Du kannst deine Scheidungskosten selbst berechnen — mit den richtigen Zahlen, nicht mit Angst. Die meisten Paare zahlen zwischen 1.200 und 3.500 Euro für eine unumstrittene Scheidung, aber es gibt Faktoren, die diesen Betrag deutlich senken oder erhöhen können. Dieser Artikel zeigt dir, wie du deine persönlichen Scheidungskosten kalkulierst und wo du Geld sparst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidungskosten berechnen: Die drei Säulen
Deine Scheidungskosten setzen sich aus drei konkret berechenbaren Posten zusammen:
- Gerichtsgebühren: Das Amtsgericht berechnet nach dem Geschäftswert (GW)
- Anwaltskosten: Ein Scheidungsanwalt kostet nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG)
- Nebenkosten: Beglaubigungen, Behördengänge, eventuell Sachverständige
Die gute Nachricht: Du kannst jeden Betrag vorab ausrechnen. Es gibt keine versteckten Gebühren — nur Transparenz.
Scheidungskosten berechnen: Die drei Säulen” loading=”lazy” style=”max-width:100%;height:auto;”>Gerichtsgebühren: Das Gericht rechnet nach Geschäftswert
Das Amtsgericht berechnet seine Gebühren nach einem Geschäftswert (GW). Dieser wird automatisch ermittelt und ist entscheidend für deine Gesamtkosten.
So funktioniert die Berechnung:
- Der Geschäftswert orientiert sich an eurem monatlichen Nettoeinkommen beider Partner (bei unumstrittener Scheidung) oder am Streitwert (bei Auseinandersetzung um Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht)
- Formel unumstrittene Scheidung: GW = 3 × monatliches Nettoeinkommen (eines Partners, meist der niedrigere)
- Die Gerichtsgebühren liegen dann bei ca. 1/20 des Geschäftswerts
Praktische Beispiele:
- Geschäftswert 10.000 Euro (ca. 1.666 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 500 Euro
- Geschäftswert 15.000 Euro (ca. 2.500 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 750 Euro
- Geschäftswert 20.000 Euro (ca. 3.330 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 1.000 Euro
Wichtig: Die Gerichtsgebühren fallen für jeden Partner einzeln an, wenn beide Anwälte haben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Partner einen Anwalt nutzt, zahlst du nur eine Gebühr.

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Anwaltskosten nach RVG: Die größte Position
Die Anwaltsgebühren sind dein größter Kostenpunkt und folgen der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Hier gibt es wenig Spielraum — die Gebühren sind bundesweit einheitlich.
So berechnet dein Anwalt die Gebühren:
- Gebühren für Tätigkeiten (z. B. Mandatsübernahme, Schriftsätze): ca. 150–400 Euro pro Tätigkeit
- Gebühren für Gerichtsverfahren: ca. 600–1.200 Euro (abhängig vom Geschäftswert)
- Auslagen: Porto, Kopien, Telefon: ca. 50–150 Euro
Realistisches Szenario — unumstrittene Scheidung mit einem Anwalt:
- Mandatsübernahme und Beratung: ca. 250 Euro
- Schriftsätze vorbereiten: ca. 300–500 Euro
- Gerichtsverfahren: ca. 600–900 Euro
- Auslagen: ca. 80 Euro
- Summe: ca. 1.230–1.730 Euro
Realistisches Szenario — umstrittene Scheidung mit zwei Anwälten (mit Unterhaltsstreit):
- Ein Anwalt (wie oben): ca. 1.230–1.730 Euro
- Zweiter Anwalt (für Gegenseite): ca. 1.230–1.730 Euro
- Summe: ca. 2.460–3.460 Euro — nur Anwaltskosten
Hinweis: Manche Anwälte arbeiten mit Gebührenvereinbarungen (Pauschalen). Das kann günstiger sein, muss aber vorab schriftlich festgehalten werden.
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So addierst du deine persönlichen Scheidungskosten
Deine Gesamtkosten = Gerichtsgebühren + Anwaltskosten + Nebenkosten.
