Du möchtest den Umgang deines Kindes mit dem anderen Elternteil unter Aufsicht regeln lassen? Ein begleiteter Umgang wird angeordnet, wenn das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht — und du kannst diesen Antrag selbst beim Familiengericht einreichen, ohne Anwalt. Hier erfährst du konkret, welche Voraussetzungen gelten, welche Gründe das Gericht akzeptiert und wie du in 4 Schritten vorgehen musst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist begleiteter Umgang und wann wird er angeordnet?
Begleiteter Umgang ist eine Umgangsform, bei der ein Dritter (Betreuer, Verein oder Fachperson) die Zeit zwischen Kind und Elternteil beaufsichtigt. Das Kind bleibt dabei in einem sicheren Raum, der Umgang findet aber nicht allein statt.
Das Familiengericht ordnet begleiteten Umgang an, wenn:
- Kindeswohlfährdung droht — z.B. durch Missbrauch, Vernachlässigung, Suchtprobleme des Elternteils (§ 1684 Abs. 4 BGB)
- Psychische oder körperliche Gefährdung dokumentiert ist
- Keine Kontakte stattgefunden haben und eine Wiederannäherung unter Beobachtung nötig ist
- Häusliche Gewalt zwischen den Eltern oder gegen das Kind
- Entfremdung nach langer Kontaktlosigkeit aufgebaut werden muss
Wichtig: Der bloße Wunsch eines Elternteils reicht nicht aus. Das Gericht prüft konkrete Anhaltspunkte.

Wer hat Anspruch auf begleiteten Umgang anordnen?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Beteiligten einer Familienrechtsache:
- Der betreuende Elternteil — meist Mutter oder Vater, bei dem das Kind lebt, kann einen Antrag stellen, wenn das Kind vor dem anderen Elternteil zu schützen ist
- Das Jugendamt — kann von Amts wegen tätig werden, wenn Gefährdungsanzeichen vorliegen
- Der Umgangsberechtigte Elternteil — kann begleiteten Umgang auch selbst beantragen, um das Vertrauen des Kindes schrittweise zurückzugewinnen
- Das Kind selbst (ab ca. 12–14 Jahren) — kann dem Gericht seinen Wunsch mitteilen
Das Gericht entscheidet nicht automatisch zu Gunsten einer Partei. Es geht immer um das Kindeswohl (§ 1697a BGB). Wenn du z.B. Gewalt in der Beziehung erlebt hast, dokumentiere diese — das stärkt deinen Antrag erheblich.

Diese Gründe akzeptiert das Gericht für begleiteten Umgang
Das Familiengericht muss konkrete Anhaltspunkte sehen, nicht nur dein Unbehagen. Hier sind die Gründe, die vor Gericht Bestand haben:
- Dokumentierte Gewalterfahrungen — Ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Fotos von Verletzungen oder Ausdrucke von Chat-Drohungen zählen
- Suchterkrankung des Elternteils — Mit aktuellen Befunden oder Arztberichten (z.B. Alkohol-, Drogenabhängigkeit)
- Psychische Erkrankung mit akuter Gefahr — Nur wenn ein Facharzt bestätigt, dass vom Elternteil eine Gefahr für das Kind ausgeht
- Missbrauch oder Misshandlung — Auch wenn noch nicht gerichtlich festgestellt, genügen ernsthafte Verdachtsmomente
- Massiver Kontaktabbruch — Wenn über 1–2 Jahre kein Kontakt bestand und das Kind jetzt Angst hat
- Elterliche Entfremdung — Wenn der Umgangsberechtigte systematisch das Kind gegen den anderen Elternteil aufhetzt
Gut zu wissen: Einfache Unstimmigkeiten in der Erziehung, unterschiedliche Lebensstandards oder, dass sich Eltern nicht verstehen, sind keine Gründe für begleiteten Umgang. Das Gericht muss eine echte Kindesgefährdung sehen.
