Der Bürgergeld Regelsatz 2026 für Alleinerziehende wird sich ändern — und du solltest schon jetzt wissen, welche Beträge dir zustehen und welche Mehrleistungen möglich sind. Wenn du deine Familie allein versorgst, ist die richtige Höhe deines Regelsatzes nicht nur eine Zahl auf dem Kontoauszug, sondern deine Planungsgrundlage für das ganze Jahr.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Bürgergeld Regelsatz 2026: Die aktuellen Sätze für Alleinerziehende
Der Regelsatz für Alleinerziehende mit einem Kind liegt 2026 bei € 633 pro Monat (Stand: aktualisiert ab 01.01.2026). Für jedes weitere Kind erhältst du einen zusätzlichen Regelsatz:
- Alleinerziehender Erwachsener: € 633 (100 %)
- Erstes Kind (0–5 Jahre): € 381 (60 % des Regelsatzes)
- Kind (6–13 Jahre): € 508 (80 % des Regelsatzes)
- Kind (14–17 Jahre): € 633 (100 % des Regelsatzes)
Das bedeutet: Ein alleinerziehender Elternteil mit zwei Kindern (8 und 15 Jahre) erhält mindestens € 633 + € 508 + € 633 = € 1.774 monatlich als Grundregelsatz, ohne Wohnkosten und Nebenkosten.
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Diese Sätze werden jährlich zum 01. Januar angepasst — meist um 2–4 %, abhängig von Inflation und Lohnentwicklung.

Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende: Das gibt es zusätzlich
Als Alleinerziehende/-r bekommst du automatisch einen Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 3 SGB II. Dieser Zuschlag ist nicht automatisch auf deinem Konto — du musst ihn beantragen oder er wird dir mitgeteilt, wenn dein Bürgergeld-Bescheid erstellt wird.
Der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende beträgt:
- 36 % des Regelsatzes pro Monat (ca. € 228 zusätzlich pro Monat zu deinem Regelsatz 2026)
- Gilt für jede/-n Alleinerziehende/-n — egal wie viele Kinder
- Paare erhalten diesen Zuschlag NICHT — nur Alleinerziehende mit Haushaltsverantwortung
Wichtig: Dieser Zuschlag ist nicht „extra“ in deinem Leistungsbescheid sichtbar — er wird schon in deinem Gesamtbetrag eingerechnet. Wenn du ihn nicht erhältst, schreib der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter eine schriftliche Anfrage nach Prüfung des Mehrbedarfs.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Dein anderes Kind
Der Unterhaltsvorschuss ist NICHT das Bürgergeld — aber für viele alleinerziehende Eltern die erste finanzielle Säule. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, zahlte der Staat früher Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
Seit 2024 wurde die Regelung erweitert — jetzt gibt es Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder unter Bedingungen. Die Sätze 2026:
- Kinder unter 6 Jahren: € 235 monatlich
- Kinder 6–11 Jahre: € 314 monatlich
- Kinder 12–17 Jahre: € 524 monatlich (unter bestimmten Bedingungen, z.B. Schule/Ausbildung)
Der Unterhaltsvorschuss wird aber:
- Von deinem Bürgergeld ABGEZOGEN (Anrechnung)
- Nur gezahlt, wenn der andere Elternteil zahlt
- Bei Volljährigkeit (18 Jahre) nicht mehr gezahlt
Wenn du Bürgergeld bekommst: Der Unterhaltsvorschuss wird auf deinen Regelsatz angerechnet — du hast also keinen zusätzlichen Vorteil, wenn dein Jobcenter ihn schon mitberechnet.
Kinderzuschlag (KIZ): Die andere Option neben Bürgergeld
Der Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) ist die Alternative zum Bürgergeld für Alleinerziehende, die noch kleine Einkommen haben und nicht ins Bürgergeld-System fallen möchten. Ab 2026 gibt es neue Regelungen:
- Höhe: Bis zu € 250 pro Kind pro Monat
- Wer bekommt es? Alleinerziehende mit Einkommen zwischen ca. € 700–1.500 netto
- Was ist die Bedingung? Du darfst nicht gleichzeitig Bürgergeld bekommen
Entscheidungsfrage: Bürgergeld oder Kinderzuschlag?
- Bürgergeld ist besser, wenn dein Einkommen unter € 520 netto liegt
- Kinderzuschlag ist interessant, wenn du ein geringfügiges Einkommen hast (Mini-Job, Teilzeit) und nicht ins Bürgergeld-System willst
- Die Kombination ist nicht möglich — du musst dich entscheiden
Nutze den Familienleistungs-Check auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales — dort siehst du sofort, welche Leistung für dich besser ist.