Rechner für unumstrittene Scheidung (1 Anwalt):
| Position | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Gerichtsgebühren | 400 Euro | 650 Euro | 900 Euro |
| Anwaltskosten | 1.200 Euro | 1.500 Euro | 1.800 Euro |
| Nebenkosten | 50 Euro | 100 Euro | 200 Euro |
| GESAMT | 1.650 Euro | 2.250 Euro | 2.900 Euro |
Rechner für streitige Scheidung (2 Anwälte):
| Position | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Gerichtsgebühren (beide) | 800 Euro | 1.300 Euro | 1.800 Euro |
| Anwaltskosten (beide) | 2.400 Euro | 3.000 Euro | 3.600 Euro |
| Nebenkosten | 100 Euro | 200 Euro | 400 Euro |
| GESAMT | 3.300 Euro | 4.500 Euro | 5.800 Euro |
Hinweis: In einer streitigen Scheidung mit Sorgerechtsauseinandersetzung oder Unterhalt können die Kosten deutlich höher liegen — bis zu 10.000–15.000 Euro pro Partner bei längeren Verfahren.
Diese Faktoren erhöhen deine Scheidungskosten
1. Streit um Unterhalt oder Vermögen
Wenn ihr euch nicht auf Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt einigt, wird der Geschäftswert höher. Das führt zu deutlich mehr Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Ein Unterhaltsstreit kann die Kosten um 2.000–4.000 Euro erhöhen.
2. Sorgerecht oder Umgang umstritten
Wenn ein Partner das Sorgerecht für ein Kind anfechtet, braucht es oft Sachverständige (Psychologen) und mehrere Gerichtstermine. Das kann zusätzlich 3.000–8.000 Euro kosten.
3. Vermögenauseinandersetzung
Haus, Ersparnisse, Rentenansprüche — jeder Streitpunkt erhöht die Verfahrensdauer und damit die Kosten. Große Vermögen können den Geschäftswert auf 100.000 Euro+ treiben.
4. Mehrere Gerichtstermine
Jeder zusätzliche Gerichtstermin kostet: ca. 200–400 Euro Anwaltsgebühren + ca. 100–200 Euro Gerichtsgebühren.
5. Berufung oder Beschwerde
Wenn du gegen einen Scheidungsbeschluss vorgehst, verdoppeln sich die Kosten fast. Eine Berufung kostet zusätzlich 2.000–4.000 Euro.
Wie du deine Scheidungskosten senken kannst
1. Einvernehmliche Scheidung anstreben
Das ist der Klassiker — und er funktioniert. Wenn ihr euch einigt, braucht nur einer einen Anwalt. Das spart sofort ca. 1.200–1.800 Euro (Zweiter Anwalt fällt weg).
2. Voraussetzung: 3 Monate Trennungszeit einhalten
Nach der Scheidung mit Trennungszeit von mindestens 3 Monaten (§ 1566 BGB) gilt die Ehe als zerüttet. Das ist Voraussetzung — kostet aber nichts extra.
3. Mediation nutzen statt Gerichtsverfahren
Eine Mediatorin (ca. 500–2.000 Euro für beide) hilft euch, euch zu einigen. Das ist oft günstiger als 2–3 Gerichtstermine (die würden 800–1.200 Euro kosten). Plus: Ihr entscheidet selbst, nicht der Richter.
4. Online-Scheidung: Günstiger, aber mit Bedingungen
Online-Scheidungen (z. B. Scheidung.de, Awin-Kurs) kosten oft nur 400–800 Euro statt 1.500 Euro Anwalt. Aber: Sie funktionieren nur bei völliger Einigung, keinem Streit um Kinder oder Vermögen. Wenn es kompliziert wird, brauchst du sowieso einen klassischen Anwalt.
5. Nebenkosten sparen: Digitale Kommunikation
Schreib deinen Anwalt digital an statt anzurufen. Kopien selbst machen statt per Anwalt bestellen. Das spart ca. 50–100 Euro Auslagen.
