Beim Versorgungsausgleich Scheidung berechnen geht es um echtes Geld – und oft um Tausende Euro Rente im Alter. Wer versteht, wie Rentenpunkte aufgeteilt werden, kann die eigene Altersvorsorge nach der Scheidung gezielt schützen oder einfordern.

Was ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung?

Der Versorgungsausgleich (kurz: VA) ist der gesetzliche Ausgleich aller Rentenanwartschaften, die beide Eheleute während der Ehezeit aufgebaut haben. Geregelt ist das im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das seit 2009 gilt. Das Familiengericht führt den VA automatisch durch – du musst keinen eigenen Antrag stellen.

Grundprinzip: Beide Partner teilen die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte genau hälftig. Das gilt für:

Nicht einbezogen werden Versorgungen, die vor oder nach der Ehezeit erworben wurden – nur die Ehezeit zählt (§ 3 VersAusglG). Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Was ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung?

Versorgungsausgleich Scheidung berechnen: Die Grundformel Schritt für Schritt

Das Gericht berechnet für jeden Versorgungsträger getrennt, wie viele Anrechte jeder Ehegatte in der Ehezeit erworben hat. Dann wird der Unterschied halbiert und der ausgleichspflichtige Partner überträgt die Hälfte auf das Konto des ausgleichsberechtigten Partners.

Schritt 1: Ehezeitanteil ermitteln

Jeder Versorgungsträger (z. B. die Deutsche Rentenversicherung) berechnet auf Anfrage des Familiengerichts den Ehezeitanteil – also die Rentenpunkte oder den Kapitalwert, der in der Ehezeit erworben wurde. Du erhältst diese Information automatisch über das Gericht.

Schritt 2: Differenz berechnen

Beispiel gesetzliche Rente:

Person A überträgt 6,15 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto von Person B. In Euro: Ein Entgeltpunkt West entspricht 2026 einem monatlichen Rentenwert von 40,17 Euro (aktueller Rentenwert West ab Juli 2025, fortgeschrieben). 6,15 Punkte × 40,17 € = rund 247 Euro mehr Rente monatlich für Person B.

Schritt 3: Jedes Versorgungssystem separat ausgleichen

Gibt es mehrere Versorgungen (z. B. gesetzliche Rente + Betriebsrente), wird jede einzeln ausgeglichen. Das Gericht fasst alle Anrechte im Scheidungsurteil zusammen.

Versorgungsausgleich Scheidung berechnen: Die Grundformel Schritt für Schritt

Wann entfällt der Versorgungsausgleich – und wann ist er geringer?

Nicht immer findet ein vollständiger Ausgleich statt. Es gibt klare gesetzliche Ausnahmen:

Ein vollständiger Ausschluss per Ehevertrag ist möglich, muss aber notariell beurkundet sein und darf keine der Parteien unangemessen benachteiligen (§ 8 VersAusglG).

Interne Teilung vs. externe Teilung: Der Unterschied einfach erklärt

Das VersAusglG kennt zwei Wege, wie Anrechte übertragen werden:

Interne Teilung (Regelfall, § 10 VersAusglG)

Der Ausgleichsberechtigte erhält ein eigenes Konto beim selben Versorgungsträger – also z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Pensionskasse des Ex-Partners. Vorteil: Das Anrecht bleibt im selben System mit denselben Renditebedingungen.

Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

Der Versorgungsträger zahlt den Kapitalwert an einen anderen Versorgungsträger (z. B. die Deutsche Rentenversicherung oder eine private Rentenversicherung). Das ist vor allem bei Betriebsrenten üblich, wenn der Träger dies bevorzugt. Der Grenzwert für externe Teilung liegt 2026 bei 7.490 Euro (2 % der jährlichen Bezugsgröße × 2, § 17 VersAusglG).

Als ausgleichsberechtigte Person hast du bei externer Teilung ein Wahlrecht, bei welchem Zielversorgungsträger das Kapital angelegt wird – das solltest du aktiv nutzen und verschiedene Angebote vergleichen.

Rentenpunkte selbst ausrechnen: Online-Tools und offizielle Auskunft

Das Gericht holt die Auskünfte der Versorgungsträger automatisch ein. Trotzdem lohnt es sich, schon vor dem Scheidungsverfahren eine eigene Übersicht zu erstellen:

  1. Renteninformation anfordern: Die Deutsche Rentenversicherung schickt ab 27 Jahren jährlich eine Renteninformation. Darin steht die Summe aller bisher erworbenen Entgeltpunkte. Für eine detaillierte Kontenklärung kann man online oder telefonisch (0800 1000 4800, kostenlos) eine Rentenauskunft beantragen.
  2. Versicherungsverlauf prüfen: Im Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung (eservice.deutsche-rentenversicherung.de) lässt sich der vollständige Versicherungsverlauf abrufen – inklusive aller Beitragsjahre.
  3. Ehezeitanteil schätzen: Notiere das Eheschließungsdatum und das voraussichtliche Zustellungsdatum des Scheidungsantrags. Alle Entgeltpunkte in diesem Zeitraum sind ausgleichspflichtig.
  4. Betriebliche Anrechte erfassen: Bitte alle ehemaligen Arbeitgeber um eine Auskunft über die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge zum Ende der Ehezeit.

