Die Unterschiede zwischen ALG2 und Bürgergeld sind für deine finanzielle Planung entscheidend — seit Januar 2023 gibt es ALG2 nicht mehr, sondern nur noch Bürgergeld. Wenn du Sozialleistungen brauchst oder bereits erhältst, musst du wissen, was sich geändert hat, wer Anspruch hat und wie viel du bekommst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
ALG2 abgelöst: Das ist Bürgergeld seit 2023
ALG2 (Arbeitslosengeld II) existiert seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Es wurde vollständig durch das Bürgergeld ersetzt. Das ist kein Name-Update — es sind echte Unterschiede in Sätzen, Regeln und Anforderungen. Der Gesetzgeber wollte eine stärkere Unterstützung für Arbeitslose und bedürftige Menschen, deshalb die Reform.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- Bürgergeld-Sätze 2026: 563 € für Erwachsene (Single), 506 € für Partner in Bedarfsgemeinschaft
- Kinder: 318 € (0–5 Jahre), 371 € (6–13 Jahre), 420 € (14–17 Jahre)
- ALG2-Sätze (historisch): 449 € (2022, letzte Stufe)
- Erhöhung: Das Bürgergeld zahlte 2023 deutlich mehr — dazu kamen schrittweise Erhöhungen bis 2026
Das Bürgergeld ist also nicht nur ein Name, sondern eine Leistung mit mehr Geld, weniger Sanktionen und anderen Zumutbarkeitsregeln.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld statt ALG2?
Die Grundregel ist einfach: Wenn du zwischen 15 und Rentenalter bist und arbeitslos oder unterbeschäftigt, kannst du Bürgergeld bekommen. Aber es gibt Voraussetzungen, die du erfüllst oder nicht erfüllst.
Du hast Anspruch, wenn:
- Du arbeitslos bist oder weniger als 15 Wochenstunden arbeitest (§ 7 Abs. 1 SGB II)
- Dein Einkommen unter dem Bürgergeld-Satz liegt oder du bedürftig bist
- Du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst
- Du zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahren) alt bist
- Du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast
- Du deutsche oder EU-Staatsangehöriger bist (mit Ausnahmen)
Du hast KEINEN Anspruch, wenn:
- Dein Vermögen über der Grenze liegt (2026: 40.000 € für erste Person, 21.000 € pro weitere Person in Bedarfsgemeinschaft)
- Dein Partner verdient zu viel (Einkommen wird angerechnet)
- Du in Ausbildung bist und BAföG erhältst
- Du Versorgungsbezüge (Pension, Rente) erhältst, die über dem Bedarf liegen
- Du die Mitwirkungspflichten verletzt (z. B. Jobangebote ablehnst ohne guten Grund)
Die Besonderheit beim Bürgergeld: Es gibt einen Vertrauensschutz für 6 Monate — in dieser Zeit können deine Vermögensverhältnisse von Anfang 2023 nicht überprüft werden, wenn du davor ALG2 bezogen hast.

Unterschiede ALG2 vs. Bürgergeld: Sanktionen und Mitwirkung
Ein großer Unterschied liegt in den Sanktionen und den Anforderungen an dich. Das Bürgergeld ist bewusst weniger streng konstruiert als das alte ALG2-System.
ALG2-Sanktionen (bis 2022):
- 30 % Kürzung bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
- 60 % Kürzung bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Maßnahmen
- 100 % Kürzung bei vollständiger Arbeitsverweigerung (besonders hart für Heizung, Wasser, Essen)
Bürgergeld-Sanktionen (seit 2023):
- Maximal 10 % Kürzung in ersten 3 Monaten (§ 31a SGB II)
- Danach maximal 20 % des Regelbedarfs
- Wegfall von Heizkostenübernahmen nur in extremen Fällen
- Insgesamt human gestaltet — du solltest nicht in Not geraten durch Sanktionen
Was ist bei beiden Systemen zumutbar?
Zumutbarkeit ist das Stichwort: Welche Jobs musst du annehmen, welche kannst du ablehnen?
- ALG2: Grundsätzlich jede Arbeit, wenn sie nicht sittenwidrig ist (sehr breite Definition)
- Bürgergeld: Arbeit muss deiner beruflichen Erfahrung und Leistung entsprechen (§ 10 SGB III) — du darfst nicht in unters Niveau gezwungen werden
- Pendeldistanz: Beim Bürgergeld maximal 2 Stunden pro Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder 90 Minuten per Pkw
Das macht einen psychologischen Unterschied: Beim Bürgergeld kannst du sagen: „Diese Stelle passt nicht zu meiner Qualifikation” — beim ALG2 war das viel schwächer zu argumentieren.
Bürgergeld 2026: Aktuelle Sätze und Mehrbedarfe
Die Sätze für 2026 sind festgelegt — du musst wissen, was dir zusteht, um keinen Euro zu verlieren.
