Unterhalt berechnen 2026 – mit den aktuellen Sätzen der Düsseldorfer Tabelle weißt du in wenigen Minuten, wie viel Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt dir zusteht (oder was du zahlen musst). Die Bedarfssätze für Kinder steigen 2026 erneut: In Einkommensgruppe 1 sind es jetzt ab 482 € monatlich für Kinder bis 5 Jahre – nach Abzug des hälftigen Kindergelds (aktuell 125 €) ein Zahlbetrag von mindestens 357 €. Hier findest du alle Zahlen, Rechenwege und Paragrafen, die du brauchst – Schritt für Schritt, ohne Juristendeutsch.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Die aktuellen Bedarfssätze auf einen Blick
Die Düsseldorfer Tabelle wird vom OLG Düsseldorf herausgegeben und ist die bundesweite Richtlinie für Kindesunterhalt (§ 1612a BGB). Für 2026 gelten voraussichtlich diese Mindestunterhaltsbeträge in Einkommensgruppe 1 (Nettoeinkommen bis 2.100 €):
- 0–5 Jahre (Altersstufe 1): 482 € Bedarf → Zahlbetrag 357 € (nach Abzug halbes Kindergeld 125 €)
- 6–11 Jahre (Altersstufe 2): 554 € Bedarf → Zahlbetrag 429 €
- 12–17 Jahre (Altersstufe 3): 649 € Bedarf → Zahlbetrag 524 €
- Ab 18 Jahre (Altersstufe 4): 693 € Bedarf → Zahlbetrag 568 € (volles Kindergeld 250 € wird abgezogen)
Verdienst du mehr als 2.100 € netto, steigt der Unterhalt stufenweise. Bei 3.500 € netto (Gruppe 4) liegen die Bedarfssätze bereits 20–25 % über dem Mindestunterhalt. Die vollständige Tabelle hat 15 Einkommensgruppen bis über 11.000 € netto.
Wichtig: Das Kindergeld (2026: 250 € pro Kind) wird beim Minderjährigenunterhalt hälftig, beim Volljährigenunterhalt voll auf den Bedarf angerechnet (§ 1612b BGB). Der Zahlbetrag – also was tatsächlich überwiesen werden muss – ist daher immer niedriger als der Tabellenwert.
Unterhalt berechnen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnest du den Unterhalt konkret – egal ob du zahlst oder bekommst:
- Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln. Nimm dein Jahresbrutto, ziehe Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, max. 150 €/Monat) und Altersvorsorge (bis 4 % vom Brutto) ab. Das Ergebnis ist dein unterhaltsrelevantes Einkommen nach § 1603 BGB.
- Schritt 2: Einkommensgruppe bestimmen. Ordne das bereinigte Nettoeinkommen in die Düsseldorfer Tabelle ein. Gruppe 1: bis 2.100 €, Gruppe 2: 2.101–2.500 €, Gruppe 3: 2.501–2.900 €, usw.
- Schritt 3: Altersstufe des Kindes ablesen. Kinder werden nach Alter eingestuft (0–5, 6–11, 12–17, ab 18).
- Schritt 4: Hälftiges Kindergeld abziehen. Bei Minderjährigen: 250 € ÷ 2 = 125 € abziehen. Bei Volljährigen: volle 250 € abziehen.
- Schritt 5: Selbstbehalt prüfen. Dem Unterhaltspflichtigen muss genug zum Leben bleiben. 2026 gelten voraussichtlich: 1.450 € Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern (notwendig), 1.750 € gegenüber volljährigen Kindern (angemessen), 1.600 € gegenüber Ehegatten.
Rechenbeispiel: Vater verdient bereinigt 2.800 € netto, Kind ist 8 Jahre alt. Einkommensgruppe 3 → Bedarfssatz: ca. 609 €. Abzüglich hälftigem Kindergeld (125 €) = Zahlbetrag 484 € monatlich. Sein Selbstbehalt von 1.450 € bleibt gewahrt (2.800 – 484 = 2.316 €). Unterhalt ist geschuldet.
