Eine Scheidung online beantragen ist in Deutschland seit der Digitalisierung der Justiz deutlich einfacher geworden — doch einige Regeln gelten weiterhin unveränderbar. Wer 2026 die Trennung rechtssicher und kosteneffizient einleiten möchte, findet hier den vollständigen Ablauf: von der Antragstellung über das Trennungsjahr bis zu den genauen Gerichtskosten nach dem aktuellen Gerichtskostengesetz (GKG).
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidung online beantragen 2026: So läuft das Verfahren Schritt für Schritt
In Deutschland ist die Scheidung ein gerichtliches Verfahren — kein reines Online-Formular-System wie beim Ummelden. Dennoch lässt sich der gesamte Prozess heute weitgehend digital abwickeln. Der Scheidungsantrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht, und das geht seit 2022 offiziell auch über beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) und zunehmend über digitale Mandatsplattformen.
- Trennungsjahr abwarten (§ 1565 BGB): Voraussetzung für jede Scheidung ist das Getrenntleben für mindestens 12 Monate. Beide Parteien müssen räumlich oder zumindest haushaltsmäßig getrennt leben.
- Rechtsanwalt beauftragen: Mindestens ein Ehegatte braucht zwingend einen Anwalt (Anwaltszwang nach § 114 FamFG). Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag digital beim Familiengericht ein.
- Online-Mandat erteilen: Viele Kanzleien bieten volldigitale Mandatierung an — Unterlagen werden per Upload eingereicht, Beratung per Video-Call durchgeführt.
- Versorgungsausgleich klären: Das Familiengericht holt automatisch Rentenauskünfte ein (§ 220 FamFG). Dieser Schritt verlängert das Verfahren um ca. 3–6 Monate, sofern kein Ausschluss vereinbart wird.
- Gerichtstermin (auch per Video möglich): Seit 2023 erlauben viele Familiengerichte Scheidungstermine per Videokonferenz nach § 128a ZPO i.V.m. § 113 FamFG. Beide Ehegatten müssen persönlich anwesend sein — physisch oder digital.
- Scheidungsbeschluss: Nach dem Termin ergeht der Scheidungsbeschluss. Mit Rechtskraft (nach 1 Monat oder sofortiger gegenseitiger Verzichtserklärung) ist die Ehe aufgelöst.

Anwaltspflicht und Online-Kanzleien: Wer braucht wen?
Ein häufiger Irrtum: Man kann die Scheidung nicht einfach selbst online einreichen wie eine Steuererklärung. § 114 Abs. 1 FamFG schreibt vor: Beim Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang — zumindest für den antragstellenden Ehegatten.
Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen (sogenannte einvernehmliche Scheidung). Das spart erheblich Kosten.
- Einvernehmliche Scheidung: Nur 1 Anwalt nötig → günstigste Variante
- Streitige Scheidung: Beide Seiten brauchen eigene Anwälte, Verfahren dauert länger
- Online-Kanzleien wie verschiedene Legal-Tech-Anbieter ermöglichen volldigitale Mandatierung, oft ab 500–800 € Pauschalhonorar für unkomplizierte Fälle
Tipp für Planung 2026: Nutze die kostenlose Erstberatung (max. 190 € nach RVG-Beratungsgebühr), die viele Kanzleien per Video oder Telefon anbieten, um deinen Fall einzuschätzen.

Scheidungskosten 2026: Was Gericht und Anwalt tatsächlich kosten
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Einkommen, Vermögen und Kindern berechnet. Grundlage ist § 43 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen).
Verfahrenswert-Berechnung (Grundformel 2026):
- Basis: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
- Mindestverfahrenswert: 5.000 €
- Abzüge für gemeinsame Kinder (je Kind ca. 250 €)
Beispielrechnung: Beide Ehegatten verdienen zusammen netto 4.000 €/Monat → Verfahrenswert = 12.000 €
| Kostenart | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Gerichtsgebühren (2,0-facher Satz nach GKG) | ca. 506 € |
| Anwaltshonorar (1 Anwalt, 1,3-facher Satz RVG) | ca. 858 € |
| Gesamtkosten einvernehmlich | ca. 1.364 € + MwSt. |
Wer diese Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach §§ 76 ff. FamFG — das Gericht übernimmt dann Gebühren ganz oder teilweise. Antrag: gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag stellen.
Das Trennungsjahr 2026: Regeln, Ausnahmen und was gilt
Das Trennungsjahr ist die wichtigste Voraussetzung für jede Scheidung in Deutschland (§ 1565 Abs. 1 BGB). Es beginnt, sobald beide Eheleute ernsthaft und endgültig getrennt leben.
Was bedeutet „getrennt leben”?
- Keine gemeinsame Haushaltsführung mehr (kein gemeinsames Kochen, Waschen, Wirtschaften)
- Auch Trennung unter einem Dach ist rechtlich anerkannt (§ 1567 Abs. 1 BGB) — wenn separate Schlafzimmer, getrennte Finanzen und kein gemeinsames Zusammenleben mehr bestehen
- Kurze Versöhnungsversuche (bis zu wenigen Wochen) setzen das Trennungsjahr nicht zurück (§ 1567 Abs. 2 BGB)
Ausnahme: Härteklausel — In Fällen von unzumutbarer Härte (z.B. häusliche Gewalt, § 1565 Abs. 2 BGB) kann das Gericht auch ohne Trennungsjahr scheiden. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme und erfordert glaubhafte Nachweise.
Praxistipp: Das genaue Trennungsdatum schriftlich festhalten — per E-Mail, Brief oder Zeugenbestätigung. Es kann später bei Unterhaltsansprüchen und Zugewinnausgleich entscheidend sein.
