Ein P-Konto schützt dein Existenzminimum vor Gläubigerzugriffen — selbst wenn Unterhaltsschulden oder Bürgergeld-Rückforderungen drohen. Du brauchst nur die richtige Bank und zwei einfache Dokumente, um dich heute noch zu sichern.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wer braucht es?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein gesetzlich geschütztes Girokonto gemäß § 850k ZPO (Zivilprozessordnung). Es schützt einen monatlich freigestellten Betrag vor Pfändungen durch Gläubiger — egal, ob Unterhaltsausstände, Steuerschulden oder Sozialleistungen zurückgefordert werden.
Der geschützte Betrag beträgt aktuell 1.409,99 Euro monatlich (seit Januar 2024). Dies ist das gesetzliche Existenzminimum für einen Erwachsenen ohne Anrechnung von Unterhaltspflichten.
Du brauchst ein P-Konto, wenn:
- Unterhaltsschulden gegen dich bestehen oder drohen
- Du Bürgergeld oder Sozialhilfe erhältst und eine Rückforderung befürchtest
- Ein Gläubiger eine Kontopfändung eingeleitet hat
- Du Geringverdiener bist und präventiv absichern möchtest
- Du Alleinerziehend bist und dein Einkommen knapp ist
Ein normales Girokonto bietet keinen dieser Schutz. Jede Pfändung würde dein gesamtes Guthaben einfrieren.

Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto
Normales Girokonto: Gläubiger können mit Pfändungsbeschluss dein komplettes Guthaben einfrieren — egal wie existenziell du es brauchst.
P-Konto: Ein automatischer monatlicher Schutz von 1.409,99 Euro wird freigestellt. Beträge darüber können gepfändet werden.
Beispiel: Du erhältst 1.500 Euro Bürgergeld im Monat. Mit P-Konto sind 1.409,99 Euro geschützt, 90,01 Euro können gepfändet werden. Ohne P-Konto: alles weg.
Die gute Nachricht: Die Umwandlung ist kostenlos, und fast jede Bank muss ein P-Konto anbieten.

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Schritt-für-Schritt: P-Konto eröffnen oder umwandeln
Variante 1: Neues P-Konto eröffnen (wenn du noch kein Girokonto hast)
- Bank auswählen: Achte auf kostenlose Kontoführung. Die DKB, Sparkasse, Commerzbank und viele Direktbanken bieten P-Konten an.
- Online oder in der Filiale: Fülle das Kontoeröffnungs-Formular aus. Wichtig: Markiere deutlich, dass du ein Pfändungsschutzkonto möchtest.
- Identitätsnachweis: Reisepass oder Personalausweis (PostIdent oder VideoIdent möglich).
- Freistellungsauftrag: Bei Kontoeröffnung sofort erteilen — dies aktiviert den 1.409,99-Euro-Schutz automatisch.
Variante 2: Normales Girokonto in P-Konto umwandeln (schneller Weg)
- Zu deiner jetzigen Bank gehen oder anrufen und sagen: ‚Ich möchte mein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.‘
- Formular ausfüllen: Die Bank wird dir ein Umwandlungsformular geben.
- Freistellungsauftrag erteilen: Das ist der entscheidende Schritt — ohne ihn ist die Umwandlung wirkungslos.
- Bestätigung: Du erhältst eine schriftliche Bestätigung mit der genauen geschützten Summe.
Zeitrahmen: Online-Kontoeröffnung dauert 5-10 Minuten. Die Bank bestätigt die Umwandlung innerhalb von 1-2 Werktagen.
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Welche Unterlagen brauchst du zur Eröffnung?
Die gute Nachricht: Es sind sehr wenige Dokumente nötig.
Immer erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Meldebestätigung (optional — viele Banken fragen bei Kontoeröffnung automatisch ab)
Optional, aber sinnvoll, um schneller genehmigt zu werden:
- Nachweis des aktuellen Einkommens (Arbeitsvertrag, Bürgergeld-Bescheid, Rente-Mitteilung)
- Kontoauszug deines jetzigen Girokontos (bei Umwandlung)
Wichtig: Du darfst NICHT nach dem Grund gefragt werden. Keine Bank darf dir ein P-Konto verweigern, selbst wenn du hohe Schulden hast. Das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto ist gesetzlich garantiert (§ 850k ZPO).
