Die Bürgergeld Erhöhung 2026 bringt konkrete neue Beträge nach § 20 SGB II — und wer seinen Anspruch kennt, kann gezielt planen. Regelbedarfsstufe 1 liegt 2026 bei 536 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Dieser Artikel zeigt alle aktuellen Sätze, erklärt wer welchen Betrag erhält und wie du deinen individuellen Anspruch Schritt für Schritt selbst prüfst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Bürgergeld 2026: Die aktuellen Regelbedarfssätze im Überblick
Zum 1. Januar 2026 gelten folgende Regelbedarfssätze nach § 20 SGB II. Die Anpassung basiert auf dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, geregelt im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG).
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 536 € |
| Stufe 2 | Paare / Bedarfsgemeinschaft (je Partner) | 483 € |
| Stufe 3 | Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern | 429 € |
| Stufe 4 | Kinder 14–17 Jahre | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Der Regelbedarf deckt nach § 20 Abs. 1 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser), persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Beziehungen zur Umwelt ab.

Wie berechnet sich die Bürgergeld Erhöhung 2026 — der Anpassungsmechanismus
Die jährliche Anpassung der Regelbedarfe ist gesetzlich im RBEG und § 28a SGB XII verankert. Die Bundesregierung berechnet den neuen Betrag auf Basis eines Mischindex:
- 70 % Preisentwicklung: Maßgeblich ist die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise nach dem Statistischen Bundesamt
- 30 % Nettolohnentwicklung: Berücksichtigt die Veränderung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass die Leistungen weder hinter der Inflation zurückbleiben noch dauerhaft von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Die neuen Sätze werden jeweils zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben und gelten ab dem Folgejahr.
Für 2026 ergab der Mischindex eine moderate Anpassung gegenüber den Vorjahreswerten. Alleinstehende Erwachsene erhalten damit gegenüber dem Vorjahr einen geringfügig angepassten Betrag — die genaue Höhe der Differenz hängt vom Basisjahreswert ab, der jeweils durch das BMAS veröffentlicht wird.

Bürgergeld 2026 für Alleinerziehende: Regelbedarf plus Mehrbedarfe
Alleinerziehende gehören zu den Personengruppen, für die das SGB II besondere Mehrbedarfe vorsieht. Der Regelbedarf von 536 Euro (Stufe 1) ist dabei nur der Ausgangspunkt — hinzu kommen:
- Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II): 36 % des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei/drei Kindern unter 16 Jahren = ca. 193 Euro zusätzlich
- Mehrbedarf für Warmwassererzeugung (§ 21 Abs. 7 SGB II): Wenn keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden ist
- Kosten der Unterkunft (KdU, § 22 SGB II): Tatsächliche Miet- und Heizkosten bis zur angemessenen Höhe — diese werden zusätzlich zum Regelbedarf übernommen
- Kinderzuschlag: Eltern mit geringem Einkommen, die nicht auf Bürgergeld angewiesen wären, können alternativ den Kinderzuschlag beim Familienkasse beantragen (bis zu 292 Euro pro Kind monatlich)
Für eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 7 Jahren kann der Gesamtanspruch also den reinen Regelbedarf deutlich übersteigen — zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten.
Bürgergeld Erhöhung 2026: So prüfst du deinen Anspruch selbst
Den eigenen Leistungsanspruch Schritt für Schritt selbst durchzurechnen ist einfacher als gedacht. Diese Reihenfolge hilft:
- Regelbedarfsstufe bestimmen: Bist du alleinstehend (Stufe 1, 536 €), lebst du in einer Partnerschaft (Stufe 2, 483 € je Person) oder im elterlichen Haushalt (Stufe 3, 429 €)?
- Kinder einbeziehen: Für jedes Kind den passenden Kindersatz addieren (Stufe 4–6, je nach Alter 357–471 €)
- Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehend? Schwangerschaft? Behinderung? Kostenaufwändige Ernährung (§ 21 SGB II)?
- Kosten der Unterkunft (KdU) ermitteln: Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten — die tatsächlichen Kosten werden in angemessener Höhe übernommen
- Einkommen anrechnen: Eigenes Nettoeinkommen wird nach § 11b SGB II um Freibeträge bereinigt angerechnet. Freibetrag: 100 Euro Grundfreibetrag, darüber hinaus 20 % vom Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro, 10 % zwischen 1.000 und 1.200 Euro
- Vermögen prüfen: Schonvermögen beträgt seit der Bürgergeld-Reform 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft, je weitere Person zusätzlich 15.000 Euro
Der offizielle Bürgergeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de ermöglicht eine kostenlose Vorausberechnung ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich, gibt aber eine zuverlässige Orientierung.
Bürgergeld und Unterhalt 2026: Was Alleinerziehende beachten müssen
Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig Kindesunterhalt erhält, muss verstehen, wie beides zusammenspielt. Der Unterhalt wird als Einkommen des Kindes angerechnet — reduziert also den Bürgergeld-Anspruch des Kindes, nicht den der Mutter oder des Vaters direkt.
