Nach einer Scheidung mit Kindern steht das Geld oft auf der Kippe – und Bürgergeld kann die Lücke schließen, bis Unterhalt und Einkommen stabil fließen. Wer Bürgergeld nach Scheidung mit Kindern beantragt, bekommt 2026 nicht nur den Regelsatz, sondern auch Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und gezielte Zuschläge für Alleinerziehende – wenn der Antrag vollständig und korrekt gestellt wird.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wer hat nach der Scheidung überhaupt Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld nach § 7 SGB II erhalten Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind – also nicht über ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Nach einer Scheidung gilt das für den Elternteil, bei dem die Kinder leben, genauso wie für den auszugezogenen Elternteil.
Entscheidend ist die Bedarfsgemeinschaft: Wer mit minderjährigen Kindern zusammenlebt, bildet mit ihnen eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden zusammengerechnet – auch Unterhaltszahlungen.
- Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben, gehören zur Bedarfsgemeinschaft
- Ein neuer Partner im Haushalt wird ab dem 7. Monat des Zusammenlebens ebenfalls einbezogen
- Getrennte Elternteile bilden keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr
Wichtig: Wer Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG erhält, hat in der Regel keinen Bürgergeld-Anspruch mehr – beide Leistungen schließen sich aus.

Bürgergeld Regelsätze 2026: Was steht Alleinerziehenden mit Kindern zu?
Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II wurden zum 1. Januar 2026 angepasst. Hier eine Übersicht der aktuellen Sätze:
- Alleinstehende / Alleinerziehende (Stufe 1): 563 € monatlich
- Kinder von 0–5 Jahren (Stufe 6): 357 €
- Kinder von 6–13 Jahren (Stufe 5): 390 €
- Jugendliche von 14–17 Jahren (Stufe 4): 471 €
- Junge Erwachsene 18–24 Jahre im Haushalt (Stufe 3): 451 €
Dazu kommt die Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II: Das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Miete inklusive Heizkosten, solange diese „angemessen” ist. Was angemessen bedeutet, legt jede Kommune selbst fest – in Berlin z. B. liegt die anerkannte Kaltmiete für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft bei rund 710 €, in München deutlich höher.
Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II: 36 Prozent des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder bis zu zwei Kindern unter 16 Jahren. Das sind bei einem Kind unter 7 Jahren aktuell rund 203 € zusätzlich pro Monat. Bei mehr Kindern steigt der Prozentsatz, maximal auf 60 Prozent des Regelbedarfs (= ca. 338 €).

📬 Kostenloser Newsletter: Finanz-Tipps nach der Trennung
Monatliche Updates zu Unterhalt, Bürgergeld und Ihrer finanziellen Situation — direkt ins Postfach.
Jetzt kostenlos anmelden →
Unterhalt und Bürgergeld: So wird Kindesunterhalt angerechnet
Erhält ein Kind Kindesunterhalt vom anderen Elternteil, wird dieser als Einkommen des Kindes auf den Bürgergeld-Bedarf angerechnet – aber nicht vollständig. Es gibt einen Freibetrag für Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II, der auf Unterhalt allerdings nicht direkt greift: Unterhalt gilt als sonstiges Einkommen und wird ohne Freibetrag angerechnet.
Das heißt konkret: Zahlt der andere Elternteil für ein Kind mit 10 Jahren 393 € Unterhalt (Mindestunterhalt 2026, 2. Einkommensgruppe Düsseldorfer Tabelle), wird dieser Betrag vollständig vom Bürgergeld-Bedarf des Kindes abgezogen. Der Bürgergeld-Bedarf des Kindes beträgt dann 390 € – damit würde Bürgergeld für dieses Kind auf null sinken.
- Unterhalt unter dem Mindestunterhalt? Dann besteht weiterhin Bürgergeld-Anspruch für die Differenz.
- Zahlt der andere Elternteil gar keinen Unterhalt? Der Unterhaltsvorschuss (bis 717 € monatlich je nach Alter) wird ebenfalls angerechnet – aber gezahlt, solange das Jobcenter einspringt.
- Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld können gleichzeitig bezogen werden, der Vorschuss mindert jedoch den Bürgergeld-Anspruch.