Sollte eine Bank ablehnen, wechsel die Bank sofort — das ist rechtswidrig.
Die monatliche Freistellung: Wie viel ist geschützt?
Aktueller Freistellungsbetrag: 1.409,99 Euro pro Monat (gültig ab 01.01.2024)
Dieser Betrag wird jeden Monat neu berechnet und richtet sich nach dem Existenzminimum gemäß § 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Er steigt regelmäßig an — in den letzten Jahren um etwa 50-100 Euro jährlich.
Wie funktioniert die Freistellung praktisch?
Am 1. eines jeden Monats wird automatisch ein ‚virtueller Puffer‘ von 1.409,99 Euro auf deinem Konto freigestellt. Das bedeutet:
- Gläubiger können diesen Betrag nicht pfänden
- Der Betrag kann von dir beliebig abheben oder überweisen
- Ab dem 2. eines Monats werden neue Eingänge wieder vom Schutz berücksichtigt
Beispiel mit Unterhaltspflicht: Du verdienst 1.800 Euro netto. Mit P-Konto: 1.409,99 Euro geschützt, 390,01 Euro können gepfändet werden (davon fließt ein Teil zu Unterhaltsberechtigten).
Wichtig: Der Schutz gilt monatlich neu. Wenn du nichts abhebst, wird der Betrag nicht ‚aufgespart‘.
Besonderheiten bei Unterhaltspflicht und Buße
Wenn gegen dich eine Unterhaltsschuld besteht, gibt es spezielle Regeln für die Pfändung:
Unterhaltsschulden haben Vorrang: Ein Gläubiger kann zwar maximal die Beträge oberhalb von 1.409,99 Euro pfänden, aber Unterhaltsschulden für Ehepartner oder Kinder gelten als privilegiert. Das bedeutet:
- Unterhalts-Pfändungen werden oft bevorzugt behandelt
- Die Unterhaltsberechtigten erhalten vor anderen Gläubigern Anteile
- Kindesunterhalt hat die höchste Priorität
Pfändungsfreigrenzen bei Unterhalt (§ 850c ZPO):
- Bei Kindesunterhalt: Der Schutz kann teilweise durchbrochen werden (höherer Pfändungsbetrag)
- Bei Ehegattenunterhalt: Ähnliche Regeln, aber etwas milder
Rat: Wenn Unterhalt deine Schuld ist, muss die Unterhaltsregelung selbst klären, nicht die Pfändung. Ein P-Konto schützt dich trotzdem vor chaotischen Eingriffen — der Gläubiger muss sich an die gesetzliche Freistellung halten.
Welche Banken bieten P-Konten an? Kostenloses Konto wählen
Alle größeren Banken in Deutschland sind zur Angebot eines P-Kontos verpflichtet. Aber: Die Gebühren unterscheiden sich deutlich.
Banken mit kostenlosem P-Konto:
- DKB: Kostenlos, keine Kontoführungsgebühren, gute App, schnelle Kontoeröffnung
- Sparkasse (je nach Bundesland): Oft kostenlos, aber manche Filialen berechnen Gebühren — frag vorher nach
- Comdirect: Kostenlos, gute Online-Verwaltung
- Commerzbank: Kostenlos bis zu einer bestimmten Kontobewegung, dann kostenpflichtig
Banken mit Gebühren (lieber meiden):
- Manche Regionalbanken berechnen 5-10 Euro/Monat für P-Konten
- Postbank: Gebührenmodelle unterscheiden sich stark
Tipp: Wähle eine Bank, die ein kostenloses P-Konto mit kostenloser Girocard anbietet. Du zahlst ohnehin schon wenig — lass dich nicht zusätzlich belasten.
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Was passiert, wenn eine Pfändung trotzdem kommt?
Mit P-Konto bist du nicht vollständig vor Pfändung geschützt — aber du hast klare gesetzliche Grenzen.
