Der Zugewinnausgleich ist die größte finanzielle Auseinandersetzung in jeder Scheidung — und für viele das teuerste Überraschungsmoment. Mit der richtigen Formel und den geltenden Freibeträgen berechnest du deinen tatsächlichen Anspruch oder deine Verpflichtung selbst, bevor der Anwalt involviert ist.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist Zugewinnausgleich und wer muss zahlen?
Der Zugewinnausgleich ist nicht Unterhalt und nicht Vermögensteilung — es ist der Ausgleich der Vermögenszuwächse während der Ehe. Das Gesetz behandelt Eheleute beim Einkommen ungleich: Jeder Partner behält sein Vermögen, aber der Partner, der weniger dazuverdient hat, erhält einen Ausgleich vom Partner, der mehr gewonnen hat.
Grundregel nach § 1373 BGB: Derjenige, der in der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, bekommt die Hälfte der Differenz vom anderen.
- Beispiel: Partner A verdient 200.000 € in 15 Ehejahren, Partner B verdient 50.000 €. Zugewinn A: 200.000 €, Zugewinn B: 50.000 €. Differenz: 150.000 €. Partner B erhält 75.000 € Ausgleich.
- Die Zahlungspflicht entsteht automatisch bei Scheidung — es sei denn, beide verzichten schriftlich (§ 1378 BGB)
- Auch selbstständige Einkommen, Erbschaften und Investments zählen zum Zugewinn

Zugewinnausgleich Formel: So rechnest du es selbst
Die Berechnung folgt einer strikten Formel, die du mit den richtigen Zahlen sofort anwenden kannst:
Schritt 1: Vermögen am Stichtag Eheschließung und Zustellung Scheidungsantrag erfassen
- Notiere dein Vermögen am Tag der Eheschließung (Bank-/Kontoauszüge, Immobilienwert, Auto, Sparbuch)
- Notiere dein Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags — das ist der offizielle Stichtag
- Vermögen des Partners ebenso dokumentieren (Kontoauszüge, Steuererklärungen, Schenkungsberichte)
Schritt 2: Brutto-Zugewinn berechnen
Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen − Erbschaften − Schenkungen
Beispielrechnung (konkret):
- Partner A — Anfangsvermögen: 10.000 € | Endvermögen: 180.000 €
- Partner B — Anfangsvermögen: 5.000 € | Endvermögen: 45.000 €
- Zugewinn A: 180.000 − 10.000 = 170.000 €
- Zugewinn B: 45.000 − 5.000 = 40.000 €
- Differenz: 170.000 − 40.000 = 130.000 €
- Ausgleichsforderung B gegen A: 65.000 € (Hälfte der Differenz)
Schritt 3: Abzüge und Freibeträge beachten
- Schulden abziehen: Kredite, Hypotheken, Verbindlichkeiten reduzieren das Vermögen
- Liebhaberei nicht anrechnen: Sammlungen, Kunstwerke mit subjektivem Wert werden oft separat bewertet
- Versorgungsausgleich separate Rechnung: Rentenausgleich ist eigenständig und nicht Zugewinn (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)
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Freibeträge und Ausnahmeregelungen im Zugewinn
Das Gesetz kennt einige Sonderregeln, die deinen Zugewinn reduzieren oder sogar null machen können:
Erbschaften und Schenkungen (§ 1374 BGB)
- Geld oder Vermögen, das dir während der Ehe geschenkt oder geerbt wurde, zählt nicht zum Zugewinn
- Du musst dies nachweisen — Testament, Schenkungsurkunde, oder notarieller Vertrag
- Vorsicht: Wenn du die Erbschaft mit Eheeinkommen vermehrt hast (z. B. 100.000 € erbt, dann in Immobilie reingesteckt), zählt nur der Mehrwert seit der Schenkung
Zugewinngemeinschaft verzicht (§ 1378 BGB)
- Beide Ehegatten können vor oder nach der Scheidung schriftlich verzichten
- Sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdient haben oder sich einigen wollen
- Notarbeglaubigung nicht erforderlich, aber beide müssen unterschreiben
Vorzeitige Ausgleichsforderung während der Ehe (§ 1375 BGB)
- Wenn ein Partner die Vermögensverhältnisse verheimlichen oder betrügen will, kann sofort Auskunft verlangt werden
- Besonders relevant, wenn ein Partner ein Vermögen kurz vor Scheidungsantrag versteckt
Vermögensaufstellung: Worauf dein Rechtsanwalt prüft
Damit die Berechnung später vor Gericht Bestand hat, musst du folgende Vermögenswerte dokumentieren:
Bankkonten und Geldanlagen
