Nachehelichen Unterhalt berechnen ist einfacher, als die meisten denken – wenn man die Formel kennt. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ex-Partner, aus dem sich nach festen Regeln ein Unterhaltsanspruch ableitet, der gerichtsfest und nachvollziehbar ist. Ob du unterhaltsberechtigt bist oder zahlen sollst: Mit den richtigen Zahlen und dem richtigen Rechenweg behältst du die Kontrolle über deine finanzielle Situation nach der Scheidung.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist nachehelicher Unterhalt – und wann entsteht er?
Nachehelicher Unterhalt (auch: Geschiedenenunterhalt) ist die Zahlung, die ein Ex-Partner nach rechtskräftiger Scheidung an den anderen leisten muss. Geregelt ist das in den §§ 1569 bis 1586 BGB. Der entscheidende Grundsatz: Jeder ist nach der Scheidung zunächst selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich (§ 1569 BGB). Nur wenn das nicht möglich ist, greift die Unterhaltspflicht.
Ansprüche entstehen in konkreten Lebenssituationen:
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Du betreust ein gemeinsames Kind und kannst deswegen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten.
- Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB): Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist wegen des Alters nicht zumutbar.
- Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB): Gesundheitliche Einschränkungen verhindern eine ausreichende Erwerbstätigkeit.
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB): Das eigene Einkommen reicht nicht aus, um den ehelichen Lebensstandard zu sichern.
- Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB): Eine Ausbildung oder Umschulung wird begonnen, um wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erreichen.
Die häufigste Variante in der Praxis ist der Aufstockungsunterhalt – besonders wenn ein Partner während der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hat.

Nachehelichen Unterhalt berechnen: Die Grundformel Schritt für Schritt
Die Berechnung folgt einem klaren Schema. Ausgangspunkt ist immer das bereinigte Nettoeinkommen beider Parteien.
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht einfach der Gehaltszettel. Folgende Positionen werden abgezogen:
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (bereits im Netto enthalten)
- Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschal 5 % des Nettoeinkommens, mindestens 50 € und maximal 150 € pro Monat (Düsseldorfer Tabelle 2026)
- Kosten für eine angemessene Altersvorsorge (bis zu 4 % des Bruttoeinkommens)
- Vorrangige Unterhaltsschulden, z. B. Kindesunterhalt
- Tilgungsleistungen für selbst genutzte Immobilien (angemessen, meist bis ca. 4 % des Einkommens)
Schritt 2: Unterhaltsquote anwenden
Beim nachehelichen Unterhalt gilt die sogenannte 3/7-Methode (auch Anrechnungsmethode). Diese funktioniert so:
- Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen feststellen
- Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltsberechtigten feststellen
- Differenz berechnen
- Von dieser Differenz stehen dem Unterhaltsberechtigten 3/7 (≈ 45,45 %) zu
Formelbeispiel:
- Bereinigtes Netto Unterhaltspflichtiger: 2.800 €
- Bereinigtes Netto Unterhaltsberechtigter: 1.200 €
- Differenz: 2.800 € – 1.200 € = 1.600 €
- 3/7 von 1.600 € = 686 € nachehelicher Unterhalt pro Monat
Liegt beim Unterhaltsberechtigten kein Einkommen vor, greift die 1/2-Methode (Halbteilung): Die Hälfte des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen abzüglich des Selbstbehalts wird als Unterhalt angesetzt.

Selbstbehalt 2026: Diese Grenzen schützen den Unterhaltspflichtigen
Kein Unterhalt darf dazu führen, dass der Zahlende selbst unter das Existenzminimum fällt. Der Selbstbehalt schützt das notwendige Eigenbehalten. Die aktuellen Werte nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. Januar 2026):
- Erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger: 1.600 € / Monat
- Nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger: 1.475 € / Monat
Wichtig: Beim nachehelichen Unterhalt gilt der angemessene Selbstbehalt, nicht der notwendige. Das bedeutet, es wird individuell geprüft, welcher Lebensstandard für den Pflichtigen zumutbar ist. In der Praxis orientieren sich Gerichte häufig an 1.600 € bis 2.000 €, abhängig von den konkreten Lebenshaltungskosten.
