Wer sich mit Kindern scheiden lässt, muss Sorgerecht, Umgang und Unterhalt verbindlich regeln — das Familiengericht fordert das, bevor es die Ehe scheidet. Dieser Artikel zeigt, welche Regelungen 2026 gelten, welche Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle fließen und wie du deine Rechte als Elternteil aktiv sicherst.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht: Was gilt nach der Scheidung?

Das Sorgerecht regelt, wer über wichtige Lebensfragen des Kindes entscheidet: Schule, Arztbesuche, Wohnsitz, Auslandsreisen. In Deutschland gilt nach § 1626 BGB der Grundsatz: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Scheidung bestehen — automatisch, ohne Antrag, ohne richterlichen Beschluss.

Das Familiengericht überträgt das alleinige Sorgerecht nur einem Elternteil, wenn konkrete Gründe vorliegen:

Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wird beim zuständigen Familiengericht gestellt. Das Gericht holt in der Regel eine Stellungnahme des Jugendamts ein und kann einen Verfahrensbeistand (früher: Anwalt des Kindes) bestellen.

Wichtig für die Praxis: Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, dass das Kind bei beiden Eltern gleich lang lebt. Es bedeutet, dass beide Eltern bei grundlegenden Entscheidungen mitwirken. Den Alltag regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht — und das kann einem Elternteil allein übertragen werden, während das Sorgerecht geteilt bleibt.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht: Was gilt nach der Scheidung?

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell: Wo lebt das Kind?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und legt fest, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In der Praxis gibt es drei Hauptmodelle:

  1. Residenzmodell: Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, der andere hat regelmäßiges Umgangsrecht. Dieses Modell ist in Deutschland weiterhin am häufigsten.
  2. Wechselmodell (paritätisches Wechselmodell): Das Kind lebt abwechselnd — meist im 1-Wochen- oder 2-Wochen-Rhythmus — bei beiden Elternteilen. Voraussetzung: beide Eltern sind erziehungsgeeignet, wohnen nicht zu weit voneinander entfernt, und das Kind ist einverstanden.
  3. Nestmodell: Das Kind bleibt in der Familienwohnung, die Eltern wechseln sich ab. Selten und meist nur vorübergehend praktikabel.

Das Familiengericht kann das Wechselmodell seit dem BGH-Beschluss vom 1. Februar 2017 (Az. XII ZB 601/15) auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen — wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Entscheidend sind das Alter des Kindes, die Kooperationsfähigkeit der Eltern und die räumliche Nähe der Wohnorte.

Beim Wechselmodell teilen sich beide Eltern die Betreuung und damit grundsätzlich auch den Unterhalt. Die Unterhaltspflicht berechnet sich dann nach beiderseitigem Einkommen und dem Mehrbedarf durch zwei Haushalte.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell: Wo lebt das Kind?

Kindesunterhalt 2026: Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Barunterhalt. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2026. Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.

Mindesunterhalt 2026 (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 € Netto):

Vom errechneten Unterhalt wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Das Kindergeld beträgt 2026 255 € pro Kind und Monat. Der tatsächlich zu zahlende Betrag an den betreuenden Elternteil reduziert sich also um 127,50 € (halbes Kindergeld).

Beispielrechnung: Kind, 8 Jahre, Unterhaltspflichtiger verdient 2.500 € netto. Tabellenunterhalt laut Gruppe 2: 582 €. Abzüglich halbes Kindergeld (127,50 €) = 454,50 € monatliche Zahlung.

Wer den Mindestunterhalt nicht zahlt, obwohl er könnte, macht sich nach § 170 StGB strafbar (Verletzung der Unterhaltspflicht). Das Jugendamt kann auf Antrag den Unterhalt vorschussweise zahlen — der sogenannte Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 bis zu 272 € (Kinder unter 6), 321 € (6–11 Jahre) bzw. 426 € (12–17 Jahre).

Umgangsrecht regeln: Rechte und Pflichten beider Elternteile

Das Umgangsrecht ist in § 1684 BGB geregelt und gilt für beide Seiten als Recht und Pflicht: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen — und beide Elternteile haben die Pflicht, diesen Umgang zu fördern und nicht zu behindern.

Typische Umgangsregelungen im Residenzmodell:

Diese Regelungen können Eltern formlos vereinbaren oder in einer Umgangsvereinbarung beim Familiengericht beurkunden lassen — das ist kostenlos und gibt Rechtssicherheit. Bei Streit entscheidet das Gericht nach § 1684 BGB auf Antrag.

Wer den vereinbarten Umgang vereitelt, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 € oder Ordnungshaft. Das Gericht kann zusätzlich einen Umgangspfleger bestellen, der den Umgang begleitet.

Eltern, die nach der Scheidung nicht an einem Ort bleiben, müssen einen Wohnortwechsel mit dem anderen Elternteil und dem Familiengericht abstimmen, wenn dadurch das Umgangsrecht wesentlich eingeschränkt wird.

Scheidung mit Kindern: Den Sorgerechtsplan erstellen

Ein schriftlicher Elternvereinbarungsplan (auch Sorgerechtsplan oder Elternplan genannt) gibt beiden Seiten Klarheit und verhindert Dauerstreit. Familiengerichte begrüßen solche Pläne ausdrücklich. Ein vollständiger Plan regelt:

  1. Hauptwohnsitz des Kindes — bei welchem Elternteil ist das Kind gemeldet?
  2. Umgangszeiten — Alltag, Ferien, Feiertage, Geburtstage
  3. Kommunikationsregeln — wie und wie oft informieren sich die Eltern gegenseitig?
  4. Entscheidungsprozesse — wer entscheidet bei Schulwahl, Arztterminen, Freizeitaktivitäten?
  5. Unterhalt und Kosten — Barunterhalt, Sonderausgaben (Klassenfahrten, Nachhilfe, Sportverein)
  6. Änderungsklausel — wie wird der Plan angepasst, wenn sich die Lebensumstände ändern?