- Kontoauszüge vom Stichtag und 3 Monate davor/danach
- Sparbriefe, Festgeldkonten, Tagesgeld (mit Wertangabe am Stichtag)
- Depots und Wertpapiere (Aktien, Fonds — Börsenwert am Stichtag)
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
Immobilien und Grundstücke
- Kaufvertrag und aktueller Verkehrswert (Gutachter oder Vergleichswert)
- Hypothekenschulden abziehen (Darlehensauszug)
- Selbstgenutzte Wohnimmobilien: Auch hier wird der Marktwert angesetzt, nicht der emotionale Wert
Betriebsvermögen und Selbstständigengeschäfte
- Letzte 3 Steuererklärungen und Bilanzen
- Inventarverzeichnis des Betriebes am Stichtag
- Immenser Rechtsstreit möglich — hier ist professionelle Unterstützung oft notwendig
Kraftfahrzeuge und Sachwerte
- Fahrzeugbrief und Tagesmarktwert (DAX-Datenbank oder KFZ-Sachverständigengutachten)
- Möbel, Kunstgegenstände: Nur bei erheblichem Wert einzeln taxieren
Was ignoriert wird im Zugewinn
- Persönliche Kleidung und Gegenstände des täglichen Gebrauchs
- Hausrat bis zu einem Gesamtwert von ca. 3.000−5.000 € (Schätzung)
- Rentenausgleich: Das läuft über die separate Versorgungsausgleichsberechnung
Zahlungsmodalitäten und Verjährung des Zugewinnausgleichs
Wann ist der Zugewinnausgleich fällig?
- Berechnung erfolgt mit Rechtskraft der Scheidung
- Die Schuld entsteht nicht sofort — es ist eine Anspruchsforderung, die geklärt werden muss
- Im Scheidungsbeschluss wird meist auch der Zugewinnausgleich verhandelt (§ 1378 Abs. 2 BGB)
- Zahlungsfrist: Üblicherweise 4−8 Wochen nach Rechtskraft, teilweise auch sofort
Verjährung (§ 1380 BGB — sehr wichtig!)
- Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt nach 3 Jahren (Regelverjährung, § 195 BGB)
- Fristen: Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Ehe aufgelöst wird
- Beispiel: Ehe wird 2024 geschieden → Anspruch kann noch bis 31.12.2027 geltend gemacht werden
- ACHTUNG: Ein Scheidungsantrag stoppt die Verjährung nicht — es zählt das Scheidungsdatum (Rechtskraft)
- Nur wenn im Scheidungsprozess aktiv vom Gericht geklärt, ist das Material sicher dokumentiert
Zahlungsoptionen
- Sofortzahlung: Bartransfer auf Konto
- Ratenvereinbarung: In Scheidungsfolgeabrede möglich (§ 1585c BGB)
- Immobilienlösung: Zahlung durch Übereignung eines Immobilienteils statt Barzahlung
- Sicherung: Bei hohen Ansprüchen kann Grundschuld oder Bürgschaft verlangt werden
Häufige Fehler beim Zugewinnausgleich — und wie du sie vermeidest
Fehler 1: Vermögensaufstellung unvollständig oder verspätet
- Problem: Wenn du dein Vermögen oder das des Partners nicht vollständig offenlegst, wird das Gericht eine sogenannte Vermögensrechnung anordnen — das kostet Zeit und Geld
- Lösung: Bereits beim Scheidungsantrag eine komplette Vermögensauskunft beifügen (§ 1379 BGB Auskunftspflicht)
Fehler 2: Erbschaften nicht separieren
- Problem: Geerbt 150.000 € während der Ehe, dann in Aktienkauf investiert? Unerfahrene Partner rechnen oft das ganze Wertpapier-Depot ein
- Lösung: Testament, Kontoauszüge und Investitionsbelege aufbewahren — nachweisen, dass das Geld nicht aus Erwerbstätigkeit kam
Fehler 3: Schulden vergessen
- Problem: Dein Partner hat 80.000 € Vermögen, aber 60.000 € Schulden? Die 20.000 € Netto-Vermögen sind das, was zählt
- Lösung: Alle Kreditverträge, Darlehensrückzahlungsbelege und Schuldenaufstellungen sammeln
Fehler 4: Den Stichtag verwechseln
- Problem: Einige denken, der Stichtag ist die Eheschließung oder die Scheidung — tatsächlich ist es die Zustellung des Scheidungsantrags
- Lösung: Vermögen am Tag der Zustellung fotografieren/dokumentieren und vom Anwalt bestätigen lassen
Fehler 5: Betriebsvermögen selbst bewerten
- Problem: Dein Partner hat einen Handwerksbetrieb mit Substanzwert — darin selbst zu rechnen, endet oft vor Gericht
- Lösung: Sachverständigengutachten beauftragen (Industrie- und Handelskammer oder Steuerberater)
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Wann brauchst du einen Anwalt für Zugewinnausgleich?
