Das Bürgergeld steigt 2026 — und mit der Erhöhung ändern sich Freibeträge, Wohnungsgrenzen und Leistungen für Alleinerziehende. Wenn du Bürgergeld bekommst oder neu beantragen willst, musst du diese Zahlen und Fristen kennen, um keinen Euro zu verschenken.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Bürgergeld Erhöhung 2026: Diese neuen Sätze gelten ab Januar
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich das Bürgergeld (Regelleistung) für Alleinstehende auf 678 EUR monatlich — eine Steigerung von etwa 10 EUR gegenüber 2025 (§ 3 SGB II, Regelsätze für 2026).
Die genauen Staffelungen nach Altersgruppen:
Rechtlicher Schutz
Widerspruch, Klage, Sozialrecht – kostenlos absichern
Jobcenter-Bescheid ablehnen oder klagen? Sozialrechtsschutz deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab.
KS Auxilia — Schutz berechnen →
* Affiliate-Link – für dich kostenlos, unterstützt diesen Blog
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 678 EUR
- Paare (jede Person): 612 EUR (jeweils)
- Kinder 6–13 Jahre: 407 EUR
- Jugendliche 14–17 Jahre: 487 EUR
- Kinder unter 6 Jahren: 318 EUR
Diese Sätze ergeben sich aus der gesetzlichen Anpassung, die die Inflation und Lohnentwicklung abbildet. Für dich bedeutet das konkret: Mehr Geld für Lebensmittel, Kleidung und Nebenkosten — aber auch neue Freibeträge, die du nutzen solltest.

Vermögensfreibeträge 2026 — das darfst du behalten
Mit der Bürgergeld Erhöhung 2026 steigen auch die Freibeträge für Vermögen (Ersparnisse, Konten, Lebensversicherungen). Das Jobcenter darf dir nicht in die Tasche greifen, wenn du unter diesen Grenzen bleibst:
- Alleinstehende: 15.000 EUR Grundfreibetrag
- Paare (Bedarfsgemeinschaft): jeweils 15.000 EUR (zusammen 30.000 EUR)
- Kinder (jedes Kind): 8.200 EUR
- Zusatzbetrag pro Lebensjahr über 60: 754 EUR pro Person
Was heißt das praktisch? Du kannst 15.000 EUR auf dem Konto haben und bekommst trotzdem Bürgergeld — ohne dass das Jobcenter es anrechnet. Das ist ein enormer Schutzraum: Notfallfonds für Reparaturen, ärztliche Zuzahlungen, oder eine kleine Altersrücklagen.
Wichtig: Diese Freibeträge gelten nur für Vermögen, nicht für laufendes Einkommen. Hinzuverdienste (Lohn aus einer Erwerbstätigkeit) werden anders berechnet — siehe nächster Abschnitt.

Hinzuverdienstgrenzen 2026: Wie viel du nebenbei verdienen darfst
Die beste Nachricht zur Bürgergeld Erhöhung 2026: Die Hinzuverdienstgrenzen steigen parallel mit — das heißt, du darfst mehr nebenbei verdienen, ohne Leistungen zu verlieren.
- Grundfreibetrag (monatlich): 120 EUR bleiben anrechnungsfrei
- Weitere Einkünfte (bis 20 Stunden/Woche oder 290 EUR/Monat): 30 % bleiben dir, 70 % werden angerechnet
- Übergangsfreibetrag nach Erwerbstätigkeit (6 Monate Schutz): 120 EUR + 30 % des restlichen Einkommens
Beispiel: Du arbeitest als Freelancer und verdienst 500 EUR im Monat. Berechnung:
- Grundfreibetrag: 120 EUR → bleibt dir
- Restbetrag: 380 EUR
- Davon 30 %: 114 EUR → bleiben dir
- 70 % (266 EUR) werden vom Bürgergeld abgezogen
- Netto-Vorteil für dich: 234 EUR zusätzlich
Das heißt: Minijobs oder kleine Tätigkeiten lohnen sich real — du landest nicht in der Erwerbstätigenfalle.
Unterkunftskosten 2026: Wohnen bleibt anerkannt
Die Bürgergeld Erhöhung 2026 betrifft nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Nebenkosten (Miete, Heiz- und Warmwasserkosten — oft KdU abgekürzt für “Kosten der Unterkunft”).
Das wichtigste vorweg: Unterkunftskosten werden weitgehend in voller Höhe übernommen, wenn sie angemessen sind. “Angemessen” bedeutet regional unterschiedlich — es gibt keine bundesweit einheitliche Grenze, sondern lokale Obergrenzen pro Gemeinde (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Was wird übernommen?
- Kaltmiete (Netto-Miete)
- Nebenkosten (Heiz-, Wasser-, Stromkosten — soweit nicht separat berechnet)
- Maklergebühren und Kaution (zeitlich begrenzt)
Was wird nicht übernommen?
- Möblierung
- Renovierung (außer bei Umzug als notwendig anerkannt)
- Internet/Telefon (nur bedingt)
- Mietnebenkosten wie Tierbindungen oder Kabelfernsehen
Wenn deine Miete zu hoch ist: Das Jobcenter kann dir einen Umzug anraten oder die Übernahme kürzen. Das ist hart, aber die Realität. Prüfe deine Miete gegen lokale Richtwerte — viele Gerichte unterstützen dich, wenn die Marktmiete deutlich gesunken ist.
Alleinerziehende und Bürgergeld 2026: Diese Mehrbedarfe gibt es
Wenn du Kinder betreust und Bürgergeld bekommst, steigt dein Anspruch durch sogenannte Mehrbedarfe (§ 21 SGB II). Die Bürgergeld Erhöhung 2026 wirkt sich auch hier aus:
- Alleinerziehender mit 1 Kind: +20 % der Regelleistung (ca. +135 EUR zusätzlich)
- Mit 2–3 Kindern: +30 % (ca. +203 EUR zusätzlich)
- Mit 4+ Kindern: +36 % (ca. +243 EUR zusätzlich)
Diese Mehrbedarfe werden automatisch berechnet, wenn das Jobcenter deinen Status als Alleinerziehende/r kennt. Hast du das nicht angegeben oder hat sich etwas geändert? Melde dich sofort beim Jobcenter — rückwirkend werden die Zahlungen oft ab dem Monat der Antragstellung geleistet.
Zusätzlich können Alleinerziehende für Kinderbetreuung Kosten geltend machen:
- Kindergarten, Vorschule: volle Kosten (§ 27 SGB II)
- Schulferien-Betreuung: nur wenn notwendig für Erwerbstätigkeit
- Nachhilfe: nur in Ausnahmefällen (z.B. von der Schule verordnet)
Nutze diese Mehrbedarfe — sie sind gesetzlich vorgesehen genau für deine Situation.
* Partnerlinks: Bei Abschluss über unsere Links erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
📚 Alle Ratgeber im Überblick
Weitere Artikel zu Unterhalt, Scheidung und Bürgergeld findest du in unserem Ratgeber-Bereich.
💡 Rechte kennen — Kosten sparen
Bei Problemen mit dem Jobcenter (Sanktionen, abgelehnte Anträge, Widersprüche) hilft eine Rechtsschutzversicherung, die auch Sozialrecht abdeckt.
👉 KS Auxilia Rechtsschutz* — jetzt kostenlos berechnen
⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte – Wer hat Anspruch auf Bürgergeld
- § 20 SGB II – Regelbedarf – Regelbedarfssätze
- BMAS – Bürgergeld – Offizielles BMAS-Infoportal