Nach der Trennung ändert sich dein Kindergeldanspruch — aber nur, wenn du es der Familienkasse mitteilst. Viele Alleinerziehende verlieren Monate lang Geld, weil sie den Antrag zu spät stellen oder nicht wissen, dass sie überhaupt einen neuen brauchen. Dieser Guide zeigt dir, wie du dein Kindergeld sicherst und keine Zahlungen verschenkst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Brauche ich einen neuen Kindergeld Antrag nach der Trennung?
Ja — in den meisten Fällen musst du die Familienkasse informieren und möglicherweise einen neuen Antrag stellen. Das ist nicht optional, sondern notwendig, weil sich deine Lebenssituation geändert hat.
Folgende Szenarien erfordern einen Antrag oder eine Mitteilung:
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- Du bekommst nun allein das Kindergeld (vorher Partnerin/Partner)
- Du erhältst Kindergeld zum ersten Mal (z.B. weil du jetzt sorgeberechtigt bist)
- Die Steueridentifikationsnummer oder Adresse hat sich geändert
- Du wechselst von Arbeitnehmer zu Arbeitssuchend oder Bürgergeldempfänger
- Die Obhut der Kinder ist anders geregelt als bei der Trauung
Die Familienkasse prüft alle 2 Jahre automatisch, ob die Voraussetzungen noch stimmen. Nach einer Trennung solltest du innerhalb von 1 Monat aktiv werden — Nachzahlungen sind ab dem Trennungsdatum möglich, aber nur, wenn die Familienkasse rechtzeitig informiert ist.

Kindergeld Antrag Formular: Das brauchst du wirklich
Die Familienkasse arbeitet nur mit offiziellen Formularen. Es gibt zwei wichtige Dokumente:
- Antrag auf Kindergeld (KG 1) — für den erstmaligen Antrag oder wenn vorher niemand Kindergeld bekommen hat
- Änderungsmitteilung (KG 1a) — wenn du vorher schon Kindergeld erhalten hast, aber jetzt etwas geändert hat (z.B. Sorgerecht, Adresse, Einkommen)
Was du noch zusammensammelst:
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde aller Kinder
- Sorgerechtsbeschluss oder einstweilige Anordnung (falls gerade in Bearbeitung)
- Deine Steueridentifikationsnummer und die der Kinder
- Personenstandsurkunde zur Trennung/Scheidung
- Kontoverbindung für die Überweisung (IBAN, BIC)
- Arbeitgeberbestätigung, falls du angestellt bist
Alle Formulare findest du kostenfrei auf www.familienkasse.de zum Download oder du bestellst sie telefonisch. Die Bearbeitung dauert etwa 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung.

Kindergeldanspruch nach Trennung: Wer erhält es?
Das ist die zentrale Frage: Nur ein Elternteil erhält das Kindergeld, nicht beide. Die Regelung hängt vom Sorgerecht ab.
§ 64 Einkommensteuergesetz (EStG): Kindergeld wird nur an einen Berechtigten gezahlt. Bei gemeinsamen Sorgerecht entscheidet die Familienkasse, wer antragsberechtigter ist — normalerweise derjenige, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Folgende Szenarien sind üblich:
| Situation | Kindergeld für wen? |
| Alleiniges Sorgerecht bei dir | Du erhältst Kindergeld |
| Gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei dir | Du kannst es beantragen (mit Bestätigung vom anderen Elternteil) |
| Gemeinsames Sorgerecht, 50/50 Betreuung | Der mit höherem Einkommen; alternativ könnt ihr euch einigen |
| Kind lebt beim anderen Elternteil | Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt |
Wichtig: Wenn sich die Betreuung ändert (z.B. Wechselmodell), kann sich auch der Kindergeldanspruch ändern. Eine Neuverteilung ist möglich, wenn die Lebensumstände sich erheblich verändern.
Kindergeldbetrag 2024: Das bekommst du monatlich
Die Kindergeldsätze werden regelmäßig erhöht. Stand Januar 2024:
- 1. und 2. Kind: € 219 monatlich
- 3. Kind: € 225 monatlich
- Jedes weitere Kind: € 250 monatlich
Diese Beträge werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst. Mit Kindergeld verdient eine alleinerziehende Mutter oder ein Vater mit einem Kind ein zusätzliches € 2.628 pro Jahr — das ist oft die Differenz zwischen knapp über und unter der Bürgergeldgrenze.
