Die Scheidung kostet dich in Deutschland 2026 zwischen 800 € und 5.000 €, je nachdem ob ihr euch einigt oder vor Gericht streitet. Die größten Kostenfaktoren sind Gerichtsgebühren (§ 3a FamGebV), Anwaltskosten (nach RVG) und dein Streitwert — und die meisten Menschen zahlen deutlich mehr als nötig, weil sie nicht wissen, wie sie verhandeln können. In diesem Leitfaden erfährst du die exakten Beträge für 2026 und wie du 30–50 % sparen kannst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wie setzt sich die Scheidung 2026 zusammen?
Jede Scheidung hat drei Kostenblöcke: Gerichtsgebühren (das Amtsgericht fordert diese), Anwaltsgebühren (dein Anwalt berechnet nach Streitwert), und Nebenkosten (Beglaubigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Kontoauszüge).
- Gerichtsgebühren 2026: Nach § 3a FamGebV zahlst du 1,0 × Streitwert als Gerichtsgebühr. Bei einem Streitwert von 5.000 € sind das also 500 €. Der Streitwert ist normalerweise die Summe aus Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Sorgerecht.
- Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet dein Anwalt 1,3 × Gebührentabelle (mit Mehrwertsteuer 19 %). Bei 5.000 € Streitwert: ca. 600–800 € pro Anwalt.
- Doppelgebühren bei Gericht: Wenn beide Partner anwaltlich vertreten sind, zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst — dann kostet es mehr.
Beispiel: Scheidung mit Streitwert 10.000 € (Vermögensauseinandersetzung + Unterhalt):
Kostencheck
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- Gerichtsgebühren: 1.000 €
- Ein Anwalt (der andere verzichtet): 900–1.200 €
- Nebenkosten: 50–150 €
- Gesamtbudget: 1.950–2.350 €

Streitwert richtig berechnen — das spart dir Geld
Der Streitwert ist der Hebel für alle Gebühren. Je höher er, desto mehr zahlst du Gericht und Anwalt. Deshalb lohnt sich eine genaue Berechnung nach § 43 FamFG.
- Vermögensauseinandersetzung: Addiere alle Vermögenswerte (Haus, Konten, Auto, Möbel), dann subtrahiere Schulden. Das ist dein Streitwert für den Vermögensteil.
- Unterhalt: Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt = dein Streitwert-Anteil für Unterhalt. Beispiel: 500 € monatlicher Kindesunterhalt × 12 Monate = 6.000 € Streitwert.
- Sorgerecht: Hat keinen Streitwert, zählt aber mit 2.000–3.000 € hinzu, wenn darüber gestritten wird.
Wichtig: Wenn ihr euch auf Unterhalt oder Vermögen einigt, könnt ihr den Streitwert reduzieren. Das spart buchstäblich Hunderte Euro. Ein Anwalt kann hier beraten, ob eine Reduzierung sinnvoll ist — das kosten dich 150–200 € Beratungsgebühr (RVG § 1 Abs. 1 Nr. 1), sparen dir aber oft das 5–10fache.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1565 BGB – Scheitern der Ehe – Voraussetzungen der Scheidung
- § 1566 BGB – Trennungsjahr – 1 bzw. 3 Jahre Trennung
- § 1564 BGB – Scheidung durch Urteil – Scheidungsurteil