Eine einvernehmliche Scheidung kostet dich 2026 zwischen 400–800 Euro statt 3.000+ Euro bei Streit — und du sparst Monate Wartezeit. Du brauchst keinen Scheidungskrieg, wenn beide Partner den gleichen Weg gehen: Das ist der konkrete Ablauf mit allen notwendigen Schritten, Fristen und Dokumenten.

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Das ist eine einvernehmliche Scheidung überhaupt

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet: Du und dein Partner einigen euch auf die Eckpunkte — Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht — BEVOR das Gericht involviert wird. Das ist die schnellste und günstigste Variante, um die Ehe zu beenden.

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Im Gegensatz zur streitigen Scheidung (§1567 BGB) brauchst du hier nicht zu beweisen, dass es nicht mehr läuft. Ihr sagt beide: Ja, wir wollen trennen. Das reicht.

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Das ist der entscheidende Vorteil: Du sparst Zeit (3–6 Monate statt 12+ Monate), Kosten (Gerichtsgebühren nur einmal, kein Anwaltsstreit) und Nerven (keine emotionalen Schlachten vor Gericht).

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Das ist eine einvernehmliche Scheidung überhaupt

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung 2026

Nicht alle Trennungen eignen sich für diesen Weg. Prüfe zuerst, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt:

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  1. Trennungsjahr abgelaufen: §1566 Abs. 1 BGB — ihr müsst mindestens 12 Monate getrennt leben. Das Datum ist entscheidend: Ab da läuft die Frist. Wenn ihr noch zusammen wohnt oder Unterstützung leistet, zählt es nicht.
  2. Beide Partner wollen die Scheidung: Das ist die Essenz. Wenn einer sagt Nein, wird es streitig — höhere Kosten, längere Dauer. Wenn beide Partner einverstanden sind, geht es schneller.
  3. Keine offenen Vermögensfragen: Ideale Voraussetzung — ihr habt geregelt, wer was bekommt. Haus, Auto, Ersparnisse, Schulden: alle geklärt. Falls nicht, könnt ihr das noch regeln (siehe Schritt 3).
  4. Unterhalt ist geregelt: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt — wer zahlt was. Wenn Kinder da sind, ist das nicht optional (§1612a BGB). Die Unterhaltstabelle 2026 sieht so aus: Altersgruppe 0–5 Jahre: Regelsatz 456 Euro, 6–11 Jahre: 526 Euro, 12–17 Jahre: 617 Euro (bei monatlichem Nettoeinkommen 4.000+ Euro). Mit Einkommen schwankend.
  5. Sorgerecht geklärt: Bei Kindern brauchst du ein Sorgerechtskonzept. Das kann gemeinsam bleiben oder zu einem Elternteil gehen — wichtig ist nur: beide Partner sind einverstanden und es ist schriftlich festgehalten (Sorgerechtsvereinbarung).
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung 2026

Schritt für Schritt: Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung

So regelt ihr alles selbst — und spart damit enorme Anwaltskosten:

