Nach der Trennung ändert sich dein Kindergeldanspruch — aber nur, wenn du es der Familienkasse mitteilst. Viele Alleinerziehende verlieren Monate lang Geld, weil sie den Antrag zu spät stellen oder nicht wissen, dass sie überhaupt einen neuen brauchen. Dieser Guide zeigt dir, wie du dein Kindergeld sicherst und keine Zahlungen verschenkst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Brauche ich einen neuen Kindergeld Antrag nach der Trennung?
Ja — in den meisten Fällen musst du die Familienkasse informieren und möglicherweise einen neuen Antrag stellen. Das ist nicht optional, sondern notwendig, weil sich deine Lebenssituation geändert hat.
Folgende Szenarien erfordern einen Antrag oder eine Mitteilung:
- Du bekommst nun allein das Kindergeld (vorher Partnerin/Partner)
- Du erhältst Kindergeld zum ersten Mal (z.B. weil du jetzt sorgeberechtigt bist)
- Die Steueridentifikationsnummer oder Adresse hat sich geändert
- Du wechselst von Arbeitnehmer zu Arbeitssuchend oder Bürgergeldempfänger
- Die Obhut der Kinder ist anders geregelt als bei der Trauung
Die Familienkasse prüft alle 2 Jahre automatisch, ob die Voraussetzungen noch stimmen. Nach einer Trennung solltest du innerhalb von 1 Monat aktiv werden — Nachzahlungen sind ab dem Trennungsdatum möglich, aber nur, wenn die Familienkasse rechtzeitig informiert ist.

Kindergeld Antrag Formular: Das brauchst du wirklich
Die Familienkasse arbeitet nur mit offiziellen Formularen. Es gibt zwei wichtige Dokumente:
- Antrag auf Kindergeld (KG 1) — für den erstmaligen Antrag oder wenn vorher niemand Kindergeld bekommen hat
- Änderungsmitteilung (KG 1a) — wenn du vorher schon Kindergeld erhalten hast, aber jetzt etwas geändert hat (z.B. Sorgerecht, Adresse, Einkommen)
Was du noch zusammensammelst:
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde aller Kinder
- Sorgerechtsbeschluss oder einstweilige Anordnung (falls gerade in Bearbeitung)
- Deine Steueridentifikationsnummer und die der Kinder
- Personenstandsurkunde zur Trennung/Scheidung
- Kontoverbindung für die Überweisung (IBAN, BIC)
- Arbeitgeberbestätigung, falls du angestellt bist
Alle Formulare findest du kostenfrei auf www.familienkasse.de zum Download oder du bestellst sie telefonisch. Die Bearbeitung dauert etwa 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung.

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Kindergeldanspruch nach Trennung: Wer erhält es?
Das ist die zentrale Frage: Nur ein Elternteil erhält das Kindergeld, nicht beide. Die Regelung hängt vom Sorgerecht ab.
§ 64 Einkommensteuergesetz (EStG): Kindergeld wird nur an einen Berechtigten gezahlt. Bei gemeinsamen Sorgerecht entscheidet die Familienkasse, wer antragsberechtigter ist — normalerweise derjenige, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Folgende Szenarien sind üblich:
| Situation | Kindergeld für wen? |
| Alleiniges Sorgerecht bei dir | Du erhältst Kindergeld |
| Gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei dir | Du kannst es beantragen (mit Bestätigung vom anderen Elternteil) |
| Gemeinsames Sorgerecht, 50/50 Betreuung | Der mit höherem Einkommen; alternativ könnt ihr euch einigen |
| Kind lebt beim anderen Elternteil | Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt |
Wichtig: Wenn sich die Betreuung ändert (z.B. Wechselmodell), kann sich auch der Kindergeldanspruch ändern. Eine Neuverteilung ist möglich, wenn die Lebensumstände sich erheblich verändern.
Kindergeldbetrag 2024: Das bekommst du monatlich
Die Kindergeldsätze werden regelmäßig erhöht. Stand Januar 2024:
- 1. und 2. Kind: € 219 monatlich
- 3. Kind: € 225 monatlich
- Jedes weitere Kind: € 250 monatlich
Diese Beträge werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst. Mit Kindergeld verdient eine alleinerziehende Mutter oder ein Vater mit einem Kind ein zusätzliches € 2.628 pro Jahr — das ist oft die Differenz zwischen knapp über und unter der Bürgergeldgrenze.