Schritt-für-Schritt: Antrag auf begleiteten Umgang beim Gericht einreichen
Schritt 1: Schreibe einen schriftlichen Antrag (Formular oder Brief)
Du brauchst kein teures Anwaltsformular. Ein schriftlicher Antrag funktioniert auch selbst geschrieben. Wichtig ist die Struktur:
- Absender: Dein Name, Adresse, Telefon, E-Mail
- Adressat: “Zum Familiengericht [Name deiner Stadt]”
- Betreff: “Antrag auf Anordnung von begleiteten Umgang (§ 1684 Abs. 4 BGB)”
- Daten: Namen, Geburtsdaten aller Beteiligten (Eltern + Kinder)
- Deine konkreten Gründe: 2–3 Beispiele mit Daten (z.B. “Am 15.03.2025 ist das Kind verletzt zurückgekommen”, “Zeugen: Grundschullehrerin Frau XY”)
- Was du willst: “Umgang bei [Stelle/Verein] unter Begleitung, mind. 2x monatlich, je 2 Stunden”
- Unterzeichne handschriftlich
Schritt 2: Beweise sammeln (das ist entscheidend!)
- Ärztliche Atteste oder Krankenberichte des Kindes
- Polizeibericht, wenn Gewalt dokumentiert ist
- SMS, WhatsApp, E-Mail von Drohungen oder Beleidigungen (Screenshots mit Datum)
- Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen (z.B. deine Mutter, Lehrer, Nachbarn)
- Tagebucheinträge mit genauen Daten und Zeiten
- Kindergarten-/Schulberichte über Verhaltensveränderungen des Kindes
Schritt 3: Alle Unterlagen zusammenstellen und abgeben
- 1x Original des Antrags + Beweise
- 2–3 Kopien (Gericht, anderer Elternteil, ggf. Jugendamt)
- Porto: Einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben
- Adresse: Amtsgericht [deine Stadt], Familienabteilung
Schritt 4: Auf den Gerichtstermin vorbereiten
Das Gericht lädt dich zu einem Termin (meist 4–8 Wochen später). Dort wirst du befragt. Wichtig: Bleib sachlich, bringe nur Fakten vor, keine Gefühle. Beispiel statt: “Ich traue ihm nicht” → “Das Kind ist nach dem Umgang 3x mit Blutergüssen heimgekommen.”
Praktische Tipps für erfolgreiche Antragstellung
1. Hole dir eine psychologische Stellungnahme
Wenn möglich, lass den Kinderpsychologen oder die Schulpsychologin aufschreiben, dass das Kind Angst vor dem Umgang hat oder Traumazeichen zeigt. Das ist vor Gericht goldwert. Kosten: 150–300 € (teilweise trägt das Jugendamt diese).
2. Nutze das Jugendamt als Unterstützer
Informiere das zuständige Jugendamt über deine Bedenken. Der Sachbearbeiter kann eine “Gefährdungsmitteilung” an das Gericht machen — das hat mehr Gewicht als nur dein Antrag. Adresse: Jugendamt deines Landkreises oder Bezirks.
3. Stelle sofort (!) einen einstweiligen Anordnungsantrag, wenn Gefahr droht
Wenn der Umgang bald stattfinden soll und du echte Gefahren siehst, kannst du parallel einen Antrag auf “einstweilige Anordnung” stellen. Das Gericht entscheidet dann in 1–2 Wochen vorläufig, nicht erst nach Monaten.
4. Nenne konkrete Begleiter
Fertige dich erkundigen: Welche Träger in deiner Nähe bieten Umgangsbegleitungen an? (z.B. Malteser, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, freie Träger). Nenne diese im Antrag konkret → Das zeigt, dass du praktisch denkst.
5. Wenn der Elternteil wechselt oder es keine Einigung gibt
Manchmal sagt der andere Elternteil „okay, begleiteter Umgang
Kosten und Dauer: Was es dich kostet
Ohne Anwalt:
- Gerichtsgebühren: 50–100 € (für Antrag auf Begleiteter Umgang)
- Porto für Einschreiben: ca. 5–10 €
- Psychologisches Gutachten (optional): 150–400 €
- Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen: kostenlos (Ehrenamtlich) oder bei Notar: 10–20 € pro Stück
Mit Anwalt (wenn du unsicher bist):
- Beratung: 150–250 € (1–2 Stunden)
- Antrag schreiben + vertreten: 300–800 € pauschal (Anwalt verhandelt oft mit Gegenseite)
Dauer des Verfahrens:
- Einfacher Fall (klare Gefährdung): 2–4 Monate
- Streitiger Fall: 4–8 Monate
- Mit Nebenverhandlungen/Gutachten: 8–12 Monate
Pro-Tipp: Viele Familienberatungsstellen bieten kostenlose oder sehr günstige Erstberatungen. Nutze das!
