Du brauchst einen Überblick, nicht falsche Hoffnungen: Eine Scheidung einzureichen ist ein klarer, regelbarer Prozess, den du mit den richtigen Informationen selbst steuern kannst. Die meisten Menschen unterschätzen, wie wichtig die Vorbereitung ist — genau hier setzt dieser Leitfaden an.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidung einreichen: Die 6 Schritte im Überblick
Der Ablauf ist bundesweit gleich und läuft nach § 1564 BGB ab. Hier sind die konkreten Stationen:
- Trennungsjahr einhalten: Du und dein Partner müssen mindestens 1 Jahr räumlich und emotional getrennt leben (§ 1566 BGB). Erst dann kannst du Scheidung einreichen.
- Anwalt beauftragen: Jede Scheidung benötigt mindestens einen Anwalt (Anwaltszwang). Die Gebühren orientieren sich am Streitwert (Nettoeinkommen + Vermögen).
- Scheidungsantrag beim Gericht einreichen: Dein Anwalt reicht die Scheidungsklage beim Familiengericht ein.
- Zustellung an den Partner: Das Gericht versendet den Antrag an deinen Partner — dieser hat 2 Wochen Zeit zum Gegenantrag.
- Verhandlung: Der Richter verhandelt mit dir und deinem Partner, meist dauert das 1 bis 2 Stunden.
- Urteilsverkündung: Der Richter spricht das Scheidungsurteil — 4 bis 6 Wochen nach der Verhandlung.
Gesamtdauer von Antrag bis Urteil: 3 bis 6 Monate bei einvernehmlichen Scheidungen, bis zu 2 Jahre bei strittigen Verfahren.

Was du vor dem Scheidungsantrag regeln solltest
Die meisten Menschen reichen die Scheidung ein, ohne vorher klar zu haben, was danach passiert. Das führt zu teuren Überraschungen. Kümmere dich vor der Einreichung um diese Punkte:
- Trennungsfolgenvereinbarung: Wenn ihr euch einig seid über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht, macht eine schriftliche Vereinbarung (§ 1408 BGB). Das spart später Zeit und Geld.
- Konten und Vermögen dokumentieren: Sammle alle Bank- und Vermögensauszüge vom Stichtag der Trennung. Das Finanzamt braucht eine genaue Übersicht.
- Kindergeld und Steuerklasse klären: Wer bekommt das Kindergeld? Wer kann Steuerklasse III beantragen? (Wichtig: Alleinerziehende können bis zu € 4.260 pro Kind und Jahr sparen)
- Sorgerecht: Einigung oder Antrag: Ohne Einigung entscheidet der Richter — das dauert länger und ist konfliktreicher.
- Unterhaltsansprüche kalkulieren: Nach Düsseldorfer Tabelle: Ein Kind kostet durchschnittlich € 500–800 monatlichen Kinderunterhalts, je nach Einkommen des Unterhaltsschuldners.
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Die Kosten beim Scheidung-Einreichen: Was musst du zahlen?
Transparenz statt Überraschungen — hier sind die echten Kosten:
- Anwaltsgebühren: Gebührenrahmen nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei einem Streitwert von € 10.000 (monatliches Nettoeinkommen × 3) kosten Anwalt: € 400–600 für die Vorbereitung und Einreichung.
- Gerichtsgebühren: Das Familiengericht verlangt € 150–300 Gebühr, je nach Streitwert.
- Gesamtbudget einvernehmliche Scheidung: € 1.000–2.500 für beide Partner zusammen (jeder bezahlt seinen Anwalt).
- Gesamtbudget strittige Scheidung: € 5.000–15.000+ (mehrere Verhandlungen, Sachverständigengebühren, wenn Sorgerecht umstritten ist).
Tipp: Prüfe, ob du Bürgergeld oder Beratungshilfe (Kostenbefreiung) bekommst. Alleinerziehende mit Einkommen unter € 1.200/Monat können kostenlose Rechtsberatung beantragen (§ 114 ZPO).
Der Anwalt: Wie du den richtigen findest
Nicht jeder Familienanwalt ist gleich. Worauf du achten solltest:
- Spezialisierung auf Familienrecht: Der Anwalt sollte mindestens 50 % seiner Zeit für Scheidungen und Unterhaltsfälle aufwenden. Das siehst du auf seiner Website oder fragst direkt nach.
- Verhandlungserfahrung vor deinem Familiengericht: Ein Anwalt, der dein örtliches Gericht kennt, verhandelt effizienter.