Zusätzlich zum Kindergeld hast du ggf. Anspruch auf:
- Kinderzuschlag (KiZ) — wenn dein Einkommen knapp über Hartz IV/Bürgergeld liegt (bis € 2.041 Familieneinkommen bei 2 Kindern)
- Kinderfreibeträge — ab einer bestimmten Einkommenshöhe steuerlich günstiger als Kindergeld
- Alleinerziehendenzuschlag — zusätzlich € 100 monatlich (bis 2025)
Schritt-für-Schritt: Kindergeld nach Trennung beantragen
So gehst du konkret vor:
- Formular downloaden — KG 1a (Änderungsmitteilung) von www.familienkasse.de
- Ausfüllen — Personaldaten, Steuer-ID, aktuelle Adresse, Sorgerechtsregelung
- Unterlagen sammeln — Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss, Personenstandsurkunde
- Unterschrift vom anderen Elternteil — bei gemeinsamen Sorgerecht brauchst du eine Bestätigung (oder Verzichtserklärung, wenn du es allein bekommst)
- Per Post abschicken — an deine zuständige Familienkasse (Finanzamt am Wohnort). Nutze Einschreiben mit Rückschein zur Sicherheit
- Tracking beginnt — Nach 2–3 Wochen schreib die Familienkasse dir einen Bearbeitungsstand
- Bestätigung abholen — Du bekommst einen Kindergeldbescheid mit Kontonummer und monatlichem Satz
Tipp für Eilfälle: Wenn du die Unterlagen schnell zusammen hast, ruf die Familienkasse unter 0228 406-0 an und frage, ob du die Unterlagen persönlich vorbeibringen kannst. Das spart oft 1–2 Wochen.
Kindergeld bei Bürgergeld und geringem Einkommen
Kindergeld wird nicht auf Bürgergeld angerechnet — das ist eine wichtige Ausnahme. Das bedeutet: Du bekommst Kindergeld zusätzlich zu Bürgergeld, es reduziert deine Geldleistung nicht.
Anders ist es beim Kinderzuschlag: Wenn du arbeiten gehst, aber dein Einkommen nicht für die Familie reicht, kannst du KiZ beantragen. Der maximale Zuschlag liegt bei € 223 pro Kind monatlich — aber nur, wenn dein Einkommen über dem Mindesteinkommen von € 1.200 (Eltern) + € 600 (pro Kind) liegt.
Beispiel: Du verdienst € 1.600 netto, hast 2 Kinder und zahlst € 500 Miete. Kindergeld: € 438. Kinderzuschlag: möglich bis € 3.041 Familieneinkommen. Bürgergeld: nicht nötig. Dein Combined-Einkommen: € 1.600 + € 438 + bis € 400 KiZ = über € 2.400 — du bist finanziell stabiler, als es der Bruttolohn aussieht.
Bürgergeldempfänger mit Kindern sollten unbedingt Kindergeld beantragen — es ist deine einzige, aber wichtige zusätzliche Einnahmequelle.
Häufige Fehler beim Antrag — das solltest du vermeiden
Fehler 1: Formular falsch wählen
Viele Alleinerziehende reichen KG 1 (Antrag für Neukunden) ein, obwohl KG 1a (Änderungsmitteilung) richtig wäre. Benutze KG 1a, wenn vorher schon jemand Kindergeld erhalten hat — auch wenn es der andere Elternteil war.
Fehler 2: Sorgerecht unklar dokumentieren
Wenn du gerade erst die Sorgerecht geklärt hast oder noch vor Gericht stehst, lass dir vom Jugendamt eine Bestätigung geben, dass du die vorläufige Obhut hast. Die Familienkasse braucht das in schriftlicher Form — ein „das wird schon
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Kindergeld und Unterhalt: Wie wirkt sich das aus?
Kindergeld und Kindesunterhalt sind zwei verschiedene Paar Schuhe, aber sie beeinflussen sich gegenseitig.
Kindergeld: Ist eine universelle, staatliche Leistung für alle Eltern (unabhängig vom Einkommen oder Unterhalt).
Kindesunterhalt (§ 1612a BGB): Das ist das Geld, das der andere Elternteil dem betreuenden Elternteil zahlt.
Das Wichtigste: Kindergeld wird auf den Kindesunterhalt halbiert angerechnet. Das bedeutet: Wenn du € 219 Kindergeld bekommst und der Vater € 500 Unterhalt zahlen soll (Düsseldorf-Tabelle), dann bezahlt er von den € 500 — die Hälfte des Kindergelds wird angerechnet:
€ 500 Soll − € 109,50 (= Hälfte von € 219) = € 390,50 tatsächliche Unterhaltszahlung
Das ist standardmäßig und keine Reduzierung — es ist in den Unterhaltsbeträgen bereits eingeplant.