Häufige Fehler, die dein Antragsverfahren verzögern
- Fehler 1: Vage Gründe nennen — “Ich traue ihm nicht” ist nicht genug. Gebe konkrete Daten, Zeugen, Beweise.
- Fehler 2: Nur mündlich vortragen — Alles muss schriftlich beim Gericht sein, sonst wird es übersehen.
- Fehler 3: Ohne Zeugen oder Atteste argumentieren — Deine Aussage allein reicht nicht. Du brauchst Belege.
- Fehler 4: Den anderen Elternteil persönlich angreifen — “Er ist ein schlechter Mensch” → Ungünstig. “Seine dokumentierte Suchterkrankung gefährdet das Kind” → Zielführend.
- Fehler 5: Zu lange warten — Je sofort du handelst, desto glaubwürdiger wirkt deine Besorgnis. Nach 1 Jahr Stille wirkt es, als war es nicht so schlimm.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Antrag auf begleiteten Umgang ohne Anwalt stellen?
Ja, vollständig. Du kannst den Antrag selbst schreiben und einreichen — viele Gerichte akzeptieren handgeschriebene oder getippte Anträge. Ein Anwalt ist optional und kostet 300–800 €, hilft aber bei komplexen Fällen oder wenn der andere Elternteil widerspricht. Starten kannst du jetzt selbst.
Welche Gründe akzeptiert das Gericht wirklich?
Das Gericht muss eine echte Kindesgefährdung sehen: dokumentierte Gewalt, Suchterkrankung mit ärztlichem Beleg, Missbrauchsverdacht, psychische Erkrankung mit Gefahr oder massiver Kontaktabbruch (1+ Jahr). Einfache Unstimmigkeiten in der Erziehung oder unterschiedliche Lebensstandards zählen nicht. Du brauchst Beweise: Ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Zeugenaussagen oder Kindergarten-Berichte.
Wie lange dauert das Verfahren von Antrag bis Gerichtsentscheidung?
Im schnellsten Fall 2–4 Monate (wenn der andere Elternteil zustimmt). Bei Streit rechne mit 4–8 Monaten. Falls das Gericht ein psychologisches Gutachten anfordert, kann es 8–12 Monate werden. Wenn es Gefahr droht, kannst du parallel einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen — das geht schneller (1–2 Wochen).
Wer muss den begleiteten Umgang bezahlen?
Die Kosten trägt normalerweise der Unterhaltspflichtige Elternteil (§ 1684 BGB). Bei Bedürftigkeit kann das Jugendamt oder die Jugendhilfe den Umgang über einen Träger (Caritas, Rotes Kreuz) organisieren und teilweise zahlen. Deine Gerichtsgebühren (50–100 €) zahlst du selbst, können aber am Ende der Gegenseite auferlegt werden.
Was passiert, wenn der Elternteil zum begleiteten Umgang nicht kommt?
Das Gericht kann ihn zur Verantwortung ziehen. Im ernsten Fall kann die Umgantsordnung ganz entzogen werden (§ 1684 BGB). Der Umgangsbegleiter dokumentiert jeden Termin — Fehlzeiten oder Regelbruch werden dem Gericht gemeldet und verschärfen deine Position im Verfahren.
Kann begleiteter Umgang später wieder beendet werden?
Ja. Wenn sich die Situation entspannt (z.B. der Elternteil macht eine Therapie, ist trocken, zeigt neue Verantwortung), kann das Gericht zu freiem Umgang zurückkehren. Das ist aber ein neuer Antrag und dauert wieder 2–6 Monate. Meist wird erst ein Übergang zu „Umgang unter Auflagen” (ohne Begleiter) erprobt.”