Die Scheidung kostet dich in Deutschland 2026 zwischen 800 € und 5.000 €, je nachdem ob ihr euch einigt oder vor Gericht streitet. Die größten Kostenfaktoren sind Gerichtsgebühren (§ 3a FamGebV), Anwaltskosten (nach RVG) und dein Streitwert — und die meisten Menschen zahlen deutlich mehr als nötig, weil sie nicht wissen, wie sie verhandeln können. In diesem Leitfaden erfährst du die exakten Beträge für 2026 und wie du 30–50 % sparen kannst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wie setzt sich die Scheidung 2026 zusammen?
Jede Scheidung hat drei Kostenblöcke: Gerichtsgebühren (das Amtsgericht fordert diese), Anwaltsgebühren (dein Anwalt berechnet nach Streitwert), und Nebenkosten (Beglaubigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Kontoauszüge).
- Gerichtsgebühren 2026: Nach § 3a FamGebV zahlst du 1,0 × Streitwert als Gerichtsgebühr. Bei einem Streitwert von 5.000 € sind das also 500 €. Der Streitwert ist normalerweise die Summe aus Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Sorgerecht.
- Anwaltskosten: Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet dein Anwalt 1,3 × Gebührentabelle (mit Mehrwertsteuer 19 %). Bei 5.000 € Streitwert: ca. 600–800 € pro Anwalt.
- Doppelgebühren bei Gericht: Wenn beide Partner anwaltlich vertreten sind, zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst — dann kostet es mehr.
Beispiel: Scheidung mit Streitwert 10.000 € (Vermögensauseinandersetzung + Unterhalt):
- Gerichtsgebühren: 1.000 €
- Ein Anwalt (der andere verzichtet): 900–1.200 €
- Nebenkosten: 50–150 €
- Gesamtbudget: 1.950–2.350 €

Streitwert richtig berechnen — das spart dir Geld
Der Streitwert ist der Hebel für alle Gebühren. Je höher er, desto mehr zahlst du Gericht und Anwalt. Deshalb lohnt sich eine genaue Berechnung nach § 43 FamFG.
- Vermögensauseinandersetzung: Addiere alle Vermögenswerte (Haus, Konten, Auto, Möbel), dann subtrahiere Schulden. Das ist dein Streitwert für den Vermögensteil.
- Unterhalt: Kindesunterhalt + Trennungsunterhalt = dein Streitwert-Anteil für Unterhalt. Beispiel: 500 € monatlicher Kindesunterhalt × 12 Monate = 6.000 € Streitwert.
- Sorgerecht: Hat keinen Streitwert, zählt aber mit 2.000–3.000 € hinzu, wenn darüber gestritten wird.
Wichtig: Wenn ihr euch auf Unterhalt oder Vermögen einigt, könnt ihr den Streitwert reduzieren. Das spart buchstäblich Hunderte Euro. Ein Anwalt kann hier beraten, ob eine Reduzierung sinnvoll ist — das kosten dich 150–200 € Beratungsgebühr (RVG § 1 Abs. 1 Nr. 1), sparen dir aber oft das 5–10fache.
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Einvernehmliche Scheidung (der günstige Weg)
Das ist die Realität: Einvernehmliche Scheidungen kosten 2026 zwischen 800 € und 1.500 € (ein Anwalt, kein Gerichtstermin nötig, ihr einigt euch auf alles).
So funktioniert es:
- Ihr beide einigt euch außergerichtlich auf: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht, Umgangsrecht.
- Nur einer von euch braucht einen Anwalt (das ist Pflicht nach § 78 FamFG). Der andere kann sich selbst vertreten.
- Der Anwalt reicht die Scheidung beim Amtsgericht ein — kein Verhandlungstermin nötig.
- Das Gericht genehmigt die Scheidung „aus der Schublade“ (Richterbestätigung nach § 133 FamFG).