Online-Scheidung vorbereiten: Unterlagen und Checkliste 2026
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und günstiger läuft das Verfahren. Für eine digitale Mandatierung bei einer Online-Kanzlei werden folgende Dokumente benötigt:
- ✅ Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- ✅ Personalausweise beider Ehegatten (Kopie)
- ✅ Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (falls vorhanden)
- ✅ Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid)
- ✅ Rentenversicherungsnachweise (werden für Versorgungsausgleich benötigt)
- ✅ Aufenthaltsort und aktuelle Meldeadresse beider Parteien
- ✅ Scheidungsfolgenvereinbarung (optional, aber empfehlenswert bei Immobilien, Kindesunterhalt, Zugewinn)
Wer eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abschließt, kann den gesamten Versorgungsausgleich einvernehmlich regeln und das Verfahren erheblich beschleunigen. Notarkosten: ebenfalls nach Verfahrenswert, ca. 300–800 € für einfache Fälle.
Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Gerichtsgebühren und praktische Muster-Vorlagen gibt es regelmäßig im kostenlosen Newsletter für Familienrecht — dort werden Änderungen für 2026 sofort kommuniziert.
Versorgungsausgleich online regeln: Möglichkeiten 2026
Der Versorgungsausgleich ist oft der zeitintensivste Teil einer Scheidung. Er gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aus (§§ 1 ff. VersAusglG).
Drei Optionen für 2026:
- Automatischer Ausgleich durch das Gericht: Das Familiengericht holt selbst Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein. Dauer: 3–6 Monate zusätzlich. Keine weiteren Schritte nötig, aber das Verfahren verzögert sich.
- Ausschluss durch notarielle Vereinbarung: Beide Eheleute können den Versorgungsausgleich notariell ausschließen (§ 6 VersAusglG), wenn die Ehe kürzer als 3 Jahre war oder beide ähnliche Anwartschaften haben. Spart Monate Verfahrenszeit.
- Vereinbarung im Scheidungsverfahren: Auch vor Gericht können beide Ehegatten dem Richter gegenüber erklären, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten — bei Ehen unter 3 Jahren möglich ohne Notar (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG).
Wichtig: Wer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, gibt zukünftige Rentenansprüche auf. Das sollte nur nach sorgfältiger Beratung entschieden werden.
Verfahrenskostenhilfe: Scheidung ohne Geld 2026
Wer sich Anwalt und Gerichtskosten nicht leisten kann, hat nach §§ 76–78 FamFG Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) — das ist der familienrechtliche Pendant zur Prozesskostenhilfe.
- Monatliches Nettoeinkommen unter ca. 1.500 € (nach Abzügen für Miete, Unterhalt, Freibeträge)
- Der Scheidungsantrag muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (bei einvernehmlicher Scheidung stets erfüllt)
- Kein einsetzbares Vermögen über 10.000 € (Schonvermögen, Ausnahmen für selbst genutztes Wohneigentum)
Was VKH deckt:
- Alle Gerichtsgebühren
- Anwaltshonorar des eigenen Anwalts (beigeordneter Anwalt nach § 121 ZPO i.V.m. FamFG)
- Rückzahlung ggf. in Raten, falls Einkommen später steigt (§ 120a ZPO)
Den VKH-Antrag stellt der Anwalt gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht. Auch digitale Einreichung ist möglich.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Scheidung 2026 komplett online einreichen ohne Anwalt?
Nein. In Deutschland gilt nach § 114 FamFG Anwaltszwang für den Scheidungsantrag — mindestens einer der Ehegatten muss einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings können Online-Kanzleien das gesamte Mandat digital abwickeln: Unterlagen-Upload, Video-Beratung und digitale Einreichung beim Gericht sind 2026 vollständig möglich.
Wie lange dauert eine online beantragte Scheidung in Deutschland?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne streitige Punkte dauert das Verfahren nach dem Trennungsjahr typischerweise 4–8 Monate. Wird der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, kommen 3–6 Monate für die Rentenauskunft hinzu. Streitige Scheidungen können 1–3 Jahre dauern.
Was kostet eine Scheidung 2026 bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro?
Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 € ergibt sich ein Verfahrenswert von ca. 9.000 €. Die Gesamtkosten bei einvernehmlicher Scheidung (1 Anwalt) liegen dann bei ca. 1.100–1.300 € inklusive Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden.
Gilt das Trennungsjahr auch bei Trennung unter einem Dach?
Ja. Nach § 1567 Abs. 1 BGB ist eine Trennung unter einem Dach rechtlich anerkannt, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet: getrennte Finanzen, getrennte Schlafzimmer und kein gemeinsames Leben. Das Trennungsdatum sollte schriftlich dokumentiert werden.
Kann der Scheidungstermin 2026 per Video stattfinden?
Ja. Viele Familiengerichte erlauben seit 2023 Scheidungstermine per Videokonferenz nach § 128a ZPO. Beide Ehegatten müssen dabei sein — entweder physisch oder per Video. Die Entscheidung liegt beim zuständigen Richter; nicht alle Gerichte bieten dies standardmäßig an.
Wann kann ich den Versorgungsausgleich bei der Scheidung ausschließen?
Der Versorgungsausgleich kann nach § 6 VersAusglG notariell ausgeschlossen werden. Bei Ehen unter 3 Jahren kann der Ausschluss auch direkt vor Gericht erklärt werden. Damit entfällt die aufwendige Rentenauskunft und das Verfahren verkürzt sich erheblich — Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist dabei empfehlenswert.
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