Mit einem Unterhalt-Rechner ermittelst du in 5 Minuten, ob dir Kindsunterhalt oder Ehegattenunterhalt zusteht — und wie viel. Diese Kalkulatoren arbeiten nach der aktuellen Düsseldorf-Tabelle 2026 und berücksichtigen dein Einkommen, die Kinderanzahl und regionale Unterschiede. Hier lernst du, wie du deinen Unterhaltsanspruch selbst berechnen kannst, welche Daten du brauchst und worauf das Gericht achtet.

Wie funktioniert ein Smart-Rechner für Unterhalt?

Ein Unterhalt-Rechner ist ein Online-Tool, das automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben rechnet — ohne Jura-Kenntnisse. Der Smart-Rechner nimmt deine Eingaben, vergleicht sie mit der Düsseldorf-Tabelle (§ 1612a BGB) und spuckt einen realistischen Wert aus.

Was der Rechner braucht:

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Der Rechner berücksichtigt auch Freibeträge, Steuern und die sogenannte Einkommensgruppe — von 901€ bis über 2.400€ netto.

Wie funktioniert ein Smart-Rechner für Unterhalt?

Düsseldorf-Tabelle 2026: Die Basis aller Unterhaltsberechnungen

Die Düsseldorf-Tabelle ist nicht einfach eine Liste — sie ist das Maßstabswerk der deutschen Familiengerichte. Sie wird jährlich angepasst und zeigt, wie viel Eltern für Kinder bezahlen müssen, und wie viel Ehefrauen oder Ehemänner bekommen (§ 1361 BGB für Ehegattenunterhalt).

Kindsunterhalt nach Düsseldorf-Tabelle (Auszug 2026):

Nettoeinkommen 1 Kind (€) 2 Kinder (€) 3+ Kinder (€)
901–1.500€ 354€ 309€ 282€
1.501–1.900€ 417€ 364€ 332€
1.901–2.300€ 482€ 419€ 382€
2.301€+ 543€+ 474€+ 432€+

Wichtig: Das sind Mindestbeträge. Oberhalb der höchsten Einkommensgruppe (über 2.300€) berechnen sich die Zahlungen individuell nach Bedarf und Leistungsfähigkeit.

Düsseldorf-Tabelle 2026: Die Basis aller Unterhaltsberechnungen

Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Die wichtigsten Kategorien

Nicht jeder kann einfach Unterhalt fordern. Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, die das Gericht streng prüft.

1. Kindsunterhalt (§ 1601 BGB):

2. Ehegattenunterhalt (§ 1569 BGB):

3. Unterhaltsvorschuss (§ 7 UVG):

Schritt-für-Schritt: So berechnest du deinen Unterhalt selbst

Mit dieser Anleitung hast du die volle Kontrolle — und brauchst nicht sofort einen Anwalt zu zahlen.

Schritt 1: Nettogehalt ermitteln

Schritt 2: Einkommensgruppe der Düsseldorf-Tabelle finden

Beispiel: Ein Vater verdient 1.800€ netto, hat 2 Kinder → Einkommensgruppe 1.501–1.900€ → 364€ pro Kind.

Schritt 3: Besonderheiten prüfen

Schritt 4: Ausbildungsdauer klären

Voraussetzungen: Das muss erfüllt sein, damit die Rechnung stimmt

Ein Smart-Rechner ist nur so gut wie deine Eingaben. Hier sind die echten Hürden, die das Gericht prüft:

1. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Du musst beweisen, dass du nicht selbst für dich sorgen kannst. Ein volljähriges Kind, das ohne Grund die Ausbildung abbricht und sich nicht mehr bemüht, bekommt nichts. Eltern müssen nachweisen: „Ich kann arbeiten, bekomme aber keine Stelle” oder „Ich erziehe das Kind und bin deshalb nicht verfügbar.”

2. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Der Verpflichtete muss über die Mittel verfügen. Ein Arbeitsloser mit Bürgergeld zahlt unter Umständen 0€ Kindsunterhalt, wenn sein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Das Gericht berechnet dann: Bürgergeld-Leistung minus Lebensunterhalt = 0€ Spielraum.

3. Zusammenhang mit der Trennung/Scheidung

4. Keine Verschuldensklausel beim Kindsunterhalt

Es ist egal, wer die Scheidung eingereicht hat — Kinder bekommen Unterhalt. Ausnahme: Bei schweren Verfehlungen (z.B. Entführung) kann ein Gericht Bedarf begrenzen.

Antrag auf Unterhalt: Was jetzt konkret passiert

Ein Smart-Rechner zeigt dir die Theorie. Für die praktische Durchsetzung brauchst du einen Plan.

Option 1: Einigungsfähigkeit (der einfache Weg)

Option 2: Jugendamtliche Unterhaltsvereinbarung (kostenlos, offiziell)

Option 3: Familiengerichtlicher Unterhaltstitel (wenn Uneinigkeit)

Was der Antrag beinhalten muss:

  1. Deine Namen und die des Verpflichteten
  2. Geburtsdaten der Kinder (falls Kindsunterhalt)
  3. Ehedauer (falls Ehegattenunterhalt)
  4. Berechnung deines/seines Nettoeinkommens
  5. Verweis auf die Düsseldorf-Tabelle
  6. Konkrete Forderung: „X€ monatlich ab [Datum]”

Ein Anwalt ist hier nicht zwingend, aber empfohlen, wenn der andere Teil Widerstand leistet oder Vermögen versteckt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich Kindsunterhalt mit dem Smart-Rechner?

Gib das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, die Anzahl der Kinder und dein Bundesland ein. Der Rechner ordnet das Einkommen der Düsseldorf-Tabelle zu und zeigt den monatlichen Betrag. Beispiel: 1.700€ netto, 2 Kinder = ca. 340€ pro Kind.

Bis wann muss mein Ex Kindsunterhalt zahlen?

Solange das Kind unter 21 ist und in Ausbildung (Schule oder erste Berufsausbildung). Nach 21 Jahren endet die Unterhaltspflicht, wenn die Erstausbildung abgeschlossen ist. Eine zweite Ausbildung ist nicht mehr unterhaltsrelevant.

Welche Freibeträge gibt es bei der Unterhaltsberechnung?

Der Unterhaltspflichtige hat ein Selbstbehalt-Minimum (aktuell ca. 1.200€ netto). Außerdem zieht man berufsbedingte Kosten ab (Fahrtkosten, Arbeitskleidung). Manche Rechner berücksichtigen auch ein Wohnkostenfreigeld von ca. 5 % des Einkommens.

Wie antrage ich Unterhalt beim Gericht, wenn wir uns nicht einigen?

Stell einen Antrag beim Familiengericht (Abteilung Familiensachen). Du brauchst: Namen, Geburtsdaten, deine Unterhaltsberechnung (mit Smart-Rechner-Ergebnis) und den Grund (z.B. Kindsunterhalt wegen Minderjährigkeit). Der Antrag kostet ca. 200–400€.

Kann ich Ehegattenunterhalt mit einem Smart-Rechner berechnen?

Ehegattenunterhalt ist komplizierter als Kindsunterhalt — es gibt keine Tabelle wie die Düsseldorf-Tabelle. Gerichte rechnen nach Bedarf und Leistungsfähigkeit, berücksichtigen die Ehedauer und ob derjenige arbeiten kann. Ein Rechner gibt nur eine grobe Orientierung; ein Anwalt ist hier sinnvoll.

Was ist Unterhaltsvorschuss und wer bekommt ihn?

Der Staat zahlt Kindsunterhalt (max. 231€/Monat 2026), wenn ein Elternteil nicht zahlt. Anspruch haben Kinder unter 18 Jahren, wenn ein Elterteil alleinerziehend ist und der andere keinen Unterhalt leistet. Antrag beim Jugendamt.

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