Ein Ehevertrag nachträglich abschließen ist rechtlich problemlos möglich – und oft sogar sinnvoller als vor der Hochzeit, weil beide Partner jetzt wissen, was auf dem Spiel steht. Wer Vermögen aufgebaut hat, ein Unternehmen führt oder sich nach einer Krise absichern will, kann jederzeit beim Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen – die Kosten liegen je nach Vermögen meist zwischen 500 und 3.000 Euro und sind damit ein Bruchteil dessen, was eine ungeklärte Scheidung kostet.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wann ist ein Ehevertrag nachträglich sinnvoll?
Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob ein Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung geschlossen wird. Gemäß § 1408 BGB können Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse jederzeit durch notariellen Vertrag regeln – auch noch kurz vor der Scheidung, sofern kein Prozessbetrug vorliegt.
Ein nachträglicher Ehevertrag lohnt sich besonders in diesen Situationen:
- Vermögensaufbau während der Ehe: Wer nach der Hochzeit eine Immobilie kauft, ein Unternehmen gründet oder geerbt hat, möchte dieses Vermögen gezielt schützen.
- Selbstständigkeit und Unternehmertum: Firmenanteile, Betriebsvermögen und Gesellschafterdarlehen können im Scheidungsfall erheblichen Zugewinnausgleich auslösen.
- Unterschiedliche Einkommensentwicklung: Hat ein Partner Karriere gemacht und der andere reduziert gearbeitet (z. B. wegen Kindern), entsteht ein großes Ungleichgewicht beim späteren Versorgungsausgleich.
- Geplante Erbschaften oder Schenkungen: Eltern machen Schenkungen oft davon abhängig, dass das Vermögen im Trennungsfall nicht an den Schwiegerkind-Ehepartner fließt.
- Zweite Ehe oder Patchwork-Familie: Wer Kinder aus einer ersten Beziehung hat, will deren Erbrechte absichern.
- Krisensituation in der Ehe: Manchmal ist ein Ehevertrag der letzte Versuch, eine drohende Scheidung durch klare Regeln zu entschärfen.

Was kann ein nachträglicher Ehevertrag regeln?
Ein Ehevertrag kann nahezu alle vermögensrechtlichen Fragen einer Ehe und ihrer möglichen Auflösung regeln. Die wichtigsten Regelungsbereiche:
1. Güterstand
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Beim Zugewinnausgleich muss der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs die Hälfte der Differenz herausgeben. Durch einen Ehevertrag lässt sich wechseln zu:
- Gütertrennung (§ 1414 BGB): Jeder behält, was er hat – kein Ausgleich beim Trennungsfall.
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bestimmte Vermögenswerte (z. B. Unternehmensanteile) werden aus dem Zugewinn herausgenommen.
- Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB): Selten gewählt, weil beide Partner dann gemeinsam für Schulden haften.
2. Unterhalt
Nachehelicher Unterhalt kann beschränkt, befristet oder ausgeschlossen werden – aber nur im Rahmen der Grenzen des § 1585c BGB. Ein vollständiger Unterhaltsverzicht ist unwirksam, wenn dadurch ein Partner auf Sozialhilfe angewiesen wäre.
3. Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich (§ 1587 BGB i. V. m. VersAusglG) gleicht Rentenanwartschaften auf. Ein Ehevertrag kann ihn modifizieren oder ausschließen – das Familiengericht überprüft die Wirksamkeit aber stets nach § 8 VersAusglG.
4. Zugewinnausgleich konkret begrenzen
Wer nicht den gesamten Güterstand ändern will, kann einzelne Vermögensgegenstände herausnehmen. Beispiel: „Der Betrieb XY sowie alle damit verbundenen Verbindlichkeiten bleiben beim Zugewinnausgleich außer Betracht.”

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Grenzen des Ehevertrags: Was ist nicht erlaubt?
Gerichte – insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) – prüfen Eheverträge auf Sittenwidrigkeit und unangemessene Benachteiligung. Wer die Grenzen kennt, schreibt einen Vertrag, der hält.
- Kernbereichslehre des BGH: Der BGH unterscheidet einen Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts. Unterhalt wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB) und Krankenunterhalt (§ 1572 BGB) können nur sehr eingeschränkt ausgeschlossen werden.
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Ein Vertrag, der einen Partner systematisch benachteiligt und dabei eine Drucksituation ausnutzt (Schwangerschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit), kann vollständig nichtig sein.
- Anpassung bei veränderten Umständen: Wurde der Vertrag unter Bedingungen geschlossen, die sich grundlegend geändert haben (z. B. dauernde Kinderbetreuung entgegen ursprünglicher Planung), kann ein Gericht ihn anpassen.
- Formvorschrift: Jeder Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Privatschriftliche Vereinbarungen sind nichtig.
Ein guter Ehevertrag ist kein „Rosenkrieg auf Papier
Kosten eines nachträglichen Ehevertrags 2026
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom beurkundungspflichtigen Gegenstandswert ab – in der Regel das gemeinsame Nettovermögen beider Eheleute.
| Gegenstandswert | Notargebühr (ca.) | Gesamtkosten inkl. USt. (ca.) |
|---|---|---|
| bis 50.000 € | ca. 165 € | ca. 500–700 € |
| bis 100.000 € | ca. 273 € | ca. 700–1.100 € |
| bis 250.000 € | ca. 535 € | ca. 1.200–1.800 € |
| bis 500.000 € | ca. 935 € | ca. 2.000–3.000 € |
| ab 1.000.000 € | ab ca. 1.735 € | ab ca. 4.000 € |
Hinzu kommen Anwaltskosten, falls beide Partner rechtliche Beratung wünschen. Eine Stunde beim Fachanwalt für Familienrecht kostet 2026 typischerweise 250 bis 400 Euro zzgl. MwSt. Eine Beratung ist keine Pflicht, aber bei größeren Vermögen dringend empfehlenswert – besonders dann, wenn ein Partner wenig Ahnung von den rechtlichen Konsequenzen hat.
