Beim Zugewinnausgleich berechnen geht es um echtes Geld: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Unterschieds an den anderen auszahlen — oft sind das fünf- oder sechsstellige Beträge. Mit dem richtigen Rechenweg und einem konkreten Beispiel kannst du deinen Anspruch oder deine Verpflichtung selbst einschätzen, bevor du zum Anwalt gehst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist der Zugewinnausgleich? Grundlagen nach § 1363 BGB
Der Zugewinnausgleich ist der vermögensrechtliche Ausgleich bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Er gilt automatisch für alle Ehepaare in Deutschland, die keinen Ehevertrag geschlossen haben.
Wichtig: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Erst bei Beendigung der Ehe — durch Scheidung, Tod oder Aufhebung — wird der Zugewinn ausgeglichen. Das Ziel: Derjenige, der wirtschaftlich weniger aktiv war (z. B. weil er die Kinder betreute), soll am gemeinsam erarbeiteten Wohlstand fair beteiligt werden.
- Zugewinn = Endvermögen minus Anfangsvermögen (§ 1373 BGB)
- Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz
- Schenkungen und Erbschaften zählen grundsätzlich nicht zum Zugewinn (§ 1374 Abs. 2 BGB)
- Schulden beim Heiratsdatum können das Anfangsvermögen auf null, nicht aber unter null drücken (§ 1374 Abs. 3 BGB)

Zugewinnausgleich berechnen: Die Formel Schritt für Schritt
Die Berechnung folgt einer klaren Struktur in vier Schritten. Nimm dir Stift und Papier oder eine Tabellenkalkulation — die Rechenwege sind logisch nachvollziehbar.
- Anfangsvermögen beider Partner ermitteln
Das Anfangsvermögen ist der Wert aller Aktiva abzüglich aller Schulden am Tag der Eheschließung. Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge, Wertpapiere — alles zählt. Schulden mindern den Wert, können ihn aber nicht negativ machen (Mindestwert: 0 €). - Endvermögen beider Partner ermitteln
Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Gleiches Verfahren: Aktiva minus Passiva. Hier ist der aktuelle Verkehrswert anzusetzen, also z. B. der Marktwert einer Immobilie heute. - Zugewinn berechnen
Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen (indexbereinigt, § 1376 BGB). Ist das Ergebnis negativ, gilt der Zugewinn als null — ein Verlustausgleich findet nicht statt. - Ausgleichsforderung berechnen
Ausgleichsforderung = (Zugewinn Person A − Zugewinn Person B) ÷ 2
Den Betrag schuldet derjenige mit dem höheren Zugewinn dem anderen.
Seit 2009 gibt es zudem eine Kappungsgrenze (§ 1378 Abs. 2 BGB): Die Ausgleichsforderung darf das tatsächlich vorhandene Endvermögen des Ausgleichspflichtigen nicht übersteigen.

Konkretes Rechenbeispiel: Zugewinnausgleich mit Zahlen
Ein durchgerechnetes Beispiel macht die Theorie greifbar. Angenommen: Anna und Ben heiraten 2010 und trennen sich 2025, der Scheidungsantrag wird im Januar 2026 zugestellt.
| Position | Anna | Ben |
|---|---|---|
| Anfangsvermögen 2010 | 10.000 € | 30.000 € |
| Endvermögen 2026 | 80.000 € | 150.000 € |
| Zugewinn | 70.000 € | 120.000 € |
Differenz der Zugewinne: 120.000 € − 70.000 € = 50.000 €
Ausgleichsforderung: 50.000 € ÷ 2 = 25.000 €
Ben hat den höheren Zugewinn erzielt und schuldet Anna 25.000 €. Da Bens Endvermögen 150.000 € beträgt, greift die Kappungsgrenze hier nicht.
Variante mit Erbschaft: Hätte Anna während der Ehe 20.000 € geerbt, würde dieser Betrag nach § 1374 Abs. 2 BGB ihrem Anfangsvermögen hinzugerechnet (privilegierter Erwerb). Ihr Zugewinn sänke auf 50.000 €, die Differenz auf 70.000 €, die Ausgleichsforderung auf 35.000 € — zugunsten von Anna.
Immobilien im Zugewinnausgleich: Häufigste Streitquelle
In den meisten Fällen steckt das größte Vermögen in der gemeinsamen oder allein erworbenen Immobilie. Für die Berechnung gilt:
- Stichtag Endvermögen: Der Verkehrswert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ist maßgeblich — nicht der Kaufpreis, nicht der aktuelle Marktwert nach Scheidungsabschluss.
- Noch offene Kredite mindern das Endvermögen: Immobilienwert 350.000 € minus Restschuld 120.000 € = Nettowert 230.000 €.
- Alleiniges Eigentum eines Partners: Auch wenn nur einer im Grundbuch steht, fließt der Wert in dessen Endvermögen ein.
- Schenkung/Erbschaft vor der Ehe: Gehörte die Immobilie bereits vor der Heirat einem Partner, zählt ihr damaliger Wert zum Anfangsvermögen — der Wertzuwachs während der Ehe ist Zugewinn.
Streiten die Parteien über den Wert, ordnet das Gericht häufig ein Sachverständigengutachten an. Kosten: 1.500 – 4.000 €, je nach Aufwand. Ein einvernehmliches Gutachten spart Zeit und Geld.
Indexbereinigung: Kaufkraft und § 1376 BGB
Das Anfangsvermögen muss nach § 1376 Abs. 2 BGB auf den Kaufkraftwert zum Zeitpunkt des Endes des Güterstands hochgerechnet werden. Das verhindert, dass Inflation den Zugewinnausgleich verzerrt.
