Bei einer Scheidung geht es nicht nur um Geld und Kinder – auch eure gemeinsamen Möbel, Geschirr und Elektrogeräte müssen aufgeteilt werden. Die Hausrat Aufteilung regelt, wer welche Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung erhält und kann erhebliche Vermögenswerte betreffen. Mit dem richtigen Know-how kannst du selbst festlegen, was dir gehört, ohne dich von emotionalen Diskussionen unter Druck setzen zu lassen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Hausrat Aufteilung Scheidung: Die rechtliche Basis
Die Aufteilung des Hausrats ist in § 1568a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und folgt klaren Prinzipien. Im Gegensatz zum Vermögen oder der Immobilie greift hier nicht automatisch die Zugewinnausgleichsregelung, sondern das Prinzip der gerechten Aufteilung.
Das Gesetz sieht zwei Szenarien vor:
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- Gütergemeinschaft: Ihr hattet eine notarielle Vereinbarung, dass alles gemeinsam gehört – hier wird der Hausrat paritätisch (zu je 50 %) aufgeteilt.
- Regelfall (Gütertrennung/Zugewinn): Jede Person behält, was in ihrem Namen registriert oder nachweislich vor der Ehe gekauft wurde. Gemeinsame Anschaffungen während der Ehe werden fair aufgeteilt.
Das Gericht kann die Aufteilung auch nicht gerichtlich regeln lassen – viele Paare einigen sich selbst, was zeit- und kostensparend ist.

Was zählt zum Hausrat? Konkrete Beispiele
Hausrat sind alle beweglichen Sachen, die zur Haushaltführung dienen. Das ist breiter als viele denken:
- Möbel: Schränke, Betten, Sofas, Tische, Regale
- Küche: Herd, Kühlschrank, Besteck, Geschirr, Kaffeemaschine
- Schlafzimmer: Matratzen, Bettwäsche, Kissen, Decken
- Wohnzimmer: TV, Stereoanlage, Bücherregale, Leuchten
- Badezimmer: Handtuchwärmer, Spiegel, Badematten
- Fenster & Gardinen: Gardinen, Jalousien (sofern nicht fest installiert)
- Sonstiges: Fahrräder, Werkzeug in der Garage, Gartengeräte
NICHT zum Hausrat zählt: Schmuck, Kunstwerke, Sammlungen (werden wie persönliches Eigentum behandelt), Fahrzeuge (eigenes Vermögen), berufliche Ausrüstung.

Antrag auf Hausrat Aufteilung Scheidung: So funktioniert es
Du hast drei Möglichkeiten, die Hausrat Aufteilung zu regeln:
1. Einvernehmliche Einigung (empfohlen)
Mit deinem Partner sprecht ihr euch direkt ab, wer welche Gegenstände erhält. Ihr könnt das protokollieren (keine Unterschrift nötig, aber hilfreich) oder in den Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ehescheidungsvereinbarung aufnehmen. Das ist:
- Kostenlos oder mit minimalen Anwaltskosten
- Schnell: Das Verfahren wird nicht verzögert
- Emotional entlastend: Keine Konfrontation vor Gericht
2. Familiengerichtlicher Antrag (§ 1568a Abs. 1 BGB)
Wenn ihr euch nicht einigt, reicht einer von euch beim Amtsgericht (Familiengericht) einen Antrag auf Hausrat Aufteilung ein. Das geht:
- Zusammen mit der Scheidungsklage
- Oder auch separat nach der Scheidung (innerhalb einer Frist)
Der Antrag enthält:
- Namen und Adressen beider Parteien
- Konkrete Gegenstände und deren grobe Wertsumme
- Deine Begründung, warum du diese Gegenstände brauchst (z.B. Kinder, Beruf, Beschaffung vor der Ehe)
- Ggf. Fotos oder Rechnungen als Beweis des Kaufdatums
3. Notarielle Beurkundung (für Rechtssicherheit)
Ihr könnt eure Einigung auch notariell beurkunden lassen (kostet ca. 100–300 €). Das ist sinnvoll bei hohen Vermögenswerten oder wenn ihr misstraut.
Voraussetzungen für Hausrat Aufteilung Scheidung erfüllen
Das Gericht prüft bei einer Hausrat Aufteilung Scheidung folgende Voraussetzungen:
- Gültige Ehe: Ihr müsst verheiratet gewesen sein (nicht relevant für Lebenspartnerschaften – diese folgen § 7 LPartG).
- Gemeinsamer Hausstand: Ihr hattet einen gemeinsamen Haushalt. Getrennte Wohnungen bedeuten: Jeder behält seine Gegenstände.
- Kaufzeitpunkt: Gegenstände, die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden, werden aufgeteilt. Vor der Ehe gekaufte oder geerbt/geschenkte Gegenstände bleiben beim ursprünglichen Eigentümer.
- Zugehörigkeit zum Hausrat: Der Gegenstand muss tatsächlich zur Haushaltführung dienen.
- Scheidungsantrag eingereicht: Der Antrag muss zusammen mit der Scheidungsklage oder danach gestellt werden (die Frist ist § 1568a BGB).
Faustregel: Wer kann nachweisen, dass er den Gegenstand VOR der Ehe gekauft hat oder dass es ein Erbstück ist? Diese Person kann es behalten. Alles andere wird fair aufgeteilt.