Unterschreitet das bereinigte Nettoeinkommen den Selbstbehalt, besteht keine Zahlungspflicht – oder nur in stark reduzierter Höhe.
Ehedauer und Lebensstandardprinzip: Was wirklich zählt
Beim nachehelichen Unterhalt spielen zwei Faktoren eine besonders große Rolle:
Ehedauer
Je länger die Ehe gedauert hat, desto stärker sind die wirtschaftlichen Verflechtungen – und desto mehr Gewicht hat der Unterhaltsanspruch vor Gericht. Nach einer langen Ehe (oft ab 10–15 Jahren) wird der Unterhalt häufig unbefristet oder nur mit einer langen Übergangsfrist befristet. Bei kurzen Ehen unter 3 Jahren wird Unterhalt meist stark begrenzt oder ganz abgelehnt.
Ehelicher Lebensstandard (§ 1578 BGB)
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Das bedeutet: War die Familie gewohnt, monatlich 4.500 € netto gemeinsam zu wirtschaften, orientiert sich der Unterhalt an diesem Standard – nicht am bloßen Existenzminimum.
Gerichte berücksichtigen dabei:
- Konsumgewohnheiten während der Ehe
- Gemeinsames Wohnen und Wohnkosten
- Urlaubs- und Freizeitausgaben
- Kinderbetreuungskosten als prägender Faktor
Gleichzeitig gilt seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 das Prinzip der nachehelichen Eigenverantwortung stärker als früher. Befristungen und Begrenzungen sind die Regel, unbefristeter Unterhalt die Ausnahme.
Fiktives Einkommen: Wenn der Ex nicht arbeitet, obwohl er könnte
Ein häufiger Streitpunkt: Ein Partner arbeitet nach der Trennung nicht oder nur in Teilzeit, obwohl Vollzeit zumutbar wäre. Gerichte rechnen dann mit einem fiktiven Einkommen – also dem Betrag, den die Person bei zumutbarer Erwerbstätigkeit verdienen könnte.
Maßstab ist die Erwerbsobliegenheit nach § 1577 BGB. Wer sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, dem wird ein entsprechendes Einkommen unterstellt. Das gilt für beide Seiten:
- Der Unterhaltsberechtigte muss zumutbare Stellen annehmen – besonders, wenn Kinder älter als 3 Jahre sind und Betreuung sichergestellt ist.
- Der Unterhaltspflichtige kann sich nicht freiwillig arm rechnen, um weniger zu zahlen.
Die Höhe des fiktiven Einkommens orientiert sich an Qualifikation, Berufserfahrung und dem regionalen Arbeitsmarkt. Typische Ansätze liegen zwischen 1.400 € und 2.200 € Netto je nach Ausbildung und Region.
Unterhalt begrenzen oder befristen: So geht das
Nachehelicher Unterhalt ist nicht zwingend dauerhaft. Nach § 1578b BGB kann der Unterhalt begrenzt (der Höhe nach) oder befristet (zeitlich) werden, wenn eine lebenslange Zahlung unbillig wäre.
Gerichte berücksichtigen dabei:
- Ob die Bedürftigkeit durch ehebedingte Nachteile entstanden ist (z. B. Berufsaufgabe für die Familie)
- Ob sich der Unterhaltsberechtigte ausreichend um eigenes Einkommen bemüht
- Wie lange die Ehe gedauert hat
- Das Alter und die Gesundheit beider Parteien
Praxisbeispiel: Eine 38-jährige Frau hat 5 Jahre lang wegen Kinderbetreuung nicht gearbeitet. Nach der Scheidung wird ihr Aufstockungsunterhalt für 3–5 Jahre gewährt, um die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Danach entfällt der Anspruch.
Wer seinen Unterhaltsanspruch realistisch einschätzen möchte, findet im kostenloser Newsletter monatliche Updates zu aktuellen Gerichtsurteilen und Rechenbeispielen – direkt ins Postfach.
