Du brauchst einen Überblick, nicht falsche Hoffnungen: Eine Scheidung einzureichen ist ein klarer, regelbarer Prozess, den du mit den richtigen Informationen selbst steuern kannst. Die meisten Menschen unterschätzen, wie wichtig die Vorbereitung ist — genau hier setzt dieser Leitfaden an.

Scheidung einreichen: Die 6 Schritte im Überblick

Der Ablauf ist bundesweit gleich und läuft nach § 1564 BGB ab. Hier sind die konkreten Stationen:

  1. Trennungsjahr einhalten: Du und dein Partner müssen mindestens 1 Jahr räumlich und emotional getrennt leben (§ 1566 BGB). Erst dann kannst du Scheidung einreichen.
  2. Anwalt beauftragen: Jede Scheidung benötigt mindestens einen Anwalt (Anwaltszwang). Die Gebühren orientieren sich am Streitwert (Nettoeinkommen + Vermögen).
  3. Scheidungsantrag beim Gericht einreichen: Dein Anwalt reicht die Scheidungsklage beim Familiengericht ein.
  4. Zustellung an den Partner: Das Gericht versendet den Antrag an deinen Partner — dieser hat 2 Wochen Zeit zum Gegenantrag.
  5. Verhandlung: Der Richter verhandelt mit dir und deinem Partner, meist dauert das 1 bis 2 Stunden.
  6. Urteilsverkündung: Der Richter spricht das Scheidungsurteil — 4 bis 6 Wochen nach der Verhandlung.

Gesamtdauer von Antrag bis Urteil: 3 bis 6 Monate bei einvernehmlichen Scheidungen, bis zu 2 Jahre bei strittigen Verfahren.

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Scheidung einreichen: Die 6 Schritte im Überblick

Was du vor dem Scheidungsantrag regeln solltest

Die meisten Menschen reichen die Scheidung ein, ohne vorher klar zu haben, was danach passiert. Das führt zu teuren Überraschungen. Kümmere dich vor der Einreichung um diese Punkte:

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Die Kosten beim Scheidung-Einreichen: Was musst du zahlen?

Transparenz statt Überraschungen — hier sind die echten Kosten:

Tipp: Prüfe, ob du Bürgergeld oder Beratungshilfe (Kostenbefreiung) bekommst. Alleinerziehende mit Einkommen unter € 1.200/Monat können kostenlose Rechtsberatung beantragen (§ 114 ZPO).

Der Anwalt: Wie du den richtigen findest

Nicht jeder Familienanwalt ist gleich. Worauf du achten solltest:

Rote Flaggen: Anwälte, die dir sofort Kampf versprechen oder vorab pauschal € 5.000 verlangen, arbeiten gegen deine Interessen. Gute Anwälte sind für Einigung offen.

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