Vom ALG2 zum Bürgergeld — das klingt nach einer Umbenennung, ist aber weit mehr als das. Seit Januar 2023 gelten neue Regelsätze, höhere Freibeträge, veränderte Sanktionsregeln und ein anderes Verhältnis zum Jobcenter. Wer die konkreten Unterschiede zwischen ALG2 und Bürgergeld kennt, kann seinen Anspruch gezielt prüfen, mehr Geld behalten und besser planen — besonders in Trennungssituationen oder als Alleinerziehende.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was sich mit dem Bürgergeld grundlegend geändert hat
Das Bürgergeld löste am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG2, Hartz IV) ab. Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) blieb zwar die Rechtsgrundlage, aber zahlreiche Paragraphen wurden tiefgreifend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen Regelsätze, Vermögensfreibeträge, Sanktionen und die sogenannte Vertrauenszeit.
- Regelsatz 2026 für Alleinstehende: 563 Euro monatlich (zum Vergleich: ALG2 lag 2022 noch bei 449 Euro)
- Regelbedarfsstufe 2 (Partner in Bedarfsgemeinschaft): 506 Euro
- Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro
- Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro
- Jugendliche 14–17 Jahre: 471 Euro
- Erwachsene Kinder bis 24 Jahre im Haushalt: 471 Euro
Hinzu kommen Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizkosten, die das Jobcenter in angemessener Höhe übernimmt — das war schon beim ALG2 so und gilt weiterhin nach § 22 SGB II.
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Vermögensfreibeträge: Der größte Unterschied zu ALG2
Beim alten ALG2 durfte eine alleinstehende Person nur 150 Euro je Lebensjahr als Schonvermögen behalten — maximal 3.100 Euro nach dem 2022 geltenden Recht. Wer mehr hatte, musste es aufbrauchen, bevor er Leistungen bekam.
Das Bürgergeld brachte 2023 eine Karenzzeit von 12 Monaten: In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt ein erhöhter Vermögensschutz von 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und je 15.000 Euro für jede weitere Person. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten vereinfachte Regeln: Das sogenannte Schonvermögen beträgt pauschal 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 SGB II n.F.).
Für Trennungsbetroffene ist das besonders relevant: Wer gerade eine Scheidung durchläuft und vorübergehend auf Bürgergeld angewiesen ist, muss nicht sofort Ersparnisse auflösen. Das gibt Planungssicherheit in einer ohnehin belastenden Phase.
- ALG2 (bis 2022): Schonvermögen ca. 150 € × Lebensjahre, max. 3.100 € (vereinfacht)
- Bürgergeld Karenzzeit (12 Monate): 40.000 € + 15.000 € je weiterer Person
- Bürgergeld nach Karenzzeit: 15.000 € je Person in der Bedarfsgemeinschaft

Sanktionen: Weniger Druck, klare Grenzen
Ein zentraler Kritikpunkt an Hartz IV waren die harten Sanktionen: Wer Termine versäumte oder Jobangebote ablehnte, dem konnten Leistungen um 30 %, 60 % oder sogar 100 % gekürzt werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte 2019 die schärfsten Varianten (BVerfG, Az. 1 BvL 7/16).
Das Bürgergeld regelt Sanktionen in § 31 SGB II neu. Die wesentlichen Punkte 2026:
- Sanktionen sind auf maximal 30 % des Regelbedarfs begrenzt
- Eine Kürzung dauert maximal drei Monate
- Während einer Vertrauenszeit von sechs Monaten zu Beginn des Leistungsbezugs werden Pflichtverletzungen nur als Minderleistung dokumentiert — keine sofortige Kürzung
- Meldeversäumnisse (nicht erscheinen zu Terminen) können weiterhin mit 10 % des Regelbedarfs sanktioniert werden, also bis zu ca. 56 Euro monatlich
Wer also neu ins Bürgergeld einsteigt — zum Beispiel nach einer Trennung und dem Wegfall des Partnereinkommens — hat in den ersten sechs Monaten einen gewissen Schutzraum, um sich zu orientieren.