- Kostentransparenz: Der Anwalt muss dir vor Auftragserteilung die Gebühren nach RVG klar machen. Keine versteckten Zusatzkosten.
- Kostenvergleich: Bei einvernehmlichen Scheidungen: € 300–800 Unterschied zwischen teuer und günstig ist normal. Vergleiche mindestens 3 Anwälte.
- Online-Beratung: Manche Anwälte bieten erste 15 Minuten kostenlos an — nutze das.
Rote Flaggen: Anwälte, die dir sofort Kampf versprechen oder vorab pauschal € 5.000 verlangen, arbeiten gegen deine Interessen. Gute Anwälte sind für Einigung offen.
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Einvernehmliche vs. strittige Scheidung: Das macht den Unterschied
Die Art deiner Scheidung bestimmt den ganzen Ablauf und die Kosten.
Einvernehmliche Scheidung (so geht es schneller):
- Ihr seid euch einig über Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht
- Oft nur 1 Verhandlungstermin nötig
- Dauer: 2–4 Monate ab Antrag
- Nur ein Anwalt nötig (du oder dein Partner beauftragt ihn, der andere kann sich mitvertreten lassen)
- Kosten: € 1.000–1.500 insgesamt
- Diese Option ist fast immer die bessere für beide Seiten
Strittige Scheidung (das brauchst du nur, wenn wirklich nötig):
- Uneinigkeit über Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht
- Mehrere Verhandlungen, evtl. Sachverständigenverfahren (z.B. für Kindeswohl-Gutachten)
- Dauer: 12–24 Monate
- Beide benötigen eigene Anwälte
- Kosten: € 5.000–20.000+
- Gerichte versuchen zu vermitteln — nutze das (= § 156 FamFG, Verständigung vor Gericht)
Was viele nicht wissen: Der Richter muss vor jeder Scheidung versuchen, euch zu einigen (§ 156 FamFG). Das erspart euch Zeit und Geld. Nutze das proaktiv.
Scheidungsantrag einreichen: Die Checkliste für dich
Damit du bei der Einreichung nichts vergisst — speichere dir diese Checkliste:
- ☐ Personalausweis oder Reisepass (Kopie bereit)
- ☐ Heiratsurkunde (Beglaubigung kostet € 5–10)
- ☐ Geburtsort und -datum deines Partners
- ☐ Letzte 3 Gehaltsabrechnungen (für Streitwertberechnung)
- ☐ Bank- und Vermögensauszüge vom Trennungsstichtag (€ auf den Tag genau!)
- ☐ Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Wem gehört die Immobilie?)
- ☐ Schulden dokumentieren (Darlehen, Kreditkarten, Autokredite)
- ☐ Kindergeld-Bescheid und Sozialversicherungsnummer des Kindes (falls Kinder)
- ☐ Kopie aller Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Kapitallebensversicherung)
- ☐ Auflistung eurer Einigung (falls einvernehmlich)
Fehlende Unterlagen verzögern die Verfahrensdauer um 2–4 Wochen. Besser einmal gründlich sammeln, als mehrfach nachreichen.
Nach dem Scheidungsurteil: Was passiert dann?
Das Urteil ist gesprochen — aber die Verwaltung geht noch weiter.
- Urteilsverkündung: Der Richter teilt das Ergebnis mit. Du erhältst eine vorläufig vollstreckbare Ausfertigung.
- Ausfertigungen bestellen: Für Banken, Behörden und den Arbeitgeber (Steuerklasse ändern) brauchst du beglaubigte Ausfertigungen — je € 3–5 pro Stück.
- Eintrag ins Familienregister: Das Gericht kümmert sich selbst darum — 4 bis 8 Wochen später erhältst du eine neue Eheurkunde (jetzt Geschiedenenstand).
- Rentenausgleich (Versorgungsausgleich): Falls während der Ehe Rente angespart wurde, wird die aufgeteilt. Das läuft automatisch (§ 3 VersAusglG).
- Steuerklasse wechseln: Als Alleinerziehende kannst du sofort Steuerklasse III beantragen (Finanzamt) — bis € 250/Monat mehr Netto möglich.
- Kindergeldauszahlung: Wer war bisher bevollmächtigt? Das muss zur Familienkasse geklärt werden.
Wichtig: Die Scheidung ist nicht final, bis die Beschwwerde-Frist (2 Wochen) abgelaufen ist, wenn dein Partner nicht einverstanden war. Im strittigen Fall kann er Beschwerde einlegen — das kostet euch beide weitere Zeit und Geld.
Rechtsschutzversicherung: Lohnt sich das für dich?
