Wer Unterhalt schuldet und nicht zahlt, kann zur Zahlung gezwungen werden — per Pfändung von Lohn, Konto oder Vermögen. Die Pfändungsfreigrenze liegt 2026 bei 1.559,99 € netto/Monat (§ 850c ZPO). Alles darüber kann gepfändet werden. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie du vorgehst.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation empfehle ich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

Was bedeutet Unterhalt pfänden lassen? Grundlagen und Rechtsgrundlagen

Pfändung ist staatlich angeordnetes Zwangsmittel: Ein Gericht beauftragt den Gerichtsvollzieher, das Einkommen oder Vermögen des Unterhaltsschuldners zu beschlagnahmen und an den Gläubiger zu überweisen. Rechtsgrundlage ist die Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere §§ 828 ff. ZPO für die Forderungspfändung und §§ 850 ff. ZPO für die Lohnpfändung.

Es gibt drei Pfändungsarten:

Besonderheit Unterhaltsforderungen: Unterhalt genießt nach § 850d ZPO einen erhöhten Pfändungsschutz für den Gläubiger — der Schuldner darf auf ein niedrigeres Existenzminimum reduziert werden als bei normalen Schulden. Das Gericht kann die Freigrenze von 1.559,99 € auf unter 1.000 € absenken, wenn Unterhaltsansprüche bestehen.

Schritt 1: Vollstreckungstitel beschaffen — ohne Titel keine Pfändung

Vor jeder Pfändung muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Das ist ein amtliches Dokument, das deinen Unterhaltsanspruch rechtskräftig feststellt. Ohne Titel kann weder Gericht noch Gerichtsvollzieher tätig werden.

Welche Dokumente gelten als Vollstreckungstitel?

Hast du noch keinen Titel? Dann musst du zunächst klagen. Für Kindesunterhalt empfehle ich zuerst die Jugendamtsurkunde — kostenlos, keine Anwaltspflicht, direkt vollstreckbar. Bei Ehegattenunterhalt ist das Familiengericht der richtige Weg (Gerichtsgebühr ab ca. 150 € je nach Streitwert).

Hast du bereits einen Titel? Prüfe, ob er die Vollstreckungsklausel trägt (§ 724 ZPO). Ohne Klausel musst du beim Gericht eine Ausfertigung mit Klausel beantragen — Kosten: 20–30 €.

Schritt 2: Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellen (PfÜB)

Hast du einen Vollstreckungstitel, beantragst du beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach §§ 828–845 ZPO. Mit dem PfÜB wird die Forderung gepfändet und gleichzeitig zur Einziehung an dich überwiesen.

Zuständiges Gericht: Das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO).

Was du für den Antrag brauchst:

Kosten: Gerichtsgebühr für den PfÜB: pauschal 20 € (Nr. 2111 KV GKG). Ist der Schuldner mittellos, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden (§ 114 ZPO).

Bearbeitungsdauer: In der Regel 1–4 Wochen. Das Gericht stellt den PfÜB dem Drittschuldner (Arbeitgeber/Bank) zu — ab diesem Zeitpunkt ist die Pfändung wirksam.

Schritt 3: Lohnpfändung durchsetzen — was der Arbeitgeber tun muss

Nach Zustellung des PfÜB beim Arbeitgeber (Drittschuldner) ist dieser verpflichtet, den pfändbaren Einkommensanteil monatlich direkt an dich zu überweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er persönlich (§ 840 ZPO).

Wie viel darf gepfändet werden?

Die Pfändungsfreigrenze beträgt 2026 grundsätzlich 1.559,99 € netto/Monat (§ 850c ZPO, Stand BGBl. 2026). Bei Unterhaltsforderungen kann das Gericht diese Grenze nach § 850d ZPO herabsetzen. Faustregel: Der Schuldner muss genug zum Leben haben, aber Unterhaltsberechtigte haben Vorrang.

Beispielrechnung Lohnpfändung (Unterhalt):

Drittschuldnererklärung: Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erklären, ob und in welcher Höhe er die Forderung anerkennt (§ 840 ZPO). Schweigt er: Erinnerung senden und ggf. Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 ZPO.

