Eine Scheidung online zu beantragen spart dir Zeit, Wege und in manchen Fällen sogar Kosten – aber es funktioniert nicht komplett digital und es gibt klare Voraussetzungen. Du wirst überrascht sein, wie viel du selbst regeln kannst, ohne ins Gericht fahren zu müssen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidung online beantragen: Was ist wirklich möglich?
Ehrlich gesagt: Eine komplett digitale Scheidung ist in Deutschland nicht möglich. Aber du kannst online einen Antrag auf Scheidung einreichen und den gesamten Prozess von zu Hause aus koordinieren – ohne dass du persönlich ins Amtsgericht musst. Der Unterschied ist wichtig.
Seit 2026 ermöglichen immer mehr Bundesländer das elektronische Einreichen von Scheidungsanträgen über sichere Online-Portale. Das heißt: Dein Anwalt oder die Gerichtskanzlei kann deine Unterlagen digital übermitteln. Der Rest läuft schriftlich.
Was nicht online geht:
- Die mündliche Verhandlung vor dem Richter (§ 128 ZPO)
- Deine Unterschrift unter den Scheidungsantrag – das muss beglaubigt oder von einem Anwalt erfolgen
- Die Bestätigung der Scheidung durch ein beglaubigtes Urteil
Was online geht:
- Scheidungsantrag elektronisch einreichen
- Unterlagen (Heiratsurkunde, Kontoauszüge) digital hochladen
- Mit deinem Anwalt per Videokonferenz kommunizieren
- Mündliche Verhandlung in manchen Fällen per Videoschalte

Voraussetzungen für die Online-Scheidung
Nicht jede Scheidung ist für den Online-Weg geeignet. Prüfe zuerst, ob deine Situation passt.
Das Trennungsjahr (§ 1566 BGB): Du musst mindestens 1 Jahr von deinem Partner getrennt leben. Das ist Pflicht – es gibt keine Ausnahmen. Trennung heißt: andere Wohnung ODER getrennte Haushalte unter einem Dach mit klarer räumlicher Trennung.
Zustimmung des Partners: Die Online-Scheidung ist am schnellsten, wenn euer Partner zustimmt. Das nennt sich einvernehmliche Scheidung. Dauer: 3–6 Wochen nach Einreichung.
Wenn der Partner nicht zustimmt: Es wird komplizierter. Dann brauchst du einen Anwalt, der deinen Fall verhandelt. Dauer: mehrere Monate bis über ein Jahr.
Finanzielle Verhältnisse: Die Online-Scheidung funktioniert am besten, wenn:
- Ihr gemeinsames Nettoeinkommen unter 500.000 € liegt (bei höheren Vermögen wird es kompliziert)
- Unterhaltsansprüche einfach zu berechnen sind
- Kein großes Vermögen oder Immobilien aufzuteilen sind
- Ihr euch auf Sorgerecht und Besuchsregelungen einigt
Die Kinder: Wenn Kinder da sind, braucht ihr eine gemeinsame Regelung zu Sorgerecht und Umgang. Nur dann kann die Online-Scheidung schnell laufen.
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Schritt-für-Schritt: So beantragst du eine Scheidung online
Das Verfahren läuft immer über einen Anwalt – das ist Pflicht (§ 78 Abs. 1 FamFG). Du kannst nicht allein beim Gericht einreichen.
Schritt 1: Anwalt finden und beraten (1–2 Wochen)
Du brauchst einen Fachanwalt für Familienrecht. Online findest du ihn über:
- Google-Suche: “Fachanwalt Familienrecht [deine Stadt]”
- Anwaltdatenbank der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
- Kostenlose Erstberatung nutzen (meist 30 min kostenlos)
In der Beratung klärst du:
- Ist dein Partner zustimmungsbereit?
- Wie ist der aktuelle Vermögensstand?
- Gibt es Unterhaltsansprüche?
- Sorgerecht und Kindesunterhalt – einig oder nicht?
Schritt 2: Dokumente zusammenstellen (1–2 Wochen)
Dein Anwalt wird dir eine Checkliste geben. Standard:
- Beglaubigte Heiratsurkunde (beim Standesamt kostenlos)
- Personalausweis/Reisepass (Kopie beglaubigt)
- Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate
- Arbeitgeberbescheinigung (für Einkommensnachweise)
- Bescheinigung über Kindesunterhalt (wenn Kinder da sind)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug (bei Immobilien)
- Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Riester etc.)
