Ein Ehevertrag nachträglich abschließen ist rechtlich problemlos möglich – und oft sogar sinnvoller als vor der Hochzeit, weil beide Partner jetzt wissen, was auf dem Spiel steht. Wer Vermögen aufgebaut hat, ein Unternehmen führt oder sich nach einer Krise absichern will, kann jederzeit beim Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen – die Kosten liegen je nach Vermögen meist zwischen 500 und 3.000 Euro und sind damit ein Bruchteil dessen, was eine ungeklärte Scheidung kostet.

Wann ist ein Ehevertrag nachträglich sinnvoll?

Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob ein Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung geschlossen wird. Gemäß § 1408 BGB können Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse jederzeit durch notariellen Vertrag regeln – auch noch kurz vor der Scheidung, sofern kein Prozessbetrug vorliegt.

Ein nachträglicher Ehevertrag lohnt sich besonders in diesen Situationen:

Wann ist ein Ehevertrag nachträglich sinnvoll?

Was kann ein nachträglicher Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag kann nahezu alle vermögensrechtlichen Fragen einer Ehe und ihrer möglichen Auflösung regeln. Die wichtigsten Regelungsbereiche:

1. Güterstand

Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Beim Zugewinnausgleich muss der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs die Hälfte der Differenz herausgeben. Durch einen Ehevertrag lässt sich wechseln zu:

2. Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt kann beschränkt, befristet oder ausgeschlossen werden – aber nur im Rahmen der Grenzen des § 1585c BGB. Ein vollständiger Unterhaltsverzicht ist unwirksam, wenn dadurch ein Partner auf Sozialhilfe angewiesen wäre.

3. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich (§ 1587 BGB i. V. m. VersAusglG) gleicht Rentenanwartschaften auf. Ein Ehevertrag kann ihn modifizieren oder ausschließen – das Familiengericht überprüft die Wirksamkeit aber stets nach § 8 VersAusglG.

4. Zugewinnausgleich konkret begrenzen

Wer nicht den gesamten Güterstand ändern will, kann einzelne Vermögensgegenstände herausnehmen. Beispiel: „Der Betrieb XY sowie alle damit verbundenen Verbindlichkeiten bleiben beim Zugewinnausgleich außer Betracht.”

Was kann ein nachträglicher Ehevertrag regeln?

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Grenzen des Ehevertrags: Was ist nicht erlaubt?

Gerichte – insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) – prüfen Eheverträge auf Sittenwidrigkeit und unangemessene Benachteiligung. Wer die Grenzen kennt, schreibt einen Vertrag, der hält.

Ein guter Ehevertrag ist kein „Rosenkrieg auf Papier

Kosten eines nachträglichen Ehevertrags 2026

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom beurkundungspflichtigen Gegenstandswert ab – in der Regel das gemeinsame Nettovermögen beider Eheleute.

Gegenstandswert Notargebühr (ca.) Gesamtkosten inkl. USt. (ca.)
bis 50.000 € ca. 165 € ca. 500–700 €
bis 100.000 € ca. 273 € ca. 700–1.100 €
bis 250.000 € ca. 535 € ca. 1.200–1.800 €
bis 500.000 € ca. 935 € ca. 2.000–3.000 €
ab 1.000.000 € ab ca. 1.735 € ab ca. 4.000 €

Hinzu kommen Anwaltskosten, falls beide Partner rechtliche Beratung wünschen. Eine Stunde beim Fachanwalt für Familienrecht kostet 2026 typischerweise 250 bis 400 Euro zzgl. MwSt. Eine Beratung ist keine Pflicht, aber bei größeren Vermögen dringend empfehlenswert – besonders dann, wenn ein Partner wenig Ahnung von den rechtlichen Konsequenzen hat.

Zum Vergleich: Ein streitiger Scheidungsprozess mit Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich kostet bei einem Vermögen von 200.000 Euro schnell 8.000 bis 20.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten – pro Seite.

So bereitest du einen nachträglichen Ehevertrag vor – Schritt für Schritt

Der Weg zum rechtssicheren Ehevertrag ist strukturierbar. Mit der richtigen Vorbereitung geht der Notartermin schneller und die Kosten bleiben kalkulierbar.

  1. Bestandsaufnahme machen: Beide Partner listen Vermögen (Immobilien, Konten, Unternehmensanteile, Schulden) und Rentenanwartschaften auf. Der Notar braucht realistische Werte für den Gegenstandswert.
  2. Ziele klären: Was soll der Vertrag erreichen? Unternehmensschutz? Unterhaltsbegrenzung? Erbrechtsabsicherung für Kinder? Je klarer das Ziel, desto effizienter der Notartermin.
  3. Fachanwalt konsultieren: Gerade bei Gütertrennung oder Unterhaltsverzicht lohnt sich vor dem Notartermin eine anwaltliche Erstberatung – beide Partner können dabei denselben Anwalt befragen (zur Information), sollten aber im Streitfall eigene Anwälte haben.
  4. Notar kontaktieren: Der Notar entwirft den Vertrag auf Basis der Wünsche beider Eheleute. Der Entwurf wird vorab zugesandt – ausreichend Zeit zum Lesen einplanen.
  5. Beurkundungstermin: Beide Eheleute müssen persönlich erscheinen. Der Notar liest den Vertrag vor und erläutert rechtliche Folgen (gesetzliche Pflicht). Kein Zeitdruck nötig.
  6. Vertrag verwahren: Das Original bleibt beim Notar. Eine beglaubigte Abschrift für jeden Partner ist empfehlenswert. Bei Bedarf (Scheidung, Erbfall) kann der Notar den Vertrag jederzeit vorlegen.

Durchschnittlich vergehen zwischen erstem Notarkontakt und Beurkundung zwei bis sechs Wochen – abhängig davon, wie klar die Wünsche sind und wie schnell sich beide Partner einigen.

Ehevertrag und Gütertrennung nachträglich: Häufige Irrtümer

Rund um den nachträglichen Ehevertrag halten sich hartnäckige Missverständnisse – hier die wichtigsten aufgeräumt: