung): Wer zwischen Bürgergeld und dem 1,5-fachen des Bürgergelds verdient, sollte Wohngeld prüfen. Das betrifft nach Schätzungen des BMWSB rund 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland (Stand: 2025).
Wechsel von Bürgergeld zu Wohngeld: Wenn das Einkommen steigt und Bürgergeld wegfällt, sollte sofort geprüft werden ob Wohngeld in Frage kommt. Der Übergang ist nahtlos möglich — aber nicht automatisch. Es braucht einen eigenen Antrag bei der Wohngeldbehörde.
Kinderzuschlag (KiZ) als dritte Option: Alleinerziehende mit Kindern können auch den Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) beantragen — der zusammen mit Wohngeld kombinierbar ist. Das Jobcenter ist dabei nicht zuständig, sondern die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wohngeld beantragen 2026: Antrag, Unterlagen, Fristen
Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Es braucht einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde — das ist je nach Bundesland das Wohnungsamt, das Sozialamt oder die Gemeindeverwaltung. Die Zuständigkeit regelt § 24 WoGG.
Wann beginnt die Zahlung? Nach § 25 WoGG wird Wohngeld frühestens ab dem Monat des Antragseingangs bewilligt — nicht rückwirkend. Wer im Mai 2026 einen Antrag stellt, bekommt Wohngeld ab Mai 2026, nicht für April. Das macht das schnelle Handeln zum entscheidenden Faktor.
Checkliste Unterlagen für den Wohngeldantrag 2026:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag (Formular W1 oder landesspezifisches Formular)
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters (Formular W2)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhaltsnachweise)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Bescheid über Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder andere Sozialleistungen
- Bei Selbstständigen: aktueller Steuerbescheid oder BWA
- Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
Bewilligungszeitraum: Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt (§ 27 WoGG). Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden — die Behörde erinnert meist, aber nicht immer rechtzeitig. Wer das verpasst, verliert den Anspruch für die Lückenzeit, da Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt wird.
Online-Antrag: Viele Kommunen bieten inzwischen einen digitalen Antrag an. Die Verfügbarkeit hängt vom Bundesland und der Kommune ab. Das BMWSB listet die zuständigen Behörden unter bmwsb.bund.de.
Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde zwischen 4 und 12 Wochen. Wer schnell Geld braucht und auf die Wohngeldentscheidung wartet, kann in dieser Zeit finanzielle Engpässe überbrücken — dazu unten mehr.
Wohngeld für Alleinerziehende 2026: Besondere Regeln und höhere Beträge
Alleinerziehende gehören zu den Haushalten, die am stärksten vom reformierten Wohngeld-Plus profitieren. Das liegt an mehreren parallelen Faktoren: Freibeträge, Haushaltsgröße durch das Kind, und der Tatbestand dass ein Einkommen für eine Familie reichen muss.
Der Freibetrag für Alleinerziehende nach § 17 Nr. 1 WoGG: 1.320 €/Jahr werden vom anrechenbaren Einkommen abgezogen. Das senkt das maßgebliche Haushaltseinkommen und erhöht das Wohngeld direkt.
Kinder im Haushalt zählen mit: Jedes Kind das im Haushalt lebt und keinen Vollzeitlohn bezieht, zählt als weiteres Haushaltsmitglied nach § 5 WoGG. Ein Haushalt mit 2 Personen (Mutter + Kind) hat höhere Mietobergrenzen und damit Zugang zu mehr Wohngeld als ein Einpersonenhaushalt.
Unterhaltsvorschuss und Wohngeld: Der Unterhaltsvorschuss nach § 2 UhVorschG (bis 5 Jahre: 227 €/Monat; 6–11 Jahre: 301 €/Monat; 12–17 Jahre: 395 €/Monat) wird als Einkommen des Kindes gewertet und fließt in die Wohngeldberechnung ein. Durch den Kinderfreibetrag (§ 17 Nr. 2 WoGG: bis 1.200 €/Jahr) wird das jedoch teilweise wieder ausgeglichen. Unterhaltsvorschuss und Wohngeld sind kombinierbar — sie schließen sich nicht gegenseitig aus.