- Zustimmungserklärung des Partners (wenn einvernehmlich)
Schritt 3: Anwalt reicht Scheidungsantrag digital ein (1 Tag)
Dein Anwalt lädt alle Unterlagen ins Portal des zuständigen Amtsgerichts hoch. Das geht inzwischen in den meisten Bundesländern digital. Die Gebühr für die Einreichung beträgt:
- Gerichtsgebühr: ca. 256–512 € (abhängig von Streitwert und Vermögen)
- Anwaltsgebühr: ca. 1.300–3.000 € (bei einvernehmlicher Scheidung oft pauschal)
Schritt 4: Gericht prüft und fordert Partner auf (2–4 Wochen)
Das Gericht prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind. Dann wird dein Partner aufgefordert zu reagieren. Bei Zustimmung: schnell. Bei Ablehnung: langwieriger.
Schritt 5: Mündliche Verhandlung (4–8 Wochen später)
Du wirst zum Termin vor Gericht eingeladen. In einigen Bundesländern geht das auch per Videoschalte. Der Richter fragt, ob du die Scheidung wirklich willst – das ist reine Formalität. Dauer: 10–15 Minuten.
Schritt 6: Scheidungsurteil erhalten (1–2 Wochen)
Das Gericht schickt dir ein beglaubigtes Urteil. Damit ist deine Ehe geschieden. Mit diesem Urteil kannst du deinen Namen ändern lassen, deinen neuen Familienstand beim Standesamt eintragen und z.B. Versicherungsverträge anpassen.
Was kostet die Online-Scheidung 2026?
Die Kosten sind transparent und gesetzlich festgelegt – aber es gibt Unterschiede zwischen einvernehmlich und umstritten.
Bei einvernehmlicher Scheidung:
- Gerichtsgebühren: 256–512 € (je nach Gerichtsbezirk und Streitwert)
- Anwaltsgebühren: ca. 1.300–2.500 € pauschal (eine Seite)
- Gesamtbudget: 1.600–3.000 €
Bei strittiger Scheidung:
- Gerichtsgebühren: 512–2.000 € oder mehr
- Anwaltsgebühren: ca. 3.000–8.000 € (mindestens zwei Anwälte nötig)
- Gesamtbudget: 3.500–10.000 € oder mehr
Wichtig: Wer zahlt? Bei einvernehmlicher Scheidung zahlt jeder seine eigenen Kosten. Der Partner trägt seine Hälfte. Das erspart dir oft die Hälfte der Ausgaben.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Anwaltskostengesetz (GKG und RVG). Aber: Dein Anwalt kann dir einen Kostenvoranschlag machen – das ist kostenlos und verbindlich.
Sparpotenzial: Bei der Online-Scheidung sparst du Fahrtkosten und eventuell Arbeitszeitausfälle, da keine Präsenztermine nötig sind. Das ist oft 200–500 € Einsparung.
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Wie lange dauert die Online-Scheidung wirklich?
Das hängt von drei Faktoren ab: Zustimmung, Vollständigkeit der Unterlagen und Gericht.
Einvernehmliche Scheidung:
- Dokumente zusammenstellen: 2–4 Wochen
- Anwalt reicht ein: sofort nach Komplettheit
- Gericht prüft und fordert Partner auf: 2–4 Wochen
- Partner stimmt zu: 1–2 Wochen
- Mündliche Verhandlung: 4–8 Wochen nach Einreichung
- Gesamtdauer: 3–4 Monate
Das ist deutlich schneller als eine strittige Scheidung, wo es 12–18 Monate dauern kann.
Was verlängert die Dauer?
- Unvollständige Unterlagen – Gericht fordert nach
- Partner reagiert nicht schnell
- Gericht hat große Auslastung (vor Weihnachten, Sommerferien besonders voll)
- Dein Anwalt braucht länger, weil er viel zu tun hat
- Finanzielle Unstimmigkeiten müssen geklärt werden
Tipp: Die schnellste Scheidung ist die einvernehmliche. Wenn ihr euch einigen könnt – auch auf Kompromisse – spart ihr Monate und Geld.
Online-Scheidung ohne Zustimmung des Partners – geht das?
Ja, aber es wird kompliziert und dauert deutlich länger.
