Das Schonvermögen deines Kindes ist beim Bürgergeld-Antrag geschützt — aber nur, wenn du die aktuellen Freibeträge 2026 kennst und richtig anmeldest. Mit der richtigen Vorbereitung sicherst du deinem Kind finanzielle Rücklagen, ohne dass diese auf deine Leistung angerechnet werden.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Aktuelle Schonvermögens-Freibeträge für Kinder 2026
Beim Antrag auf Bürgergeld kommt es entscheidend auf das Schonvermögen deines Kindes an. Das Jobcenter rechnet nicht alles Ersparte an — es gibt Freibeträge, die gesetzlich geschützt sind.
So sieht es 2026 aus:
- Kinder unter 15 Jahren: €8.100 Schonvermögen (Altersgrenze ab 01.01.2024 angehoben)
- Jugendliche 15–17 Jahre: €8.100 Schonvermögen
- Volljährige (18–25 Jahre): €15.000 Schonvermögen, wenn noch Bürgergeld-berechtigt
- Zusätzlich: €500 für notwendige Anschaffungen (Möbel, Hausrat) pro Person
Diese Beträge sind in § 90 SGB III (für Arbeitslosengeld) und § 12 SGB II (für Bürgergeld) verankert. Sie gelten unabhängig davon, ob das Geld vom Kind selbst stammt oder von Großeltern/Paten geschenkt wurde.
Wichtig: Sparbücher, Girokonten und Sparverträge werden vom Jobcenter überprüft. Du musst bei der Antragstellung alle Vermögenswerte angeben — sonst drohen Leistungskürzungen und Rückzahlungsforderungen.

Antrag auf Bürgergeld: Schonvermögen Kinder richtig anmelden
Wenn du Bürgergeld beantragst und Kinder unter 25 Jahren hast, musst du beim Antrag auf Bürgergeld Schonvermögen deiner Kinder einzeln angeben. Das Jobcenter prüft das nicht von allein — du trägst die Verantwortung für vollständige Angaben.
So gehst du vor:
- Antrag ausfüllen: Im Antragsformular (oder online im Bürgergeld-Portal deiner Stadt) gibt es einen separaten Punkt für Vermögensangaben aller Haushaltsmitglieder
- Dokumente sammeln: Bankauszüge der letzten 3 Monate für alle Konten des Kindes (auch P-Konten, Sparbücher, Bausparer)
- Schonvermögen berechnen: Ziehe den Freibetrag (€8.100) von der Gesamtsumme ab. Nur der Überschuss wird angerechnet
- Bescheinigung beifügen: Viele Jobcenter verlangen eine schriftliche Bestätigung der Bank über die Kontoführung und das Guthaben
- Unterschrift + Versicherung: Deine persönliche Erklärung an Eides statt ist erforderlich
Tipp: Fordere eine Bescheinigung des Schonvermögens vom Jobcenter schriftlich an, nachdem dein Antrag bewilligt wurde. Das ist dein Nachweis, falls später Fragen auftauchen.
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Was passiert mit dem Schonvermögen beim Bürgergeldantrag?
Viele Eltern fragen sich: Wird das Ersparte meines Kindes aufgebraucht, bevor Bürgergeld fließt? Die Antwort ist differenziert.
Überprüfung beim Antrag: Das Jobcenter prüft das Vermögen deines Kindes wie folgt:
- Liegt es unter dem Freibetrag (€8.100): Keine Anrechnung, Bürgergeld wird sofort gewährt
- Liegt es über dem Freibetrag: Der Überschuss muss aufgebraucht werden, bevor der Staat zahlt (Prinzip der Subsidiarität)
- Beispiel: Dein 14-jähriges Kind hat €10.500 gespart. €2.400 müssen zuerst ausgegeben werden, bevor Bürgergeld fließt
Besonderheit bei Kindern: Eltern haben grundsätzlich die Pflicht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Wenn das Kind eigenes Vermögen hat, wird dies als Sozialhilfe-ähnliche Leistung behandelt — das Geld muss erst aufgebraucht sein.
Bei Kindern über 18 Jahren (Volljährige, noch im Haushalt) gelten die gleichen Regeln, aber der Freibetrag erhöht sich auf €15.000.
Tipps für Bürgergeld Schonvermögen Kinder: So sicherst du das Ersparte
Dein Kind hat Geld gespart oder geerbt? Mit strategischer Planung kannst du schützen, was dein Kind aufgebaut hat.