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  1. Schritt 1: Trennungsvereinbarung schreiben — Das ist die Basis. Hier haltet ihr fest: Datum der Trennung, Vermögensaufteilung, Unterhalt, Kinderbetreuung, Versicherungen. Kann von euch selbst verfasst werden oder mit Mediator/Anwalt (Kosten: 200–500 Euro für Mediation, 300–600 Euro für Anwaltsbrief). Ein Mediator ist günstiger als Anwaltsstreit, aber optional.
  2. Schritt 2: Wichtige Dokumente sammeln — Ehe- und Geburtsurkunde, Kontoauszüge (letzte 3 Monate), Vermögensübersicht (Immobilien, Autos, Sparvermögen, Schulden), Einkommensnachweise (letzter Steuerbescheid, Lohnzettel), Unterhaltsrechnung (selbst oder mit Anwalt erstellen).
  3. Schritt 3: Scheidungsantrag beim Amtsgericht einreichen — Einer von euch muss den Scheidungsantrag mit anwaltlicher Vertretung einreichen (§129 FamFG). Das heißt: Mindestens ein Anwalt MUSS dabei sein (die alte Regel ‘ohne Anwalt’ für einvernehmliche Scheidungen gibt es 2026 nicht mehr). Kosten: ab 400 Euro für die reine Scheidung + Gerichtsgebühren.
  4. Schritt 4: Der andere Partner erklärt Zustimmung — Sobald der Antrag im Gericht ankommt, muss der zweite Partner antworten und sagen: Ich bin einverstanden (zustimmende Gegenäußerung). Das passiert schriftlich — kein Anwalt nötig für diese Stellungnahme.
  5. Schritt 5: Versorgungsausgleich prüfen — Das ist die Aufteilung von Rentenpunkten und Altersversorgung. Das Gericht macht das automatisch (§1587 BGB). Bei kurzen Ehen (unter 5 Jahren) kann man das auch ausschließen. Kostet zusätzliche 50–100 Euro Gebühren.
  6. Schritt 6: Anhörung vor dem Richter — Bei einvernehmlichen Scheidungen ist das eine kurze Formalität: 5–10 Minuten. Der Richter fragt: Sind Sie sich einig? Was ist mit Kindern? Dann unterschreibt er die Scheidung. Ein oder beide Partner müssen anwesend sein (oder vom Anwalt vertreten).
  7. Schritt 7: Scheidungsurteil und Eheurkunde — Nach der Anhörung bekommst du das rechtskräftige Urteil (dauert 2–4 Wochen). Mit diesem Papier kannst du beim Standesamt die neue Eheurkunde (naja, Scheidungsurkunde) beantragen. Ab da bist du geschieden.

Dauer und Kosten der einvernehmlichen Scheidung 2026

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

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Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

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Vergleich: Streitige Scheidung kostet 3.000–8.000+ Euro (zwei Anwälte, mehrere Termine, Gerichtsgutachten, Psychologen). Das ist der große Unterschied.

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Das ist mit Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung

Unterhaltsregelungen MÜSSEN in einer einvernehmlichen Scheidung geklärt sein — das ist nicht optional, wenn Kinder beteiligt sind (§1612a BGB):

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Checkliste: Was du vor der Scheidung regeln solltest

Damit die Scheidung wirklich einvernehmlich läuft, prüfe folgende Punkte BEVOR du den Antrag einreichst:

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Wenn alle Punkte abgehakt sind, kann es losgehen.

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Häufige Fehler bei einvernehmlichen Scheidungen — und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Zu früh den Antrag einreichen — Das Trennungsjahr läuft ab Trennung, nicht ab dem Tag, an dem ihr darüber redet. Wenn ihr am 1. März trennt, kann der Antrag frühestens 1. März des nächsten Jahres gestellt werden. Wer früher antrag, bekommt eine Ablehnung.

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Fehler 2: Unterhaltsverträge mündlich absprechen — Das reicht nicht. Unterhalt muss schriftlich sein (§1585 BGB), sonst kann eine Seite später sagen “Aber ich hab das nie versprochen”. Lösung: Notarieller Vertrag oder schriftliche Vereinbarung vor Scheidungsgericht.

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Fehler 3: Den anderen Partner nicht vollständig informieren — Die Scheidung ist einvernehmlich, nur wenn BEIDE genau wissen, worauf sie sich einlassen. Versteckte Vermögen, falsche Einkommenszahlen oder verschwiegene Schulden führen zu Anfechtung. Das kostet später mehr als jetzt ehrlich zu sein.

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Fehler 4: Ohne Anwalt anfangen — 2026 brauchst du einen Anwalt für den Scheidungsantrag, sogar bei einvernehmlichen Scheidungen (§129 FamFG). Das ist nicht optional. Der andere Partner kann ohne Anwalt antworten, aber der Antragsteller braucht Rechtsbeistand.

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Fehler 5: Sorgerecht falsch regeln — “Wir machen das später” funktioniert nicht. Das Gericht fragt nach Sorgerecht, bevor die Scheidung rechtskräftig wird. Wenn ihr keine Einigung habt, wird das Gericht selbst entscheiden (nicht immer vorteilhaft). Lösung: Klare schriftliche Sorgerechtsvereinbarung, am besten mit Familienmediation.

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Was änderst sich nach der Scheidung für Steuern und Bürgergeld

Für Steuern: Nach der Scheidung giltst du als alleinstehend/alleinerziehend. Das heißt: Du kannst ab dem Jahr nach der Scheidung die Lohnsteuerklasse ändern — von Klasse III/V zurück zu I oder II (als Alleinerziehender). Das spart 50–200 Euro pro Monat, je nach Einkommen. Antrag beim Finanzamt.