Wird es bei mehreren Kindern eng, greift die Mangelfallberechnung – dann wird der verfügbare Betrag anteilig nach den Bedarfssätzen verteilt.
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Ehegattenunterhalt 2026: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Neben dem Kindesunterhalt steht oft der Ehegattenunterhalt im Raum. Hier gibt es zwei Phasen:
1. Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB): Ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Berechnung basiert auf dem sogenannten 3/7-Verfahren: Die Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen wird ermittelt, davon stehen dem geringer verdienenden Partner 3/7 (ca. 43 %) zu.
Beispiel: Er verdient bereinigt 3.500 €, sie 1.200 €. Differenz: 2.300 €. Trennungsunterhalt: 2.300 × 3/7 = 986 € monatlich.
2. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB): Nach der Scheidung besteht grundsätzlich Eigenverantwortung. Unterhalt gibt es nur bei anerkannten Gründen: Kinderbetreuung (§ 1570 BGB), Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder ehebedingter Nachteil. Die Berechnung folgt demselben Prinzip, wird aber zeitlich befristet oder herabgesetzt.
Achtung: Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten liegt 2026 voraussichtlich bei 1.600 €. Kindesunterhalt geht immer vor (§ 1609 BGB: Rangfolge). Erst wenn nach Abzug des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts noch Einkommen übrig bleibt, wird Ehegattenunterhalt gezahlt.
Die Berechnung von Ehegattenunterhalt ist komplex – insbesondere wenn beide Ehegatten Einkommen haben, Wohnvorteile (mietfreies Wohnen) berücksichtigt werden oder Vermögen vorhanden ist. Hier lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
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Selbstbehalt 2026: Wie viel darf der Unterhaltspflichtige behalten?
Der Selbstbehalt (auch: Eigenbedarf) schützt den Unterhaltspflichtigen vor dem eigenen finanziellen Ruin. Die Beträge werden regelmäßig angehoben – für 2026 gelten voraussichtlich:
- Notwendiger Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern): 1.450 € (Erwerbstätige) / 1.200 € (Nichterwerbstätige)
- Angemessener Selbstbehalt (gegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern): 1.750 €
- Selbstbehalt gegenüber Ehegatten: 1.600 €
- Selbstbehalt gegenüber Eltern (Elternunterhalt nach § 1601 BGB): 2.650 € (seit 2020 nur bei Jahreseinkommen über 100.000 €)
Im Selbstbehalt sind Warmmiete von ca. 520–650 € (je nach Kategorie) bereits eingerechnet. Wer nachweislich mehr Miete zahlt, kann unter Umständen eine Erhöhung geltend machen – darüber entscheidet das Familiengericht.
Praxisfall: Ein Vater verdient 1.900 € netto bereinigt, hat ein Kind (4 Jahre). Mindestunterhalt: 357 € Zahlbetrag. Nach Abzug bleiben 1.543 € – knapp über dem Selbstbehalt von 1.450 €. Er muss zahlen. Verdient er aber nur 1.700 €, bleiben nach Abzug nur 1.343 € – ein Mangelfall. Dann wird nur so viel gezahlt, dass der Selbstbehalt gewahrt bleibt: 1.700 – 1.450 = 250 € statt 357 €.
Unterhalt einfordern: Was tun, wenn nicht gezahlt wird?
Rund jeder zweite Unterhaltsberechtigte erhält den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht. Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, hast du diese Optionen:
- Unterhaltstitel erwirken: Ohne vollstreckbaren Titel (Jugendamtsurkunde, notarielle Urkunde oder Gerichtsurteil) kannst du keinen Unterhalt zwangsvollstrecken. Beim Jugendamt ist die Beurkundung kostenlos (§ 59 SGB VIII).
