Den Bürgergeld Antrag online stellen spart Zeit und erspart den Gang zum Jobcenter — vorausgesetzt, du weißt genau, welche Angaben und Unterlagen das Jobcenter verlangt. Wer den Antrag lückenhaft einreicht, riskiert Verzögerungen von mehreren Wochen. Dieser Artikel zeigt dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie der Online-Antrag Schritt für Schritt funktioniert und welche Beträge 2026 gelten.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wer kann Bürgergeld beantragen? Voraussetzungen 2026
Bürgergeld ist die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Anspruch hat, wer alle vier Grundvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt:
- Erwerbsfähigkeit: Mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig (§ 8 SGB II)
- Hilfebedürftigkeit: Eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts (§ 9 SGB II)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 7 Abs. 1 SGB II)
- Alter: 15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 67 Jahre)
Auch Kinder, Partner und andere Haushaltsangehörige werden in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das bedeutet: Ihr Einkommen und Vermögen wird angerechnet — ebenso wie das des Antragstellers selbst.
Schonvermögen 2026: Pro Person in der Bedarfsgemeinschaft bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei. Ein selbst genutztes Eigenheim oder eine angemessene Eigentumswohnung wird grundsätzlich nicht angetastet.
Nicht anspruchsberechtigt sind in der Regel: Studierende mit BAföG-Anspruch, Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie EU-Bürger in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts (§ 7 Abs. 1 S. 2 SGB II).

Regelbedarfe und Leistungen: Was zahlt das Bürgergeld 2026?
Die monatlichen Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2026 angepasst. Die aktuellen Beträge nach § 20 SGB II:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare / je Person in der Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro
- Jugendliche 14–17 Jahre: 471 Euro
- Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro
- Kinder 0–5 Jahre: 357 Euro
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), sofern sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Was „angemessen” bedeutet, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde und wird über kommunale Richtwerte festgelegt.
Weitere mögliche Leistungen:
- Mehrbedarf für Alleinerziehende: 12 bis 60 Prozent des Regelbedarfs, je nach Kinderzahl (§ 21 Abs. 3 SGB II)
- Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder bis 25 Jahre (§ 28 SGB II)
- Kranken- und Pflegeversicherung: Das Jobcenter übernimmt die Beiträge vollständig
- Rentenversicherungsbeiträge werden vom Jobcenter abgeführt

Bürgergeld Antrag online stellen: Schritt für Schritt
Der schnellste Weg ist die Onlineplattform der Bundesagentur für Arbeit unter www.jobcenter.digital. Dort läuft der gesamte Antragsprozess digital ab — inklusive Dokumenten-Upload und elektronischer Unterschrift. So funktioniert es:
- Konto anlegen: Registrierung auf jobcenter.digital mit E-Mail-Adresse. Alternativ funktioniert das bestehende Konto auf arbeitsagentur.de (BundID).
- Zuständiges Jobcenter wählen: Das System ermittelt dein Jobcenter automatisch anhand der eingegebenen Postleitzahl.
- Antragsformulare ausfüllen: Der Hauptantrag (KdU-Anlage, Einkommens-Anlage, ggf. Anlage Kind) wird Schritt für Schritt durchgeführt. Das Portal führt dich durch jeden Abschnitt.
- Dokumente hochladen: Alle Nachweise als PDF oder Foto direkt im Portal anfügen.
- Antrag abschicken: Mit der BundID oder der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises digital unterschreiben und absenden.
- Eingangbestätigung speichern: Das Portal sendet eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese als Nachweis aufbewahren — sie gilt als Datum der Antragstellung.
Wichtig beim Datum: Das Jobcenter zahlt Bürgergeld immer ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist — nicht rückwirkend für frühere Monate. Ein Antrag am 31. Januar gilt also für den gesamten Januar.
Wer keine Möglichkeit hat, den Antrag online zu stellen, kann ihn telefonisch unter der Jobcenter-Hotline 0800 4 5555 00 (kostenlos) ankündigen und persönlich oder per Post einreichen.
Diese Unterlagen brauchst du für den Bürgergeld Antrag
Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Bearbeitungsverzögerungen. Die folgende Liste deckt die Standardfälle ab — je nach persönlicher Situation kann das Jobcenter weitere Nachweise anfordern.
Zur Person und Wohnsituation:
- Personalausweis oder Reisepass (alle Personen der Bedarfsgemeinschaft)
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung oder Vermieterbestätigung
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Heizkostennachweise (bei separater Heizkostenabrechnung)
Zu Einkommen und Vermögen:
- Letzte 3 Gehaltsabrechnungen (bei Erwerbstätigkeit)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (alle Konten aller Haushaltsmitglieder)
- Bescheide über andere Sozialleistungen: Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Krankengeld
- Nachweise über Sparguthaben, Wertpapiere, Versicherungen mit Rückkaufwert
Bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schulbescheinigungen
- Unterhaltsbescheid oder Unterhaltstitel (falls vorhanden)
- Unterhaltsvorschussbescheid (falls bezogen)
- Letzter Steuerbescheid
- Aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Gewinn- und Verlustrechnung
Tipp: Alle Dokumente vor dem Ausfüllen des Online-Antrags als PDF oder hochauflösendes Foto bereithalten — der Upload erfolgt direkt im Antragsprozess.