Ein Anwalt für Familienrecht kann auf Basis dieser Unterlagen eine realistische Prognose des Ausgleichswerts erstellen – das ist besonders sinnvoll, wenn eine Partei Beamtin ist oder eine komplexe betriebliche Vorsorge vorliegt.

Wer die Entwicklungen rund um Rentenrecht und Scheidungsfolgen regelmäßig verfolgen möchte, findet im kostenlosen Newsletter monatlich aktuelle Urteile, Rechenbeispiele und Checklisten.

Versorgungsausgleich und Bürgergeld: Was Betroffene wissen müssen

Wer nach der Scheidung Bürgergeld (§ 19 SGB II) bezieht, fragt sich oft: Wirkt sich der Versorgungsausgleich auf das Bürgergeld aus? Die Antwort: Nein, solange die zusätzliche Rente noch nicht ausgezahlt wird. Der Versorgungsausgleich erhöht erst ab Renteneintritt die monatliche Rente – dann wird dieser Betrag als Einkommen angerechnet.

Während des laufenden Scheidungsverfahrens entstehen durch den VA keine anrechenbaren Einnahmen. Die übertragenen Rentenpunkte sind kein Vermögen im Sinne des § 12 SGB II und mindern das Bürgergeld nicht.

Häufige Fehler beim Versorgungsausgleich – und wie du sie vermeidest

Viele Betroffene verlieren Geld, weil sie typische Fallstricke nicht kennen:

Kosten des Versorgungsausgleichs: Gerichtsgebühren 2026

Der VA ist kein Gratisservice. Die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren richten sich nach dem Verfahrenswert, der auch den VA einschließt. Nach § 50 FamGKG wird für jedes auszugleichende Anrecht ein Verfahrenswert von 10 % des sog. Dreifachen des Jahresbetrags angesetzt, mindestens aber 1.000 Euro pro Anrecht.

Konkretes Beispiel: Sind insgesamt 4 Versorgungsanrechte auszugleichen (je zwei pro Person), erhöht sich der Verfahrenswert um mindestens 4 × 1.000 Euro = 4.000 Euro. Das erhöht die Gerichts- und Anwaltsgebühren entsprechend.

Tipp: Haben beide Parteien ausschließlich geringe Anrechte mit nahezu identischen Werten, kann ein beiderseitiger Antrag auf Ausschluss nach § 6 VersAusglG die Verfahrenskosten erheblich senken. Das sollte mit einem Familienrechtsanwalt besprochen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet man den Versorgungsausgleich bei der Scheidung?

Das Familiengericht ermittelt für jede Versorgung (gesetzliche Rente, Betriebsrente etc.) den Ehezeitanteil. Die Differenz der Anrechte beider Parteien wird halbiert und der ausgleichspflichtige Partner überträgt die Hälfte auf das Rentenkonto des anderen. Ein Entgeltpunkt West entspricht 2026 ca. 40,17 Euro monatlicher Rente.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze beim Versorgungsausgleich 2026?

Einzelne Anrechte unter 1 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: ca. 37,45 Euro West) können nach § 18 VersAusglG aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht ausgeglichen werden. Das Gericht entscheidet das von Amts wegen.

Kann man den Versorgungsausgleich bei Scheidung ausschließen?

Ja, per notariellem Ehevertrag oder durch übereinstimmende Erklärung vor dem Familiengericht (§ 6 VersAusglG). Das Gericht prüft jedoch, ob die Vereinbarung grob unbillig ist. Bei kurzen Ehen unter 3 Jahren entfällt der VA ohnehin ohne gesonderten Antrag automatisch.

Wie lange dauert der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren?

Das Gericht holt die Auskünfte aller Versorgungsträger ein – das dauert häufig 3 bis 6 Monate. Bei vielen oder komplexen Versorgungen (z. B. ausländische Renten, Beamtenversorgung) kann sich das Scheidungsverfahren entsprechend verzögern.

Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn der Ex-Partner früh stirbt?

Stirbt die ausgleichsberechtigte Person vor ihrem Renteneintritt, entfallen die übertragenen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend (§ 37 VersAusglG), wenn die Person weniger als 36 Monate Rente bezogen hat. Der ausgleichspflichtige Partner kann die Anrechte dann zurückfordern.

Beeinflusst der Versorgungsausgleich das Bürgergeld?

Nein, solange die Rente noch nicht ausgezahlt wird. Übertragene Rentenpunkte gelten nicht als Vermögen nach § 12 SGB II. Erst wenn die Rente tatsächlich fließt, wird sie als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

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