- Unterhaltsvorschuss beantragen: Für Kinder unter 18 Jahren zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss (§ 1 UVG): 2026 voraussichtlich 232 € (0–5 J.), 304 € (6–11 J.), 399 € (12–17 J.). Einkommensgrenze für Alleinerziehende: 600 € Brutto bei Kindern ab 12.
- Zwangsvollstreckung: Mit einem Titel kann der Gerichtsvollzieher Lohnpfändung, Kontopfändung oder Sachpfändung einleiten.
- Rechtliche Durchsetzung auf Erfolgsbasis: Wer kein Geld für einen Anwalt hat, kann Dienste nutzen, die den Unterhalt auf Erfolgsbasis durchsetzen – du zahlst nur, wenn tatsächlich Geld fließt.
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Unterhalt und Bürgergeld 2026: Was wird angerechnet?
Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig Unterhalt erhält (oder zahlen muss), muss besondere Regeln kennen:
- Erhaltener Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt): Wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet (§ 11 SGB II). Erhält dein Kind 357 € Unterhalt, wird dieser Betrag beim Bedarf des Kindes als Einkommen berücksichtigt.
- Unterhaltsvorschuss: Wird ebenfalls als Einkommen angerechnet.
- Kindergeld: Zählt als Einkommen des Kindes.
- Unterhaltspflicht bei Bürgergeld-Bezug: Wer selbst Bürgergeld bezieht, ist in der Regel leistungsunfähig nach § 1603 BGB. Der Selbstbehalt von 1.450 € liegt über dem Bürgergeld-Regelsatz (2026: 563 € für Alleinstehende + Unterkunftskosten). Trotzdem kann das Jobcenter den säumigen Unterhaltspflichtigen nach § 33 SGB II in Anspruch nehmen (Überleitung des Unterhaltsanspruchs).
Wichtig für Alleinerziehende: Der Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II beträgt 2026 voraussichtlich ca. 202 € monatlich (36 % des Regelsatzes bei einem Kind unter 7 Jahren). Dieser Mehrbedarf wird nicht durch Unterhaltszahlungen gekürzt.
Unterhaltsberechnung absichern: Wann du einen Anwalt brauchst
Online-Rechner geben eine grobe Orientierung – aber die tatsächliche Unterhaltsberechnung hängt von Dutzenden Faktoren ab: Überstunden, geldwerter Vorteil (Firmenwagen), Schulden, Kreditraten, Wohnvorteil, neue Partnerschaften, weitere Kinder. Gerichte legen unterschiedliche Leitlinien an – die Süddeutschen Leitlinien (OLG München, Stuttgart, Karlsruhe) unterscheiden sich teils erheblich von den Norddeutschen (OLG Hamburg, Bremen).
Eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht kostet nach § 34 RVG maximal 226,10 € brutto. Bei vielen Anbietern ist die Ersteinschätzung mittlerweile kostenlos – du beschreibst online deine Situation und erhältst innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung von einem Fachanwalt für Familienrecht.
Gerade wenn du Unterhalt berechnen willst und mehrere Kinder, unregelmäßiges Einkommen oder Selbstständigkeit im Spiel sind, sparst du dir durch eine professionelle Berechnung oft hunderte Euro pro Monat – entweder weil du zu viel zahlst oder zu wenig forderst.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst: Kostenlose Erstberatung Familienrecht anfragen – ein Fachanwalt prüft deine Situation und sagt dir, was dir zusteht oder was du zahlen musst.
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Rechtsschutzversicherung für Unterhaltsstreit: Lohnt sich das?
Ein Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht kostet schnell 3.000–8.000 € (Anwaltskosten + Gerichtskosten), abhängig vom Streitwert. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrecht hat, zahlt nur die Selbstbeteiligung (meist 150–300 €).
Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung muss vor dem Rechtsstreit abgeschlossen worden sein – es gilt eine Wartezeit von meist 3 Monaten für Familienrecht. Wer jetzt im Sommer 2026 eine Trennung plant oder erwartet, sollte also sofort handeln.
