Wer Unterhalt zahlen muss, ist gesetzlich verpflichtet, sein Einkommen vollständig offenzulegen — verschweigt der Unterhaltspflichtige Teile davon, hat der Unterhaltsberechtigte konkrete rechtliche Mittel, dagegen vorzugehen. Dieser Beitrag zeigt, welche Rechte nach § 1605 BGB und § 235 FamFG greifen, wie Beweise gesichert werden und welche Schritte zum Ziel führen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Auskunftspflicht beim Unterhalt: Was das Gesetz vorschreibt
Grundlage für jeden Unterhaltsanspruch ist die Auskunftspflicht nach § 1605 BGB. Danach müssen Unterhaltspflichtige ihren Verwandten in gerader Linie — also Kindern gegenüber — auf Verlangen vollständige Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilen. Das gilt ebenso zwischen Ehegatten im Rahmen des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1580 BGB.
Die Auskunft muss folgende Punkte umfassen:
- Bruttogehalt und alle Lohnbestandteile (Boni, Prämien, Überstundenvergütung)
- Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Gewerbetrieb
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge
- Sonstige regelmäßige Zuwendungen
- Vermögenswerte (bei Mangelfall relevant)
Entscheidend: Die Auskunft muss belegt werden — mit Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Steuerbescheiden der letzten drei Jahre und ggf. Jahresabschlüssen bei Selbstständigen. Ein bloßes Behaupten genügt nicht.
Das Auskunftsrecht kann alle zwei Jahre erneut geltend gemacht werden. Bei einer wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Frist kürzer — dann sofort.

Einkommen verschweigen beim Unterhalt: Typische Methoden erkennen
Wer den Verdacht hat, dass der Unterhaltspflichtige Einkommen verschweigt, sollte typische Muster kennen. Nur wer weiß, was verborgen werden kann, kann gezielt nachfragen und Beweise sichern.
Häufige Verschleierungsmethoden
- Schwarzarbeit oder Barzahlungen: Einkünfte, die weder in der Steuererklärung noch auf Kontoauszügen auftauchen
- Umleitung über Dritte: Gehalt wird auf Konto des neuen Partners oder Elternteils überwiesen
- Scheinselbstständigkeit: Offiziell geringes Geschäftsführergehalt, tatsächlich höhere Entnahmen
- Bewusst niedriges Gehalt bei eigener GmbH: Klassiker bei Selbstständigen — das Gehalt wird kleingerechnet, Gewinne bleiben in der Firma
- Fiktive Schulden: Darlehen an Verwandte, die nie zurückgezahlt werden, um das verfügbare Einkommen zu drücken
- Bonuszahlungen verschweigen: Jahresbonus, Weihnachtsgeld oder Provisionen werden nicht angegeben
Gerade bei Selbstständigen ist das Einkommen schwer greifbar. Familiengerichte greifen hier auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre zurück — das schützt vor kurzfristiger Einkommensmanipulation.

Unterhalt Einkommen verschweigen was tun: Schritt für Schritt vorgehen
Wer glaubt, dass zu wenig Unterhalt gezahlt wird, weil Einkommensbestandteile verschwiegen werden, kann systematisch vorgehen. Die gute Nachricht: Das Familienrecht gibt dem Unterhaltsberechtigten wirksame Instrumente an die Hand.
Schritt 1 — Auskunft förmlich verlangen
Zunächst ein schriftliches Auskunftsverlangen per Einschreiben mit Rückschein an den Unterhaltspflichtigen schicken. Die Frist zur Antwort beträgt üblicherweise vier Wochen. Im Schreiben konkret benennen: Lohnabrechungen, Steuerbescheid, Kontoauszüge.