Der Unterhaltsvorschuss nach dem UhVorschG wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt, wenn das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend zahlt.
Schonvermögen und Freibeträge: Was darf ich behalten?
Wer Bürgergeld beantragt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen – aber nicht alles. Die Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs ist besonders großzügig: In den ersten 12 Monaten wird Vermögen grundsätzlich nicht angetastet, sofern es nicht erheblich ist (mehr als 40.000 € für die erste Person, 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).
Ab dem zweiten Jahr gelten folgende Freibeträge nach § 12 SGB II:
- 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft (also 15.000 € für die Mutter/den Vater + 15.000 € pro Kind)
- Altersvorsorge nach § 12 Abs. 3 SGB II ist vollständig geschützt (z. B. Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge bis zur Höhe des angesparten Betrags)
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug pro Person bleibt geschützt
- Selbst bewohntes Wohneigentum in angemessener Größe ist ebenfalls geschützt
Nach einer Scheidung ist besonders das gemeinsame Haus ein Streitpunkt: Solange die Immobilie im Zugewinnausgleich oder Scheidungsverfahren gebunden ist und noch nicht übertragen wurde, kann das Jobcenter in der Karenzzeit nicht darauf zugreifen.
Bürgergeld beantragen nach Scheidung: Schritt für Schritt zum Jobcenter
Den Antrag auf Bürgergeld stellt man beim zuständigen Jobcenter am Wohnort – entweder persönlich, per Post oder online über das Bürgerportal. Der Antrag gilt ab dem Tag der Antragsstellung, nicht rückwirkend. Deshalb: So früh wie möglich stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.
- Erstantrag stellen (formlos reicht zum Fristwahrung, vollständige Unterlagen nachreichen)
- Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Nachweis über Kindergeld, Unterhalt, Trennungs-/Scheidungsurteil
- Mehrbedarf Alleinerziehend beantragen – dieser wird nicht automatisch gewährt, sondern muss gesondert beantragt werden
- Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen – parallel, falls der andere Elternteil nicht zahlt
- Kinderzuschlag prüfen: Liegt das eigene Nettoeinkommen über dem Bürgergeld-Bedarf für sich selbst, aber nicht für die Kinder, kann der KiZ die bessere Lösung sein
Wer bereits einen Scheidungsanwalt hat, sollte diesen um die Bescheinigung über das laufende Scheidungsverfahren bitten – das kann bei der Vermögensbewertung relevant sein.
Krankenversicherung nach Scheidung: Kinder absichern, Lücken vermeiden
Mit dem Ende der Ehe endet in vielen Fällen auch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ex-Partners. Bürgergeld-Empfänger sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert – das Jobcenter übernimmt die Beiträge nach § 26 SGB II. Kinder sind beitragsfrei über den beziehenden Elternteil familienversichert.
Was jedoch oft fehlt: Zahnzusatz, Sehhilfen und Heilpraktiker-Leistungen sind über die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder kaum abgedeckt. Gerade bei Kindern (Kieferorthopädie, Zahnspangen, Brillen) entstehen schnell hohe Eigenanteile, die das schmale Budget nach der Scheidung stark belasten können.
Eine ergänzende Familienversicherung kann diese Lücken schließen – bereits für kleine monatliche Beträge. Die DFV Deutsche Familienversicherung bietet Zahnzusatz- und Krankenzusatzversicherungen an, die auch für Alleinerziehende mit Kindern interessant sein können – ohne Gesundheitsprüfung für bestimmte Einstiegstarife. Jetzt Familienversicherung vergleichen und prüfen, welche Zusatzleistungen sinnvoll sind.
Bürgergeld und Erwerbstätigkeit: Was darf ich hinzuverdienen?