Hinzuverdienst und Freibeträge beim Bürgergeld 2026
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf mehr behalten als früher beim ALG2. Die Freibetragsregelungen nach § 11b SGB II sehen 2026 folgendes vor:
- Grundfreibetrag: 100 Euro monatliches Einkommen bleiben vollständig anrechnungsfrei
- Einkommen von 100 bis 520 Euro: 20 % bleiben anrechnungsfrei
- Einkommen von 520 bis 1.000 Euro: 30 % bleiben anrechnungsfrei
- Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro (mit minderjährigem Kind im Haushalt: bis 1.500 Euro): weitere 10 % anrechnungsfrei
Wichtig für Alleinerziehende: Die erweiterte Grenze bis 1.500 Euro gilt, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Das ist ein direkter Vorteil gegenüber der ALG2-Regelung, bei der die Freibeträge geringer ausfielen.
Konkret: Wer 800 Euro netto verdient, darf behalten: 100 Euro (Grundfreibetrag) + 84 Euro (20 % von 420 Euro) + 84 Euro (30 % von 280 Euro) = 268 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet.
Unterhalt und Bürgergeld: Was Alleinerziehende wissen müssen
Unterhaltszahlungen zählen als Einkommen und werden auf das Bürgergeld angerechnet — das war beim ALG2 genauso und gilt weiterhin nach § 11 SGB II. Entscheidend ist jedoch: Nur tatsächlich gezahlter Unterhalt wird angerechnet, nicht der theoretische Anspruch.
Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. 2026 gelten folgende Beträge:
- Kinder bis 5 Jahre: 230 Euro monatlich
- Kinder 6–11 Jahre: 301 Euro monatlich
- Kinder 12–17 Jahre: 395 Euro monatlich
Der Unterhaltsvorschuss wird ebenfalls auf das Bürgergeld angerechnet, aber er reduziert den Bedarf nicht Euro für Euro, weil der Kinderbedarf im Bürgergeld separat berechnet wird. In der Praxis bedeutet das: Alleinerziehende, die Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss kombinieren, sind oft finanziell besser gestellt als beim alten ALG2-System, weil die höheren Regelsätze und Freibeträge zusammenkommen.
Beim Jobcenter muss der Unterhaltsvorschuss nachgewiesen werden. Das Jugendamt leitet nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses Regressansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil ein (§ 7 UhVorschG).
Wohnung und Umzug: Kosten der Unterkunft im Bürgergeld
Die Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II übernimmt das Jobcenter in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, legen die Kommunen in sogenannten Mietobergrenzen (auch: schlüssiges Konzept) fest — das variiert stark nach Region.
Neu beim Bürgergeld: In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, ohne Prüfung der Angemessenheit. Das schützt vor sofortigem Umzugsdruck — relevant für Menschen, die frisch getrennt sind und eine eigene Wohnung beziehen müssen.
- Karenzzeit (12 Monate): tatsächliche Mietkosten werden übernommen
- Nach Karenzzeit: nur noch angemessene Kosten — Jobcenter kann Umzug fordern
- Heizkosten werden separat und ebenfalls in angemessener Höhe übernommen
Wer nach einer Trennung in eine neue, möglicherweise teurere Wohnung zieht, hat durch die Karenzzeit zwölf Monate Zeit, sich finanziell zu stabilisieren, bevor Kostensenkungsaufforderungen kommen können.
