Ein Ehevertrag bestimmt vor oder während der Ehe verbindlich, wie Vermögen, Unterhalt und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung geregelt werden. Du kannst damit finanzielle Sicherheit schaffen und teure Streitigkeiten vermeiden — das ist der konkrete Nutzen, den viele Paare erst nach der Trennung bereuen, nicht vorher geklärt zu haben.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wie funktioniert ein Ehevertrag bei der Scheidung wirklich?
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die regelt, was bei einer Scheidung finanziell gilt. Ohne Ehevertrag greift automatisch das deutsche Scheidungsrecht: Der Zugewinnausgleich nach § 1363 BGB und der Unterhalt nach §§ 1569–1580 BGB bestimmen die Aufteilung.
Praktische Szenarien:
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- Mit Ehevertrag: Du regelt beispielsweise, dass jeder Partner sein Vermögen behält, die Altersvorsorge getrennt läuft oder der Unterhalt auf 400€ monatlich begrenzt ist — bindend für beide.
- Ohne Ehevertrag: Ein Partner könnte Unterhaltsansprüche bis zur Hälfte seines Renteneinkommen in die Zukunft haben, Vermögen wird hälftig geteilt (Zugewinnausgleich), selbst wenn nur einer verdient hat.
Der Unterschied ist erheblich: Mit Ehevertrag sparst du emotionale Konflikte und oft 5.000–15.000€ an Anwalts- und Gerichtskosten.

Antrag auf Ehevertrag — das brauchst du wirklich
Es gibt keinen „Antrag auf Ehevertrag” wie bei einem Formular. Stattdessen wird der Ehevertrag notariell beurkundet — das ist gesetzlich zwingend nach § 1410 BGB. Ohne Notarvertrag ist der Ehevertrag ungültig.
- Beide Partner einigen sich auf die wesentlichen Punkte: Vermögensaufteilung, Unterhalt, Rentenausgleich, Sorgerecht (falls bereits Kinder vorhanden).
- Notartermin vereinbaren — bundesweit, kostet 150–500€ je nach Vermögensumfang (Gebührenordnung NotarG).
- Notar beurkundet beide Partner gleichzeitig (oder einzeln möglich).
- Original im Notarregister hinterlegt, du erhältst beglaubigte Abschriften.
Kosten transparent: Eine notarielle Beglaubigung für einen einfachen Ehevertrag kostet für beide Partner zusammen ca. 200–400€ bei durchschnittlichem Vermögen (bis 100.000€). Bei höherem Vermögen können es auch 1.000€+ werden.
Tipp: Lasse dich vorher von einem Familienanwalt beraten (50–150€ Erstgespräch), damit du weißt, welche Klauseln für dich sinnvoll sind, bevor der Notar Zeit kostet.
Ehevertrag nachträglich ändern oder aufheben — ist das möglich?
Ja, aber: Ein Ehevertrag kann nur durch einen neuen, ebenfalls notariell beurkundeten Ehevertrag geändert werden (§ 1410 BGB gilt auch für Änderungen). Ein einfaches Schreiben mit Unterschrift reicht nicht.
Praktische Szenarien:
- Änderung: Nach 5 Jahren Ehe wollt ihr den Unterhalt von 500€ auf 1.000€ erhöhen → neuer Ehevertrag beim Notar, ca. 150–300€.
- Aufhebung: Ihr wollt den gesamten Vertrag annullieren (z.B., weil ihr jetzt beide vermögend seid und Gütertrennung nicht mehr nötig ist) → neuer Vertrag, Kosten gleich.
- Stillschweigender Verzicht: In manchen Fällen kann der Verzicht auf Durchsetzung eines Vertrages angenommen werden, ist aber rechtlich heikel — rate davon ab.
Warnung vor Trennungszeit: Wenn die Trennung bereits läuft, wird es kritisch, den Ehevertrag zu ändern. Der andere Partner könnte argumentieren, dass er unter Druck steht oder benachteiligt wird. Besser: Anwalt einschalten.
Ehevertrag bei Scheidung im Trennungsjahr — Was ist die Deadline?
Das deutsche Scheidungsrecht verlangt ein Trennungsjahr nach § 1566 BGB, bevor die Scheidung beim Gericht eingereicht wird. Ein Ehevertrag kann während dieser Zeit noch abgeändert oder neu geschlossen werden.
Aber Achtung:
- Nach Scheidungsantrag: Ein neuer Ehevertrag ist dann noch möglich, wird aber kritisch bewertet. Das Gericht könnte prüfen, ob einer der Partner unter Druck steht.
- Best Practice: Regelt offene Fragen (Unterhalt, Vermögen) vor dem Scheidungsantrag durch Ehevertrag-Nachtrag oder neue Vereinbarung.
Die meisten Scheidungen verlaufen schneller und unkomplizierter, wenn vor dem Antrag schon Klarheit durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgen-Vereinbarung besteht.
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Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert ein Ehevertrag bei der Scheidung?
Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, die regelt, wie Vermögen, Unterhalt und Zugewinnausgleich bei Scheidung aufgeteilt werden. Ohne Ehevertrag greift automatisch das Scheidungsrecht (§ 1363, 1569–1580 BGB) mit teilweise hohem Unterhalt und Vermögensteilung — mit Ehevertrag sparst du oft 5.000–15.000€ an Anwaltskosten.
Ist ein Ehevertrag während der Ehe noch möglich?
Ja, völlig normal. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden — die Kosten sind gleich (150–600€ je nach Komplexität). Wichtig: Er muss beim Notar beurkundet sein, sonst ist er unwirksam.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar 2026?
Einfache Eheverträge (Gütertrennung): 150–300€. Mit Unterhalt und Vermögensregelung: 300–600€. Komplexe Verträge (Betrieb, Immobilie): 600–1.500€. Hinzu kommt optional eine anwaltliche Beratung (150–300€ pro Partner).
Kann man bestimmte Punkte im Ehevertrag nicht regeln?
Ja, Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt dürfen im Ehevertrag nicht geregelt werden (§ 1408 BGB). Diese entscheidet immer das Familiengericht zum Wohle des Kindes. Unterhaltsklauseln sind möglich, aber nur begrenzt — völliges Ausschließen wird häufig kassiert.
Kann man einen bestehenden Ehevertrag später ändern?
Ja, aber nur durch einen neuen notariellen Vertrag. Ein einfaches Schreiben reicht nicht. Änderung oder Aufhebung kosten wie ein neuer Ehevertrag (150–600€). Achtung: Nach dem Scheidungsantrag wird eine Änderung kritisch bewertet.
Ist ein Ehevertrag bei Scheidung wirklich bindend?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das Gericht prüft, ob beide Partner bei Unterzeichnung geschäftsfähig waren und ob keine massive einseitige Benachteiligung vorliegt. In normalen Fällen (beide Partner unabhängig beraten): vollständig bindend und spart Verhandlungen.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1565 BGB – Scheitern der Ehe – Voraussetzungen der Scheidung
- § 1566 BGB – Trennungsjahr – 1 bzw. 3 Jahre Trennung
- § 1564 BGB – Scheidung durch Urteil – Scheidungsurteil