Tipp 1: Ausbildungskonto oder Zukunftskonto nutzen
Eröffne für dein Kind ein separates Konto speziell für Ausbildungs- oder Berufsstart-Sparziele. Manche Banken bieten Jugendsparpläne mit längeren Bindungen an — diese werden vom Jobcenter teilweise nicht als verfügbares Vermögen gewertet, wenn sie der Ausbildungsfinanzierung dienen und nicht vor Eintritt des Ereignisses entnommen werden können.
Tipp 2: P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eröffnen
Ein P-Konto schützt bis zu €1.500 monatlich vor Kontopfändung. Für Bürgergeld-Empfänger ist ein P-Konto sinnvoll, weil es zeigt, dass die Familie Grundsicherung erhält. Dein Kind kann damit ein eigenes Konto haben, das geschützt ist.
Tipp 3: Zeitliche Verteilung beachten
Wenn dein Kind kurz vor dem 18. Geburtstag Geld erhält, prüfe die Timing-Strategie: Ab 18 erhöht sich der Freibetrag auf €15.000. Das ist ein Vorteil, wenn die Erbschaft oder Geschenke zeitlich geplant werden können.
Tipp 4: Geschenke rechtssicher dokumentieren
Wenn Großeltern oder Verwandte dem Kind Geld schenken, lass das schriftlich festhalten. Ein einfacher Brief genügt: “Ich schenke [Kind] zum Datum [Betrag] für die Zukunft.” Das bewahrt vor Verdacht, dass es ein Darlehen ist oder zur Unterstützung der Eltern dient.
Tipp 5: Regelmäßig überprüfen und dem Jobcenter mitteilen
Dein Kind verdient durch Schuljobs? Meldepflicht! Vermögen sinkt unter die Grenze? Dem Jobcenter bescheid geben! Transparenz schützt dich vor späteren Rückzahlungsaufforderungen.
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Rechtliche Grundlagen: §§ SGB II und was es konkret bedeutet
Die Regeln zum Schonvermögen sind gesetzlich geregelt. Das gibt dir Sicherheit, dass deine Rechte gewahrt bleiben.
- § 12 SGB II: Schonvermögen beim Bürgergeld — definiert Freibeträge und nicht anzurechnendes Vermögen
- § 90 Abs. 2 SGB III: Altersgerechte Freibeträge für Kinder und Jugendliche
- § 1 PfändungsschutzG: Regelt das P-Konto (Pfändungsschutz) — wichtig für Bürgergeld-Haushalte
Wenn das Jobcenter deine Angaben zu Schonvermögen anfechtet, kannst du dich auf diese Paragraphen berufen. Eine schriftliche Anfrage an das Jobcenter mit Verweis auf § 12 SGB II ist oft das erste Mittel, um Klarheit zu bekommen.
Wichtig: Die Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Aktuell (2026) sind sie wie oben angegeben, aber überprüfe bei Antragstellung noch einmal auf der Website deines zuständigen Jobcenters.
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Häufige Fehler beim Antrag auf Bürgergeld und Schonvermögen
Fehler 1: Vermögen nicht angeben oder vergessen
Das ist der gefährlichste Fehler. Wenn das Jobcenter später herausfindet, dass du Vermögensangaben verschwiegen hast, drohen Leistungskürzungen und Rückzahlungen für bis zu 12 Monate. Gib lieber zu viel an — das Jobcenter wird prüfen und korrigieren.
Fehler 2: Kinderkonten als eigenes Vermögen angeben
Wenn du ein Sparkonto für dein Kind eröffnet hast (z.B. auf deinen Namen, aber für das Kind), muss es als Vermögen des Kindes deklariert werden — nicht als dein Vermögen. Das Jobcenter fragt danach.
Fehler 3: Bausparpläne/Lebensversicherungen nicht angeben
Auch gebundene Sparverträge müssen angegeben werden. Manche sind zwar schwer verwertbar (z.B. Bausparvertrag mit 7 Jahren Bindefrist), aber Transparenz ist erforderlich.
Fehler 4: Stundung nicht nutzen
Wenn das Kind über dem Freibetrag liegt, kannst du mit dem Jobcenter verhandeln, dass das Geld monatlich aus dem Bürgergeld auslaufen darf, statt auf einmal. Das ist faire Lebenspraxis und wird oft akzeptiert.
Praktisches Beispiel: Mutter mit zwei Kindern beantragen Bürgergeld
Konstellation: Sarah, alleinerziehend, arbeitslos. Kind A ist 12 Jahre alt und hat €5.500 auf dem Sparbuch (von Großeltern). Kind B ist 16 Jahre und hat €9.200 auf der Schulersparnis.
