Der Kindesunterhalt 2026 orientiert sich an der Düsseldorf-Tabelle und aktuellen Existenzminimumfestsetzungen — die gute Nachricht: Du kannst deinen Anspruch selbst berechnen, wenn du die vier entscheidenden Faktoren kennst. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Einnahmen zählen, welche Freibeträge du abziehen darfst und wie die neue Unterhaltsquote für dein Kind aussieht.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Kindesunterhalt 2026: Die neue Düsseldorf-Tabelle und Sätze
Die Unterhaltsrichtlinien werden jährlich angepasst — 2026 gilt eine aktualisierte Fassung, die das erhöhte Existenzminimum von Kindern berücksichtigt. Die Düsseldorf-Tabelle ist nicht bindendes Gesetz, aber Familiengerichte folgen ihr in über 90 % der Fälle.
Unterhaltsgruppen und Monatssätze 2026 (brutto Nettoeinkommen):
- Gruppe 1 (bis ca. 1.900 €): Säuglinge 336 €, Schulkinder 456 €, Jugendliche 547 €
- Gruppe 2 (1.901–2.300 €): Säuglinge 362 €, Schulkinder 492 €, Jugendliche 590 €
- Gruppe 3 (2.301–2.700 €): Säuglinge 390 €, Schulkinder 532 €, Jugendliche 639 €
- Gruppe 4 (2.701–3.100 €): Säuglinge 418 €, Schulkinder 572 €, Jugendliche 688 €
- Gruppe 5 (3.101–3.500 €): Säuglinge 446 €, Schulkinder 612 €, Jugendliche 737 €
Für Einkommen über 3.500 € kalkuliert man 15 % der Summe über 3.500 € pro Kind hinzu.
Wichtig: Das angegebene Einkommen ist das bereinigte Nettoeinkommen — also Brutto minus Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten, Berufskleidung).

Schritt-für-Schritt: So berechnest du den Unterhaltsanspruch
Der Unterhaltsanspruch folgt dieser Rechnung:
- Schritt 1: Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten ermitteln
Nimm dein oder das Einkommen des Partners: Bruttoverdienst − Einkommensteuer − Solidaritätszuschlag − Krankenversicherung − Pflegeversicherung − Rentenversicherung − berufsbedingte Aufwendungen = bereinigtes Nettoeinkommen - Schritt 2: Unterhaltsgruppe in der Düsseldorf-Tabelle finden
Localisiere das bereinigte Nettoeinkommen in der Tabelle — die Einkommensgruppe bestimmt den Grundsatz deines Unterhalts. - Schritt 3: Kindesalter berücksichtigen
Säuglinge (0–6 Jahre), Schulkinder (6–12 Jahre), Jugendliche (12–18 Jahre) haben unterschiedliche Bedarfe. Wähle die Spalte für dein Kind. - Schritt 4: Betreuungsanteile und Freibeträge abziehen
Erhält der andere Elternteil Kindergeld, reduziert sich der Unterhalt um 50 % des Kindergeldes (2026: ca. 129 € pro Kind). Betreuungsanteile (z. B. dein Kind schläft die Wochenenden bei dir) mindern ebenfalls. - Schritt 5: Selbstbehalt prüfen
Der Unterhaltsverpflichtete hat einen Schutz: Der Selbstbehalt 2026 liegt bei ca. 1.200 € (alleinstehend, erwerbstätig). Fällt das Nettoeinkommen unter diese Marke, sinkt der Unterhaltsanspruch oder entfällt ganz.
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Freibeträge, Kindergeld und ihre Auswirkung auf Kindesunterhalt 2026
Mehrere Faktoren reduzieren den Unterhaltsanspruch — und genau hier passieren häufig Fehler bei der Eigenberechnung.
Kindergeld (2026): Pro Kind erhältst du monatlich ca. 250 € (ab dem 3. Kind 260 €). Der Unterhalt wird um 50 % des Kindergeldes gekürzt — also um ca. 125 € pro Kind.