Der Plan kann formlos schriftlich festgehalten oder beim Jugendamt beurkundet werden. Eine notarielle Beurkundung ist für reine Umgangsvereinbarungen nicht zwingend, für Unterhaltsverpflichtungen aber empfehlenswert — sie schafft einen vollstreckbaren Titel ohne Gerichtsverfahren.

Absicherung der Kinder nach der Scheidung: Krankenversicherung und Vorsorge

Nach der Scheidung verändert sich auch die Versicherungssituation der Kinder. Solange ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, sind Kinder über die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert — das bleibt auch nach der Scheidung bestehen, solange das Kind im Haushalt des Versicherten lebt oder keinen eigenen Verdienst hat.

Was sich ändert: Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Brillen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur rudimentär abgedeckt. Gerade Kinder haben hier regelmäßig Bedarf — und nach der Scheidung ist das verfügbare Einkommen oft knapper.

Eine Zahnzusatzversicherung oder Kinderversicherung kann diese Lücke schließen. Die DFV Deutsche Familienversicherung bietet Zusatztarife, die gezielt für Kinder und Familien konzipiert sind — von Zahnzusatz bis Krankenhaus-Tagegeld. Das lässt sich unabhängig vom anderen Elternteil abschließen.

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Verfahrensablauf beim Familiengericht: Was passiert in der Scheidung mit Kindern?

Bei Scheidungen mit minderjährigen Kindern prüft das Familiengericht von Amts wegen das Kindeswohl — auch wenn sich die Eltern einig sind. Der Ablauf:

  1. Scheidungsantrag einreichen — nur ein Ehegatte braucht einen Anwalt (Anwaltszwang beim Familiengericht). Der Antragsgegner kann, muss aber keinen eigenen Anwalt haben.
  2. Trennungsjahr — mindestens 1 Jahr Trennung ist Voraussetzung (§ 1565 BGB). Bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung kann ausnahmsweise früher geschieden werden.
  3. Jugendamt wird informiert — das Gericht gibt der Scheidungssache an das Jugendamt, das eine Stellungnahme zu Sorgerecht und Umgang abgibt.
  4. Anhörungstermin — Kinder ab ca. 3–4 Jahren werden altersgerecht angehört, ältere Kinder (ab 14) haben ein stärkeres Mitspracherecht (§ 159 FamFG).
  5. Scheidungsbeschluss — das Gericht scheidet die Ehe und stellt fest, ob die getroffenen Sorgerechts- und Umgangsregelungen dem Kindeswohl entsprechen.

Kosten: Die Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung mit einem gemeinsamen Kind und einem Nettoeinkommen von 3.000 € liegen typischerweise bei 600–900 € (Gerichtsgebühren) plus Anwaltskosten ab ca. 1.000–1.500 € (je nach Streitwert und Bundesland).

Scheidung mit Kindern Sorgerecht Regelung: Die häufigsten Fehler vermeiden

In der emotionalen Trennungsphase passieren Fehler, die sich langfristig auf Kinder und Finanzen auswirken. Diese Punkte sollten Eltern kennen:

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Häufig gestellte Fragen

Bekommt die Mutter bei Scheidung automatisch das Sorgerecht?

Nein. In Deutschland bleibt nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile grundsätzlich bestehen (§ 1626 BGB). Das alleinige Sorgerecht für die Mutter oder den Vater muss beim Familiengericht beantragt werden und setzt konkrete Gründe voraus, etwa eine Gefährdung des Kindeswohls.

Was kostet das Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht?

Ein isoliertes Sorgerechtsverfahren kostet je nach Verfahrenswert zwischen 300 und 800 € Gerichtsgebühren. Kommt ein Anwalt hinzu, sind weitere 500–1.500 € einzuplanen. Bei Einigung der Eltern entstehen oft keine zusätzlichen Kosten zur Scheidung.

Wie viel Unterhalt bekommt ein Kind bei Scheidung 2026?

Der Mindestunterhalt 2026 liegt bei 480 € (0–5 Jahre), 551 € (6–11 Jahre) und 645 € (12–17 Jahre) pro Monat. Vom errechneten Betrag wird das hälftige Kindergeld (127,50 €) abgezogen. Die genaue Höhe hängt vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ab.

Kann ein Kind beim Wechselmodell Unterhalt bekommen?

Ja. Auch beim echten Wechselmodell (je 50 % Betreuung) kann Unterhalt anfallen, wenn die Einkommen der Eltern stark unterschiedlich sind. Die Berechnung ist komplexer als im Residenzmodell: Beide Einkommen werden gegenübergestellt, der Mehrbedarfsunterhalt (zwei Haushalte) wird berücksichtigt. Ein Familienanwalt oder das Jugendamt helfen bei der Berechnung.

Ab welchem Alter darf das Kind selbst entscheiden, wo es wohnt?

Ab 14 Jahren hat das Kind ein starkes Mitspracherecht (§ 159 FamFG) — das Familiengericht muss es persönlich anhören und seinen Willen berücksichtigen. Ein Recht, eigenständig zu entscheiden, entsteht aber erst mit Volljährigkeit (18 Jahre).

Was passiert mit der Krankenversicherung der Kinder nach der Scheidung?

Kinder bleiben nach der Scheidung beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert, sofern sie im Haushalt dieses Elternteils leben (§ 10 SGB V). Für Zusatzleistungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung, die unabhängig vom anderen Elternteil abgeschlossen werden kann.

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