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Schritt 4: Kontopfändung — wenn der Schuldner kein Arbeitsverhältnis hat

Ist der Schuldner selbständig, arbeitslos oder im Ausland beschäftigt, kommt Kontopfändung in Betracht. Mit dem PfÜB wird das Girokonto beim Kreditinstitut gepfändet (§ 833a ZPO).

P-Konto-Schutz: Jede Person kann ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Auf dem P-Konto sind automatisch 1.559,99 €/Monat (2026) vor Pfändung geschützt. Darüber liegendes Guthaben kann gepfändet werden.

Erhöhter Schutz auf dem P-Konto: Hat der Schuldner selbst Unterhaltspflichten (z. B. Kinder), kann er beim Amtsgericht eine Erhöhung des Freibetrags beantragen (§ 850k Abs. 4 ZPO). Das mindert deinen Pfändungsertrag.

Vorgehen Kontopfändung:

  1. Bankverbindung des Schuldners ermitteln (ggf. Auskunftsersuchen nach § 802l ZPO beim Gerichtsvollzieher)
  2. PfÜB auf das Konto beantragen — Drittschuldner ist dann die Bank
  3. Bank hat 2 Wochen Zeit zur Drittschuldnererklärung
  4. Guthaben über der Freigrenze wird gesperrt und überwiesen

Wichtig bei Selbständigen: Einkommen eines Selbständigen ist schwerer zu pfänden. Das Gericht muss nach § 850i ZPO ein angemessenes Einkommen belassen. Hier lohnt sich anwaltliche Unterstützung.

Schritt 5: Was tun wenn der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat?

Ist der Schuldner erwerbslos oder hat kein pfändbares Einkommen, läuft eine Pfändung ins Leere. Dennoch gibt es Handlungsmöglichkeiten.

Vermögensauskunft erzwingen (früher: eidesstattliche Versicherung): Du kannst beim Gerichtsvollzieher die Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO beantragen. Der Schuldner muss dann unter Eid sein gesamtes Vermögen offenlegen — Konten, Immobilien, Fahrzeuge, Forderungen gegen Dritte. Kostenpauschale: 33 € (Nr. 207 KV GvKostG).

Drittschuldnerermittlung: Über § 802l ZPO kann der Gerichtsvollzieher beim Bundeszentralamt für Steuern, der Deutschen Rentenversicherung und dem Kraftfahrtbundesamt Auskunft einholen — Bankverbindungen, Rentenbezüge, Fahrzeugdaten.

Unterhaltsvorschuss für Kinder: Zahlt der Vater oder die Mutter keinen Kindesunterhalt, springt der Staat ein: Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVhG). Anspruch für Kinder bis 18 Jahre, wenn der andere Elternteil nicht zahlt und das Kind beim antragstellenden Elternteil lebt. Beantragung beim Jugendamt. Der Staat treibt die Forderung dann selbst beim Schuldner ein.

Haftbefehl bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung: Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft oder legt er falsche Angaben vor, kann Haftbefehl nach § 802g ZPO beantragt werden (Erzwingungshaft bis zu 6 Monate).

Kosten der Unterhaltspfändung im Überblick

Pfändung verursacht Kosten — die meisten sind jedoch vom Schuldner zu tragen, wenn die Vollstreckung erfolgreich ist.

Maßnahme Kosten (2026) Träger
PfÜB beim Amtsgericht 20 € (pauschal) Vorab Gläubiger → Erstattung durch Schuldner
Gerichtsvollzieher (Lohnpfändung) ca. 30–80 € Schuldner
Vermögensauskunft 33 € Schuldner
Anwalt (Vollstreckung) 200–600 € je nach RVG Vorab Gläubiger → Erstattung möglich
Drittschuldnerermittlung (§ 802l) ca. 20 € Schuldner

Prozesskostenhilfe (PKH): Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann PKH nach §§ 114 ff. ZPO beantragen. Das Gericht übernimmt dann die Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten. Voraussetzung: Einkommensgrenze + hinreichende Erfolgsaussichten.