Anrechnung von Erwerbseinkommen des Kindes: Verdient dein Kind selbst (Ferienjob, Azubilohn), wird dieses Einkommen zu 75 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ein 17-jähriger Schüler mit 600 € Ferienjob-Einkommen senkt seinen Unterhaltsanspruch um ca. 450 €.
Mangelfallregelung: Wenn der Unterhaltsverpflichtete unter den Selbstbehalt fällt (z. B. Arbeitslosengeld II Empfänger), gilt die Mangelfallregelung: Es wird anteilig verteilt — Kinder haben Vorrang vor Ex-Partnern (§ 1609 BGB).
Mehrbedarfe des Kindes: Besondere Ausgaben (Zahnarzt, Schullandheim, Brille, Behinderung) können zusätzlich geltend gemacht werden — nicht über die Tabelle, sondern einzeln nachgewiesen.
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Unterhaltsberechnung bei geteiltem Sorgerecht und Wechselmodell
Wenn sich beide Eltern die Betreuung aufteilen, ändert sich die Rechnung grundlegend — und das ist oft ein Vorteil für den zahlenden Elternteil.
Paritätisches Wechselmodell (50:50): Das Kind verbringt gleich viel Zeit bei beiden. In diesem Fall zahlt der wirtschaftlich stärkere Elternteil an den schwächeren einen Ausgleichsbetrag — nicht den vollen Tabellensatz. Die Berechnung: (Einkommen A − Einkommen B) ÷ 2 × Prozentsatz aus Tabelle. Bei ähnlichen Einkommen kann die Zahlung minimal werden oder ganz entfallen.
Ungleiches Betreuungsmodell (z. B. 60:40): Hier wird ein anteiliger Unterhaltsatz berechnet. Das Kind ist 40 % bei dir — der Unterhalt sinkt entsprechend, oft um ca. 30–50 % des Tabellensatzes.
Beispiel 2026: Ein Kind lebt 40 % bei dir, 60 % beim anderen Elternteil. Tabellensatz wäre 532 € (Schulkind, Gruppe 2). Der anteilige Unterhaltsanspruch: ca. 213 € statt 532 €.
Wichtig: Das Gericht muss das Betreuungsmodell ausdrücklich würdigen — eine muntere „wir machen 50:50″ Absprache ohne notarielle Bestätigung führt oft zu Prozessen. Lass deinen Betreuungsanteil schriftlich festhalten (§ 1605 BGB).
Besonderheiten 2026: Indexanpassung, Inflation und Gesetzesänderungen
Die Unterhaltsrichtlinien werden regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. 2026 gibts mehrere Neuerungen, auf die du achten solltest.
Existenzminimum 2026: Das steuerfrei anzuerkennende Existenzminimum wurde erhöht — das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) passt dies jährlich an. 2026 beträgt es für Kinder ca. 4.200 € jährlich (ca. 350 € monatlich). Das treibt die Unterhaltstabelle nach oben.
Selbstbehalt und Freibeträge gestiegen: Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige ist 2026 auf ca. 1.200 € angehoben worden (2025: ca. 1.160 €). Das wirkt sich aus, wenn der Verdienst knapp ist.
Halbwaisenrente und Unterhaltsanrechnung: Erhält dein Kind Halbwaisenrente (nach Todesfalls eines Elternteils), wird diese auf den Unterhaltsanspruch angerechnet — aber nicht vollständig. Informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bürgergeld und Unterhaltsrückgriff: Empfängst du Bürgergeld und dein Kind lebt mit dir, können Jobcenter auf deinen Unterhaltsanspruch zugreifen (§ 3 UVG — Unterhaltsvorschussgesetz). Der Rückgriff ist möglich bis 200 € monatlich. Melde bekommene Unterhalts immer ans Jobcenter.
Häufige Fehler bei der Unterhaltsberechnung vermeiden
Viele Anspruchsteller rechnen falsch — und verlieren damit Geld. Hier sind die Top-Fehler:
- Bruttoinkommen statt Nettoinkommen nutzen: Die Düsseldorf-Tabelle arbeitet mit bereinigtem Nettoeinkommen. Wer das Brutto direkt nutzt, überschätzt den Anspruch um 30–40 %.
