Du brauchst einen Überblick, nicht falsche Hoffnungen: Eine Scheidung einzureichen ist ein klarer, regelbarer Prozess, den du mit den richtigen Informationen selbst steuern kannst. Die meisten Menschen unterschätzen, wie wichtig die Vorbereitung ist — genau hier setzt dieser Leitfaden an.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidung einreichen: Die 6 Schritte im Überblick
Der Ablauf ist bundesweit gleich und läuft nach § 1564 BGB ab. Hier sind die konkreten Stationen:
- Trennungsjahr einhalten: Du und dein Partner müssen mindestens 1 Jahr räumlich und emotional getrennt leben (§ 1566 BGB). Erst dann kannst du Scheidung einreichen.
- Anwalt beauftragen: Jede Scheidung benötigt mindestens einen Anwalt (Anwaltszwang). Die Gebühren orientieren sich am Streitwert (Nettoeinkommen + Vermögen).
- Scheidungsantrag beim Gericht einreichen: Dein Anwalt reicht die Scheidungsklage beim Familiengericht ein.
- Zustellung an den Partner: Das Gericht versendet den Antrag an deinen Partner — dieser hat 2 Wochen Zeit zum Gegenantrag.
- Verhandlung: Der Richter verhandelt mit dir und deinem Partner, meist dauert das 1 bis 2 Stunden.
- Urteilsverkündung: Der Richter spricht das Scheidungsurteil — 4 bis 6 Wochen nach der Verhandlung.
Gesamtdauer von Antrag bis Urteil: 3 bis 6 Monate bei einvernehmlichen Scheidungen, bis zu 2 Jahre bei strittigen Verfahren.
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Was du vor dem Scheidungsantrag regeln solltest
Die meisten Menschen reichen die Scheidung ein, ohne vorher klar zu haben, was danach passiert. Das führt zu teuren Überraschungen. Kümmere dich vor der Einreichung um diese Punkte:
- Trennungsfolgenvereinbarung: Wenn ihr euch einig seid über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht, macht eine schriftliche Vereinbarung (§ 1408 BGB). Das spart später Zeit und Geld.
- Konten und Vermögen dokumentieren: Sammle alle Bank- und Vermögensauszüge vom Stichtag der Trennung. Das Finanzamt braucht eine genaue Übersicht.
- Kindergeld und Steuerklasse klären: Wer bekommt das Kindergeld? Wer kann Steuerklasse III beantragen? (Wichtig: Alleinerziehende können bis zu € 4.260 pro Kind und Jahr sparen)
- Sorgerecht: Einigung oder Antrag: Ohne Einigung entscheidet der Richter — das dauert länger und ist konfliktreicher.
- Unterhaltsansprüche kalkulieren: Nach Düsseldorfer Tabelle: Ein Kind kostet durchschnittlich € 500–800 monatlichen Kinderunterhalts, je nach Einkommen des Unterhaltsschuldners.
regeln solltest” loading=”lazy” style=”max-width:100%;height:auto;”>Die Kosten beim Scheidung-Einreichen: Was musst du zahlen?
Transparenz statt Überraschungen — hier sind die echten Kosten:
- Anwaltsgebühren: Gebührenrahmen nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Bei einem Streitwert von € 10.000 (monatliches Nettoeinkommen × 3) kosten Anwalt: € 400–600 für die Vorbereitung und Einreichung.
- Gerichtsgebühren: Das Familiengericht verlangt € 150–300 Gebühr, je nach Streitwert.
- Gesamtbudget einvernehmliche Scheidung: € 1.000–2.500 für beide Partner zusammen (jeder bezahlt seinen Anwalt).
- Gesamtbudget strittige Scheidung: € 5.000–15.000+ (mehrere Verhandlungen, Sachverständigengebühren, wenn Sorgerecht umstritten ist).
Tipp: Prüfe, ob du Bürgergeld oder Beratungshilfe (Kostenbefreiung) bekommst. Alleinerziehende mit Einkommen unter € 1.200/Monat können kostenlose Rechtsberatung beantragen (§ 114 ZPO).
Der Anwalt: Wie du den richtigen findest
Nicht jeder Familienanwalt ist gleich. Worauf du achten solltest:
- Spezialisierung auf Familienrecht: Der Anwalt sollte mindestens 50 % seiner Zeit für Scheidungen und Unterhaltsfälle aufwenden. Das siehst du auf seiner Website oder fragst direkt nach.
- Verhandlungserfahrung vor deinem Familiengericht: Ein Anwalt, der dein örtliches Gericht kennt, verhandelt effizienter.
- Kostentransparenz: Der Anwalt muss dir vor Auftragserteilung die Gebühren nach RVG klar machen. Keine versteckten Zusatzkosten.
- Kostenvergleich: Bei einvernehmlichen Scheidungen: € 300–800 Unterschied zwischen teuer und günstig ist normal. Vergleiche mindestens 3 Anwälte.
- Online-Beratung: Manche Anwälte bieten erste 15 Minuten kostenlos an — nutze das.
Rote Flaggen: Anwälte, die dir sofort Kampf versprechen oder vorab pauschal € 5.000 verlangen, arbeiten gegen deine Interessen. Gute Anwälte sind für Einigung offen.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1565 BGB – Scheitern der Ehe – Voraussetzungen der Scheidung
- § 1566 BGB – Trennungsjahr – 1 bzw. 3 Jahre Trennung
- § 1564 BGB – Scheidung durch Urteil – Scheidungsurteil