Wichtige Regelungen 2026:
- Kindergeld (§ 11 Abs. 1 SGB II): Kindergeld (250 Euro je Kind) wird als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert den kindlichen Regelbedarf
- Unterhaltszahlungen: Barunterhalt für Kinder wird ebenfalls als Einkommen des Kindes gewertet und auf den Kindregelbedarf angerechnet — aber nur bis zur Höhe des Regelbedarfs der jeweiligen Altersstufe
- Unterhaltsvorschuss (§ 1 UVG): Zahlt das Jobcenter Bürgergeld, besteht parallel Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr. Der Unterhaltsvorschuss 2026 beträgt für Kinder unter 6 Jahren 230 Euro, für 6- bis 11-Jährige 301 Euro, für 12- bis 17-Jährige 395 Euro
- Keine Doppelzahlung: Unterhaltsvorschuss und tatsächlicher Unterhalt werden gegeneinander aufgerechnet
Wer nicht sicher ist, ob Unterhalt korrekt angerechnet wird, kann beim zuständigen Jobcenter eine schriftliche Berechnung anfordern. Das ist dein gesetzliches Recht nach § 40 SGB II.
Bürgergeld Erhöhung 2026 beantragen — der Ablauf
Bürgergeld wird nicht automatisch angepasst, wenn du bereits im Leistungsbezug bist. Die neuen Beträge gelten ab 1. Januar 2026 automatisch für alle bestehenden Bewilligungsbescheide. Einen neuen Antrag musst du für die Erhöhung nicht stellen.
Für Neuanträge gilt folgende Vorgehensweise:
- Online beantragen: Unter bürgergeld.org oder direkt beim Jobcenter — ein Erstantrag kann formlos gestellt werden, damit die Leistung rückwirkend zum Antragsdatum gewährt wird
- Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Mietvertrag, letzte drei Kontoauszüge, Einkommensnachweise, bei Alleinerziehenden: Geburtsurkunden der Kinder
- Termin beim Jobcenter: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Erstantrag findet in der Regel ein persönliches Gespräch statt
- Vorläufige Bewilligung: Das Jobcenter kann zunächst vorläufig bewilligen (§ 41a SGB II) — das sichert den Leistungsbezug, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind
Wer bereits Bürgergeld bezieht, erhält die angepassten Beträge automatisch ab Januar 2026 und bekommt einen aktualisierten Bewilligungsbescheid zugeschickt. Stimmt der Bescheid nicht mit den Tabellenwerten überein, lohnt sich ein genauer Blick — denn gegen fehlerhafte Bescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG).
Bürgergeld 2026: Zusatzleistungen neben dem Regelbedarf
Der Regelbedarf ist nicht der einzige Betrag, der im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt werden kann. Diese Leistungen kommen je nach Situation hinzu:
- Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II): Tatsächliche Miete und Heizkosten bis zur kommunalen Angemessenheitsgrenze — in vielen Städten bedeutet das mehrere hundert Euro zusätzlich
- Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II): Für Kinder und Jugendliche: Lernförderung, Schulausflüge, Mittagessen in der Schule, Vereinsmitgliedschaft bis 15 Euro monatlich
- Soziale Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II): 15 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für Aktivitäten in Vereinen, Musikschulen oder Ferienfreizeiten
- Einmalige Leistungen (§ 24 SGB II): Erstausstattung für die Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten
- Bürgergeld-Bonus: Wer an Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt, erhält einen monatlichen Bonus von 150 Euro während der Maßnahme (§ 16j SGB II)
Diese Zusatzleistungen sind keine freiwilligen Extras — sie sind gesetzliche Ansprüche. Wer sie nicht kennt, lässt bares Geld liegen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Alleinstehende Erwachsene erhalten 2026 einen Regelbedarf von 536 Euro monatlich (Stufe 1). Paare erhalten je 483 Euro (Stufe 2). Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 Euro (0–5 Jahre) und 471 Euro (14–17 Jahre). Hinzu kommen Kosten der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfe.
Wurde das Bürgergeld 2026 erhöht?
Die Regelbedarfssätze werden jährlich zum 1. Januar nach einem gesetzlich festgelegten Mischindex angepasst. Für 2026 gelten die neuen Beträge nach § 20 SGB II, die auf Basis der Preis- und Nettolohnentwicklung berechnet wurden. Die Anpassung erfolgt automatisch — ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit Kind 2026?
Eine alleinerziehende Mutter erhält den Regelbedarf Stufe 1 (536 Euro) plus den Kindregelbedarf je nach Alter des Kindes (357–471 Euro) plus den Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II (bis zu 36 % des Regelbedarfs, ca. 193 Euro) sowie die tatsächlichen Miet- und Heizkosten.
Wann wird das Bürgergeld 2026 ausgezahlt?
Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am Monatsanfang (1. Werktag des Monats). Die neuen Beträge für 2026 gelten ab Januar 2026 und werden automatisch im ersten Januarüberweisung berücksichtigt.
Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 2026?
Das Schonvermögen beträgt 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft. Für jede weitere Person kommen jeweils 15.000 Euro hinzu. Ein selbst genutztes Eigenheim oder eine angemessene Eigentumswohnung sowie ein angemessenes Kfz sind grundsätzlich geschützt.
Zählt Unterhalt beim Bürgergeld als Einkommen?
Kindesunterhalt wird als Einkommen des Kindes gewertet und auf den kindlichen Regelbedarf angerechnet, nicht auf den Regelbedarf des betreuenden Elternteils. Gleichzeitig besteht bei Bürgergeld-Bezug Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (2026: 230–395 Euro je nach Alter), der mit tatsächlichen Unterhaltszahlungen verrechnet wird.
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