Unterhalt beim Bürgergeld: Was Jobcenter und Unterhalt miteinander zu tun haben
Bezieht der unterhaltsberechtigte Ex-Partner Bürgergeld (SGB II), tritt das Jobcenter in die Unterhaltsansprüche ein. Das bedeutet: Das Jobcenter kann den Unterhalt selbst beim Pflichtigen einfordern – auch wenn der Berechtigte keinen Antrag gestellt hat.
Wichtige Punkte:
- Der Unterhaltsanspruch geht nach § 33 SGB II auf das Jobcenter über, soweit Bürgergeld gezahlt wird.
- Der Unterhaltspflichtige zahlt dann nicht mehr an den Ex-Partner, sondern an das Jobcenter.
- Der Regelbedarf im Bürgergeld 2026 beträgt für Alleinstehende 563 € / Monat.
- Unterhaltsleistungen mindern den Bürgergeld-Anspruch entsprechend.
Für Alleinerziehende mit Bürgergeld lohnt es sich, den Unterhaltsanspruch aktiv durchzusetzen – denn die Leistungen werden dann verrechnet, was die Eigenständigkeit erhöht.
Praktische Checkliste: So bereitest du die Unterhaltsberechnung vor
Wer gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch oder eine Gerichtsverhandlung geht, spart Zeit und Geld. Diese Unterlagen und Informationen solltest du zusammenstellen:
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (beide Partner, soweit zugänglich)
- Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Kontoauszüge zur Dokumentation der ehelichen Lebensführung
- Belege für berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten und Betreuungszeiten
- Krankenversicherungskosten beider Partner
- Mietvertrag oder Immobiliendarlehen inkl. Tilgungspläne
- Altersvorsorgenachweise (Renteninformation, private Policen)
Mit diesen Unterlagen kann ein Anwalt oder eine Anwältin schnell und präzise eine belastbare Unterhaltsberechnung erstellen. Wer zunächst eine Orientierung möchte, kann mit dem obigen Rechenweg eine erste Schätzung selbst durchführen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
Es gibt keine gesetzliche Maximaldauer. Gerichte befristeten Unterhalt heute häufig auf 3–7 Jahre, abhängig von Ehedauer, Alter und ehebedingten Nachteilen. Bei langen Ehen über 15 Jahre oder wenn dauerhaft keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist (z. B. wegen Krankheit), kann Unterhalt unbefristet gewährt werden (§ 1578b BGB).
Ab welchem Einkommensunterschied besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein fester Mindestunterschied ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Praktisch lohnt sich ein Unterhaltsanspruch erst ab einer Einkommensdifferenz von etwa 400–500 € netto, da darunter der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigt. Der Unterhaltspflichtige muss zudem nach Abzug des Selbstbehalts von 1.600 € (2026) noch Spielraum haben.
Wird nachehelicher Unterhalt versteuert?
Ja: Wer Unterhalt erhält, kann bis zu 13.805 € jährlich steuerfrei behalten, wenn der Zahler das sogenannte Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG) beantragt. Der Empfänger muss dem zustimmen (Anlage U) und zahlt dann auf den erhaltenen Betrag Einkommensteuer. Der Zahler kann die Zahlungen als Sonderausgaben absetzen.
Kann nachehelicher Unterhalt rückwirkend gefordert werden?
Unterhalt kann ab dem Zeitpunkt der Aufforderung oder Klageerhebung rückwirkend eingefordert werden, nicht jedoch für beliebig lange zurückliegende Zeiträume. Die Verjährung beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer lange wartet, riskiert den Verlust älterer Ansprüche.
Was passiert mit dem Unterhalt, wenn der Ex-Partner wieder heiratet oder in einer Lebenspartnerschaft lebt?
Bei einer neuen Ehe erlischt der Unterhaltsanspruch automatisch und endgültig (§ 1586 BGB). Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann der Anspruch nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkt werden, wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt – typischerweise nach etwa 2–3 Jahren Zusammenleben.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt während des Trennungsjahres bis zur Scheidung und orientiert sich stärker am bisherigen Lebensstandard ohne Befristung. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) gilt nach der rechtskräftigen Scheidung, wird häufiger befristet und erfordert einen konkreten Unterhaltsgrund wie Betreuung, Krankheit oder Aufstockung.
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