Kinderzuschlag + Wohngeld als starkes Duo: Wer den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG erhält (maximal 292 €/Monat je Kind, Stand 2024/2025), kann gleichzeitig Wohngeld beziehen. Diese Kombination ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen und kann für Alleinerziehende eine deutliche monatliche Entlastung bedeuten. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für den Kinderzuschlag zuständig, die Wohngeldbehörde für das Wohngeld — zwei separate Anträge, zwei separate Behörden.
Praktischer Hinweis zur Einkommensgrenze: Wer als Alleinerziehende 1.800 € brutto verdient und zwei Kinder hat, sollte den Wohngeldanspruch auf jeden Fall rechnen lassen — nach Abzug des Alleinerziehenden-Freibetrags, der pauschalen Steuerabzüge und des Kinderfreibetrags liegt das anrechenbare Einkommen deutlich unter dem Brutto. Der BMWSB-Wohngeldrechner (wohngeldrechner.bmwsb.bund.de) macht das in wenigen Minuten nachvollziehbar.
Mietstufen 2026: Welche gilt für deinen Wohnort
Die Mietstufe bestimmt, wie hoch die Mietobergrenze ist, die bei der Wohngeldberechnung angesetzt wird. Das ist eine der am häufigsten unterschätzten Stellschrauben im Wohngeldsystem. Wer in einer höheren Mietstufe wohnt, hat Zugang zu höheren anerkannten Mietbeträgen — und damit oft zu mehr Wohngeld, auch wenn die tatsächliche Miete ebenfalls höher ist.
Die Einteilung in Mietstufen I bis VII erfolgt durch die Wohngeldverordnung (WoGV), die regelmäßig aktualisiert wird. Für 2026 gilt die Anlage zur WoGV in der Fassung nach der Reform 2023, fortgeschrieben durch die Dynamisierung 2025.
Mietstufen nach Regionstypen (Orientierungswerte):
- Mietstufe I: ländliche Regionen in Ostdeutschland, strukturschwache Gebiete
- Mietstufe II: Kleinstädte und Mittelstädte in Flächenländern
- Mietstufe III: Mittelstädte West, Umlandgemeinden größerer Städte
- Mietstufe IV: größere Mittelstädte, Ballungsräume ohne Metropolkern
- Mietstufe V: Großstädte (Hannover, Dresden, Leipzig, Nürnberg)
- Mietstufe VI: Metropolen (Hamburg, Düsseldorf, Köln, Stuttgart)
- Mietstufe VII: Hochpreisregionen (München, Frankfurt, Berlin-Innenstadt)
Die genaue Mietstufe des eigenen Wohnorts findet sich in der Anlage zur WoGV — abrufbar auf gesetze-im-internet.de unter „Wohngeldverordnung”. Alternativ gibt die zuständige Wohngeldbehörde direkt Auskunft.
Warum das wichtig ist: Zwei Haushalte mit identischen Einkommen und Mieten können unterschiedlich hohes Wohngeld bekommen, wenn sie in verschiedenen Mietstufen wohnen. Die anerkannte Miete in Mietstufe VII ist deutlich höher als in Mietstufe I — weil der Gesetzgeber anerkennt, dass regionale Mietmärkte unterschiedliche Realitäten haben.
Bei einem Umzug nach Trennung oder Scheidung in eine andere Stadt ändert sich unter Umständen die Mietstufe — das hat direkten Einfluss auf den Wohngeldanspruch und sollte vor dem Umzug mitbedacht werden.
Finanzielle Überbrückung während der Wohngeld-Bearbeitung
Die Bearbeitung eines Wohngeldantrags dauert je nach Kommune und Auslastung der Behörde zwischen vier und zwölf Wochen. In dieser Zeit läuft die Miete weiter — und wer gerade eine Trennung hinter sich hat, steht oft mit einem deutlich kleineren Puffer da als noch ein Jahr zuvor.
Wohngeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht ab dem Datum der Bewilligung (§ 25 WoGG). Das bedeutet: Wer im Mai 2026 den Antrag stellt und im Juli den Bescheid bekommt, erhält im Juli auch die Mai- und Juni-Nachzahlung. Das löst aber das unmittelbare Liquiditätsproblem nicht, wenn die Miete zum 1. des Monats fällig ist.
In solchen Überbrückungssituationen greifen unterschiedliche Mechanismen:
- Gespräch mit dem Vermieter — viele Vermieter akzeptieren eine Stundung bei plausiblem Nachweis eines laufenden Wohngeldantrags
- Darlehen vom Jobcenter nach § 24 Abs. 1 SGB II für atypische Bedarfe — zuständig nur bei Bezug von Bürgergeld
- Kurzfristiger Privatkredit zur Überbrückung — sinnvoll wenn der Wohngeldanspruch feststeht und die Nachzahlung erwartet wird
Wer einen kurzfristigen Kredit zur Überbrückung prüft, sollte Angebote vergleichen. Über smava lassen sich Angebote mehrerer Banken gleichzeitig anzeigen — ohne dass jede Anfrage eine negative Schufa-Eintragung hinterlässt.
Wohngeld und Steuern 2026: Was du wissen musst
Wohngeld ist nach § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei. Es muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und erhöht auch nicht das zu versteuernde Einkommen. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber manchen anderen Sozialleistungen.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme beim Progressionsvorbehalt: Das Wohngeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Es ist also wirklich vollständig steuerfrei — nicht nur dem Grunde nach steuerfrei, aber dem Steuersatz nach steuerwirksam wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld I.
Relevanz für Alleinerziehende mit Elterngeld oder Unterhalt: Wer neben dem Wohngeld Elterngeld (dem Progressionsvorbehalt unterliegend) oder Unterhalt erhält, muss diese anderen Positionen in der Steuererklärung korrekt behandeln. Das Wohngeld selbst bleibt davon unberührt.
Unterhaltsleistungen und Steuern: Wer Ehegattenunterhalt zahlt, kann diesen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Sonderausgabe absetzen (bis 13.805 €/Jahr bei Zustimmung des Empfängers). Kindesunterhalt dagegen ist steuerlich nicht absetzbar — aber der Kinderfreibetrag (§ 32 EStG) und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG, Stand 2026: 4.260 €/Jahr) können die Steuerlast senken.
Das Wohngeld beeinflusst diese steuerlichen Positionen nicht. Es ist schlicht nicht Teil der Steuerrechnung — weder auf Empfänger- noch auf Zahlerseite.
Wohngeld 2026 richtig beantragen: Häufige Fehler vermeiden
Viele Wohngeldanträge scheitern nicht am fehlenden Anspruch, sondern an formalen Fehlern oder unvollständigen Unterlagen. Die häufigsten Fehler und wie sie sich vermeiden lassen:
Fehler 1: Zu spät stellen. Da Wohngeld nicht rückwirkend für Monate vor dem Antragsmonat bewilligt wird (§ 25 WoGG), kostet jeder Monat Zögern bares Geld. Wer den Anspruch prüft und ihn für realistisch hält, stellt den Antrag sofort — und kann ihn noch ergänzen.
Fehler 2: Falsches Einkommen angeben. Das anrechenbare Einkommen nach WoGG ist nicht identisch mit dem Nettoeinkommen auf dem Kontoauszug. Wer alle Freibeträge kennt und korrekt angibt (Alleinerziehenden-Freibetrag, Kinderfreibetrag, Pauschalen nach §§ 16, 17 WoGG), bekommt korrekterweise mehr Wohngeld.
Fehler 3: Mietbescheinigung vergessen. Das Formular W2 muss vom Vermieter ausgefüllt werden. Das braucht Zeit — und sollte frühzeitig angefordert werden, damit es nicht zur Antragsverzögerung kommt.