Kostenaufschlüsselung (Streitwert 5.000 €):
- Gerichtsgebühren: 500 €
- Anwaltsgebühren (1 Anwalt): 600 €
- Nebenkosten: 50 €
- Summe: 1.150 €
Das brauchst du für eine einvernehmliche Scheidung:
- Scheidungsantrag (dein Anwalt schreibt ihn)
- Unterhaltsvereinbarung (§ 1585c BGB — kann ein Formular sein)
- Vermögensauseinandersetzungsvertrag (bei Haus/größerem Vermögen empfohlen)
- Sorgerechtsvereinbarung (wenn Kinder involviert sind — auch mündlich vor Gericht möglich)
Strittige Scheidung: Wenn ihr nicht übereinstimmt
Hier wird es teuer: Strittige Scheidungen kosten 2026 schnell 3.000–10.000 €, weil:
- Beide Partner brauchen je einen Anwalt (Pflicht)
- Es gibt mehrere Gerichtstermine
- Der Streitwert ist höher (alle Punkte stehen zur Debatte)
- Gutachter können nötig sein (Immobilienbewertung: 500–2.000 €)
Kostenbeispiel: Streitwert 20.000 € (Haus + Unterhalt + Sorgerecht)
- Gerichtsgebühren: 2.000 € (zahlen beide Partner gemeinsam oder auf Basis der Einkommen)
- Zwei Anwälte (à 1.500–2.200 € je Anwalt): 3.000–4.400 €
- Ggf. Gutachten: 500–1.500 €
- Summe: 5.500–7.900 €
Wer zahlt was? § 81 FamFG regelt: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren werden nach Erfolg verteilt — oder ihr einigt euch 50:50. Das ist Verhandlungssache.
Tipp für Streitfälle: Viele Menschen zahlen am Ende 30–50 % mehr, weil sie nicht bereit sind, einen Kompromiss zu suchen. Ein Mediator (200–400 € pro Sitzung, § 1 Mediationsgesetz) kann hier oft billiger kommen als ein 2. Gerichtstermin.
Kostenübernahmeregelungen 2026
Du fragst dich: „Muss ich alle Kosten selbst zahlen?“ Antwort: nicht immer.
- § 81 Abs. 1 FamFG — Kostentragung: Der unterlegene Teil zahlt die Prozesskosten. Wer unterliegt? Das Gericht entscheidet. Wenn dein Partner z.B. bei Unterhalt unterliegt, zahlt er deine Anwaltskosten mit.
- Kostenbefreiung (Prozesskostenhilfe, § 76 FamFG): Du bekommst die Kosten vom Staat bezahlt, wenn dein monatliches Nettoeinkommen unter ~1.300 € liegt (exakte Grenzen siehe § 114 ZPO). Dafür musst du beim Amtsgericht einen Antrag stellen (unentgeltliche Rechtsberatung § 11 BerHG ist kostenlos).
- Rechtsschutzversicherung: Wenn du eine Familienrechtsschutz-Police hast, zahlt die Versicherung deine Anwaltskosten — bis auf die Selbstbeteiligung (meist 250–500 €).
Das brauchst du für Kostenbefreiung:
- Antrag ausfüllen (beim Amtsgericht erhältlich oder online)
- Einkommensnachweise (3 Gehaltsabrechnungen, Steuererklärung)
- Vermögensnachweis (Kontoauszüge, Ersparnisse)
- Beim Richter vorlegen — der entscheidet in der Regel auf der Stelle
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Diese versteckten Kosten vergessen die meisten
Die offensichtlichen Kosten (Anwalt, Gericht) sind nur die halbe Miete. Diese Posten schlagen oft überraschend zu Buche:
- Ehefähigkeitszeugnis: Beweist, dass du ledig warst, als du geheiratet hast. Kostet 5–15 €, brauchst du aber für die Scheidung. Beim Standesamt beantragen.
- Beglaubigungen: Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Schuldscheine — alle müssen beglaubigt sein. Pro Beglaubigung: 5–10 € (beim Notar oder Amtsgericht).
- Kontoauszüge & Belege: Du brauchst 3 Jahre Kontoauszüge zur Vermögensermittlung. Wenn deine Bank diese nicht kostenlos digital bereitstellt: 3–5 € pro Monat × 36 Monate = 108–180 €.
- Immobilienbewertung: Wenn ein Haus im Spiel ist, braucht ihr ein Gutachten. Kostet 500–2.000 € (meist trägt derjenige, der es beantragt).
- Notargebühren (bei Grundstücken): Wenn die Immobilie umgeschrieben wird: ca. 1–2 % des Wertes (bei 300.000 € Haus: 3.000–6.000 €).
- Steuerberatung: Wenn Unternehmensanteile, Rentenkonto-Ausgleich oder hohe Vermögen im Spiel sind: 500–2.000 € für eine Steueranalyse.