Wenn dein Partner die Scheidung nicht zustimmt, brauchst du einen sogenannten Scheidungsantrag wegen Zerrüttung (§ 1565 BGB). Das heißt: Du begründest, dass die Ehe gescheitert ist. Der Partner muss dann vor Gericht dagegen argumentieren.
Was dann passiert:
- Der Richter leitet ein Versöhnungsverfahren ein (meist formlos)
- Eine Mündliche Verhandlung findet statt – und die ist intensiver
- Der Partner kann Gegenvorwürfe erheben (“Du warst schuld!”)
- Es kann zu Streit über Unterhalt, Vermögensaufteilung kommen
- Oft werden Sachverständige eingeschaltet (z.B. für Immobilienbewertung)
Dauer: 12–24 Monate ist realistisch.
Anwaltsgebühren: Ca. 5.000–12.000 € – weil zwei Anwälte (deiner und seines Partners) nötig sind.
Wichtig: Auch wenn dein Partner nicht zustimmt – am Ende bekommst du die Scheidung trotzdem. Der Richter kann sie bewilligen, wenn 3 Jahre Trennung vorliegen oder wenn 1 Jahr Trennung vorliegt UND der Partner sie ablehnt.
Das ist ein langer Weg. Deshalb: Versuche, mit deinem Partner zu reden. Ein Mediator kann dabei helfen, die Verständigung zu finden (ca. 500–2.000 € für wenige Sitzungen).
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Welche Dokumente brauchst du für die Online-Scheidung?
Eine vollständige Dokumentensammlung verkürzt das Verfahren um Wochen. Das Gericht wird sonst Unterlagen nachfordern und das kostet Zeit.
Grunddokumente (immer):
- Beglaubigte Heiratsurkunde – beim Standesamt beantragen (kostet ca. 10–15 €, Beglaubigung inklusive)
- Personalausweis oder Reisepass – beglaubigt kopiert
- Aktueller Kontoauszug – beide Partner, letzte 3 Monate
- Einkommensnachweise – Arbeitgeberbescheinigung oder letzte 3 Gehaltslisten
Wenn Kinder im Spiel sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bescheinigung über Kindesunterhalt (vom Jugendamt oder Unterhaltstitel)
- Regelung zur Sorgeberechtigung und zum Umgang – unterschrieben
- Nachweis über Kindergeld und wer es erhält
Bei Immobilien oder Vermögen:
- Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt, kostet ca. 10 €)
- Maklereinschätzung oder Gutachten zum Wert
- Hypothekenauszüge und Darlehensverträge
- Sparbücher, Wertpapierdepotauszüge, Versicherungspolicen
- Verträge über Betriebsvermögen, falls vorhanden
Bei der einvernehmlichen Scheidung zusätzlich:
- Zustimmungserklärung des Partners (vom Anwalt vorbereitet)
- Vereinbarung zu Unterhalt und Vermögensaufteilung (unterschrieben)
Schnelltipp: Frag deinen Anwalt nach einer Checkliste – er wird dir genau sagen, was dein Gericht braucht. Das erspart dir Hin- und Herfaxe.
Online-Scheidung in deinem Bundesland – Was ist 2026 möglich?
Die digitale Scheidung läuft in Deutschland über die elektronische Gerichtskanzlei (eGerichtskanzlei). Stand 2026 können Anwälte in den meisten Bundesländern digital einreichen – aber nicht in allen Gerichten gleich schnell.
Das funktioniert überall: Elektronische Einreichung durch deinen Anwalt, digitale Kommunikation mit dem Gericht, Videoverhandlung in vielen Fällen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern:
- Bayern, Baden-Württemberg, NRW: Sehr fortgeschrittene digitale Systeme. Einreichung und Verhandlung läufen sehr smooth.
- Hessen, Schleswig-Holstein: Gute Standards, aber nicht alle Amtsgerichte sind technisch gleich ausgestattet.
- Ostdeutsche Länder: Digitalisierung schreitet voran, aber kleinere Gerichte sind noch nicht vollständig ausgerüstet.
Was das für dich heißt: Es ist egal, wo du wohnst – dein Anwalt kümmert sich um die technischen Anforderungen. Du musst dich da nicht selbst drum bemühen.
Tipp: Wenn dein Anwalt dir sagt, dass elektronische Einreichung “noch nicht möglich” ist, wechsle den Anwalt. 2026 ist das Standard und jeder Familienanwalt sollte das können.