Wie das Gericht über Hausrat entscheidet
Falls ihr euch nicht einigt und es vor Gericht geht, folgt das Familiengericht diesem Ablauf:
Phase 1: Beweisaufnahme
Jede Seite muss beweisen, wann und von wem ein Gegenstand gekauft wurde. Hilfreich sind:
- Kaufbelege und Rechnungen
- Fotos mit Zeitstempel
- Zeugenaussagen (Freunde, Familie)
- Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge
Phase 2: Abwägung der Interessen
Das Gericht berücksichtigt:
- Bedarf: Wer braucht den Gegenstand stärker? (z.B. Bett für alleinsorgeberechtigte Mutter)
- Wert: Gegenstände von hohem Wert werden separat gewürdigt
- Gerechtigkeit: Ziel ist eine 50:50-Aufteilung oder annähernd fair
Phase 3: Entscheidung
Das Gericht spricht einzelne Gegenstände der einen oder anderen Partei zu. Bei großen Wertunterschieden kann es auch Ausgleichszahlungen anordnen (z.B.: Du bekommst das Sofa im Wert von €2.000, ich erhalte die Küche im Wert von €1.500 – du zahlst mir €250).
Zeitrahmen: Ein solches Verfahren dauert 3–8 Monate, je nach Gericht und Komplexität.
Praktische Tipps: So bereitest du dich vor
Folgende Schritte erleichtern dir die Hausrat Aufteilung erheblich:
Schritt 1: Inventar erstellen
Fotografiere oder liste alle wichtigen Gegenstände auf. Nutze dein Handy und halte fest:
- Gegenstand (z.B. „Schlafzimmerschrank aus Eiche
Besondere Situationen bei Hausrat Aufteilung
Kinder im Haushalt? Das Familiengerecht berücksichtigt, dass Kinder ein Zimmer und Möbel brauchen. Der sorgeberechtigte Elternteil erhält oft Vorrang beim Kinderzimmer-Inventar (Bett, Schrank, Spielzeug).
Hohe Vermögenswerte? Wenn Gegenstände €5.000+ wert sind (teure Designer-Möbel, Kunstwerke), können diese einzeln bewertet werden. Hier kann eine Inventurschätzung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein (kostet €200–500).
Gegenstände wurden nach Trennung beschädigt? Das ist dein Problem – Schadensersatz ist bei Hausrat-Auseinandersetzungen nicht üblich.
Was ist mit dem Auto? Autos sind KEIN Hausrat. Sie zählen zum Privatvermögen und werden separat behandelt (Eigentumsnachweis im KFZ-Brief).
Keine Einigung, wo Gegenstände sind? Manche Partner verstecken oder verschenken Dinge vor der Aufteilung. Das ist rechtlich problematisch – dein Anwalt kann Schadensersatz verlangen oder das Gericht kann einen „Wertersatz” anordnen.
Was kostet die Hausrat Aufteilung vor Gericht?
Die Kosten für eine Hausrat Aufteilung Scheidung hängen stark ab vom Verlauf:
Szenario Kosten Einigung ohne Anwalt (empfohlen) €0–100 Schriftwechsel mit Rechtsanwalt €800–1.500 Gerichtliches Verfahren mit Anwalt €1.500–4.000 Sachverständigengutachten für hohe Werte €200–500 extra Prozessgebühren: Das Gericht erhebt eine Gebühr (nach GKG – Gerichtskostengesetz). Bei Hausrat-Anträchen im Scheidungsverfahren ist diese oft minimal (€20–50).
Wer zahlt? Normalerweise trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Nur wenn eine Seite völlig schlecht handelt oder müsse Beweise fälscht, kann das Gericht anders entscheiden.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich während der Scheidung schon Gegenstände aus der Wohnung holen?
Nur, wenn dein Partner zustimmt oder wenn es DEINE persönlichen Gegenstände sind (Kleidung, Zahnbürste). Gemeinsame Gegenstände solltest du nur mitnehmen, wenn schriftlich festgehalten ist, dass sie dir gehören. Sonst riskierst du, dass dein Partner dir Diebstahl vorwirft oder eine einstweilige Anordnung beantragt.
Was ist, wenn mein Partner behauptet, ein Gegenstand gehört ihm, obwohl ich ihn gekauft habe?
Dann brauchst du einen Kaufbeleg: Rechnung, Kreditkartenauszug oder Kontoauszug mit Händlerangabe. Wenn du nur eine alte Gutschrift hast, können Zeugen helfen (“Ich war dabei, als du das Sofa gekauft hast”). Ohne Beweis wird es schwierig – das Gericht geht im Zweifelsfall von Gemeinschaftseigentum aus.
Zählen Hochzeitgeschenke zum Hausrat?
Nein, Hochzeitgeschenke sind Schenkungen. Sie gehören der Person, der sie geschenkt wurden – nicht zum Hausrat. Ausnahme: Wenn z.B. die Mutter dir beide eine Küchenmaschine schenkt und es unmöglich ist zu sagen, wem sie gehört, wird sie als Hausrat aufgeteilt.
Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag auf Hausrat Aufteilung zu stellen?
§ 1568a BGB setzt keine starre Frist, aber du solltest den Antrag zusammen mit der Scheidungsklage oder innerhalb von 3–6 Monaten danach stellen. Je länger du wartest, desto schwächer werden Beweise (Rechnungen, Erinnerungen).
Was passiert mit Hausrat, wenn ich die Wohnung behalte?
Die Wohnung und der Hausrat sind separate Dinge. Du kannst die Wohnung behalten und trotzdem einen Teil des Hausrats an deinen Partner abgeben müssen. Umgekehrt: Du kannst aus einer Wohnung ausziehen und Hausrat-Gegenstände mitnehmen. Das Gericht regelt beide Fragen getrennt.
Kann das Gericht mich zwingen, meinem Partner Gegenstände zu geben, die ich nicht hergeben will?
Ja. Das Gericht spricht dir die Gegenstände zu oder ordnet an, sie zu räumen oder zu transportieren. Wenn du nicht kooperierst, drohen Zwangsgelder bis €5.000 oder Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Daher: Einigung ist immer besser als Konflikt.