Das Jugendamt hilft dir kostenlos, Unterhalt vom anderen Elternteil durchzusetzen — ohne Anwalt, ohne versteckte Gebühren. Die Beistandschaft ist deine Lösung, wenn der Unterhaltsverpflichtete zahlt oder sperrt: Das Jugendamt wird aktiv, mahnt an, klagt notfalls und setzt dein Recht durch.
Hier erfährst du exakt, welche Voraussetzungen du erfüllst, wie der Antrag funktioniert und was dich die Begleitung kostet.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist Beistandschaft beim Jugendamt?
Die Beistandschaft ist eine kostenloses Hilfsangebot des Jugendamts für Eltern, die Unterhalt für ihr Kind durchsetzen wollen. Das Jugendamt wird dein gesetzlicher Vertreter (§ 1712 BGB) — ohne dass du dafür zahlst. Es kümmert sich um alles: Unterhaltsregelung, Geltendmachung, Vollstreckung.
Du bleibst selbst der Anspruchsinhaber. Das Jugendamt handelt nur in deinem Auftrag.
- Kostenlos — keine Gebühren für die Begleitung
- Unabhängig — nicht an einen Anwalt gebunden
- Aktiv — das Amt mahnt, verhandelt und klagt bei Bedarf
- Dauer — läuft bis das Kind 18 wird (§ 1712 Abs. 2 BGB)

Voraussetzungen für die Beistandschaft Jugendamt Unterhalt
Nicht jeder bekommt sofort eine Beistandschaft. Das Jugendamt prüft, ob deine Situation passt.
Das brauchst du:
- Du bist Elternteil — Mutter, Vater oder Sorgeberechtigter eines Kindes unter 18 Jahren
- Das Kind hat Unterhaltsanspruch — gegen den anderen Elternteil, Großeltern oder andere Unterhaltsverpflichtete (§ 1601 BGB)
- Du lebst von dem anderen getrennt — verheiratet, in Partnerschaft oder von Anfang an getrennt
- Du hast keinen gültigen Unterhaltstitel — oder der andere zahlt nicht trotz bestehender Regelung
- Wohnort in Deutschland — mit deinem Kind
Das ist KEIN Ausschlusskriterium:
- Dein Einkommen (auch bei Bürgergeld, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit)
- Früherer Kontakt zum Jugendamt
- Streit mit dem anderen Elternteil
- Mangelnde Deutschkenntnisse — das Amt nutzt Dolmetscher

Schritt-für-Schritt: So beantragst du Beistandschaft beim Jugendamt
Der Antrag ist einfach. Du brauchst keinen Termin bei einem Anwalt und keine teure Vorbereitung.
- Kontakt aufnehmen — Ruf dein zuständiges Jugendamt an (Stadt/Landkreis-Suche auf www.familienportal.de) oder vereinbare einen Termin online
- Termin wahrnehmen — Bringe folgende Unterlagen mit: Geburtsurkunde des Kindes, Ausweis, aktuelle Adresse des anderen Elternteils (wenn bekannt), bestehende Unterhaltsregelungen oder Urteile
- Erklärung abgeben — Du erkärst schriftlich, dass das Jugendamt die Beistandschaft übernehmen soll (§ 1712 Abs. 1 BGB). Das ist eine einfache Vollmacht, keine komplexe Erklärung
- Bestätigung erhalten — Das Jugendamt bestätigt schriftlich, dass die Beistandschaft ab sofort läuft
- Aktive Begleitung starten — Das Amt prüft, ob ein Unterhaltstitel existiert. Falls nicht, leitet es Unterhaltsverhandlungen ein oder klagt, wenn nötig
Dauer bis zur Bearbeitung: 2–4 Wochen im Normalfall. Manche Ämter sind schneller, manche brauchen länger — frag nach!
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Was kostet die Beistandschaft? Gebühren und versteckte Kosten 2026
Das ist das Beste: Die Beistandschaft kostet dich nichts. Keine Gebühren, keine Provisionen, keine versteckten Kosten.
- Null Euro für die Begleitung durch das Jugendamt
- Null Euro für Schreiben, Mahnungen, Verhandlungen
- Null Euro für Klage (falls nötig) — die Kosten trägt der Unterhaltsverpflichtete (bei Erfolg)
Wer zahlt die Unterhaltsvorschuss-Gebühr?
Wenn das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt (weil der Vater/die Mutter nicht zahlt), fallen dafür € 0,00 für dich an — das ist staatlich finanziert. Die Gebühr für die Rückforderung vom Unterhaltsverpflichteten zahlt dieser selbst.
Wann brauchst du zusätzlich einen Anwalt?
