Wer sich scheiden lassen möchte, aber die Gerichts- und Anwaltskosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) — der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, hängt von deinem Einkommen, deinem Vermögen und den Erfolgsaussichten deines Scheidungsantrags ab: Wer monatlich weniger als rund 600 € einsetzbares Nettoeinkommen hat, kommt in der Regel für eine vollständige Kostenübernahme infrage.

Was ist Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung?

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist die familienrechtliche Entsprechung der früheren Prozesskostenhilfe. Sie ist in den §§ 76–78 FamFG in Verbindung mit den §§ 114–127 ZPO geregelt. Das Familiengericht übernimmt auf Antrag die Kosten für:

Wichtig: Bei Scheidungen gilt in Deutschland Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein. Wer selbst keinen Anwalt bezahlen kann, braucht VKH, um überhaupt am Verfahren teilnehmen zu können.

Die VKH kann als vollständige Kostenübernahme oder als Ratenzahlung bewilligt werden — je nach eigenem Einkommen in Raten zwischen 10 € und 500 € monatlich.

Was ist Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung?

Voraussetzungen: Wer kann Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Das Familiengericht prüft drei Voraussetzungen, bevor VKH bewilligt wird:

  1. Bedürftigkeit: Dein einsetzbares Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen.
  2. Hinreichende Erfolgsaussichten: Der Scheidungsantrag darf nicht offensichtlich aussichtslos sein — bei einer Scheidung nach dem Trennungsjahr ist das in aller Regel erfüllt.
  3. Keine Mutwilligkeit: Das Verfahren muss vernünftigerweise notwendig sein.

Einkommensgrenzen 2026

Das Gericht berechnet dein einsetzbares Einkommen nach § 115 ZPO. Folgende Freibeträge gelten 2026:

Übersteigt dein bereinigtes Nettoeinkommen nach Abzug aller Freibeträge den Betrag von 20 € nicht, gibt es keine Ratenzahlung — die Kosten werden vollständig vom Staat getragen. Liegt das einsetzbare Einkommen zwischen 20 € und 600 €, wird eine monatliche Rate festgesetzt.

Vermögensgrenze

Vermögen bis zu einem Schonbetrag von rund 10.000 € bleibt unberücksichtigt (§ 115 Abs. 3 ZPO, Stand 2026). Ein selbst bewohntes Eigenheim zählt in der Regel ebenfalls nicht als einzusetzendes Vermögen.

Voraussetzungen: Wer kann Verfahrenskostenhilfe beantragen?

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Verfahrenskostenhilfe Scheidung beantragen: Der Ablauf Schritt für Schritt

Der Antrag auf VKH läuft parallel zum Scheidungsantrag. So funktioniert es in der Praxis:

  1. Anwalt beauftragen: Auch wenn du noch kein Geld hast, kannst du einen Anwalt aufsuchen. Erkläre, dass du VKH beantragen möchtest — seriöse Anwälte stellen erst dann eine Rechnung, wenn VKH bewilligt ist.
  2. Formular ausfüllen: Das offizielle Formular heißt „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” (Vordruck nach § 117 ZPO, erhältlich beim Amtsgericht oder unter www.justiz.de). Das Formular ist mehrseitig und fragt Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Schulden ab.
  3. Belege zusammenstellen: Notwendige Dokumente sind:
    • Letzte zwei bis drei Gehaltsabrechnungen oder Bürgergeld-Bescheid
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung
    • Nachweise über Unterhaltsleistungen (gezahlt oder empfangen)
    • Steuerbescheid (falls vorhanden)
    • Nachweise über Schulden oder laufende Ratenzahlungen
  4. Antrag einreichen: Dein Anwalt reicht den VKH-Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht ein. Alternativ kann der VKH-Antrag auch vor dem Scheidungsantrag gestellt werden.
  5. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei unvollständigen Unterlagen fordert es nach. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Gericht zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten.
  6. Beschluss: Das Gericht erlässt einen Beschluss, in dem VKH bewilligt oder abgelehnt wird. Bei Bewilligung mit Raten wird die monatliche Rate festgesetzt.