Häufige Fehler bei der Online-Scheidung – was du vermeiden solltest
Diese Fehler kosten Zeit, Geld und manchmal sogar die Scheidung wird verzögert:
Fehler 1: Unvollständige Unterlagen einreichen
Das Gericht fordert alles nach – und das dauert mindestens 2–3 Wochen extra. Lösung: Checkliste deines Anwalts genau abhaken, bevor etwas eingereicht wird.
Fehler 2: Mit dem Partner nicht klar kommunizieren
Wenn der Partner überrascht wird vom Scheidungsantrag, wird er unwilliger. Besser: Vorher mit ihm reden (oder über deinen Anwalt). Das macht vieles einfacher.
Fehler 3: Zu wenig Zeit für die Vorbereitung einplanen
Viele denken: “Ich reiche heute ein, nächste Woche bin ich geschieden.” Realistisch sind 3–4 Monate für die einvernehmliche Scheidung. Wenn du schneller brauchst, ist das oft nicht möglich.
Fehler 4: Vermögen nicht transparent offenlegen
Das Gericht will wissen, was ihr habt – beide Partner müssen ehrlich sein. Wer versteckt, wird erwischt und das wird teuer.
Fehler 5: Ohne Anwalt versuchen
Das geht nicht. Der Anwalt ist Pflicht (§ 78 FamFG). Selbst wenn du die Scheidung willst – du brauchst einen. Aber: Bei einvernehmlicher Scheidung reicht einer aus und du sparst die Hälfte der Anwaltskosten.
Fehler 6: Den falschen Anwalt wählen
Nicht jeder Anwalt ist Spezialist. “Ich mache ein bisschen Familienrecht” ist nicht gut genug. Wähle einen Fachanwalt für Familienrecht – das ist die Fachbezeichnung und kostet nicht mehr.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Scheidung komplett online machen ohne Anwalt?
Nein. Der Anwalt ist gesetzlich Pflicht (§ 78 FamFG). Du kannst die Scheidung nicht ohne Anwalt beim Gericht einreichen. Aber: Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt aus – den kann dein Partner mitbenutzen oder einen eigenen nehmen. Kostenersparnis: ca. 1.500–2.000 €.
Wie lange muss ich vom Partner getrennt sein für die Scheidung?
Mindestens 1 Jahr (§ 1566 BGB). Das ist nicht verhandelbar. Trennung heißt: andere Wohnung ODER getrennte Haushalte unter einem Dach mit klarer räumlicher Trennung. Nach 3 Jahren Trennung kann der Partner die Scheidung nicht mehr ablehnen – dann wird sie bewilligt, egal wie er reagiert.
Was kostet die Online-Scheidung insgesamt 2026?
Bei einvernehmlicher Scheidung: 1.600–3.000 € total (Gericht + Anwalt). Bei strittiger Scheidung: 3.500–10.000 € oder mehr. Die genaue Summe hängt von Vermögen, Einkommensverhältnissen und wie kompliziert die Vermögensaufteilung ist. Dein Anwalt kann dir einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen.
Kann mein Partner die Scheidung ablehnen und sie verhindern?
Ja, aber nur zeitlich begrenzt. Nach 1 Jahr Trennung brauchst du seine Zustimmung nicht mehr – dann kannst du allein klagen. Nach 3 Jahren Trennung wird die Scheidung automatisch bewilligt, egal ob er will oder nicht. Aber: Es dauert dann 12–24 Monate statt 3–4 Monaten.
Kann die Mündliche Verhandlung online/per Video stattfinden?
In vielen Bundesländern ja – seit 2026 sind Videoverhandlungen Standard. Du musst nicht ins Gericht fahren. Aber: Das entscheidet der Richter am Ende. Für die Online-Scheidung ist das ein großer Vorteil – es erspart dir einen Tag Fahrtweg und Arbeitszeitausfall.
Was passiert mit Kindern und Sorgerecht bei der Online-Scheidung?
Das Sorgerecht und der Unterhaltsanspruch sind separate Dinge von der Scheidung selbst. Ihr müsst euch auf eine Regelung einigen (z.B. gemeinsames Sorgerecht, wer welche Tage die Kinder hat, wie viel Unterhalt der andere zahlt). Ohne Regelung kann das Gericht nicht entscheiden und die Scheidung wird verzögert.