Für die Indexbereinigung wird der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts verwendet:
Indexbereinigtes Anfangsvermögen = Anfangsvermögen × (VPI Endstichtag ÷ VPI Heiratsdatum)
Beispiel: Anfangsvermögen 10.000 € im Jahr 2010 (VPI = 92,8). Endstichtag Januar 2026 (VPI ca. 130,0).
Indexbereinigt: 10.000 € × (130,0 ÷ 92,8) = 14.009 €
Der Zugewinn von Anna aus dem obigen Beispiel würde sich also um rund 4.000 € verringern. Diese Kleinigkeit kann bei großen Anfangsvermögen tausende Euro ausmachen — deshalb lohnt die genaue Berechnung.
Auskunftspflicht und Vermögensverzeichnis: So bereitest du dich vor
Bevor überhaupt gerechnet werden kann, braucht jede Seite vollständige Informationen. § 1379 BGB regelt die gegenseitige Auskunftspflicht: Beide Partner müssen auf Verlangen ein Verzeichnis ihres Anfangs- und Endvermögens vorlegen — notfalls eidesstattlich versichert.
Diese Unterlagen solltest du jetzt zusammensuchen:
- Kontoauszüge vom Hochzeitstag (oder möglichst nahe daran)
- Depotauszüge, Versicherungspolizzen mit Rückkaufswerten
- Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Kreditverträge
- Nachweise über Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe
- Aktuelle Kontoauszüge und Vermögensübersichten
Wer Unterlagen verweigert oder Vermögen verschweigt, riskiert Schadensersatzansprüche und macht sich im schlimmsten Fall strafbar (§ 263 StGB bei arglistiger Täuschung).
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Verjährung, Fälligkeit und Stundung der Ausgleichsforderung
Die Ausgleichsforderung wird mit Rechtskraft der Scheidung fällig (§ 1378 Abs. 3 BGB) und in bar ausgezahlt. Zahlt der Verpflichtete nicht, läuft ab Fälligkeit Verzugszins (§ 288 Abs. 1 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell 2026 also ca. 7,37 %).
Verjährung: Die Forderung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde.
Stundung nach § 1382 BGB: Wäre die sofortige Zahlung eine unbillige Härte — z. B. weil die gesamten Mittel in einer Immobilie gebunden sind — kann das Gericht die Zahlung stunden und in Raten aufteilen. Das schützt den Ausgleichspflichtigen vor erzwungenem Notverkauf.
- Stundung ist möglich, aber kein Automatismus — Antrag beim Familiengericht nötig
- Sicherheitsleistung (z. B. Grundschuld) kann als Bedingung gestellt werden
- Ratenzahlungen über mehrere Jahre sind praxisüblich
Ehevertrag und Modifikationen: Wann lohnt sich eine Änderung?
Wer den Zugewinnausgleich ganz oder teilweise ausschließen will, braucht einen notariellen Ehevertrag (§ 1408 BGB). Das ist auch noch während der Ehe möglich — etwa wenn sich die Vermögensverhältnisse stark verändern (Unternehmensaufbau, Erbschaft, Immobilienkauf).
Mögliche Regelungen im Ehevertrag:
- Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs (Gütertrennung)
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bestimmte Vermögenswerte (z. B. Betriebsvermögen) werden vom Zugewinn ausgenommen
- Pauschalabfindung: Fester Betrag statt Berechnung nach Einzelpositionen
Achtung: Sittenwidrige Eheverträge werden von Gerichten nicht anerkannt. Ein Vertrag, der einen Partner strukturell benachteiligt, kann nach § 138 BGB nichtig sein. Notarielle Beratung ist Pflicht — die Kosten richten sich nach dem Vermögen und liegen typischerweise zwischen 500 und 3.000 €.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich den Zugewinnausgleich selbst?
Du ermittelst für beide Partner das Anfangsvermögen (Tag der Heirat) und das Endvermögen (Tag der Zustellung des Scheidungsantrags), berechnest jeweils den Zugewinn (End minus Anfang) und teilst die Differenz der beiden Zugewinne durch zwei. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt diesen Betrag an den anderen.
Zählt eine Erbschaft beim Zugewinnausgleich?
Nein — Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegierter Erwerb. Sie werden dem Anfangsvermögen des begünstigten Partners hinzugerechnet und erhöhen damit dessen Zugewinn nicht. Das reduziert oder erhöht die Ausgleichsforderung entsprechend.
Was passiert mit dem Haus beim Zugewinnausgleich?
Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie abzüglich offener Kredite fließt in das Endvermögen des Eigentümers ein. Das Haus selbst muss nicht verkauft werden — der Ausgleich erfolgt in Geld. Ist das Geld nicht vorhanden, kann das Gericht nach § 1382 BGB eine Stundung oder Ratenzahlung anordnen.
Wie lange kann ich Zugewinnausgleich fordern?
Die Ausgleichsforderung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch — deshalb sollte die Forderung direkt nach der Scheidung geltend gemacht werden.
Kann man den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ausschließen?
Ja, durch einen notariellen Ehevertrag (§ 1408 BGB) kann der Zugewinnausgleich vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden. Das ist sowohl vor als auch während der Ehe möglich. Sittenwidrige Verträge, die einen Partner stark benachteiligen, können nach § 138 BGB nichtig sein.
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinn und Zugewinnausgleich?
Der Zugewinn ist der individuelle Vermögenszuwachs jedes Partners während der Ehe (Endvermögen minus Anfangsvermögen). Der Zugewinnausgleich ist der rechtliche Mechanismus, der die Hälfte der Differenz beider Zugewinne an den weniger begünstigten Partner überträgt.
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