Realistisches Budget mit Nebenkosten (mittlerer Fall):
- Anwalt + Gericht: 2.000 €
- Beglaubigungen, Kontoauszüge: 200 €
- Notar (wenn Grundstück): 4.000 €
- Gesamtbudget: 6.200 €
Was sich 2026 bei Scheidungskosten ändert
Die Gebührensätze nach dem RVG und § 3a FamGebV werden jährlich angepasst — meist um 1–3 %. Für 2026 rechne mit folgenden Änderungen:
- RVG-Gebühren-Anpassung: Die Gebührentabelle wird jährlich erhöht (siehe § 3 RVG). 2025 stieg sie um ca. 2 %, 2026 erwartet man wieder 1,5–2,5 %.
- Gerichtsgebühren: Die Gebührenordnung für Gerichte (GebO) ändert sich normalerweise nicht jährlich, bleibt aber 2026 wie 2025: 1,0 × Streitwert.
- Mindestgebühren: Selbst wenn dein Streitwert unter 500 € liegt, zahlst du eine Mindestgebühr von ca. 150–200 €.
- Richtergebühr (falls Termin nötig): Ein zusätzlicher Termin kostet je nach Gericht 50–150 € extra.
Inflation 2026: Wenn die Lebenshaltungskosten weiter steigen, können auch Nebenkosten (Notare, Zeugnisse, Gutachter) teurer werden — mit 2–3 % Steigerung rechnen.
10 Tipps, um 30–50 % Scheidungskosten zu sparen
1. Früh einigen: Jeden Punkt, auf den ihr euch einigt (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht), spart euch einen Gerichtstermin. Kostet je ca. 200–400 €.
2. Streitwert senken (legal): Wenn ihr Unterhalt oder Vermögen einvernehmlich regelt, kann der Anwalt den Streitwert senken → weniger Gebühren. Fragt danach!
3. Nur ein Anwalt: In einvernehmlichen Verfahren: Der eine Partner beauftragt einen Anwalt, der andere verzichtet. Spart bis zu 1.500 € für den 2. Anwalt.
4. Kostenbefreiung prüfen (§ 76 FamFG): Verdienst du unter 1.300 € netto monatlich, kriegst du die Scheidung kostenlos vom Staat bezahlt — Antrag beim Amtsgericht.
5. Rechtsschutzversicherung: Eine Familienrechtsschutz-Police kostet 20–40 € monatlich, zahlt dir aber 3.000–10.000 € Anwaltskosten. ROI-Check lohnt sich.
6. Mediation vorschalten: Eine Mediationssitzung (200–400 €) erspart dir oft 2–3 Gerichtstermine (à 200–400 € extra je Termin).
7. Online-Scheidung prüfen: Plattformen wie scheidung.de oder similarservices.de koordinieren den Ablauf, sparen dir aber nicht die Gebühren — helfen aber, Fehler zu vermeiden (Wert: 100–200 €).
8. Beglaubigungen selbst sammeln: Der Notar beglaubigt deine Dokumente für 5–10 € pro Stück, statt dass dein Anwalt es tut (er würde eine Gebühr dafür berechnen). DIY spart 50–100 €.
9. Keine überflüssigen Gutachten: Immobilienbewertungen kosten 500–2.000 €. Kann es sein, dass ein Makler-Schätzung (kostenlos) reicht? Oft ja. Sparpotential: 500 €.
10. Verhandeln beim Anwalts-Termin: Sag dem Anwalt, dass du bei den Kosten bleiben willst. Gute Anwälte kalkulieren großzügig — oft können sie um 10–15 % unter ihrer Gebührentabelle gehen, wenn es schnell gehen soll.
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Was ist mit Kindesunterhalt und Altersunterhalt?
Das ist eine häufige Verwirrung: Scheidungskosten ≠ Unterhaltskosten.
- Scheidungskosten: Das Amtsgericht und die Anwälte berechnen nach RVG/FamGebV (siehe oben).
- Kindesunterhalt: Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch (§ 1601 BGB). Der verdienende Elternteil zahlt jeden Monat, bis das Kind 21 ist oder eine Ausbildung macht. Beispiel: 450 € monatlich × 18 Jahre = 97.200 € Gesamtbetrag. Das ist nicht Teil der Scheidungskosten, sondern eine separate finanzielle Verpflichtung.
- Trennungsunterhalt: Der besserverdienende Ehepartner zahlt während der Trennung (vom Trennungsdatum bis Rechtskraft Scheidung) einen monatlichen Betrag, normalerweise nach der „3/7-Regel“ berechnet (1/3 des Einkommensdifference). Beispiel: Partner A 3.000 € netto, Partner B 1.500 € netto → Differenz 1.500 € → 1.500 € × 3/7 = ca. 643 € Trennungsunterhalt/Monat.
- Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung kann Unterhalt weiterlaufen, wenn ein Partner erheblich weniger verdient (z.B. weil er die Kinder erzieht).
Wichtig für dein Budget: Die Scheidungskosten (1.000–3.000 €) sind eine einmalige Zahlung. Kindesunterhalt ist eine monatliche Verpflichtung für 18+ Jahre. Verrechne diese nicht!
Checkliste: Das brauchst du VOR dem Anwaltstermin
Wenn du zum Anwalt gehst, bringst du diese Dokumente mit — das spart dir Folgetermine und 50–100 € an Gebühren:
- Heiratsurkunde (Original oder beglaubigter Auszug vom Standesamt)
- Letzter Steuerbescheid (beide Partner) — der Anwalt braucht das für den Streitwert und Unterhalt
- 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen (beide Partner)
- Kontoauszüge der letzten 12 Monate (beide Partner) — zeigen Vermögen und Schulden
- Liste aller Konten, Depots, Versicherungen (auch Lebensversicherung!)
- Grundbuchauszug (wenn ein Haus vorhanden ist) — kostet 5–15 € beim Grundbuchamt
- Schuldscheine, Darlehensverträge (Auto, Haus, Kredite)
- Unterhaltsvertrag (falls vorhanden) oder Email-Absprache
- Geburtsurkunde(n) der Kinder
- Sorgerechtsregelung (aktuelle Gerichtsentscheidung oder Vereinbarung)
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland 2026 insgesamt?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet 2026 zwischen 800 € und 1.500 €. Eine strittige Scheidung mit Gericht kostet 3.000 € bis 10.000 € oder mehr, je nach Streitwert und ob Immobilien oder Unternehmensanteile involviert sind. Der Hauptkostenfaktor ist der Streitwert: Je höher dieser, desto höher fallen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten aus (beide berechnet nach Gebührentabellen).
Wer zahlt die Scheidungskosten — beide Partner oder nur einer?
Nach § 81 FamFG trägt jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten selbst. Die Gerichtsgebühren werden in der Regel 50:50 aufgeteilt oder der unterlegene Teil zahlt alles. Wenn ein Partner Kostenbefreiung (Prozesskostenhilfe) hat, zahlt der Staat seine Gebühren. Bei einvernehmlichen Scheidungen: Oft zahlt nur einer der Partner die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten — das ist Verhandlungssache.
Spare ich Geld, wenn ich mich auf Unterhalt und Vermögen einige?
Ja, oft massiv. Jeder Punkt, auf den ihr euch einvernehmlich einigt, senkt den Streitwert — und damit Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar. Eine Einigung zu Unterhalt kann den Streitwert um 3.000–6.000 € senken, was dir 300–600 € spart. Plus: Keine weiteren Gerichtstermine nötig — das spart 200–400 € pro Termin.
Kann ich eine Scheidung ohne Anwalt machen?
Nein, das geht nicht. § 78 FamFG schreibt vor: In Scheidungsverfahren brauchst du zwingend einen Anwalt zur Vertretung vor Gericht. Ausnahme: Der andere Partner ist auch vertreten — dann reicht ein Anwalt für beide (Kostenvorteil). Du kannst dich aber selbst als Gegenpartei vertreten, wenn dein Partner einen Anwalt hat.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung meine Scheidungskosten?
Ja, aber nur wenn du vor der Scheidung eine Familienrechtsschutz-Police hattest und die Scheidung nicht auf Grund von Nichtzahlung der Versicherungsprämie passiert. Die Versicherung zahlt deine Anwaltskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme (meist 100.000–300.000 €). Du zahlst eine Selbstbeteiligung (250–500 €) und musst den Anwalt aus ihrer Netzwerk wählen — oder sie erstattet einen Pauschalbetrag.
Was ist Prozesskostenhilfe und wie kriege ich sie?
Prozesskostenhilfe (§ 76 FamFG, § 114 ZPO) zahlt dir der Staat, wenn dein Nettoeinkommen unter ca. 1.300 € monatlich liegt. Du stellst einen Antrag beim Amtsgericht mit Einkommensnachweisen (Gehaltsabrechnungen, Steuererklärung). Der Richter entscheidet meist sofort, ob du berechtigt bist. Dann zahlt der Staat deine Anwaltskosten und Gerichtsgebühren — du brauchst nichts zu zahlen.