Regelbedarfe 2026:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 €
- Paare je Person: 506 €
- Kinder 0–5 Jahre: 318 €
- Kinder 6–13 Jahre: 371 €
- Jugendliche 14–17 Jahre: 420 €
Zuzüglich Unterkunfts- und Heizkosten: In angemessener Höhe. Was ist „angemessen”? Das regelt deine Stadt oder Landkreis — für München z. B. deutlich höher als für Pirna.
Mehrbedarfe (zusätzlich zum Regelbedarfs):
- Schwangerschaft: 17 % des Regelbedarfs (96 € für Alleinstehende)
- Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs für jedes Kind (203 € für ein Kind)
- Behinderte Menschen mit Behinderungsgrad: 17 %
- Kostenaufwendige Ernährung (ärztlich attestiert): Je nach Bedarf extra
Wichtig: Diese Mehrbedarfe musst du beim Jobcenter beantragen — sie werden nicht automatisch angerechnet. Das ist ein häufiger Fehler: Menschen nehmen weniger mit, obwohl ihnen mehr zusteht.
ALG2 hatte die gleichen Mehrbedarfslogik, aber mit niedrigeren absoluten Euro-Beträgen wegen der kleineren Regelbedarfe.
Vermögensschonung und Freibeträge: ALG2 vs. Bürgergeld
Ein Punkt, der viele betrifft: Wie viel darfst du sparen, bevor Bürgergeld gekürzt wird?
Vermögensfreibeträge Bürgergeld 2026:
- Erste Person: 40.000 € (darunter: zählt nicht)
- Jede weitere Person in Bedarfsgemeinschaft: 21.000 €
- Zusatz für Kinder: 21.000 € pro Kind unter 18 Jahren
ALG2-Freibeträge (bis 2022) waren:
- Erste Person: 150 € × Lebensalter, max. 9.900 € (für 66-Jährige)
- Jede weitere Person: 100 € × Lebensalter, max. 7.650 €
Das ist ein MASSIVER Unterschied. Wenn du als 45-Jähriger 15.000 € sparst:
- Mit ALG2: Anrechnung: 15.000 € − 5.400 € (150 × 36) = 9.600 € werden angerechnet → Kürzung
- Mit Bürgergeld: 15.000 € < 40.000 € Freibetrag → Keine Anrechnung, volle Leistung
Was zählt als Vermögen?
- Bankkonten, Sparbücher, Geldanlage
- Immobilien (selbst genutztes Wohnhaus: begrenzt, nicht angerechnet)
- Auto (bis 15.000 € Wert pro Person: geschützt)
- Schmuck und Kunst (über 3.200 € anrechenbar)
Die Vermögensschonung beim Bürgergeld ist bewusst großzügiger. Reason: Menschen sollen nicht völlig abgeräumt werden, wenn sie arbeitslos werden.
Wie stellst du einen Antrag und was brauchst du dafür?
ALG2 beantragen war kompliziert — Bürgergeld-Antrag ist ähnlich strukturiert, aber mit besseren Online-Optionen.
Wo beantragst du Bürgergeld?
- Jobcenter: Örtliche Agentur für Arbeit oder kommunales Jobcenter (je nach Bundesland unterschiedlich)
- Online: Viele Jobcenter akzeptieren Anträge digital via eID oder Postident
- Papier: Formular beim Jobcenter abholen oder download von arbeitsagentur.de
Was brauchst du zur Antragstellung?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (von Einwohnermeldeamt)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (zur Vermögensprüfung)
- Arbeitsverträge, Einkommensnachweise (falls noch mini-job)
- Mietvertrag und Nebenkosten-Abrechnung
- Bescheide von anderen Leistungen (Kindergeld, Unterhalt, Rente)
Timing ist kritisch: Bürgergeld wirkt vom Monat der Antragstellung. Also: Antrag stellen, bevor du arbeitslos wirst, ist nicht möglich. Aber: Den Tag nicht verschieben — jeder Tag ohne Antrag ist ein Euro verloren.
Prüfung der Leistungsfähigkeit: Das Jobcenter prüft deine Situation — das kann 4–12 Wochen dauern. In dieser Zeit kriegst du erst mal nichts. Deshalb: Antrag sofort stellen, wenn du weißt, dass du bedürftig wirst.
Bürgergeld und Familienrecht: Was ändert sich bei Unterhalt und Trennung?
Ein kritischer Punkt für deine Situation: Wie wirkt sich Bürgergeld auf Unterhaltszahlungen und Unterhaltsberechnungen aus?