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Für Bürgergeld und Wohngeld: Wenn du Bürgergeld (ehem. Hartz IV) beziehst, ändert sich die Berechnung nach der Scheidung: Der Regelsatz wird neu für dich allein berechnet, die Bedarfsgemeinschaft ist aufgelöst. Das kann MEHR Geld bedeuten (wenn vorher dein Partner verdient hat und euer Einkommen zu hoch war) oder WENIGER (wenn du jetzt komplett selbst versorgst musst). Wichtig: Meldest du dich selbst zur Arbeit an (Jobcenter), erhöht sich dein Regelsatz um 0 Euro extra für Alleinerziehende (diese Regelung gibt es 2026 noch). Wohngeldantrag: Neuer Antrag nach Scheidung, da sich deine Haushaltsgröße ändert hat.

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Für Versicherungen: Du bist nicht mehr in der Familienversicherung deines Ex-Partners versichert. Melde dich selbst bei einer Krankenkasse an (als Alleinstehender oder mit Kindern). Kosten: ca. 180–250 Euro/Monat (wenn kein Einkommen oder Bürgergeld, zahlt die Agentur).

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss man getrennt leben vor einvernehmlicher Scheidung?

Mindestens 12 Monate — das ist im §1566 BGB festgelegt. Das Trennungsjahr läuft ab dem Datum, an dem ihr getrennte Wohnräume habt oder einer von euch die Trennungsabsicht erklärt hat. Auch wenn beide einverstanden sind, kann das Gericht die Scheidung vor Ablauf dieser Frist nicht aussprechen.

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Was kostet eine einvernehmliche Scheidung insgesamt?

Mit Anwalt und Gericht zusammen: 700–1.200 Euro (reine Scheidung ohne Vermögensfragen). Dazu kommen optional Mediation (200–500 Euro), notarielle Verträge (100–300 Euro) und Scheidungsurkunde (10–15 Euro). Total: bis ca. 2.000 Euro bei komplizierten Fällen. Das ist deutlich weniger als eine streitige Scheidung (3.000–8.000+ Euro).

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Brauchen beide Partner einen Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung?

Nein. 2026 braucht nur der Antragsteller einen Anwalt (§129 FamFG). Der andere Partner kann ohne Anwalt eine zustimmende Gegenäußerung schreiben. Allerdings: Ein zweiter Anwalt (als Wahrer der Interessen, z.B. bei Vermögensaufteilung) kostet nur 300–500 Euro extra und ist oft sicherer — der zweite Anwalt prüft den Deal vor Unterzeichnung.

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Muss Kindesunterhalt in der einvernehmlichen Scheidung schriftlich geregelt sein?

Ja, unbedingt. Der Kindesunterhalt ist nicht Verhandlungsmasse — das Gesetz schreibt vor, dass der unterhaltspflichtige Elternteil zahlen MUSS (§1612a BGB). Die genaue Höhe (2026: zwischen 456–617 Euro monatlich je nach Alter und Einkommen) muss schriftlich festgehalten werden, am besten notariell oder vor Gericht im Scheidungsurteil selbst.

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Können wir die einvernehmliche Scheidung selbst gestalten ohne Mediation oder Anwalt?

Für die Scheidung selbst: Nein, ein Anwalt ist Pflicht (2026). Aber für die Vorbereitung: Ja, ihr könnt selbst eine Trennungsvereinbarung schreiben, Unterhalt selbst berechnen und Vermögen auflisten. Eine Mediation ist freiwillig, aber für komplexe Fälle sinnvoll (erspart euch 1.000+ Euro Anwaltskosten später).

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Was passiert, wenn einer der Partner nicht zustimmt nach dem Antrag?

Dann wird die Scheidung streitig. Der Antragsteller muss sich einen zweiten Anwalt nehmen, und es gibt Termine vor Gericht — die Kosten schnellen auf 3.000–8.000+ Euro hoch. Wichtig: Das Einvernehmen muss VOR dem Antrag bestehen. Nach dem Antrag ändern Partner manchmal ihre Meinung — das ist dann Pech und wird teuer.

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