Stromkostenabschlag und Heizkosten im Bürgergeld 2026
Das ist eine oft vergessene, aber wichtige Komponente deines Bürgergeld-Anspruchs:
- Regelheizkosten: Der Staat zahlt deine Heizkosten direkt an den Vermieter / Energieversorger — aber NUR, wenn sie als „angemessen“ gelten
- Stromkosten: Seit 2023 gibt es einen Stromkostenabschlag im Regelsatz — aber Strom ist NICHT in den oben genannten € 633 enthalten, sondern eine separate Leistung nach § 34 SGB II
- Was zahlst du selbst? Die ersten ca. € 40–50 Strom monatlich musst du selbst tragen (aus deinem Regelsatz)
- Darüber zahlt der Staat den Rest (max. ca. € 100–120 monatlich, abhängig vom Bundesland)
Wichtig für 2026: Wenn deine Heizkosten oder Stromkosten „unangemessen“ sind (z.B. sehr altes Haus, schlechte Isolation), schreib einen Antrag auf Kostenübernahme. Das Jobcenter prüft dann, ob es zahlt — besonders bei Kindern unter 6 Jahren.
Schritt-für-Schritt: So bekommst du 2026 dein richtiges Bürgergeld als Alleinerziehende/-r
1. Rechne dein Anrecht aus: Nutze einen Bürgergeld-Rechner (z.B. auf IMBSE.de oder der Website deines Jobcenters). Gib dein Einkommen, Vermögen und die Kinderanzahl ein — in 2 Minuten siehst du deinen ungefähren Anspruch.
2. Sammle deine Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (von dir und jedem Kind)
- Mietvertrag + aktuelle Nebenkosten-Abrechnung
- Einkommensnachweise (Gehalt, Mini-Job, Unterhalt vom anderen Elternteil)
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate, um Vermögen nachzuweisen)
- Schulbescheinigung (wenn Kind in Ausbildung)
- Versicherungsnachweise (Krankenkasse, KFZ-Versicherung, falls vorhanden)
3. Antrag stellen: Geh zu deinem Jobcenter vor Ort oder stelle den Antrag online über die BA-Portal-App. Besser: Antrag einreichen VOR dem Monat, in dem du Leistung brauchst — die Zahlung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung.
4. Nach dem Bürgergeld-Bescheid prüfen: Dein Bescheid sollte enthalten:
- Dein Regelsatz + Regelsätze für jedes Kind
- Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende (36 % = ca. € 228)
- Wohnkosten + Nebenkosten (Heizung, Wasser)
- Versicherungspauschale (Kranken- & Pflegeversicherung)
- Anrechnung von Einkommen (falls vorhanden)
5. Regelmäßig überprüfen: Jedes Jahr zum 01. Januar ändern sich die Sätze. Schau dir deinen neuen Bescheid an oder frag dein Jobcenter nach der Neuberechnung.
Vermögen und Schonvermögen: Wie viel darfst du haben?
Eine häufig gestellte Frage: „Wie viel Geld darf ich auf meinem Konto haben, ohne dass ich kein Bürgergeld mehr bekomme?“
Die Grenzen 2026:
- Du (Alleinerziehende/-r): € 15.000 Schonvermögen
- Jedes Kind: € 3.100 Schonvermögen (auf Sparkonten, Sparbuch, etc.)
- Alles darüber wird angerechnet und reduziert dein Bürgergeld Euro für Euro
Beispiel: Du hast € 20.000 auf dem Konto. Davon sind € 15.000 geschützt. Die restlichen € 5.000 werden auf dein Bürgergeld angerechnet — das heißt, du bekommst € 5.000 kein Geld vom Jobcenter, bis du diese € 5.000 aufgebraucht hast.
Was ist mit Altersvorsorge? Geldanlagekonten (z.B. Festgeldkonten für die Rente) sind unter bestimmten Bedingungen geschützt — sie zählen als „zweckgebundenes Vermögen“. Frag dein Jobcenter danach, wenn du sparst.
Tipp: Wenn du gerade ein Erbe erhältst oder eine Entschädigung bekommst, informier das Jobcenter SOFORT — nicht heimlich sparen. Das Jobcenter kann dir oft Ratenzahlungen erlauben, statt dein Bürgergeld sofort zu kürzen.
Dein Girokonto für Bürgergeld-Zahlungen: Das solltest du wissen
Das Jobcenter überweist dein Bürgergeld auf ein Bankkonto — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen ist oft ein kostenlose Girokonto die beste Lösung.
Worauf du achten solltest:
- Kontoführungsgebühren: Darf NICHT kostenlos sein — tu das nicht
- Pfändungsschutz (P-Konto): Das ist wichtig, wenn du Schulden hast oder Schulden befürchtest. Mit einem P-Konto sind deine Bürgergeld-Zahlungen vor Pfändung geschützt.
- Mobile Banking: Du solltest dein Konto über App verwalten können — das ist schneller
- Keine Provisionen auf Überweisungen: Manche Banken verlangen Gebühren pro Überweisung
Besonderheit für Bürgergeldempfänger: Die DKB bietet ein kostenloses Girokonto speziell für Geringverdiener und Bürgergeldempfänger an. Mit optional aktiviertem P-Konto-Service sind deine Leistungen geschützt — das ist rechtlich wichtig, wenn das Jobcenter Schulden bei dir hat (was vorkommen kann bei zu hohen Zahlungen).
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1565 BGB – Scheitern der Ehe – Voraussetzungen der Scheidung
- § 1566 BGB – Trennungsjahr – 1 bzw. 3 Jahre Trennung
- § 1564 BGB – Scheidung durch Urteil – Scheidungsurteil