Viele Menschen reichen Scheidung ein, ohne zu wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten komplett oder teilweise übernimmt. Das kann € 1.500–5.000 Unterschied machen.
Wann es sich lohnt:
- Du verdienst über € 1.200/Monat und hast Vermögen (dann fällt Beratungshilfe weg)
- Eine strittige Scheidung ist wahrscheinlich (hohe Kosten)
- Du willst Anwaltskosten unabhängig vom Einkommen abgesichert haben
Was übernimmt Familienrechtsschutz typisch:
- Anwaltskosten: 100 % oder bis € 50.000 (je nach Tarif)
- Gerichtsgebühren: Oft übernommen
- Gutachter und Sachverständige: Teilweise (bis € 5.000)
- NICHT übernommen: Kosten, die durch Fehlverhalten entstehen
Kosten der Versicherung: € 8–15/Monat für Familienrecht-Zusatzbaustein. Wartezeit meist 3 Monate — wichtig: Wenn du jetzt schon weißt, dass Scheidung kommt, sofort abschließen.
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Häufige Fehler beim Scheidung-Einreichen (und wie du sie vermeidest)
Menschen machen immer wieder die gleichen Fehler, die das Verfahren teuer und stressig machen. Hier sind die Top 5:
- Zu früh einreichen (vor dem Trennungsjahr): Das Gericht lehnt ab, die Anwaltskosten sind weg. Wirklich 12 Monate getrennt leben — dokumentier das mit Datum.
- Keine Einigung versuchen: Viele fahren sofort in den Streit. 90 % aller Ehescheidungen sind am Ende einvernehmlich — versuche es vorher mit Paartherapie oder Mediation (€ 1.500–3.000 Einsparung möglich).
- Falsche Anwaltwahl: Kampfanwälte versprechen dir den Mond, kassieren aber € 10.000+ und liefern kein besseres Ergebnis. Wähle einen Anwalt, der offen für Einigung ist.
- Unterhaltsansprüche nicht einordnen: Du weißt gar nicht, was dir zusteht? Das kostet dich direkt Geld. Eine Beratung kostet € 150–300, spart dir aber € 5.000+.
- Nach Urteil nicht aktiv handeln: Viele vergessen, Kindergeld umzumelden oder Steuerklasse zu ändern. Das ist gratis Geld, das du liegenlässt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, eine Scheidung einzureichen und bis zum Urteil?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert 2–4 Monate ab Antrag bis Urteil. Strittige Scheidungen dauern 12–24 Monate, manchmal länger. Die Trennungsfrist von 1 Jahr wird darin nicht mitgerechnet — die läuft parallel.
Brauche ich zwei Anwälte für eine Scheidung in Deutschland?
Nein, nicht unbedingt. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt aus — oft nur für den Antragsteller (dein Partner kann sich mitvertreten lassen oder verzichtet). Bei strittiger Scheidung brauchst du beide je einen eigenen Anwalt.
Welche Kosten fallen bei einer Scheidung an?
Einvernehmlich: € 1.000–2.500 insgesamt (beide Partner bezahlen zusammen). Streitig: € 5.000–20.000+. Die Gebühren richten sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem Streitwert (monatliches Nettoeinkommen × 3). Bürgergeldempfänger können Beratungshilfe beantragen (kostenlos).
Kann ich kostenlos Scheidung einreichen?
Ja, wenn du Bürgergeld bekommst oder dein Einkommen unter € 1.200/Monat liegt. Dann kannst du Beratungshilfe nach § 114 ZPO beantragen (kostenlose anwaltliche Beratung und Verfahren kostenlos). Der Antrag geht beim Familiengericht ein.
Was muss ich tun, bevor ich die Scheidung einreiche?
1. 1 Jahr trennen (räumlich und emotional, § 1566 BGB). 2. Alle Konten, Vermögen und Schulden dokumentieren. 3. Idealerweise: Mit deinem Partner eine Trennungsfolgenvereinbarung machen (spart Zeit und Geld). 4. Kindergeld und Unterhalt vorklären. 5. Einen Familienanwalt beauftragen. Danach: Antrag beim Familiengericht einreichen.
Gibt es einen Unterschied zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung?
Ja, großer Unterschied. Einvernehmlich (ihr seid euch einig): 2–4 Monate, € 1.000–2.500, 1 Verhandlung, weniger Stress. Streitig (Uneinigkeit über Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen): 12–24 Monate, € 5.000–20.000+, mehrere Verhandlungen. Gerichte versuchen zu vermitteln — nutze das (§ 156 FamFG).