Schritt 2 — Auskunftsklage einreichen
Reagiert der Unterhaltspflichtige nicht oder unvollständig, kann beim Familiengericht eine Stufenklage nach § 254 ZPO eingereicht werden. Die erste Stufe ist die Auskunftsklage — das Gericht zwingt zur vollständigen Offenlegung. Auf der zweiten Stufe folgt dann die Unterhaltsklage über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Schritt 3 — Eidesstattliche Versicherung beantragen
Bestehen nach der Auskunft noch Zweifel an deren Vollständigkeit, kann nach § 260 Abs. 2 BGB die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Wer eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibt, macht sich nach § 156 StGB strafbar — das ist ein erheblicher Abschreckungseffekt.
Schritt 4 — Beweise sichern
Parallel dazu sollten alle verfügbaren Hinweise auf tatsächliches Einkommen dokumentiert werden:
- Screenshots von Social-Media-Posts (Urlaube, Neuwagen, Renovierungen)
- Kontoauszüge, die gemeinsam genutzt wurden
- Zeugenaussagen über Lebensstil und Ausgaben
- Öffentlich zugängliche Handelsregisterauszüge bei Selbstständigen (kostenlos auf handelsregister.de)
- Grundbuchauszüge zu Immobilienbesitz
Schritt 5 — Jugendamt einschalten (bei Kindesunterhalt)
Das Jugendamt kann bei Kindesunterhalt kostenlos beraten und in bestimmten Fällen die Beistandschaft übernehmen. Es kann selbst Auskunftsverlangen stellen und vor Gericht vertreten. Das ist besonders wertvoll, wenn die finanziellen Mittel für einen Anwalt zunächst fehlen.
Fiktives Einkommen: Wenn der Unterhaltspflichtige absichtlich wenig verdient
Eine besonders häufige Situation: Der Unterhaltspflichtige wechselt nach der Trennung in eine schlechter bezahlte Stelle, kündigt freiwillig oder meldet sich arbeitslos. Familiengerichte lassen sich davon nicht ohne Weiteres überzeugen.
Wer aus unterhaltsrechtlich relevanten Gründen — also ohne nachvollziehbare persönliche Gründe — sein Einkommen reduziert, dem wird ein fiktives Einkommen angerechnet. Das bedeutet: Das Gericht rechnet mit dem Einkommen, das die Person erzielen könnte und müsste.
Maßstab ist dabei das frühere Einkommen sowie die berufliche Qualifikation. Wer als gelernter Ingenieur plötzlich als Reinigungskraft arbeitet und dies nicht nachvollziehbar begründen kann, wird unterhaltsrechtlich weiterhin mit einem Ingenieurgehalt veranlagt.
Relevant sind dabei die aktuellen Werte der Düsseldorfer Tabelle 2026:
- Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 Euro netto
- Selbstbehalt gegenüber dem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten: 1.600 Euro netto
- Mindestkindunterhalt für Kinder bis 5 Jahre (1. Altersstufe): 482 Euro
- Mindestkindunterhalt für Kinder von 6–11 Jahren (2. Altersstufe): 554 Euro
- Mindestkindunterhalt für Kinder von 12–17 Jahren (3. Altersstufe): 649 Euro
Liegt das tatsächlich gezahlte Einkommen unterhalb dieser Werte, ohne dass ein echter Mangelfall vorliegt, ist der Verdacht einer bewussten Verschleierung mehr als berechtigt.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen bei falscher Auskunft
Das Verschweigen von Einkommen beim Unterhalt hat ernste Konsequenzen — und das sollte dem Unterhaltspflichtigen klar sein.
Zivilrechtlich
Stellt das Gericht fest, dass Einkommen verschwiegen wurde, wird der Unterhalt rückwirkend angepasst. Nachzahlungen für die Vergangenheit sind möglich, wenn der Unterhaltsberechtigte rechtzeitig — d.h. vor der Verjährung (3 Jahre, § 195 BGB) — Klage erhoben oder außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht hat. Zudem können Verfahrenskosten dem säumigen Teil auferlegt werden.
Strafrechtlich
Wer gegenüber dem Gericht oder im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben macht, riskiert:
- § 156 StGB (Falsche eidesstattliche Versicherung): Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht): Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn Unterhalt bewusst entzogen wird
In der Praxis werden strafrechtliche Konsequenzen selten allein durch das Verschweigen ausgelöst — aber sie sind ein wirksames Druckmittel, wenn die eidesstattliche Versicherung ins Spiel kommt.