Auch wer Bürgergeld bezieht, darf arbeiten – und behält einen Teil des Verdienstes. Die Freibeträge nach § 11b SGB II gelten 2026 wie folgt:
- Erste 100 € Bruttoeinkommen: vollständig anrechnungsfrei
- 100 € bis 520 €: 20 Prozent werden nicht angerechnet (= bis zu 84 € zusätzlich)
- 520 € bis 1.000 €: 30 Prozent anrechnungsfrei (= bis zu 144 € zusätzlich)
- 1.000 € bis 1.200 € (mit Kind: bis 1.500 €): 10 Prozent anrechnungsfrei
Für Alleinerziehende mit Kindern gilt also eine erhöhte Obergrenze von 1.500 € Brutto für den 10-Prozent-Freibetrag. Insgesamt können so bis zu 338 € pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdient werden – bei einem Einkommen um die 1.500 € brutto.
Wer eine Teilzeitstelle annimmt oder einer Minijob-Tätigkeit nachgeht, sollte die Berechnung vorab mit dem Jobcenter abstimmen, um böse Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden.
Bürgergeld nach Scheidung mit Kindern: Die häufigsten Fehler beim Antrag
Viele Anträge werden zunächst abgelehnt oder führen zu zu niedrigen Bewilligungen – oft wegen vermeidbarer Fehler:
- Mehrbedarf Alleinerziehend vergessen: Er wird nicht automatisch gewährt, obwohl er bis zu 338 € monatlich ausmachen kann.
- Zu späte Antragstellung: Jeder Tag Verzögerung bedeutet weniger Leistungen – der Antrag zählt ab dem Tag der Einreichung.
- Unterhalt falsch angegeben: Schwankt der Unterhalt, sollte der tatsächlich erhaltene Betrag monatlich gemeldet werden, nicht der titulierte.
- KdU-Nachweise unvollständig: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und aktueller Heizkostennachweis müssen vorliegen.
- Unterhaltsvorschuss nicht beantragt: Viele Alleinerziehende wissen nicht, dass dieser parallel beantragt werden kann – und muss, um Bürgergeld-Ansprüche korrekt zu berechnen.
- Vermögen falsch eingeschätzt: In der Karenzzeit (erstes Jahr) gelten sehr hohe Freibeträge – viele glauben fälschlicherweise, wegen Ersparnissen keinen Anspruch zu haben.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich Bürgergeld wenn ich nach der Scheidung allein mit Kindern bin?
Ja, wenn dein Einkommen (inkl. Unterhalt, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) den Bedarf deiner Bedarfsgemeinschaft nicht deckt. Als Alleinerziehende/r hast du 2026 Anspruch auf den Regelsatz von 563 € plus Kinderregelbedarfe und den Mehrbedarf Alleinerziehend von bis zu 338 € monatlich.
Wird Kindesunterhalt auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, Kindesunterhalt wird als Einkommen des Kindes voll angerechnet und mindert den Bürgergeld-Bedarf des Kindes. Liegt der Unterhalt unter dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle, bleibt ein Bürgergeld-Restanspruch für die Differenz bestehen.
Was ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Bürgergeld 2026?
Der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II beträgt 36 Prozent des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren – das sind rund 203 € monatlich. Bei mehreren Kindern unter 16 Jahren steigt der Prozentsatz auf maximal 60 Prozent, also bis zu ca. 338 € pro Monat.
Kann ich Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss gleichzeitig bekommen?
Ja, beides kann parallel bezogen werden. Der Unterhaltsvorschuss wird jedoch als Einkommen des Kindes auf das Bürgergeld angerechnet und mindert den Anspruch entsprechend. Trotzdem ist es sinnvoll, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, da er die Gesamtleistung für das Kind erhöhen kann.
Wie viel Vermögen darf ich haben um Bürgergeld zu bekommen nach der Scheidung?
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gilt ein Freibetrag von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jedes weitere Mitglied. Ab dem zweiten Jahr gilt ein einheitlicher Freibetrag von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Was passiert mit der Krankenversicherung der Kinder nach der Scheidung?
Kinder können beitragsfrei über den Elternteil familienversichert werden, der Bürgergeld bezieht. Das Jobcenter übernimmt die Krankenversicherungsbeiträge nach § 26 SGB II. Für Zusatzleistungen wie Zahnersatz oder Sehhilfen lohnt sich eine ergänzende Familienversicherung.
📚 Alle Ratgeber im Überblick
Weitere Artikel zu Unterhalt, Scheidung und Bürgergeld findest du in unserem Ratgeber-Bereich.