Schonvermögens-Berechnung:
- Kind A (12 Jahre): €5.500 < €8.100 Freibetrag → Keine Anrechnung, volles Geld bleibt
- Kind B (16 Jahre): €9.200 > €8.100 Freibetrag → €1.100 muss aufgebraucht werden, dann fließt Bürgergeld
Was passiert beim Antrag?
Sarah reicht den Bürgergeld-Antrag mit Bankauszügen ein. Das Jobcenter prüft und teilt mit:
- Bürgergeld für Sarah wird bewilligt
- Bürgergeld für Kind A wird bewilligt (Vermögen liegt unter Freibetrag)
- Bürgergeld für Kind B wird erst nach 2–3 Monaten bewilligt (Kind B muss die €1.100 zuerst aufbrauchen)
Lösung: Sarah könnte mit dem Jobcenter verhandeln, dass Kind B monatlich €400 aus dem Bürgergeld für Schule, Freizeitaktivitäten oder Kleidung ausgibt, statt die €1.100 auf einmal auszugeben. Viele Jobcenter akzeptieren das als faire Lösung.
So bereitest du deinen Antrag auf Bürgergeld vor: Schritt-für-Schritt-Checkliste
Damit dein Antrag beim ersten Mal akzeptiert wird, arbeite diese Checkliste ab:
- Vermögensübersicht erstellen — Für jedes Kind: alle Konten, Sparbücher, Versicherungen, Erbschaften der letzten 2 Jahre aufschreiben
- Bankauszüge anfordern — Kontakt mit der Bank: Letzte 3 Monate ausdrucken oder digital speichern
- Freibetrag subtrahieren — Gesamtvermögen minus €8.100 (unter 18) oder €15.000 (18–25 Jahre)
- Antragsvordruck herunterladen — Vom Jobcenter online oder beim Termin holen
- Vermögensblatt ausfüllen — Jede Person separat, mit Unterschrift versehen
- Originalbelege kopieren — Sparbuchseiten, Kontoauszüge, Kaufbelege für hochwertige Gegenstände
- Beglaubigung einholen — Manche Jobcenter verlangen beglaubigte Kopien (Gemeindeamt, Notar)
- Unterschrift & Versicherung an Eides statt — NICHT vergessen, sonst ist der Antrag unvollständig
- Termin vereinbaren — Persönlich vorbeigehen und alle Unterlagen mitbringen
- Bestätigungsvermerk erhalten — Nach der Abgabe: schriftliche Empfangsbestätigung anfordern
Diese Gründlichkeit schützt dich vor Nachfragen und Verzögerungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Schonvermögen darf mein Kind beim Bürgergeld haben?
2026 gelten diese Freibeträge: Kinder unter 18 Jahren €8.100, Volljährige 18–25 Jahre €15.000. Zusätzlich €500 pro Person für notwendige Anschaffungen. Diese Beträge sind in § 12 SGB II gesetzlich geschützt.
Wird das Spargeld meines Kindes vom Bürgergeld abgezogen?
Nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt. Wenn dein 13-jähriges Kind €7.000 hat, wird nichts abgezogen (liegt unter €8.100). Bei €10.000 müssen nur €1.900 aufgebraucht werden.
Was muss ich beim Antrag auf Bürgergeld Schonvermögen meines Kindes angeben?
Du musst Girokonten, Sparbücher, Sparverträge, Bausparer und Lebensversicherungen deines Kindes im Antrag deklarieren. Bankauszüge der letzten 3 Monate sind erforderlich. Falschangaben führen zu Rückzahlungsforderungen.
Zählt ein Schenkungsbrief von Großeltern zum Schonvermögen meines Kindes?
Ja, das geschenkte Geld ist Vermögen deines Kindes und muss angegeben werden. Ein Schenkungsbrief schützt aber vor dem Verdacht, dass es ein Darlehen ist — dokumentiere Geschenke immer schriftlich.
Kann ich ein P-Konto für mein Kind eröffnen, um das Geld zu schützen?
Ja, ein P-Konto ist sinnvoll für Bürgergeld-Haushalte. Es schützt €1.500 monatlich vor Pfändung. Allerdings zählt das Guthaben trotzdem zum Schonvermögen — der Schutz bezieht sich auf Pfändungen, nicht auf Anrechnung beim Bürgergeld.
Wer muss den Antrag auf Bürgergeld für das Schonvermögen unterschreiben?
Du als Elternteil unterschreibst. Bei Kindern über 14 Jahren ist oft auch die Unterschrift des Kindes erforderlich. Du gibst außerdem eine Versicherung an Eides statt ab, dass deine Angaben vollständig und wahr sind.