Du kannst deine Scheidungskosten selbst berechnen — mit den richtigen Zahlen, nicht mit Angst. Die meisten Paare zahlen zwischen 1.200 und 3.500 Euro für eine unumstrittene Scheidung, aber es gibt Faktoren, die diesen Betrag deutlich senken oder erhöhen können. Dieser Artikel zeigt dir, wie du deine persönlichen Scheidungskosten kalkulierst und wo du Geld sparst.

Scheidungskosten berechnen: Die drei Säulen

Deine Scheidungskosten setzen sich aus drei konkret berechenbaren Posten zusammen:

Die gute Nachricht: Du kannst jeden Betrag vorab ausrechnen. Es gibt keine versteckten Gebühren — nur Transparenz.

Kostencheck

Anwalts- und Gerichtskosten mit Rechtsschutz absichern

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Gerichtsgebühren: Das Gericht rechnet nach Geschäftswert

Das Amtsgericht berechnet seine Gebühren nach einem Geschäftswert (GW). Dieser wird automatisch ermittelt und ist entscheidend für deine Gesamtkosten.

So funktioniert die Berechnung:

  1. Der Geschäftswert orientiert sich an eurem monatlichen Nettoeinkommen beider Partner (bei unumstrittener Scheidung) oder am Streitwert (bei Auseinandersetzung um Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht)
  2. Formel unumstrittene Scheidung: GW = 3 × monatliches Nettoeinkommen (eines Partners, meist der niedrigere)
  3. Die Gerichtsgebühren liegen dann bei ca. 1/20 des Geschäftswerts

Praktische Beispiele:

Wichtig: Die Gerichtsgebühren fallen für jeden Partner einzeln an, wenn beide Anwälte haben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Partner einen Anwalt nutzt, zahlst du nur eine Gebühr.

Gerichtsgebühren: Das Gericht rechnet nach Geschäftswert

Anwaltskosten nach RVG: Die größte Position

Die Anwaltsgebühren sind dein größter Kostenpunkt und folgen der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Hier gibt es wenig Spielraum — die Gebühren sind bundesweit einheitlich.

So berechnet dein Anwalt die Gebühren:

  1. Gebühren für Tätigkeiten (z. B. Mandatsübernahme, Schriftsätze): ca. 150–400 Euro pro Tätigkeit
  2. Gebühren für Gerichtsverfahren: ca. 600–1.200 Euro (abhängig vom Geschäftswert)
  3. Auslagen: Porto, Kopien, Telefon: ca. 50–150 Euro

Realistisches Szenario — unumstrittene Scheidung mit einem Anwalt:

Realistisches Szenario — umstrittene Scheidung mit zwei Anwälten (mit Unterhaltsstreit):

Hinweis: Manche Anwälte arbeiten mit Gebührenvereinbarungen (Pauschalen). Das kann günstiger sein, muss aber vorab schriftlich festgehalten werden.

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