Gesamtfazit Kosten: Ohne Anwalt kommt man mit 50–120 € durch das Pfändungsverfahren. Mit Anwalt: 300–800 €. Bei erfolgreicher Pfändung trägt der Schuldner die Vollstreckungskosten.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Viele Verfahren scheitern nicht am Recht, sondern an vermeidbaren Fehlern im Ablauf.

Fehler 1: Ohne Vollstreckungsklausel vollstrecken wollen. Jeder Titel braucht die Klausel. Lass sie beim Gericht kostengünstig nachstempeln, bevor du den GV beauftragst.

Fehler 2: Falsche Bank angeben. Den PfÜB auf ein Konto zu stellen, das der Schuldner nicht mehr nutzt, bringt nichts. Zuerst Drittschuldnerermittlung (§ 802l ZPO), dann PfÜB.

Fehler 3: Auf freiwillige Zahlung warten statt zu titulieren. Versprechungen sind nicht vollstreckbar. Erst titulieren (Jugendamtsurkunde oder Gericht), dann abwarten — nie umgekehrt.

Fehler 4: Pfändungsfreigrenzen falsch berechnen. Der Schuldner kann beim Gericht höhere Freibeträge beantragen, wenn er selbst Unterhaltspflichten hat. Informiere dich über § 850c ZPO Tabelle, um deinen tatsächlichen Pfändungsbetrag realistisch einzuschätzen.

Fehler 5: Unterhaltsvorschuss nicht beantragen. Wer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat und ihn nicht beantragt, verschenkt Geld. Beantrage ihn parallel zur Pfändung beim Jugendamt — staatliche Leistung und eigene Vollstreckung schließen sich nicht aus.

Verwandte Ratgeber: Unterhalt und Vollstreckung

Diese Artikel helfen dir im nächsten Schritt weiter:

Häufige Fragen zur Unterhaltspfändung (FAQ)

Wie lange dauert eine Unterhaltspfändung?

Vom Antrag bis zur ersten Pfändung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Das Amtsgericht braucht 1–4 Wochen für den PfÜB, danach stellt es ihn dem Drittschuldner zu. Ab Zustellung ist die Pfändung sofort wirksam.

Was passiert wenn der Schuldner den Job wechselt?

Der PfÜB erlischt. Du musst einen neuen Antrag beim Amtsgericht stellen — diesmal mit der neuen Arbeitgeberadresse. Deshalb lohnt es sich, den Arbeitgeber regelmäßig zu überprüfen oder beim Schuldner eine aktuelle Arbeitgeberauskunft anzufordern.

Kann ich Unterhalt auch im Ausland pfänden lassen?

Innerhalb der EU ja: Die EuUntVO (EU-Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009) ermöglicht grenzüberschreitende Vollstreckung in EU-Staaten. Außerhalb der EU ist es schwieriger und hängt vom jeweiligen Staat und bilateralen Abkommen ab. Das Bundesamt für Justiz hilft bei internationalen Unterhaltsforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung?

Lohnpfändung trifft das Gehaltskonto direkt beim Arbeitgeber — regelmäßig und automatisch. Kontopfändung trifft das Girokonto, aber der Schuldner kann seinen Freibetrag (1.559,99 €/Monat) über ein P-Konto schützen. Lohnpfändung ist bei Angestellten effektiver.

Muss ich einen Anwalt beauftragen für die Pfändung?

Für den PfÜB-Antrag beim Amtsgericht gibt es keine Anwaltspflicht. Du kannst den Antrag selbst stellen. Bei komplexen Fällen (Selbständige, Auslandspfändung, hartnäckige Schuldner) empfiehlt sich ein Fachanwalt für Familienrecht.

Bekomme ich meine Anwaltskosten erstattet?

Vollstreckungskosten — einschließlich notwendiger Anwaltskosten — trägt der Schuldner (§ 788 ZPO). Du legst vor, bekommst aber bei erfolgreicher Vollstreckung alles erstattet. Bei Mittellosigkeit des Schuldners kann Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO) beantragt werden.