Anwalt oder Jugendamt: Wer hilft bei verborgenem Einkommen?
Die Wahl der richtigen Unterstützung hängt von der konkreten Situation ab.
Jugendamt — kostenlos bei Kindesunterhalt
Das Jugendamt übernimmt auf Antrag die Beistandschaft für das Kind. Es stellt Auskunftsverlangen, kann Unterhaltstitel erwirken und vollstrecken — alles ohne Kosten für den betreuenden Elternteil. Gerade für Alleinerziehende mit wenig finanziellen Reserven ist das der erste Anlaufpunkt.
Fachanwalt für Familienrecht
Sobald der Unterhaltspflichtige nicht kooperiert oder ein Gerichtsverfahren notwendig wird, ist ein Fachanwalt für Familienrecht unverzichtbar. Die Erstberatung kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 Euro zzgl. MwSt. — eine Investition, die sich lohnt, wenn dadurch monatlich deutlich mehr Unterhalt gesichert wird.
Wer Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) hat, zahlt den Anwalt gar nicht oder nur in Raten — abhängig vom Einkommen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt.
Unterhaltsvorschuss als Überbrückung
Zahlt der Unterhaltspflichtige gar nicht oder zu wenig, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Dieser beträgt 2026:
- Kinder bis 5 Jahre: 230 Euro monatlich
- Kinder von 6–11 Jahren: 301 Euro monatlich
- Kinder von 12–17 Jahren: 395 Euro monatlich
Den Antrag stellt man beim zuständigen Jugendamt. Der Staat holt sich das Geld anschließend beim säumigen Elternteil zurück.
Wer regelmäßig über Unterhaltsthemen, aktuelle Tabellen und rechtliche Änderungen informiert bleiben möchte, findet im kostenlosen Newsletter monatlich aufbereitete Updates — ohne Fachsprache, direkt umsetzbar.
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich tun wenn der Unterhaltspflichtige sein Einkommen verschweigt?
Zunächst ein schriftliches Auskunftsverlangen per Einschreiben stellen — Grundlage ist § 1605 BGB. Reagiert die Person nicht oder unvollständig, kann beim Familiengericht eine Auskunftsklage (Stufenklage nach § 254 ZPO) eingereicht werden. Parallel hilft das Jugendamt bei Kindesunterhalt kostenlos weiter.
Kann man beim Unterhalt lügen ohne Konsequenzen?
Nein. Wer im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben macht, riskiert nach § 156 StGB bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich drohen Nachzahlungen für bis zu 3 Jahre rückwirkend sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
Was passiert wenn der Unterhaltspflichtige weniger arbeitet um Unterhalt zu drücken?
Familiengerichte rechnen dann ein sogenanntes fiktives Einkommen an — also das Einkommen, das die Person erzielen könnte und müsste. Wer ohne nachvollziehbaren Grund in eine schlechter bezahlte Stelle wechselt, wird unterhaltsrechtlich trotzdem am früheren Einkommensniveau gemessen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 für Kinder bis 5 Jahre 230 Euro, für Kinder von 6–11 Jahren 301 Euro und für Kinder von 12–17 Jahren 395 Euro monatlich. Den Antrag stellt man beim Jugendamt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht oder zu wenig zahlt.
Darf das Jugendamt Einkommensnachweise vom Unterhaltspflichtigen verlangen?
Ja. Das Jugendamt kann im Rahmen der Beistandschaft nach § 1712 BGB selbst Auskunftsverlangen stellen und gerichtlich durchsetzen. Dieser Service ist für den betreuenden Elternteil kostenlos.
Wie lange kann Unterhalt rückwirkend eingefordert werden?
Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB), die Frist beginnt mit dem Ende des jeweiligen Jahres. Wichtig: Die Ansprüche müssen rechtzeitig schriftlich geltend gemacht oder eingeklagt worden sein — sonst greift die Verjährung.
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