Bürgergeld und Unterhalt: Was Alleinerziehende wissen sollten
Für Alleinerziehende gelten beim Bürgergeld besondere Regeln, die sich direkt auf die Berechnung der Leistungen auswirken.
Unterhalt als Einkommen: Kindesunterhalt, den du für dein Kind erhältst, wird als Einkommen des Kindes angerechnet und reduziert dessen Bedarf im Bürgergeld. Erhältst du keinen Unterhalt, weil der andere Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann, greift der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Dieser wird ebenfalls auf den Bürgergeld-Anspruch des Kindes angerechnet.
Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II):
- 1 Kind unter 7 Jahren oder 1–2 Kinder unter 16 Jahren: 12 Prozent des Regelbedarfs = rund 67,56 Euro monatlich
- Mehr als 1 Kind unter 7 Jahren oder mehr als 2 Kinder unter 16 Jahren: bis zu 60 Prozent = maximal 337,80 Euro monatlich
Erwerbstätigkeit und Freibeträge: Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens anrechnungsfrei behalten (§ 11b SGB II):
- Grundfreibetrag: 100 Euro monatlich vollständig anrechnungsfrei
- Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 Prozent anrechnungsfrei
- Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 Prozent anrechnungsfrei
- Mit minderjährigem Kind: Freibetrag bis 1.200 Euro Einkommen (30 Prozent)
Diese Freibeträge machen Teilzeitarbeit neben dem Bürgergeld in vielen Fällen finanziell sinnvoll.
Nach dem Antrag: Fristen, Mitwirkungspflichten und Widerspruch
Das Jobcenter hat nach Eingang eines vollständigen Antrags grundsätzlich einen Monat Zeit, um zu entscheiden. In der Praxis dauert es häufig 2 bis 6 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Vorläufige Bewilligung: Kann das Jobcenter den Anspruch noch nicht abschließend prüfen (z. B. wegen unklarem Einkommen), erlässt es einen vorläufigen Bescheid nach § 41a SGB II. Die endgültige Entscheidung folgt dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums — in der Regel nach 12 Monaten.
Mitwirkungspflichten: Wer Bürgergeld bezieht, muss Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich melden — zum Beispiel neues Einkommen, Umzug, Erbschaft oder Aufnahme einer Arbeit. Verstöße können zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen führen.
Widerspruch gegen Bescheide: Ist der Bürgergeld-Bescheid falsch oder unvollständig, kann innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Der Widerspruch muss nicht begründet werden — eine kurze schriftliche Erklärung genügt. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist der nächste Schritt die Klage vor dem Sozialgericht, die kostenlos ist.
Konto online eröffnen — in 10 Minuten
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Bürgergeld Antrag komplett online stellen ohne Jobcenter-Termin?
Ja, der vollständige Antrag inklusive Dokumenten-Upload ist auf jobcenter.digital möglich. Mit aktivierter eID-Funktion des Personalausweises kannst du den Antrag auch digital unterschreiben. Ein persönlicher Termin ist dann erst notwendig, wenn das Jobcenter ihn für die Eingliederungsvereinbarung anfordert.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Bürgergeld Antrags?
Bei vollständigen Unterlagen entscheidet das Jobcenter in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen. Gesetzlich hat es einen Monat Zeit (§ 88 SGG). Fehlen Dokumente, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend — deshalb alle Unterlagen von Anfang an vollständig einreichen.
Was zählt zum anrechenbaren Einkommen beim Bürgergeld?
Angerechnet werden unter anderem Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Renten, Krankengeld und Mieteinnahmen. Nicht angerechnet werden bestimmte Freibeträge (§ 11b SGB II), Grundrente, das Bildungspaket und einige weitere Sozialleistungen.
Bürgergeld beantragen: Welche Vermögensgrenzen gelten 2026?
2026 gilt ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe ist grundsätzlich geschützt. Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge wird ebenfalls nicht angerechnet.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, Bürgergeld und Teilzeitarbeit sind kombinierbar. Wer zwischen 100 und 520 Euro verdient, darf 20 Prozent des Einkommens behalten, ohne dass es voll angerechnet wird. Bei Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent anrechnungsfrei (§ 11b SGB II).
Was passiert, wenn ich beim Bürgergeld Einkommen nicht angebe?
Nicht gemeldetes Einkommen gilt als Leistungsmissbrauch nach § 60 SGB I. Das Jobcenter kann zu viel gezahlte Leistungen vollständig zurückfordern und in schweren Fällen Strafanzeige erstatten. Änderungen immer sofort und schriftlich beim Jobcenter melden.
📚 Alle Ratgeber im Überblick
Weitere Artikel zu Unterhalt, Scheidung und Bürgergeld findest du in unserem Ratgeber-Bereich.