Der Zugewinnausgleich ist die größte finanzielle Auseinandersetzung in jeder Scheidung — und für viele das teuerste Überraschungsmoment. Mit der richtigen Formel und den geltenden Freibeträgen berechnest du deinen tatsächlichen Anspruch oder deine Verpflichtung selbst, bevor der Anwalt involviert ist.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist Zugewinnausgleich und wer muss zahlen?
Der Zugewinnausgleich ist nicht Unterhalt und nicht Vermögensteilung — es ist der Ausgleich der Vermögenszuwächse während der Ehe. Das Gesetz behandelt Eheleute beim Einkommen ungleich: Jeder Partner behält sein Vermögen, aber der Partner, der weniger dazuverdient hat, erhält einen Ausgleich vom Partner, der mehr gewonnen hat.
Grundregel nach § 1373 BGB: Derjenige, der in der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, bekommt die Hälfte der Differenz vom anderen.
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- Beispiel: Partner A verdient 200.000 € in 15 Ehejahren, Partner B verdient 50.000 €. Zugewinn A: 200.000 €, Zugewinn B: 50.000 €. Differenz: 150.000 €. Partner B erhält 75.000 € Ausgleich.
- Die Zahlungspflicht entsteht automatisch bei Scheidung — es sei denn, beide verzichten schriftlich (§ 1378 BGB)
- Auch selbstständige Einkommen, Erbschaften und Investments zählen zum Zugewinn

Zugewinnausgleich Formel: So rechnest du es selbst
Die Berechnung folgt einer strikten Formel, die du mit den richtigen Zahlen sofort anwenden kannst:
Schritt 1: Vermögen am Stichtag Eheschließung und Zustellung Scheidungsantrag erfassen
- Notiere dein Vermögen am Tag der Eheschließung (Bank-/Kontoauszüge, Immobilienwert, Auto, Sparbuch)
- Notiere dein Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags — das ist der offizielle Stichtag
- Vermögen des Partners ebenso dokumentieren (Kontoauszüge, Steuererklärungen, Schenkungsberichte)
Schritt 2: Brutto-Zugewinn berechnen
Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen − Erbschaften − Schenkungen
Beispielrechnung (konkret):
- Partner A — Anfangsvermögen: 10.000 € | Endvermögen: 180.000 €
- Partner B — Anfangsvermögen: 5.000 € | Endvermögen: 45.000 €
- Zugewinn A: 180.000 − 10.000 = 170.000 €
- Zugewinn B: 45.000 − 5.000 = 40.000 €
- Differenz: 170.000 − 40.000 = 130.000 €
- Ausgleichsforderung B gegen A: 65.000 € (Hälfte der Differenz)
Schritt 3: Abzüge und Freibeträge beachten
- Schulden abziehen: Kredite, Hypotheken, Verbindlichkeiten reduzieren das Vermögen
- Liebhaberei nicht anrechnen: Sammlungen, Kunstwerke mit subjektivem Wert werden oft separat bewertet
- Versorgungsausgleich separate Rechnung: Rentenausgleich ist eigenständig und nicht Zugewinn (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1363 BGB – Zugewinngemeinschaft – Güterstand der Zugewinngemeinschaft
- § 1373 BGB – Zugewinn – Definition Zugewinn
- § 1378 BGB – Ausgleichsforderung – Berechnung Ausgleichsforderung