Tipp: Reiche alle Belege vollständig ein — unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit erheblich und können zur Ablehnung führen.

VKH für beide Ehepartner: Was gilt bei gemeinsamer Scheidung?

Grundsätzlich gilt: Jeder Ehepartner muss VKH separat beantragen, da jede Partei eigene wirtschaftliche Verhältnisse hat. Eine Partei kann VKH erhalten, während die andere die Kosten selbst trägt — das ist kein Widerspruch.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung (beide sind sich einig, es gibt keine streitigen Folgesachen) benötigt nur eine Partei zwingend einen Anwalt. Die andere Partei kann sich dem Scheidungsantrag anschließen, ohne eigenen Anwalt — muss aber dennoch VKH beantragen, wenn sie die Gerichtskosten nicht selbst tragen kann.

Werden hingegen Folgesachen verhandelt — etwa Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt — braucht jede Partei einen eigenen Anwalt und kann jeweils VKH beantragen.

Was passiert nach der Scheidung? Rückzahlung und Änderungen melden

VKH ist keine Schenkung. Das Gericht überprüft nach der Scheidung und in den folgenden vier Jahren regelmäßig, ob sich deine finanzielle Lage verbessert hat (§ 120a ZPO). Mögliche Szenarien:

Wichtig: Du bist gesetzlich verpflichtet, wesentliche Verbesserungen deiner wirtschaftlichen Lage dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen. Wer das unterlässt, riskiert die nachträgliche Aufhebung der VKH und eine sofortige Rückforderung.

Die maximale Rückzahlungspflicht ist gedeckelt: Raten können nur für maximal 48 Monate festgesetzt werden (§ 120 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

VKH abgelehnt: Was sind die nächsten Möglichkeiten?

Eine Ablehnung der VKH ist kein endgültiges Nein. Folgende Wege stehen offen:

Typische Fehler beim VKH-Antrag — und wie du sie vermeidest

Viele Anträge werden nicht abgelehnt, weil kein Anspruch besteht, sondern weil formale Fehler gemacht wurden. Die häufigsten Stolperfallen:

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des VKH-Antrags bei der Scheidung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gericht zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich. Das Scheidungsverfahren kann erst nach Bewilligung der VKH oder nach Zahlung des Kostenvorschusses terminiert werden.

Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, wenn ich Bürgergeld erhalte?

Ja. Bürgergeldempfänger erfüllen in der Regel die Bedürftigkeitsvoraussetzungen für VKH vollständig. Der Bürgergeld-Bescheid ist als Beleg einzureichen. In diesen Fällen wird VKH meist ohne Ratenzahlung bewilligt.

Muss ich VKH nach der Scheidung zurückzahlen?

Nur wenn sich deine finanzielle Lage innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens wesentlich verbessert (§ 120a ZPO). Das Gericht überprüft das regelmäßig. Die Rückzahlungspflicht ist auf maximal 48 Monate begrenzt.

Bekommt auch der Antragsgegner bei der Scheidung Verfahrenskostenhilfe?

Ja. Beide Ehepartner können unabhängig voneinander VKH beantragen. Jeder muss einen eigenen Antrag mit eigenen Belegen beim Familiengericht einreichen. Die Bewilligung hängt jeweils von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe?

Beratungshilfe (§ 1 BerHG) gilt nur für die anwaltliche Erstberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens — Eigenanteil 15 €. Verfahrenskostenhilfe deckt die Kosten eines laufenden Gerichtsverfahrens, also auch die Anwaltskosten im Scheidungsverfahren selbst.

Kann VKH abgelehnt werden, obwohl ich wenig Einkommen habe?

Ja, wenn die Erfolgsaussichten fehlen oder Mutwilligkeit vorliegt — bei einer regulären Scheidung nach dem Trennungsjahr ist das aber kaum möglich. Häufiger wird VKH wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt. Dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.

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