Das Jugendamt reicht in 90 % der Fälle aus. Zusätzliche Anwaltskosten entstehen nur, wenn:
- Du selber eine persönliche Rechtsberatung zu deiner Scheidung brauchst (nicht zum Unterhalt)
- Komplexe Vermögensfragen hinzukommen
- Du einen Anwalt wünschst, um schneller voranzukommen
Für Familienrechtsschutz gibt es spezialisierte Versicherungen, die diese Kosten übernehmen.
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Die Beistandschaft im Detail: Das macht das Jugendamt konkret
Das Jugendamt ist jetzt dein Partner. Das solltest du wissen:
Phase 1: Ermittlung (erste 2–6 Wochen)
- Suche nach dem Unterhaltsverpflichteten (Name, Adresse, Arbeitgeber, Einkommen)
- Anforderung von Selbstauskünften und Einkommensnachweisen
- Überprüfung, ob bereits ein Unterhaltstitel besteht
Phase 2: Verhandlung (6–12 Wochen)
- Schreiben an den anderen Elternteil mit Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle 2026
- Aufforderung zur freiwilligen Zahlung
- Verhandlung über Unterhaltshöhe und Zahlungsmodalitäten
- Bei Einigung: Unterhaltsvereinbarung (kostenpflichtig beurkunden, ca. € 50–100)
Phase 3: Klage (wenn nötig, ab Woche 12)
- Anmeldung beim Familiengericht
- Unterhaltsklage im Namen des Kindes
- Gerichtsverfahren (durchschnittlich 3–6 Monate)
- Vollstreckung des Urteils bei Zahlungsverweigerung
Phase 4: Laufende Begleitung
- Überwachung der Zahlungen
- Mahnungen bei Verzug
- Anpassungen bei Einkommensveränderungen
- Neufestsetzung ab dem 18. Geburtstag (falls relevant)
Unterhaltshöhe 2026: Was dein Kind bekommt
Die Unterhaltshöhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Das ist eine bundesweite Richtlinie, die das Jugendamt anwendet.
Düsseldorfer Tabelle 2026 (monatlich, ab Einkommen des Verpflichteten)
- Altersgruppe 0–5 Jahre: € 451–550 (je nach Einkommen)
- Altersgruppe 6–11 Jahre: € 519–633
- Altersgruppe 12–17 Jahre: € 609–743
- Ab 18 Jahren (wenn noch unterhaltsberechtigt): € 713–870
Hinweis: Das ist die Mindestunterhaltsberechnung. Das Jugendamt berücksichtigt das konkrete Einkommen des Verpflichteten und prüft Abzüge (Unterhalt für andere Kinder, Schulden).
Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten 2026
- Bei Erwerbstätigkeit: € 1.270 monatlich (netto)
- Bei Beamten/Angestellten: § 1361 BGB — höherer Selbstbehalt möglich
Der andere Elternteil muss also mindestens € 1.270 netto haben, um überhaupt zur Unterhaltszahlung verpflichtet zu sein.
Unterhaltsvorschuss bei fehlender Zahlung: Die Sicherung
Wenn der andere Elternteil trotz Unterhaltstitel nicht zahlt, gibt es die Unterhaltsvorschussleistung (§ 1710 SGB VIII).
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
- Kinder unter 18 Jahren
- Bei denen ein Elternteil ausfällt (Unterhalt wird nicht gezahlt oder kann nicht festgestellt werden)
- Im Haushalt eines Elternteils mit Aufenthalt in Deutschland
Unterhaltsvorschuss-Beträge 2026
- 0–5 Jahre: € 460 monatlich
- 6–11 Jahre: € 560 monatlich
- 12–17 Jahre: € 660 monatlich
Wichtig:
Der Unterhaltsvorschuss läuft parallel zur Beistandschaft. Das Jugendamt fordert das Geld vom Verpflichteten zurück — du bekommst es trotzdem regelmäßig ausgezahlt. Die Rückforderung läuft im Hintergrund.
Maximal 72 Monate (6 Jahre) in Folge. Bei älteren Kindern oder bestimmten Fällen anders geregelt.
Beendigung der Beistandschaft: Wann und wie
Die Beistandschaft endet automatisch oder auf Antrag.
Automatisches Ende
- Das Kind wird 18 Jahre alt (oder 21, wenn noch Ausbildung läuft — § 1712 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Du heiratet den anderen Elternteil
- Das Kind wird adoptiert (durch den Unterhaltsverpflichteten)
Auf deinen Antrag hin
- Du willst einen Anwalt nehmen und die Beistandschaft beenden
- Du hast einen privaten Unterhaltsvergleich erreicht und brauchst das Amt nicht mehr
- Die Situation hat sich geklärt (z. B. Umzug mit dem Kind ins Ausland)
Der Antrag
Schriftlicher Antrag beim Jugendamt: “Ich beende die Beistandschaft zum [Datum].” Das war’s — keine Frist, keine Strafe. Das Amt bestätigt die Beendigung schriftlich.