Zusätzlich zum Kindergeld hast du ggf. Anspruch auf:
- Kinderzuschlag (KiZ) — wenn dein Einkommen knapp über Hartz IV/Bürgergeld liegt (bis € 2.041 Familieneinkommen bei 2 Kindern)
- Kinderfreibeträge — ab einer bestimmten Einkommenshöhe steuerlich günstiger als Kindergeld
- Alleinerziehendenzuschlag — zusätzlich € 100 monatlich (bis 2025)
Schritt-für-Schritt: Kindergeld nach Trennung beantragen
So gehst du konkret vor:
- Formular downloaden — KG 1a (Änderungsmitteilung) von www.familienkasse.de
- Ausfüllen — Personaldaten, Steuer-ID, aktuelle Adresse, Sorgerechtsregelung
- Unterlagen sammeln — Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Personenstandsurkunde
- Unterschrift vom anderen Elternteil — bei gemeinsamen Sorgerecht brauchst du eine Bestätigung (oder Verzichtserklärung, wenn du es allein bekommst)
- Per Post abschicken — an deine zuständige Familienkasse (Finanzamt am Wohnort). Nutze Einschreiben mit Rückschein zur Sicherheit
- Tracking beginnt — Nach 2–3 Wochen schreib die Familienkasse dir einen Bearbeitungsstand
- Bestätigung abholen — Du bekommst einen Kindergeldbescheid mit Kontonummer und monatlichem Satz
Tipp für Eilfälle: Wenn du die Unterlagen schnell zusammen hast, ruf die Familienkasse unter 0228 406-0 an und frage, ob du die Unterlagen persönlich vorbeibringen kannst. Das spart oft 1–2 Wochen.
Kindergeld bei Bürgergeld und geringem Einkommen
Kindergeld wird nicht auf Bürgergeld angerechnet — das ist eine wichtige Ausnahme. Das bedeutet: Du bekommst Kindergeld zusätzlich zu Bürgergeld, es reduziert deine Geldleistung nicht.
Anders ist es beim Kinderzuschlag: Wenn du arbeiten gehst, aber dein Einkommen nicht für die Familie reicht, kannst du KiZ beantragen. Der maximale Zuschlag liegt bei € 223 pro Kind monatlich — aber nur, wenn dein Einkommen über dem Mindesteinkommen von € 1.200 (Eltern) + € 600 (pro Kind) liegt.
Beispiel: Du verdienst € 1.600 netto, hast 2 Kinder und zahlst € 500 Miete. Kindergeld: € 438. Kinderzuschlag: möglich bis € 3.041 Familieneinkommen. Bürgergeld: nicht nötig. Dein Combined-Einkommen: € 1.600 + € 438 + bis € 400 KiZ = über € 2.400 — du bist finanziell stabiler, als es der Bruttolohn aussieht.
Bürgergeldempfänger mit Kindern sollten unbedingt Kindergeld beantragen — es ist deine einzige, aber wichtige zusätzliche Einnahmequelle.
Häufige Fehler beim Antrag — das solltest du vermeiden
Fehler 1: Formular falsch wählen
Viele Alleinerziehende reichen KG 1 (Antrag für Neukunden) ein, obwohl KG 1a (Änderungsmitteilung) richtig wäre. Benutze KG 1a, wenn vorher schon jemand Kindergeld erhalten hat — auch wenn es der andere Elternteil war.
Fehler 2: Sorgerecht unklar dokumentieren
Wenn du gerade erst die Sorgerecht geklärt hast oder noch vor Gericht stehst, lass dir vom Jugendamt eine Bestätigung geben, dass du die vorläufige Obhut hast. Die Familienkasse braucht das in schriftlicher Form — ein „das wird schon
Kindergeld im Ausland beantragen — Kinder im Ausland?
Besonderheit: Kindergeld wird auch gezahlt, wenn deine Kinder im Ausland leben — aber es gibt Grenzen.
EU/EWR-Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island): Kindergeld wird weitergezahlt, die Sätze sind die gleichen wie in Deutschland.
Andere Länder: Kindergeld wird nur gezahlt, wenn es für deine Steuererklärung relevant ist oder du nachweist, dass du weiterhin Unterhalt für das Kind zahlen musst.
Was du tun musst: Teile der Familienkasse mit, wo dein Kind lebt. Du brauchst ggf. eine Schulbescheinigung oder Bestätigung der Betreuungsperson im Ausland.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 62 EStG – Anspruchsberechtigte Kindergeld – Wer hat Anspruch auf Kindergeld
- § 64 EStG – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche – Kindergeld bei Trennung
- Familienkasse – Kindergeld (Bundesagentur) – Offizielle Infos der Familienkasse