Was eine gute Familienrechtsschutz-Police abdecken sollte:
- Beratungsrechtsschutz für außergerichtliche Beratung
- Unterhaltsrechtsschutz (aktiv und passiv)
- Sorgerechtsstreitigkeiten
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Freie Anwaltswahl
Berechne jetzt, was eine Familienrechtsschutz-Police für deine Situation kostet: Familienrechtsschutz Angebot berechnen – so gehst du nicht mit 5.000 € Kostenrisiko in einen Unterhaltsstreit.
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Checkliste: Unterhalt berechnen 2026 – das brauchst du
Damit deine Unterhaltsberechnung belastbar ist, solltest du diese Unterlagen zusammenstellen:
- ☐ Letzte 12 Gehaltsabrechnungen (bei Angestellten) oder letzte 3 Steuerbescheide (bei Selbstständigen)
- ☐ Steuerbescheid des letzten Jahres
- ☐ Nachweise über berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Berufskleidung)
- ☐ Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten
- ☐ Kreditverträge und Ratenverpflichtungen (ehebedingte Schulden werden berücksichtigt)
- ☐ Nachweise über Altersvorsorge (Riester, betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge)
- ☐ Geburtsurkunden der Kinder
- ☐ Bestehende Unterhaltstitel oder Jugendamtsurkunden
- ☐ Nachweis über Kindergeldbezug
Mit diesen Unterlagen kann ein Fachanwalt oder das Jugendamt den Unterhalt in der Regel innerhalb weniger Tage verbindlich berechnen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich 2026 für ein Kind zahlen?
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle voraussichtlich 482 € (0–5 Jahre), 554 € (6–11 Jahre), 649 € (12–17 Jahre) und 693 € (ab 18 Jahre). Nach Abzug des hälftigen Kindergelds (125 €) ergibt sich ein Zahlbetrag von mindestens 357 € für die jüngste Altersstufe. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag.
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 voraussichtlich bei 1.450 € (Erwerbstätige) bzw. 1.200 € (Nichterwerbstätige). Gegenüber volljährigen Kindern beträgt er 1.750 €, gegenüber dem Ehegatten 1.600 €. Wer unter den Selbstbehalt fällt, muss nur eingeschränkt oder gar keinen Unterhalt zahlen.
Wird Unterhalt auf Bürgergeld angerechnet?
Ja, erhaltener Kindes- und Ehegattenunterhalt wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet (§ 11 SGB II). Das gilt auch für Unterhaltsvorschuss. Der Alleinerziehendenmehrbedarf (ca. 202 €/Monat) wird dagegen nicht durch Unterhaltszahlungen gekürzt.
Was kann ich tun, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt?
Beantrage beim Jugendamt einen kostenlosen Unterhaltstitel (§ 59 SGB VIII). Damit kannst du Lohn- oder Kontopfändung einleiten. Zusätzlich kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen (bis zu 399 € monatlich je nach Alter). Dienste wie Conny setzen Unterhaltsansprüche auf Erfolgsbasis durch – du zahlst nur bei Erfolg.
Wie berechne ich Trennungsunterhalt 2026?
Beim Trennungsunterhalt wird die Differenz beider bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Der geringer verdienende Partner erhält 3/7 der Differenz (ca. 43 %). Beispiel: Er verdient 3.500 €, sie 1.200 € – Trennungsunterhalt: (3.500 – 1.200) × 3/7 = ca. 986 € monatlich. Der Selbstbehalt des Zahlenden (1.600 €) muss gewahrt bleiben.
Wann ändert sich die Düsseldorfer Tabelle 2026?
Die Düsseldorfer Tabelle wird üblicherweise zum 1. Januar eines Jahres aktualisiert. Die Anpassung 2026 erfolgt auf Basis der Mindestunterhaltsverordnung des Bundesjustizministeriums. Erhöhungen richten sich nach dem steigenden Existenzminimum für Kinder und der allgemeinen Preisentwicklung.