Tipps für erfolgreiche Beistandschaft: Das solltest du tun
Mit diesen Schritten erhöhst du die Chancen, dass dein Kind schnell und vollständig den Unterhalt bekommt.
Vorbereitung
- Dokumente sammeln: Geburtsurkunde, Sorgerechtstitel, alte Unterhaltsregelungen, Kontaktdaten des anderen Elternteils
- Aktuelle Adresse: Wo wohnt/arbeitet der Unterhaltsverpflichtete? Je präziser, desto schneller wird das Amt tätig
- Einkommensnachweise: Falls vorhanden — letzte Lohnzettel, Steuererklärung des anderen Elternteils
Während der Begleitung
- Erreichbar bleiben: Das Amt ruft an. Antworte schnell auf Anfragen und Schreiben
- Veränderungen melden: Adresswechsel, neue Telefonnummer, Geburt weiterer Kinder
- Vollmacht aktuell halten: Die Beistandschaftserklärung bleibt gültig, aber überprüfe jährlich, ob alles noch passt
- Fragen stellen: Dein Sachbearbeiter ist dein Ansprechpartner. Scheue dich nicht, anzurufen
Bei Schwierigkeiten
- Zu langer Prozess? Frag, warum die Klage noch nicht eingereicht wurde. Ist ein Grund vorhanden (fehlende Unterlagen), hilf mit
- Zahlungsrückstand? Melde das sofort dem Amt — Vollstreckung läuft schneller mit aktuellem Druck
- Adresse unbekannt? Das Amt hat Möglichkeiten zu suchen (Meldebehörde, Arbeitgeberanfragen) — frag nach fortgeschrittenen Ermittlungen
Beistandschaft und Sorgerecht: Das musst du wissen
Ein häufiges Missverständnis: Beistandschaft ist nicht dasselbe wie Sorgerecht.
Beistandschaft = nur Unterhalt
Das Jugendamt kümmert sich ausschließlich darum, dass der Unterhalt gezahlt wird. Es hat kein Mitspracherecht bei Erziehung, Schulwahl, Gesundheitsentscheidungen oder Besuchszeiten.
Sorgerecht = alles andere
Wer das Sorgerecht hat (du oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil), entscheidet über Wohnort, Schule, Gesundheit usw. Das ist unabhängig von der Beistandschaft.
Kombination möglich
- Du hast alleiniges Sorgerecht UND Beistandschaft → Maximale Kontrolle
- Du hast gemeinsames Sorgerecht UND Beistandschaft → Unterhalt wird trotzdem vom Amt durchgesetzt
- Du hast kein Sorgerecht ABER Beistandschaft → Nur der Unterhalt wird geregelt
Tipp: Wenn du Sorgerecht klären musst, ist das eine separate Angelegenheit. Das Jugendamt berät auch dazu, empfiehlt dir aber einen Familienanwalt für diese Frage.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen brauchst du für Beistandschaft Jugendamt Unterhalt?
Du brauchst ein Kind unter 18 Jahren, das Unterhaltsanspruch hat, Wohnort in Deutschland und einen unterhaltsverpflichteten anderen Elternteil. Einkommen, Status oder bisheriger Kontakt zum Amt spielen keine Rolle. Der Antrag ist kostenlos.
Was kostet die Beistandschaft beim Jugendamt?
Die Beistandschaft kostet null Euro. Keine Gebühren, keine versteckten Kosten. Das Jugendamt finanziert sich aus Steuermitteln. Bei einer Unterhaltsvereinbarung fallen maximal € 50–100 für die Beurkundung an, aber auch das trägt der andere Elternteil bei Erfolg.
Wie lange dauert es, bis das Jugendamt den Unterhalt durchsetzt?
Ermittlung und Verhandlung: 2–12 Wochen. Wenn der andere Elternteil freiwillig zahlt, ist es erledigt. Bei Klage kommt das Gerichtsverfahren dazu: weitere 3–6 Monate. Insgesamt: realistische 4–9 Monate bis zur ersten Zahlung.
Kann das Jugendamt mein Kind vor Gericht vertreten?
Ja, das Jugendamt klagt im Namen deines Kindes auf Unterhalt — und trägt die Gerichtskosten selbst. Du zahlst nichts dafür. Das ist ein Riesenvorteil gegenüber privater Klage.
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss zusätzlich zur Beistandschaft?
Ja, sie laufen parallel. Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen (€ 460–660 monatlich je nach Alter), während das Jugendamt im Hintergrund Rückforderungen vom Verpflichteten läuft. Das Geld fließt zu dir, das Amt regelt die Rückforderung.
Was passiert, wenn der andere Elternteil seine Adresse wechselt?
Das Jugendamt hat Zugriff auf Meldebehörden und Arbeitgeberanfragen. Melde einen Adresswechsel sofort dem Amt — es wird die neue Adresse recherchieren und die Unterhaltsklage fortsetzen. Das ist ein alltäglicher Fall für das Amt.
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