6. Gebührenvereinbarung (Pauschalhonorar)
Manche Anwälte bieten Pauschalgebühren für unumstrittene Scheidungen an — z. B. 1.000 Euro all-inclusive statt nach RVG. Das ist ein Risiko für beide, aber kann günstiger sein, wenn die Scheidung wirklich einfach läuft.
Wer zahlt die Scheidungskosten? Kostenfolge und Kostentragung
Grundregel unumstrittene Scheidung: Jeder zahlt seine eigenen Kosten (seine Anwaltskosten, seinen Anteil der Gerichtsgebühren).
Grundregel streitige Scheidung: Der unterliegende Partner zahlt die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten des Gewinners (§ 81 ZPO). Das kann teuer werden.
Beispiel: Wenn du in einem Unterhaltsstreit unterlegst, zahlst du:
- Deine eigenen Anwaltskosten: ca. 1.500 Euro
- Die Anwaltskosten deines Partners: ca. 1.500 Euro
- Beide Anteile der Gerichtsgebühren: ca. 600–1.000 Euro
- Summe: ca. 3.600–4.000 Euro — obwohl du nur einen Anwalt hattest
Ausnahme: Kostennachlass für niedrige Einkommen
Wenn dein monatliches Nettoeinkommen unter ca. 1.100 Euro liegt, kannst du Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Das Gericht übernimmt dann deine Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Du zahlst eventuell eine kleine monatliche Quote später zurück (§ 114 ZPO).
Kostenübersicht: Was passiert, wenn Geld fehlt?
Szenario 1: Ich kann mir keinen Anwalt leisten
Das ist kein Grund, Scheidung zu schieben. Du hast zwei Möglichkeiten:
- Verfahrenskostenhilfe beantragen beim Gericht (Vordruck gibt es kostenlos) — der Richter entscheidet, ob dein Einkommen reicht. Wenn ja, zahlst du nichts upfront, nur später evtl. Ratenzahlungen.
- Günstige Online-Scheidung nutzen — aber nur, wenn es unkompliziert ist (keine Kinder, kein nennenswertes Vermögen, beide einig)
Szenario 2: Mein Partner zahlt meine Kosten nicht
Wenn der andere Partner die Kostenfolge nicht bezahlt, kannst du:
- Zahlungserinnerung schicken (Anwalt schreibt das, kostet extra)
- Ein Kostenerstattungsverfahren einleiten
- Im schlimmsten Fall Vollstreckung betreiben (Lohn- oder Kontopfändung)
Das kostet wieder Geld — deshalb ist es oft klüger, direkt eine Kostenfeststellungsvereinbarung zu unterschreiben, bei der sich beide auf die Kostenfolge einigen.
Szenario 3: Ich bin Bürgergeld-Empfänger
Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) zählt als Einkommen für die Kostenberechnung, aber die Berechnung ist günstiger als bei regulärem Einkommen. Trotzdem: Beantrag sofort Verfahrenskostenhilfe. Das Jobcenter ersetzt dir den Betrag dann später.
Rechtsschutzversicherung: Lohnt sich das noch?
Viele fragen: Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollen, bevor ich mich trennen wollte?
Ehrlich? Das kommt drauf an:
Pro Rechtsschutz:
- Die Versicherung zahlt deine Anwaltskosten und Gerichtsgebühren (meist zu 100%, manchmal mit Selbstbeteiligung)
- Du musst die Kosten nicht vorfinanzieren
- Du hast Zugang zu Anwaltsnetzwerken und Beratungstelefonen
- Bei Erfolg bekommst du eventuell die Kosten des Gegners erstattet — die Versicherung behält das (ist saubere Vertragsgestaltung)
Contra Rechtsschutz:
- Familienrechtschutz kostet ca. 15–35 Euro/Monat extra (zu normalen Versicherungen). Das ist über ein Jahr 180–420 Euro — investiert BEVOR die Scheidung kommt
- Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn die Ehe schon getrennt ist oder die Scheidung schon anhängig ist (Stichag ist wichtig)
- Viele haben Selbstbeteiligungen von 250–500 Euro
- Wartezeiten: Oft 3–6 Monate bis Familienrecht versichert ist
Fazit: Wenn du noch verheiratet bist und denkst „das könnte irgendwann relevant werden”, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Wenn die Trennung aber schon im Raum steht, ist es zu spät.