Selbst regeln — das geht:
- Beide Partner verdienen ähnlich viel (Differenz unter 50.000 €)
- Wenig Vermögen insgesamt (unter 150.000 € Gesamtwert)
- Klare Quellen: Gehalt, keine Betriebe, keine versteckten Konten
- Beide sind kooperativ und einigen sich auf die Zahlung
Anwalt ist notwendig:
- Vermögen über 200.000 €
- Selbstständige oder Unternehmer beteiligt
- Immobilien, die bewertet werden müssen
- Partner verweigert Auskunft oder versteckt Vermögen (§ 1379 BGB Auskunftspflicht erzwingbar)
- Erbschaften/Schenkungen, deren Ursprung unklar ist
- Streit über Vermögenswerte (Partner behauptet anderer Wert)
Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls du bereits versichert bist oder dich absichern möchtest — eine Familienrechtsschutz-Police deckt Anwaltsgebühren ab. Das spart dir 1.500−3.000 € bei komplizierten Fällen.
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Checkliste: Dein Plan zur Zugewinnausgleich-Berechnung
Woche 1: Vermögensaufstellung erstellen
- Alle Kontoauszüge sammeln (Stichtag: Zustellung Scheidungsantrag)
- Immobilienmakler-Gutachten oder Verkehrswertschätzung einholen
- Versicherungspolicen durchsehen (Rückkaufswert)
- Schuldscheine und Kreditauszüge sammeln
Woche 2: Vermögen des Partners dokumentieren
- Schriftlich anfragen (E-Mail mit Bestätigung) oder über Anwalt
- Geschenke, Erbschaften, Investitionen notieren
- Bei Verweigerung: Anwalt einschalten für Auskunftserzwingung (§ 1379 BGB)
Woche 3: Berechnung selbst durchführen
- Mit der Formel (siehe oben) die Zugewinne ausrechnen
- Ausgleichwert feststellen
- Mit deinem Anwalt besprechen oder kostenlose Erstberatung nutzen
Woche 4: Verhandlung oder Einigung**
- Wenn möglich: Scheidungsfolgeabrede mit Anwalt entwerfen
- Oder: Zahlung in Scheidungsprozess klären
- Zahlungsfrist vereinbaren
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt?
Zugewinnausgleich ist ein einmaliger Ausgleich der Vermögenszuwächse während der Ehe nach § 1373 BGB. Unterhalt ist laufende finanzielle Unterstützung für unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, bedürftige Ex-Partner) nach Einkommensquoten. Beide sind unabhängig voneinander zu berechnen.
Kann man Zugewinnausgleich vermeiden oder verzichten?
Ja, aber nur schriftlich und notfalls notariell. Beide Ehegatten können einen Verzicht nach § 1378 BGB erklären — vor der Hochzeit (Ehevertrag) oder später. Ein einseitiger Verzicht ist unwirksam. Im Scheidungsverfahren kann eine Scheidungsfolgeabrede einen Verzicht regeln.
Wie lange habe ich Zeit, Zugewinnausgleich zu fordern?
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 1380 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Ehe durch Rechtskraft der Scheidung aufgelöst wird. Nach 31.12. des dritten Jahres danach ist der Anspruch verfallen, wenn nicht bis dahin geklagt wurde.
Müssen Erbschaften und Schenkungen in den Zugewinnausgleich?
Nein, Erbschaften und Schenkungen gehören nicht zum Zugewinn (§ 1374 BGB). Du musst dies aber nachweisen — mit Testament, Schenkungsurkunde oder notarieller Beurkundung. Nur wenn du das Erbe vermehrt hast (z. B. mit Eigenkapital investiert), zählt der Gewinn seit der Erbschaft.
Was passiert, wenn mein Partner sein Vermögen versteckt?
Das Gericht kann eine Auskunfts- und Rechnungslegung nach § 1379 BGB erzwingen. Du kannst auch eine Auskunftsbeschwerde einreichen. Bei besonderen Verdachtsmomenten (Geldabhebungen kurz vor Scheidung) kann der Anwalt Ermittlungen anordnen oder Sperrkonten beantragen.
Wird der Zugewinnausgleich in die Scheidung einbezogen oder separat verhandelt?
Beides ist möglich: Im Scheidungsprozess können Zugewinn und alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht) in einem Beschluss geregelt werden (§ 1378 Abs. 2 BGB). Oder die Partner einigen sich auf eine Scheidungsfolgeabrede, die dem Gericht vorgelegt wird. Die Berechnung muss immer vor Rechtskraft vorliegen.