Fehler 4: Einkommensveränderungen nicht melden. Nach § 27 Abs. 4 WoGG sind wesentliche Einkommensänderungen (plus oder minus 15 Prozent) unverzüglich der Wohngeldbehörde zu melden. Wer das nicht tut und danach überzahltes Wohngeld zurückzahlen muss, hat das Problem selbst verursacht.
Fehler 5: Folgeantrag vergessen. Der Bewilligungszeitraum läuft meist 12 Monate. Danach kein Wohngeld mehr ohne neuen Antrag — auch wenn sich nichts geändert hat. Ein Termin im Kalender drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums verhindert diese unnötige Lücke.
Fehler 6: Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beantragen. Das geht nicht (§ 7 Abs. 1 WoGG). Wer sich unsicher ist welche Leistung die richtige ist, kann beim Jobcenter und bei der Wohngeldbehörde je eine Beratung anfragen — und dann entscheiden. Beide Behörden haben Beratungspflicht nach § 14 SGB I.
Amtliche Anlaufstellen: BMWSB (bmwsb.bund.de), Wohngeldrechner des Bundes (wohngeldrechner.bmwsb.bund.de), gesetze-im-internet.de für das Wohngeldgesetz im Volltext.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Wohngeld 2026?
Die Höhe des Wohngelds 2026 hängt von der Haushaltsgröße, der Mietstufe und dem anrechenbaren Haushaltseinkommen ab. Für einen Einpersonenhaushalt in Mietstufe III mit einem Einkommen von 1.100 €/Monat und einer Miete von 490 € beträgt das Wohngeld nach der gesetzlichen Formel (§ 19 WoGG) rund 190–230 € monatlich. Den genauen Betrag berechnet der offizielle Wohngeldrechner unter wohngeldrechner.bmwsb.bund.de.
Wurde das Wohngeld 2026 erhöht?
Das Wohngeld wurde nicht zum 1. Januar 2026 erneut erhöht. Die letzte Dynamisierung nach § 43 WoGG erfolgte zum 1. Januar 2025 — mit rund 15 Prozent höheren Beträgen gegenüber dem Ausgangsniveau 2023. Die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die 2026 gültigen Werte entsprechen dem Stand der Dynamisierung 2025.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus (§ 7 Abs. 1 WoGG). Wer Bürgergeld nach § 20 SGB II erhält, bekommt die Wohnkosten bereits über § 22 SGB II vom Jobcenter erstattet. Wohngeld kommt infrage, wenn das Einkommen zu hoch für Bürgergeld ist, aber trotzdem nicht ausreicht um die Miete problemlos zu zahlen.
Wie beantrage ich Wohngeld nach einer Trennung?
Nach einer Trennung gilt man als eigenständiger Haushalt — das Einkommen des Ex-Partners wird nicht mehr angerechnet. Den Antrag stellt man bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde oder des Landkreises (§ 24 WoGG). Nötig sind Mietvertrag, Mietbescheinigung (Formular W2), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und Nachweise über Unterhalt und Kindergeld. Wohngeld wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt — je früher der Antrag, desto früher die Zahlung.
Welche Mietstufe gilt für meinen Wohnort 2026?
Die Mietstufe des eigenen Wohnorts ist in der Anlage zur Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt, abrufbar auf gesetze-im-internet.de. Die Mietstufen reichen von I (ländlich, niedrige Mieten) bis VII (Hochpreisregionen wie München). Die Mietstufe bestimmt die Mietobergrenze nach § 12 WoGG und damit maßgeblich die Höhe des Wohngelds.
Bekomme ich als Alleinerziehende mehr Wohngeld?
Alleinerziehende profitieren vom Freibetrag nach § 17 Nr. 1 WoGG (1.320 €/Jahr), der das anrechenbare Einkommen senkt und damit das Wohngeld erhöht. Außerdem zählen Kinder im Haushalt als weitere Haushaltsmitglieder nach § 5 WoGG, was höhere Mietobergrenzen und damit mehr Wohngeld ermöglicht. Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden.
📚 Alle Ratgeber im Überblick
Weitere Artikel zu Unterhalt, Scheidung und Bürgergeld findest du in unserem Ratgeber-Bereich.