Der Unterhaltsvorschuss bis 18 sichert dein Kind ab, wenn der andere Elternteil Unterhalt nicht zahlt – bis zu 934 Euro monatlich (2026). Du kannst den Antrag selbst stellen und erhältst rückwirkend Zahlungen vom Jugendamt, ohne lange Wartezeiten oder komplizierte Anträge fürchten zu müssen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss bis 18 – der genaue Anspruch
Dein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Unterhaltsberechtigte ist unter 18 Jahren alt (ab 2026 mit speziellen Bedingungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Ein Elternteil schuldet Kindesunterhalt – zahlt aber nicht oder zu wenig (nach § 1613 BGB)
- Das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil und hat keinen regelmäßigen Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil (mindestens 10 Stunden monatlich)
Wichtig: Der Unterhaltsvorschuss wird nicht auf Bürgergeld angerechnet – das ist eine häufige Sorge alleinerziehender Eltern. Du erhältst das Geld zusätzlich zu deinen Sozialleistungen.

Unterhaltsvorschuss-Höhe 2026: Das bekommt dein Kind monatlich
Die Beträge ändern sich jährlich zum 01. Januar. Stand 2026:
- Altersgruppe 0–5 Jahre: 437 Euro monatlich
- Altersgruppe 6–11 Jahre: 584 Euro monatlich
- Altersgruppe 12–17 Jahre: 934 Euro monatlich
Diese Sätze basieren auf der Düsseldorfer Tabelle und werden nach § 1612a BGB jedes Jahr angepasst. Die genauen Beträge findest du in der aktuellen Verordnung (UVV – Unterhaltsvorschussverordnung 2026).
Gut zu wissen: Der Unterhaltsvorschuss wird 6 Monate rückwirkend gezahlt – wenn du den Antrag einreichst, erhältst du auch die Zahlungen der letzten 6 Monate auf einen Schlag gutgeschrieben.

Anspruchsdauer: Bis wann zahlt das Jugendamt?
Unterhaltsvorschuss wird gewährt:
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – das ist die Regelgrenze
- Bis 21 Jahre – wenn dein Kind noch in der Schule ist oder eine Berufsausbildung macht (nach § 1612 Abs. 2 BGB)
Achtung: Nach dem 18. Geburtstag brauchst du einen neuen Antrag beim Jugendamt, wenn die Ausbildung/Schulausbildung weitergehen soll. Ohne diesen Antrag stoppt die Zahlung automatisch.
Antrag stellen: Schritt für Schritt zum Unterhaltsvorschuss
So bekommst du den Unterhaltsvorschuss für dein Kind:
- Antrag beim zuständigen Jugendamt einreichen – das ist immer das Amt in deinem Wohnort. Der Antrag heißt offiziell “Antrag auf Leistung von Unterhaltsvorschuss” und ist kostenlos.
- Folgende Unterlagen brauchst du:
- Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes
- Deine Ausweiskopie
- Bestätigung des Wohnorts (Meldebescheinigung)
- Infos zum anderen Elternteil (Name, letzte bekannte Adresse)
- Kontoverbindung für die Überweisung
- Antrag einreichen – persönlich vor Ort, per Post oder digital über das Online-Portal deines Bundeslandes
- Bescheid erhalten – das Jugendamt bearbeitet deinen Antrag innerhalb von 2–4 Wochen
- Zahlungen erhalten – ab dem Folgemonat, plus rückwirkend bis zu 6 Monate
Praktischer Tipp: Viele Bundesländer bieten mittlerweile Online-Antragsportale an – nutze diese, wenn verfügbar. Du sparst Wege und hast einen digitalen Nachweis.
Diese Bedingungen könnten deinen Anspruch gefährden
Achte auf folgende Punkte, die zum Wegfall des Unterhaltsvorschusses führen können:
- Zu häufiger Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil: Wenn dein Kind mehr als 10 Stunden im Monat beim anderen Elternteil verbringt (z.B. regelmäßige Wochenendbesuche), kann der Anspruch entfallen. Die Berechnung erfolgt nach § 1612 Abs. 2 BGB.
- Unterhaltszahlung des anderen Elternteils: Sobald der unterhaltspflichtige Elternteil regelmäßig zahlt, wird der Unterhaltsvorschuss eingestellt – das Jugendamt übernimmt dann die Rolle des Schuldners für Rückgriff.
- Adoption durch neuen Partner: Wenn der neue Partner deines Partners dein Kind adoptiert, endet der Unterhaltsvorschuss.
- Auszug aus dem Haushalt: Nach dem 18. Geburtstag und ohne Schule/Ausbildung – Antrag wird abgelehnt.
Unterhaltsvorschuss und Rückgriff: Das passiert danach
Das Jugendamt zahlt dir zwar sofort, verzichtet aber nicht auf sein Geld. Nach der Zahlung an dich startet ein wichtiger Prozess:
- Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil: Das Jugendamt versucht, den gezahlten Unterhaltsvorschuss vom säumigen Elternteil einzutreiben – kostenfrei und ohne deine Beteiligung.