Ablauf einer Pfändung auf ein P-Konto:
- Der Gläubiger (z.B. Unterhaltsberechtigter) erhält einen Pfändungsbeschluss vom Gericht
- Dieser wird an deine Bank weitergeleitet
- Die Bank sperrt Beträge oberhalb des Freistellungsbetrags
- Du wirst schriftlich benachrichtigt
- Du hast 2 Wochen Widerspruchsfrist, falls die Berechnung falsch ist
Was die Bank tun muss: Sie muss die 1.409,99 Euro freigestellt lassen und nur darüber hinausgehende Beträge sperren. Verstößt die Bank dagegen, hast du Schadensersatzanspruch.
Was du tun solltest:
- Behalte deine Kontoauszüge — dokumentiere die Freistellung
- Wenn die Bank zu viel sperrt: Sofort reklamieren und schriftlich widersprechen
- Notfalls einen Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung?)
Wichtig: Ein P-Konto verhindert nicht, dass gepfändet wird — es setzt nur Grenzen für die Pfändung.
P-Konto bei Bürgergeld, Unterhalt und Alleinerziehende
Spezialfall Bürgergeldempfänger:
Wenn du Bürgergeld bekommst, ist ein P-Konto dringend empfohlen. Das Jobcenter oder ARGE kann zwar Bürgergeld nicht einfach pfänden, aber private Gläubiger können es. Mit P-Konto schützt du dein Existenzminimum vor diesen Zugriffen.
Tipp: Informiere das Jobcenter, dass du ein P-Konto eröffnest — es gibt keine Nachteile, und manche Sachbearbeiter kennen das Thema nicht.
Spezialfall Unterhaltspflichtige:
Du schuldest Unterhalt (z.B. für ein Kind aus einer früheren Beziehung)? Das P-Konto schützt dich, aber nicht vollständig:
- Der Freistellungsbetrag wird berücksichtigt
- Danach können Unterhaltsschulden gepfändet werden
- Eine Regulierung des Unterhalts ist aber die bessere Lösung als Pfändung
Rat: Statt auf Pfändung zu warten: Melde dich beim Unterhaltsberechtigten oder der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) und verhandel eine Regelung. Das erspart dir und dem Kind lange Verzögerungen.
Spezialfall Alleinerziehende:
Du erziehst ein Kind allein und verdienst wenig? Das P-Konto ist dein bestes Schutzinstrument. Es garantiert dir die 1.409,99 Euro für deine Lebenshaltung, unabhängig von Unterhaltsschulden anderer.
- Besonderheit: Der Freistellungsbetrag kann in manchen Fällen erhöht werden, wenn du Kinder versorgst (frag deine Bank nach § 850c Abs. 3 ZPO)
- Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind separat geschützt
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Häufige Fehler bei der P-Konto-Eröffnung vermeiden
Fehler 1: Konto eröffnen, aber kein Freistellungsauftrag erteilen
Das ist der häufigste Fehler. Ein P-Konto ohne Freistellungsauftrag ist ein normales Girokonto mit anderem Namen. Der Freistellungsauftrag ist das entscheidende Dokument — ohne ihn läuft der Schutz nicht.
Was du tun musst: Immer explizit nach dem Freistellungsauftrag fragen und ihn sofort erteilen.
Fehler 2: Bei einer Bank bleiben, die hohe Gebühren nimmt
Manche Sparkassen berechnen 8-10 Euro/Monat für P-Konten. Bei kleinem Einkommen ist das unbezahlbar. Wechsel zu einer kostenlosen Alternative.
Fehler 3: Den Freistellungsbetrag nicht kennen oder nicht nutzen
Viele Menschen wissen nicht, dass sie 1.409,99 Euro pro Monat freigestellt haben. Sie heben zu wenig ab und verlieren Schutz. Nutze dein Recht vollständig.
Fehler 4: Mehrere normale Konten offenhalten
Wenn du noch ein normales Girokonto bei einer anderen Bank hast, können Gläubiger auch dieses pfänden. Entweder: Nur P-Konto, oder auch weitere Konten bewusst verwalten und separaten Schutz planen.