Zum Vergleich: Ein streitiger Scheidungsprozess mit Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich kostet bei einem Vermögen von 200.000 Euro schnell 8.000 bis 20.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten – pro Seite.
So bereitest du einen nachträglichen Ehevertrag vor – Schritt für Schritt
Der Weg zum rechtssicheren Ehevertrag ist strukturierbar. Mit der richtigen Vorbereitung geht der Notartermin schneller und die Kosten bleiben kalkulierbar.
- Bestandsaufnahme machen: Beide Partner listen Vermögen (Immobilien, Konten, Unternehmensanteile, Schulden) und Rentenanwartschaften auf. Der Notar braucht realistische Werte für den Gegenstandswert.
- Ziele klären: Was soll der Vertrag erreichen? Unternehmensschutz? Unterhaltsbegrenzung? Erbrechtsabsicherung für Kinder? Je klarer das Ziel, desto effizienter der Notartermin.
- Fachanwalt konsultieren: Gerade bei Gütertrennung oder Unterhaltsverzicht lohnt sich vor dem Notartermin eine anwaltliche Erstberatung – beide Partner können dabei denselben Anwalt befragen (zur Information), sollten aber im Streitfall eigene Anwälte haben.
- Notar kontaktieren: Der Notar entwirft den Vertrag auf Basis der Wünsche beider Eheleute. Der Entwurf wird vorab zugesandt – ausreichend Zeit zum Lesen einplanen.
- Beurkundungstermin: Beide Eheleute müssen persönlich erscheinen. Der Notar liest den Vertrag vor und erläutert rechtliche Folgen (gesetzliche Pflicht). Kein Zeitdruck nötig.
- Vertrag verwahren: Das Original bleibt beim Notar. Eine beglaubigte Abschrift für jeden Partner ist empfehlenswert. Bei Bedarf (Scheidung, Erbfall) kann der Notar den Vertrag jederzeit vorlegen.
Durchschnittlich vergehen zwischen erstem Notarkontakt und Beurkundung zwei bis sechs Wochen – abhängig davon, wie klar die Wünsche sind und wie schnell sich beide Partner einigen.
Ehevertrag und Gütertrennung nachträglich: Häufige Irrtümer
Rund um den nachträglichen Ehevertrag halten sich hartnäckige Missverständnisse – hier die wichtigsten aufgeräumt:
- Irrtum 1: „Gütertrennung bedeutet, dass mein Partner leer ausgeht.” Falsch. Gütertrennung schützt nur das zukünftige Vermögen. Bereits entstandener Zugewinn aus der Zeit vor dem Vertragsschluss kann noch ausgleichspflichtig sein – das hängt vom Vertragsinhalt ab.
- Irrtum 2: „Ein Ehevertrag schadet der Ehe.” Studien und Praxis zeigen das Gegenteil: Klare Regelungen reduzieren Konflikte, weil Erwartungen transparent sind.
- Irrtum 3: „Wir brauchen keinen Ehevertrag, wir vertrauen uns.
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Häufig gestellte Fragen
Kann man einen Ehevertrag nach der Hochzeit noch abschließen?
Ja, das ist jederzeit möglich. § 1408 BGB erlaubt Eheleuten, ihren Güterstand und weitere Scheidungsfolgen durch notariellen Vertrag zu regeln – auch Jahre nach der Hochzeit oder kurz vor einer Trennung.
Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem gemeinsamen Nettovermögen. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro sind es etwa 700 bis 1.100 Euro Gesamtkosten. Bei 500.000 Euro Vermögen rechnet man mit 2.000 bis 3.000 Euro.
Kann ein nachträglicher Ehevertrag rückwirkend gelten?
Grundsätzlich nein. Ein Ehevertrag gilt ab dem Datum der notariellen Beurkundung. Rückwirkende Regelungen sind nur in engen Grenzen möglich und müssen ausdrücklich vereinbart werden – dabei entstehen steuerliche und rechtliche Risiken.
Ist ein Ehevertrag mit Gütertrennung immer wirksam?
Nicht automatisch. Gerichte prüfen nach der BGH-Rechtsprechung, ob der Vertrag sittenwidrig ist oder einen Partner unangemessen benachteiligt. Besonders wenn ein Partner dauerhaft Kinder betreut hat und auf Einkommen verzichtet hat, kann das Gericht eine Anpassung vornehmen.
Brauchen beide Eheleute einen eigenen Anwalt für den Ehevertrag?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht – nur die notarielle Beurkundung ist Pflicht (§ 1410 BGB). Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn ein Partner weniger Kenntnisse hat, ist eine eigene anwaltliche Beratung aber dringend empfehlenswert.
Kann ein Ehevertrag den Versorgungsausgleich komplett ausschließen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das Familiengericht prüft jedoch nach § 8 VersAusglG, ob der Ausschluss grob unbillig ist – etwa wenn ein Ehepartner durch Kinderbetreuung keine eigenen Rentenanwartschaften aufbauen konnte. In solchen Fällen kann das Gericht eingreifen.
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