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Scheidungskosten-Checkliste: Schritt für Schritt
Schritt 1: Kalkuliere deinen Geschäftswert
- Monatliches Nettoeinkommen deines Partners (oder dein eigenes, wenn es höher ist)
- Multipliziere mit 3 = Geschäftswert (für unumstrittene Scheidung)
Schritt 2: Berechne die Gerichtsgebühren
- Geschäftswert ÷ 20 = Gerichtsgebühren (ca.)
- Bei zwei Anwälten: Diesen Betrag verdoppeln
Schritt 3: Berechne die Anwaltskosten
- Unumstritten mit 1 Anwalt: ca. 1.200–1.800 Euro
- Umstritten mit 2 Anwälten: ca. 2.400–3.600 Euro
- Frag deinen Anwalt nach einer Kostenschätzung (§ 3a RVG — er muss dir eine schreiben, wenn du fragst)
Schritt 4: Addiere Nebenkosten
- Beglaubigungen, Behördengänge, Porto: ca. 50–200 Euro
Schritt 5: Überprüfe, ob Verfahrenskostenhilfe passt
- Nettoeinkommen unter ca. 1.100–1.300 Euro/Monat? Beantrag VKH beim Amtsgericht
Schritt 6: Entscheide: Klassisch oder Mediation oder Online
- Klassisch = teuer, aber sicher bei Streit
- Mediation = mittel, wenn es schwierig ist
- Online = billig, aber nur bei Einigung
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet eine Scheidung insgesamt?
Für eine unumstrittene Scheidung (einvernehmlich) zahlst du ca. 1.650–2.900 Euro (Gerichtsgebühren + ein Anwalt). Für eine streitige Scheidung (zwei Anwälte) zahlst du ca. 3.300–5.800 Euro, bei Sorgerecht oder Unterhalsstreit bis 10.000–15.000 Euro. Die genaue Summe hängt von deinem Einkommen ab — der Geschäftswert wird danach berechnet.
Kann ich Scheidungskosten senken?
Ja — durch eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt nötig) sparst du ca. 1.200–1.800 Euro. Mediation (500–2.000 Euro) kann billiger sein als mehrere Gerichtstermine. Verfahrenskostenhilfe ist kostenlos, wenn dein Einkommen unter ca. 1.100 Euro liegt. Online-Scheidungen kosten 400–800 Euro, funktionieren aber nur bei vollständiger Einigung.
Wer zahlt die Scheidungskosten — ich oder mein Partner?
Bei unumstrittener Scheidung zahlt jeder seine eigenen Kosten. Bei streitiger Scheidung zahlt der Unterlegene meist die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten des Gewinners — das kann 2.000–4.000 Euro extra sein. Deshalb ist Einigung oft billiger.
Brauche ich einen Anwalt für eine Scheidung?
Ja — mindestens der Antragsteller braucht einen Anwalt (§ 78 ZPO). Der andere Partner kann sich selbst vertreten oder bekommt einen Anwalt. Bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt ist der Verfahren günstiger und einfacher.
Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein monatliches Nettoeinkommen unter ca. 1.100–1.300 Euro liegt (abhängig von Familienstand und Wohnort). Beantrag Verfahrenskostenhilfe beim Amtsgericht (kostenlos). Das Gericht übernimmt dann deine Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Du zahlst eventuell später Ratenzahlungen.
Wann ist eine Scheidung am billigsten?
Wenn beide Partner sich einigen und nur ein Anwalt beauftragt wird, ist es am günstigsten. Die optimale Voraussetzung: mindestens 3 Monate Trennungszeit, Einigung auf Unterhalt/Vermögen, keine Sorgerechtsauseinandersetzung. Das spart schnell 1.500–2.000 Euro.