Fehler 5: Nicht mit der Bank klären, ob die Umwandlung vollständig ist
Frag schriftlich nach, dass dein altes Konto ein P-Konto geworden ist. Hole eine schriftliche Bestätigung mit Datum und Freistellungsbetrag.
So prüfst du, ob dein P-Konto korrekt funktioniert
Nach der Eröffnung: Checkliste für die ersten 2 Wochen
☐ Du hast eine schriftliche Kontoeröffnungs-Bestätigung mit dem Vermerk ‚Pfändungsschutzkonto‘
☐ Die Girocard ist angekommen und funktioniert
☐ Du kannst online sehen, dass ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist (oder du hast ihn schriftlich erhalten)
☐ Der aktuelle Freistellungsbetrag ist auf dem Kontoauszug oder in der App angegeben (aktuell: 1.409,99 Euro)
Monatliche Kontrolle:
☐ Am 1./2. eines Monats: Der Freistellungsbetrag wurde neu auf 1.409,99 Euro gesetzt
☐ Deine normalen Umsätze (Überweisungen, Abhebungen) laufen wie gewohnt ab
☐ Keine unerwarteten Sperrungen durch Gläubiger (sollte nicht passieren, wenn du neue Schulden nicht angehäuft hast)
Bei Pfändung:
☐ Gläubiger sperrt nur Beträge oberhalb von 1.409,99 Euro
☐ Die Bank versendet eine schriftliche Mitteilung
☐ Du erhältst eine genaue Aufschlüsselung, wie viel gesperrt wurde
Wenn etwas nicht stimmt: Sofort handeln
Kontaktiere die Bank schriftlich (per Email oder Post), wenn:
- Die Sperrung den Freistellungsbetrag unterschreitet
- Der Freistellungsauftrag nicht aktiv ist
- Die Bank dir widersprechen will, dass es ein P-Konto ist
Angebot einholen — unverbindlich und kostenlos
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann ich ein P-Konto eröffnen?
Online-Kontoeröffnung dauert 5-10 Minuten, VideoIdent-Verifizierung weitere 10 Minuten. Die Bank bestätigt das Konto dann innerhalb von 1-2 Werktagen. Eine Umwandlung eines bestehenden Girokontos geht noch schneller — oft am selben Tag.
Kostet ein P-Konto extra?
Nein. Die meisten Banken (DKB, Sparkasse, Comdirect) bieten P-Konten kostenlos an. Gebühren sind rechtswidrig gemäß § 850k ZPO. Nutze nur Banken ohne Kontoführungsgebühren.
Kann mir eine Bank ein P-Konto verweigern?
Nein, das ist illegal. Jede Bank muss dir ein Pfändungsschutzkonto anbieten, egal wie hoch deine Schulden sind. Das Recht auf ein P-Konto ist gesetzlich garantiert (§ 850k ZPO). Wenn eine Bank ablehnt, wechsle sofort.
Was ist der Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto?
Ein P-Konto schützt einen monatlichen Betrag von 1.409,99 Euro automatisch vor Pfändung. Ein normales Girokonto bietet keinen Schutz — Gläubiger können alles sperren. Mit P-Konto: teilweise Schutz. Ohne: völlig ungeschützt.
Muss ich ein neues Konto eröffnen oder kann ich mein bestehendes umwandeln?
Beides geht. Umwandlung ist schneller: Gehe zu deiner Bank, sag ‚Ich möchte mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln‘ und erteile einen Freistellungsauftrag. Fertig. Eine Neueröffnung dauert nur wenig länger — nutze eine Bank ohne Mindestgeldeingang wie die DKB.
Ist das P-Konto sicher geheim oder weiß mein Arbeitgeber davon?
Dein Arbeitgeber weiß nichts davon — das ist deine private Bankangelegenheit. Der Schutz ist völlig legal und ist ein Recht, das jeder Arbeitnehmer/Bürgergeldempfänger/Selbstständige hat. Es gibt keinen Grund, das geheim zu halten.