ALG2 zu Bürgergeld Unterschiede: Die wichtigsten Punkte im Vergleich
Eine übersichtliche Gegenüberstellung der zentralen Unterschiede:
- Regelsatz (Alleinstehend): ALG2 2022: 449 € | Bürgergeld 2026: 563 €
- Schonvermögen: ALG2: ca. 3.100–9.750 € je nach Alter | Bürgergeld Karenzzeit: 40.000 € (erste Person) | Bürgergeld danach: 15.000 € je Person
- Sanktionen: ALG2: bis zu 100 % Kürzung möglich (bis BVerfG-Urteil 2019) | Bürgergeld: max. 30 %, Vertrauenszeit 6 Monate
- Wohnkosten Karenzzeit: ALG2: keine Karenzzeit | Bürgergeld: 12 Monate tatsächliche Kosten anerkannt
- Weiterbildungsbonus: ALG2: nicht vorhanden | Bürgergeld: 150 Euro monatlich bei Berufsabschluss-Nachqualifizierung (§ 16j SGB II)
- Kooperationsplan: ALG2: Eingliederungsvereinbarung | Bürgergeld: partnerschaftlicher Kooperationsplan mit Jobcenter
Der Weiterbildungsbonus ist besonders für Alleinerziehende interessant, die eine Ausbildung nachholen oder einen Berufsabschluss erwerben wollen — 150 Euro extra monatlich sind ein spürbarer Unterschied im Budget.
Bürgergeld beantragen: So bereitest du dich vor
Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter beantragt — zuständig ist das Jobcenter am Wohnort. Der Antrag ist rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung wirksam, nicht ab dem Tag, an dem die Bedürftigkeit eingetreten ist. Deshalb zählt jeder Tag: Den Antrag sofort stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden.
Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Unterhaltsbescheide, Unterhaltsvorschuss-Bescheide)
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depot-Auszüge)
- Bei Alleinerziehenden: Nachweise über Sorgerecht und Umgangsregelung
Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann den Bürgergeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de nutzen — dort lässt sich der voraussichtliche Anspruch anonym berechnen. Alternativ bieten Schuldnerberatungen und Sozialberatungsstellen kostenlose Erstberatungen an.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ALG2 und Bürgergeld?
Das Bürgergeld löste ALG2 (Hartz IV) am 1. Januar 2023 ab. Die wichtigsten Unterschiede: höhere Regelsätze (563 Euro statt 449 Euro 2022 für Alleinstehende), deutlich höhere Vermögensfreibeträge (bis zu 40.000 Euro in den ersten 12 Monaten), maximal 30 % Sanktionen statt früher bis zu 100 %, und eine 12-monatige Karenzzeit bei den Wohnkosten.
Wie viel Bürgergeld bekommt man 2026?
Alleinstehende erhalten 2026 einen Regelsatz von 563 Euro monatlich. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 Euro (bis 5 Jahre) und 471 Euro (14–17 Jahre). Dazu kommen die tatsächlichen Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe.
Wird Unterhalt auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, tatsächlich gezahlter Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt werden als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet (§ 11 SGB II). Nur was wirklich fließt, zählt — nicht der theoretische Anspruch. Der Unterhaltsvorschuss (bis zu 395 Euro monatlich) wird ebenfalls angerechnet, beeinflusst aber den Gesamtbedarf wegen der separaten Kinderbedarfssätze günstiger als beim alten ALG2.
Wie viel Geld darf man beim Bürgergeld behalten (Schonvermögen)?
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) sind 40.000 Euro für die erste Person geschützt, plus 15.000 Euro je weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit gilt ein Schonvermögen von pauschal 15.000 Euro pro Person. Das ist deutlich mehr als beim alten ALG2.
Kann man beim Bürgergeld noch sanktioniert werden?
Ja, aber deutlich eingeschränkter als beim ALG2. Sanktionen sind auf maximal 30 % des Regelbedarfs begrenzt und dauern höchstens drei Monate. In den ersten sechs Monaten (Vertrauenszeit) werden Pflichtverletzungen nur dokumentiert, es erfolgen keine Kürzungen. Meldeversäumnisse können weiterhin mit 10 % des Regelbedarfs (ca. 56 Euro) sanktioniert werden.
Was ist der Weiterbildungsbonus beim Bürgergeld?
Wer während des Bürgergeld-Bezugs eine Berufsausbildung nachholt oder einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt, erhält monatlich 150 Euro extra (§ 16j SGB II). Diesen Bonus gab es beim alten ALG2 nicht. Er ist besonders relevant für Alleinerziehende, die ihre Berufsausbildung abschließen wollen.
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