- Gerichtliche Durchsetzung möglich: Falls nötig, klagt das Jugendamt für dich gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil, ohne dass dir Kosten entstehen.
- Das ist gut für dich: Du brauchst keinen eigenen Anwalt zu bezahlen und musst nicht selbst vor Gericht gehen, um Unterhalt durchzusetzen.
Wichtig: Der Unterhaltsvorschuss ist nicht dasselbe wie Bürgergeld. Wenn du auch Bürgergeld erhältst, wird der Unterhaltsvorschuss nicht auf deine Leistung angerechnet – das war eine große Verbesserung 2024.
Häufige Fehler beim Unterhaltsvorschuss – das solltest du vermeiden
Viele Eltern machen bei der Antragstellung Fehler, die zu Verzögerungen führen:
- Falscher Kontakt zum anderen Elternteil angegeben: Das Jugendamt muss den anderen Elternteil finden können. Gib alle bekannten Adressen und Telefonnummern an – lieber zu viel als zu wenig Information.
- Antrag zu spät stellen: Zwar gibt es rückwirkend 6 Monate, aber nicht älter. Du verlierst Geld, wenn du zu lange wartest. Stelle den Antrag sofort nach der Trennung oder wenn Zahlungen ausbleiben.
- Fehlende Dokumentation der Kontaktstunden: Wenn der andere Elternteil behauptet, häufiger Kontakt zu haben, braucht das Jugendamt Belege. Führe ein einfaches Tagebuch der Besuchstage.
- Kontoangaben vergessen oder falsch: Ohne korrekte Bankverbindung verzögert sich die Zahlung um Wochen. Nutze nur Konten auf deinen Namen.
Unterhaltsvorschuss und Kindergeld: Was ist der Unterschied?
Das sind zwei unterschiedliche Leistungen – viele verwechseln sie:
- Kindergeld (§ 62 EStG): Du erhältst es für jedes Kind bis 18 Jahre (oder längere Ausbildung) – 250 Euro monatlich pro Kind (2026). Es ist eine Leistung für beide Eltern, unabhängig von Unterhalt. Du bekommst es von der Familienkasse.
- Unterhaltsvorschuss: Nur für Kinder, deren Unterhaltsberechtigter nicht zahlt. Bis 934 Euro monatlich (je nach Alter). Gezahlt vom Jugendamt.
- Das Gute: Du kannst beide gleichzeitig bekommen – sie addieren sich! Bei 12–17-Jährigen hast du dann potentiell 934 € (Unterhaltsvorschuss) + 250 € (Kindergeld) = 1.184 Euro monatlich zur Verfügung.
Pro-Tipp: Wenn du Kindergeld bekommst, wird ein Teil davon oft auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet (etwa 25 %). Das Jugendamt erklärt dir das genau im Bescheid.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Unterhaltsvorschuss bekomme ich 2026 für mein Kind?
Die Beträge 2026 sind: 0–5 Jahre = 437 Euro/Monat, 6–11 Jahre = 584 Euro/Monat, 12–17 Jahre = 934 Euro/Monat. Die genaue Summe hängt vom Alter deines Kindes ab. Beantrage ihn beim Jugendamt in deinem Wohnkreis.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis 18?
Dein Kind hat Anspruch, wenn: (1) es unter 18 ist, (2) der andere Elternteil Unterhalt schuldet aber nicht zahlt, und (3) dein Kind bei dir lebt und keinen regelmäßigen Kontakt (unter 10 Stunden/Monat) zum unterhaltspflichtigen Elternteil hat. Alleinerziehende stellen den Antrag beim Jugendamt.
Wird Unterhaltsvorschuss auf Bürgergeld angerechnet?
Nein – seit 2024 wird Unterhaltsvorschuss NICHT auf Bürgergeld angerechnet. Das ist eine wichtige Verbesserung für alleinerziehende Eltern. Du erhältst beide Leistungen vollständig parallel.
Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Gehe zum Jugendamt deines Wohnorts und stelle den Antrag auf Unterhaltsvorschuss (kostenlos). Bringe mit: Geburtsurkunde des Kindes, deinen Ausweis, Meldebescheinigung, Infos zum anderen Elternteil, Kontoverbindung. Die Bearbeitung dauert 2–4 Wochen, Zahlungen erfolgen rückwirkend bis zu 6 Monate.
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt – auch nach 18?
Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Danach nur noch bis 21 Jahre, wenn dein Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht – dafür braucht es einen neuen Antrag beim Jugendamt.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld?
Kindergeld (250 €/Monat 2026) ist für alle Kinder da und wird von der Familienkasse gezahlt. Unterhaltsvorschuss (bis 934 €/Monat) nur, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt – gezahlt vom Jugendamt. Du kannst beide zusammen bekommen und sie addieren sich (teilweise mit Anrechnung).
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