Achtung: Wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst (weil der Vater nicht zahlt), wird das Kindergeld davon nicht abgezogen — das ist eine zusätzliche Leistung für Alleinerziehende.
Finanzielle Neustart nach Trennung: Deine Optionen
Nach der Trennung ändert sich deine finanzielle Situation oft massiv. Kindergeld ist ein wichtiger Puffer, reicht aber oft nicht.
Was jetzt häufig helfen kann:
- Kinderzuschlag — zusätzlich zu Kindergeld, wenn dein Einkommen knapp nicht reicht
- Unterhaltsvorschuss — wenn der andere Elternteil nicht zahlt
- Wohngeld — wenn Miete dein Budget übersteigt
- Bürgergeld — wenn alle andere Quellen nicht ausreichen
- Privatkredite für kurzfristige Lücken — z.B. für Umzugskosten, neue Einrichtung
Viele Alleinerziehende unterschätzen, wie schnell kleine Reparaturen oder Schulausgaben entstehen. Mit Kindergeld (€ 219–250) und Kinderzuschlag (bis € 223) kommst du auf bis zu € 472 pro Kind monatlich. Damit lässt sich eine erste Stabilisierung schaffen.
Wenn du darüber hinaus Finanzierungsbedarf hast (z.B. für einen Neustart), gibt es Privatkredit-Optionen, die speziell auf deine Situation als Alleinerziehende zugeschnitten sind. Diese ermöglichen dir, kurzfristig Lücken zu überbrücken, während du deine neue Lebenssituation stabilisierst.
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Kindergeld im Ausland beantragen — Kinder im Ausland?
Besonderheit: Kindergeld wird auch gezahlt, wenn deine Kinder im Ausland leben — aber es gibt Grenzen.
EU/EWR-Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island): Kindergeld wird weitergezahlt, die Sätze sind die gleichen wie in Deutschland.
Andere Länder: Kindergeld wird nur gezahlt, wenn es für deine Steuererklärung relevant ist oder du nachweist, dass du weiterhin Unterhalt für das Kind zahlen musst.
Was du tun musst: Teile der Familienkasse mit, wo dein Kind lebt. Du brauchst ggf. eine Schulbescheinigung oder Bestätigung der Betreuungsperson im Ausland.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen neuen Kindergeld Antrag stellen, wenn wir uns trennen?
Ja — wenn sich die Sorgerechts- oder Wohnsituation ändert, musst du die Familienkasse mit Formular KG 1a informieren. Wenn du vorher keinen Antrag hattest, nutze KG 1. Tue das innerhalb von 1 Monat nach der Trennung, sonst verlierst du Nachzahlungen. Einschreiben mit Rückschein nutzen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Kindergeld Antrags?
Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen 2–4 Wochen. Das Kindergeld wird dann rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem du die vollständigen Unterlagen eingereicht hast. Nachzahlungen sind aber bis zu 1 Monat vor dem Antrag möglich, wenn dein Anspruch länger bestand.
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind beim anderen Elternteil lebt?
Nein — Kindergeld bekommt nur der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt oder bei dem die überwiegende Obhut ist. Wenn das Kind zu 50% bei dir und zu 50% beim anderen Elternteil lebt, kann derjenige mit höherem Einkommen es beantragen oder ihr einigt euch und teilt es.
Wird Kindergeld auf Bürgergeld angerechnet?
Nein — Kindergeld wird nicht auf Bürgergeld oder BAföG angerechnet. Du bekommst es zusätzlich. Aber Einkommen des Kindes (z.B. aus einem Minijob) wird angerechnet, nicht das Kindergeld selbst.
Wie lange bekomme ich Kindergeld nach der Trennung?
Kindergeld läuft bis zum 18. Geburtstag immer. Danach bis 21, wenn das Kind arbeitslos ist; bis 25, wenn es noch in Ausbildung oder Studium ist. Die Trennung oder Scheidung ändert daran nichts — es wird einfach dem sorgeberechtigten Elternteil gezahlt.
Was sind die Kindergeldsätze 2024?
€ 219 für das 1. und 2. Kind, € 225 für das 3. Kind, € 250 für jedes weitere Kind (monatlich, Stand Januar 2024). Die Beträge werden jährlich angepasst. Mit einem Kind verdienst du € 2.628 pro Jahr zusätzlich.
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