- Kindergeld-Anrechnung vergessen: Der Unterhaltsanspruch sinkt automatisch um 50 % des Kindergeldes — viele vergessen das. Eine falsche Berechnung: +125 € in die falsche Richtung.
- Betreuungsanteile ignorieren: Schläft das Kind bei dir 2 Nächte pro Woche? Das ist ein Betreuungsanteil — der Unterhaltsanspruch sinkt um ca. 10–15 %.
- Sonderbedarf mit Regelunterhalt vermischen: Der Tabellensatz deckt den alltäglichen Bedarf (Essen, Kleidung, Wohnung). Zahnarzt, Klassenfahrten, Musikunterricht sind zusätzlich zu zahlen — nicht im Tabellensatz enthalten.
- Selbstbehalt des Zahlers nicht beachten: Wer unter 1.200 € netto verdient, schuldet nicht den vollen Satz. Das Gericht prüft den Selbstbehalt — der Zahlpflichtige hat auch ein Recht zu leben.
Praktische Tools und wo du Hilfe holst
Eine Unterhaltsberechnung selbst zu machen ist möglich — aber bei Streitfällen brauchst du Rechtssicherheit.
Online-Rechner (Orientierung): Das Justizministerium NRW bietet einen kostenlosen Unterhaltsrechner auf seiner Website — nicht offiziell bindend, aber gut zur Orientierung. Einige Familienrecht-Portale bieten ebenfalls Rechner an (prüfe auf Aktualität für 2026).
Kostenlos beraten: Viele Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, Sozialwerk) helfen bei der Berechnung kostenlos. Frag deine Stadt- oder Kreisverwaltung nach Familienberatung.
Mit Anwalt klären: Wenn Einkommen komplex ist (Selbstständige, Bonuszahlungen, Vermögen), braucht es eine Anwaltsberatung. Eine Unterhaltsberechnung ist oft günstiger als ein Streitfall vor Gericht.
Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsausfall: Zahlt der Unterhaltsverpflichtete nicht, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen (max. 12 Jahre alt, dann endet es) — das zahlt der Staat vor und fordert es vom Vater/der Mutter zurück (§ 1 UVG).
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Was du noch regeln solltest: Unterhaltsvereinbarung und Notarkeit
Die beste Unterhaltsberechnung hilft nicht, wenn sie nicht durchgesetzt werden kann. Manche Situationen benötigen schriftliche Klarheit.
Freiwillige Unterhaltsvereinbarung: Wenn sich beide Eltern einig sind, können sie eine schriftliche Vereinbarung treffen. Diese muss notariell beurkundet sein (§ 1585c BGB), um später vollstreckbar zu sein. Kosten: ca. 100–300 € je nach Notariat. Ohne Notariat hat die Vereinbarung kaum Kraft.
Unterhaltsabänderung möglich: Die Vereinbarung oder das Urteil ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich Einkommen deutlich ändert (Jobverlust, Beförderung, zweites Kind), kann man Unterhalts abändern (§ 1606 BGB). Das braucht aber nachgewiesene Gründe und oft wieder einen Anwalt.
Unterhaltsantrag beim Gericht: Willst du erzwungenen Unterhalt, musst du beim Amtsgericht eine Klage einreichen oder das Jugendamt nutzen. Das Jugendamt kann kostenfrei vermittelnd tätig werden — probier das erst.
Mangelfall: Was, wenn er/sie nicht zahlen kann? Verliert der Unterhaltsverpflichtete seinen Job oder wird krank, kann der Unterhalts sinken oder ausfallen. Es gibt aber Ausnahmen: Der Staat springt über das Unterhaltsvorschussgesetz ein — aber nur für Kinder bis 12 Jahren und max. 24 Monate. Danach musst du selbst ran oder Sozialleistung beantragen.