Wenn du Unterhalt zahlst und Bürgergeld bekommst:
- Unterhaltsansprüche von Ex-Partner oder Kindern werden vom Bürgergeld nicht reduziert — du musst den Unterhalt zahlen, unabhängig von deiner Bürgergeld-Leistung
- Aber: Das Jobcenter kann auf Rückgriff gehen (§ 33a SGB II) — es versucht, von deinem Ex-Partner den Unterhalt einzutreiben, statt dir Bürgergeld zu zahlen
- Das ist nicht zu deinem Vorteil, aber es ist die Realität: Die Solidargemeinschaft wird nicht vollständig belastet
Wenn du Unterhalt EMPFÄNGST und Bürgergeld brauchst:
- Der Unterhaltsanspruch wird auf das Bürgergeld angerechnet (zu 100 %)
- Beispiel: Du bekommst 300 € Kindesunterhalt von deinem Ex → Diese 300 € werden von deinen 563 € Bürgergeld abgezogen → Du erhältst nur 263 € Bürgergeld
- Freibetrag? Nein — Unterhaltszahlungen werden vollständig angerechnet
Unterhaltsberechnung selbst ändert sich nicht: Die Düsseldorf-Tabelle (für Kindesunterhalt) und die Berechnung nach Einkommen bleiben. Aber: Wenn der Unterhaltspflichtige Bürgergeld bezieht, ist sein anrechenbares Einkommen deutlich höher als früher (weil die Sätze gestiegen sind) — also potenziell höhere Unterhaltsansprüche.
Transition von ALG2 zu Bürgergeld: Was war der Plan?
Hintergrund zum Verständnis: Warum wurde ALG2 überhaupt abgeschafft?
Gründe für die Reform 2023:
- Armutsgefahr: ALG2-Sätze waren oft zu niedrig — selbst mit Wohnung hatten Empfänger Schuldenspirale
- Bürokratie: ALG2 war von Sanktionen und Kontrollen geprägt — Menschen trauten sich nicht, Rat zu suchen
- Existenzsicherung: Das Grundgesetz verlangt, dass das Existenzminimum gesichert wird — ALG2 erfüllte das Kriterium fragwürdig
- Arbeitsmarkt:** Die Wirtschaft brauchte mehr Arbeiter, nicht Bestrafung von Arbeitslosen
Politische Idee: Mit dem Bürgergeld sollte das Netz enger geknüpft werden — höhere Leistung, aber auch klarer: Es ist für alle da, die arbeitslos sind und bedürftig.
Hat es funktioniert? Die Zahl der Bürgergeld-Empfänger ist 2023–2025 gestiegen (nicht wie erhofft gesunken). Das liegt auch an Inflation und Lebenshaltungskosten — aber auch daran, dass mehr Menschen ihre Ansprüche kennen.
ALG2 ist rechtlich nicht mehr existent. Aber: Alt-Verfahren können noch laufen — wenn du einen Bescheid aus 2022 anfechtest, wird er nach ALG2-Recht entschieden.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es noch ALG2 im Jahr 2026?
Nein. ALG2 wurde zum 1. Januar 2023 vollständig durch Bürgergeld ersetzt. Es gibt keine neuen ALG2-Ansprüche mehr. Wenn du Leistungen brauchst, ist es Bürgergeld nach dem SGB II in der aktuellen Fassung.
Wie viel Bürgergeld bekommt man 2026 monatlich?
Die Regelbedarfe 2026 sind: 563 € für Alleinstehende, 506 € pro Person in Paarbeziehung, 420 € für Jugendliche 14–17 Jahre, 371 € für Kinder 6–13 Jahre, 318 € für Kinder 0–5 Jahre. Dazu kommen Unterkunfts-/Heizkosten und Mehrbedarfe wie Alleinerziehendenzuschlag.
Welche Sanktionen drohen beim Bürgergeld bei Jobangebot-Ablehnung?
Beim Bürgergeld maximal 10–20 % Kürzung (nach Angebot und Wiederholung), nicht wie bei ALG2 bis 60 %. Heizkostenübernahme entfällt nur in Extremfällen. Die Sanktionen sind bewusst milder.
Wie viel Vermögen darf ich haben und Bürgergeld bekommen?
Freibetrag 2026: 40.000 € für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft, 21.000 € für jede weitere erwachsene Person, 21.000 € pro Kind unter 18 Jahren. Alles darunter wird nicht angerechnet.
Wird Kindesunterhalt auf Bürgergeld angerechnet?
Ja, zu 100 %. Wenn du 300 € Unterhalt bekommst und 563 € Bürgergeld-Anspruch hast, erhältst du 263 € Bürgergeld. Der Unterhalt mindert die Leistung direkt.
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich noch einen Mini-Job habe?
Ja, wenn dein Einkommen unter dem Regelbedarf liegt. Ein Mini-Job bis 520 € wird angerechnet (abzüglich Freibetrag von ca. 100 €). Die Differenz bekommst du als Bürgergeld.