Der Zugewinnausgleich ist die größte finanzielle Auseinandersetzung in jeder Scheidung — und für viele das teuerste Überraschungsmoment. Mit der richtigen Formel und den geltenden Freibeträgen berechnest du deinen tatsächlichen Anspruch oder deine Verpflichtung selbst, bevor der Anwalt involviert ist.

Was ist Zugewinnausgleich und wer muss zahlen?

Der Zugewinnausgleich ist nicht Unterhalt und nicht Vermögensteilung — es ist der Ausgleich der Vermögenszuwächse während der Ehe. Das Gesetz behandelt Eheleute beim Einkommen ungleich: Jeder Partner behält sein Vermögen, aber der Partner, der weniger dazuverdient hat, erhält einen Ausgleich vom Partner, der mehr gewonnen hat.

Grundregel nach § 1373 BGB: Derjenige, der in der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, bekommt die Hälfte der Differenz vom anderen.

Was ist Zugewinnausgleich und wer muss zahlen?

Zugewinnausgleich Formel: So rechnest du es selbst

Die Berechnung folgt einer strikten Formel, die du mit den richtigen Zahlen sofort anwenden kannst:

Schritt 1: Vermögen am Stichtag Eheschließung und Zustellung Scheidungsantrag erfassen

  1. Notiere dein Vermögen am Tag der Eheschließung (Bank-/Kontoauszüge, Immobilienwert, Auto, Sparbuch)
  2. Notiere dein Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantragsdas ist der offizielle Stichtag
  3. Vermögen des Partners ebenso dokumentieren (Kontoauszüge, Steuererklärungen, Schenkungsberichte)

Schritt 2: Brutto-Zugewinn berechnen

Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen − Erbschaften − Schenkungen

Beispielrechnung (konkret):

Schritt 3: Abzüge und Freibeträge beachten

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Freibeträge und Ausnahmeregelungen im Zugewinn

Das Gesetz kennt einige Sonderregeln, die deinen Zugewinn reduzieren oder sogar null machen können:

Erbschaften und Schenkungen (§ 1374 BGB)

Zugewinngemeinschaft verzicht (§ 1378 BGB)

Vorzeitige Ausgleichsforderung während der Ehe (§ 1375 BGB)

Vermögensaufstellung: Worauf dein Rechtsanwalt prüft

Damit die Berechnung später vor Gericht Bestand hat, musst du folgende Vermögenswerte dokumentieren:

Bankkonten und Geldanlagen

Immobilien und Grundstücke

Betriebsvermögen und Selbstständigengeschäfte

Kraftfahrzeuge und Sachwerte

Was ignoriert wird im Zugewinn

Zahlungsmodalitäten und Verjährung des Zugewinnausgleichs

Wann ist der Zugewinnausgleich fällig?

Verjährung (§ 1380 BGB — sehr wichtig!)

Zahlungsoptionen

Häufige Fehler beim Zugewinnausgleich — und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Vermögensaufstellung unvollständig oder verspätet

Fehler 2: Erbschaften nicht separieren

Fehler 3: Schulden vergessen

Fehler 4: Den Stichtag verwechseln

Fehler 5: Betriebsvermögen selbst bewerten

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Wann brauchst du einen Anwalt für Zugewinnausgleich?

Selbst regeln — das geht:

Anwalt ist notwendig:

Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls du bereits versichert bist oder dich absichern möchtest — eine Familienrechtsschutz-Police deckt Anwaltsgebühren ab. Das spart dir 1.500−3.000 € bei komplizierten Fällen.

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Checkliste: Dein Plan zur Zugewinnausgleich-Berechnung

Woche 1: Vermögensaufstellung erstellen

Woche 2: Vermögen des Partners dokumentieren

Woche 3: Berechnung selbst durchführen

Woche 4: Verhandlung oder Einigung**

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt?

Zugewinnausgleich ist ein einmaliger Ausgleich der Vermögenszuwächse während der Ehe nach § 1373 BGB. Unterhalt ist laufende finanzielle Unterstützung für unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, bedürftige Ex-Partner) nach Einkommensquoten. Beide sind unabhängig voneinander zu berechnen.

Kann man Zugewinnausgleich vermeiden oder verzichten?

Ja, aber nur schriftlich und notfalls notariell. Beide Ehegatten können einen Verzicht nach § 1378 BGB erklären — vor der Hochzeit (Ehevertrag) oder später. Ein einseitiger Verzicht ist unwirksam. Im Scheidungsverfahren kann eine Scheidungsfolgeabrede einen Verzicht regeln.

Wie lange habe ich Zeit, Zugewinnausgleich zu fordern?

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 1380 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Ehe durch Rechtskraft der Scheidung aufgelöst wird. Nach 31.12. des dritten Jahres danach ist der Anspruch verfallen, wenn nicht bis dahin geklagt wurde.

Müssen Erbschaften und Schenkungen in den Zugewinnausgleich?

Nein, Erbschaften und Schenkungen gehören nicht zum Zugewinn (§ 1374 BGB). Du musst dies aber nachweisen — mit Testament, Schenkungsurkunde oder notarieller Beurkundung. Nur wenn du das Erbe vermehrt hast (z. B. mit Eigenkapital investiert), zählt der Gewinn seit der Erbschaft.

Was passiert, wenn mein Partner sein Vermögen versteckt?

Das Gericht kann eine Auskunfts- und Rechnungslegung nach § 1379 BGB erzwingen. Du kannst auch eine Auskunftsbeschwerde einreichen. Bei besonderen Verdachtsmomenten (Geldabhebungen kurz vor Scheidung) kann der Anwalt Ermittlungen anordnen oder Sperrkonten beantragen.

Wird der Zugewinnausgleich in die Scheidung einbezogen oder separat verhandelt?

Beides ist möglich: Im Scheidungsprozess können Zugewinn und alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht) in einem Beschluss geregelt werden (§ 1378 Abs. 2 BGB). Oder die Partner einigen sich auf eine Scheidungsfolgeabrede, die dem Gericht vorgelegt wird. Die Berechnung muss immer vor Rechtskraft vorliegen.