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Unterhaltsberechnung bei Bürgergeld und Sozialhilfe
Bekommst du Bürgergeld oder bist alleinerziehend mit wenig Einkommen, gibt es spezielle Regeln — und Chancen, die du nutzen kannst.
Regelbedarf für Kinder: Wer Bürgergeld bezieht, erhält einen Regelbedarf für sich und jedes Kind. Zusätzlicher Kindesunterhalt erhöht nicht automatisch dein Einkommen — das Jobcenter rechnet ihn oft an. Wichtig: Der Unterhaltsanspruch bleibt dein Privatvermögen, das Jobcenter kann ihn nur begrenzt antasten.
Unterhaltsrückgriff (§ 3 UVG): Erhältst du Unterhaltsvorschuss oder lebst mit einem Kind, das Bürgergeld bezieht, kann das Jobcenter den anderen Elternteil zur Kasse bitten. Der Anspruch wird aber erst fällig, wenn das Einkommen über einem bestimmten Freibetrag liegt (ca. 1.200 €). Darunter greift das Jobcenter nicht zu.
Tipp für Alleinerziehende: Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, beantrag sofort Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das ist kostenlos, und der Staat zahlt dir den Unterhalt — versucht dann, ihn vom Vater/der Mutter einzutreiben. Das entlastet dich psychisch und finanziell.
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt — Priorität: Falls du auch Anspruch auf Ehegattenunterhalt hast, zahlt der Unterhaltsverpflichtete erst die Kinder (§ 1609 BGB). Das ist wichtig zu wissen, wenn das Einkommen knapp ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kindesunterhalt 2026 bei 2500 Euro Nettoeinkommen?
Bei 2.500 € Nettoeinkommen fällt der Zahler in Unterhaltsgruppe 3. Für ein Schulkind (6–12 Jahre) beträgt der Unterhalt ca. 532 €, nach Kindergeldabzug (ca. 125 €) realistische ca. 407 € monatlich. Exakte Summe hängt vom Alter des Kindes und Betreuungsanteilen ab.
Wer zahlt Kindesunterhalt bei Wechselmodell 50/50?
Bei gleichmäßiger Betreuung (50:50) zahlt der wirtschaftlich stärkere Elternteil einen Ausgleich an den schwächeren — nicht den vollen Tabellensatz. Die Berechnung ist ca. 30–50 % niedriger. Bei ähnlichen Einkommen entfällt die Zahlung oft ganz.
Kann Kindesunterhalt 2026 erhöht werden wegen neuer Tabelle?
Ja, wenn die neue Düsseldorf-Tabelle 2026 höhere Sätze vorsieht und das Einkommen stabil blieb, hat der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf Abänderung (§ 1606 BGB). Das muss beim Gericht beantragt werden — es geschieht nicht automatisch.
Was ist Sonderbedarf beim Kindesunterhalt?
Sonderbedarf sind außergewöhnliche Ausgaben, die nicht im Regelunterhalt enthalten sind: Zahnarzt/Kieferorthopädie, Klassenfahrten, Musikunterricht, Behinderung, teure Brille. Diese werden einzeln geltend gemacht und müssen nachgewiesen werden — nicht in der Tabelle enthalten.
Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit — muss ich zahlen?
Bei Arbeitslosigkeit gilt der Selbstbehalt (2026: ca. 1.200 €). Ist dein Netto darunter, sinkt der Unterhaltsanspruch entsprechend oder entfällt. Das Jobcenter solltest du über Arbeitslosigkeit informieren — es kann dir eine Pauschale auszahlen (Unterhaltsvorschuss). Die Verpflichtung bleibt bestehen.
Wann endet die Zahlungspflicht für Kindesunterhalt 2026?
Der Unterhalts endet, wenn das Kind 18 wird, oder — wenn es noch in Ausbildung/Studium ist — bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (erweiterte Altersgrenze, § 1610 BGB). Ab 18 Jahren können Kinder mitunter selbst eine Klage einreichen, nicht nur die Eltern.