Die Immobilie ist oft das wertvollste Gut einer Ehe — und bei Scheidung der größte Streitpunkt. Das Gesetz regelt klar: Das Haus geht nicht automatisch an den, der drin wohnt, sondern wird nach dem Zugewinnausgleich (§ 1363 BGB) aufgeteilt. Was genau das bedeutet und welche 5 Lösungswege es gibt, erfährst du hier — damit du weiß, worauf du einen Anspruch hast.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wer bekommt die Immobilie nach der Scheidung?
Das Haus wird nicht einfach an einen Partner „gegeben”. Stattdessen zählt es zum Vermögen der Ehe und unterliegt dem Zugewinnausgleich (§ 1363 BGB) — das ist das Standardverfahren für alle Ehen ohne Ehevertrag.
Das Wichtigste sofort:
- Wohnrecht ≠ Eigentumsrecht: Wer im Haus wohnt, hat nicht automatisch Anspruch drauf.
- Zugewinn muss ausgeglichen werden: Der Partner, der das Haus in die Ehe gebracht hat oder es allein erworben hat, muss dem anderen die Hälfte des Wertzuwachses zahlen.
- Immobilienwert wird geschätzt: Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt meist den aktuellen Marktwert (Gutachten kostet 800–2.500 €).
Beispiel: Ein Haus war beim Heiraten 250.000 € wert, ist jetzt 350.000 € wert. Der Wertzuwachs: 100.000 €. Der Partner, dessen Name im Grundbuch steht, schuldet dem anderen die Hälfte = 50.000 €, auch wenn dieser nicht im Haus wohnt.

Die 5 Lösungswege: Wie man die Immobilie bei Scheidung aufteilt
Es gibt konkrete Szenarien, wie eure Scheidung + Immobilie ablaufen kann. Je nach Situation passt eine andere Lösung:
- Einer kauft den anderen aus
Der Partner, der das Haus behalten möchte, zahlt dem anderen seinen Anteil aus. Beispiel: Wert 400.000 €, Schulden 100.000 € = Nettowert 300.000 €. Jeder hat Anspruch auf 150.000 €. Der verbleibende Partner zahlt 150.000 € oder über Ratenzahlung (ca. 5–10 Jahre möglich). Das ist die häufigste Lösung. - Beide verkaufen und teilen den Erlös 50:50
Die klassische saubere Lösung. Das Haus geht an den Makler, der Verkaufserlös wird halbiert. Vorteil: Kein Partner ist danach dem anderen finanziell verpflichtet. Nachteil: Der mit Kindern verliert das Zuhause. - Wohnrecht mit Ausgleichszahlung
Der betreuende Elternteil bleibt mit den Kindern im Haus (§ 1361a BGB — Familienwohnrecht), der andere erhält eine Entschädigung. Das Haus wird später verkauft (z. B. wenn die Kinder 18 sind). So stabilisiert man die Situation von Kindern. - Gemeinschaftliches Eigentum — später verkaufen
Beide Partner bleiben Miteigentümer, keiner zieht aus. Einer wohnt drin, zahlt Hypothek; der andere erhält monatlich eine Nutzungsentschädigung. Sehr selten, da spannungsreich — wird meist nur gewählt, wenn Kinder involviert sind und Zeit gekauft werden soll. - Ehegattentestament / Erbvertrag**
Ihr einigt euch schon während der Trennung (§ 2347 BGB), dass der eine das Haus erbt statt es zu teilen. Das ist nur bindend, wenn beide schriftlich zustimmen. Recht selten.
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Vermögensaufteilung: Welcher Wert wird berücksichtigt?
Das Finanzamt und die Gerichte rechnen so:
- Aktueller Marktwert der Immobilie: Das ist die Basis. In 2026 wird dieser meist durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt (Gebührenordnung für Sachverständige = GoS). Kosten: 1.200–2.500 € (werden oft zwischen den Partnern aufgeteilt).
- Minus Schulden (Hypothek, Grundschuld): Eine Immobilie mit 500.000 € Wert, aber 400.000 € Hypothek = nur 100.000 € Nettovermögen.
- Zugewinn berechnen (nicht Gesamtvermögen!): Relevant ist nur, um wie viel das Vermögen während der Ehe gewachsen ist. Hat ein Partner das Haus vor der Ehe gekauft, zählt der Wertzuwachs in der Ehe, nicht der ganze Kaufpreis. § 1373 BGB regelt das genau.
- Sonderbehandlung: Haus in Alleineigentum? War die Immobilie das Alleineigentum eines Partners vor der Heirat, ist es rechtlich geschützt — der andere hat nur auf den Wertzuwachs (nicht auf das ganze Haus) Anspruch.
Konkrete Beispielrechnung:
Partner A: Haus 2015 für 200.000 € gekauft (vor Eheschließung).
Eheschließung: 2018.
Aktuelle Marktwert (2026): 320.000 €.
Hypothek: 80.000 € (noch offen).
Nettowert: 240.000 €.
Wertzuwachs in der Ehe: 320.000 € − 200.000 € = 120.000 € (nur dieser wird aufgeteilt!).
Partner B hat Anspruch auf: 120.000 € ÷ 2 = 60.000 € (nicht 240.000 ÷ 2!).
Kosten und Gebühren: Was kostet die Scheidung mit Immobilie?
Die Scheidung selbst ist günstig — die Immobilie macht’s teuer:
- Scheidungsverfahren (einvernehmlich): 800–2.500 € Gerichtsgebühren + Anwaltshonorar (ca. 1.500–3.000 €).
- Sachverständigengutachten (Immobilienbewertung): 1.200–2.500 € — das ist der größte Kostenfaktor. GoS 2026: Bei Häusern bis 500.000 € ca. 0,8–1,2 % des Wertes.
- Notar (für Umschreibung im Grundbuch): 300–800 € je nach Bundesland und Immobilienwert.
- Streitfall (vor Gericht): Wenn sich die Partner nicht einigen, können die Kosten auf 8.000–20.000 € steigen (Anwälte, Gerichtsgebühren, möglicherweise zwei Sachverständigengutachten).
- Makler (falls Verkauf): 5–7,14 % des Verkaufspreises (seit § 2 Abs. 2 MaBV in 2020 oft 50:50 zwischen Käufer/Verkäufer aufgeteilt).
Tipp: Viele Scheidungen laufen ohne Immobiliengutachten ab, wenn sich beide Partner auf einen Wert einigen können. Das spart 1.500–2.000 €. Aber Vorsicht: Das muss dokumentiert werden, sonst gibt es später Ärger!
Rechtliche Besonderheiten: Das musst du über § 1361a BGB wissen
§ 1361a BGB — Familienidealwohnung: Das ist die wichtigste Regel für Eltern mit Kindern.
Wenn ein Partner (meist der mit Kindern) im gemeinsamen Haus lebt, kann er oder sie fordern, dass der andere nicht sofort auf seinen Anteil zugreifen kann. Stattdessen bleibt der betreuende Elternteil im Haus wohnen — und der andere bekommt monatlich eine Nutzungsentschädigung oder wird später (z. B. bei Volljährigkeit der Kinder) ausgezahlt.
- Bedingung: Das Haus muss beiden gehören (Miteigentum) und mindestens ein Kind muss drin wohnen.
- Dauer: Solange das Kind im Haus wohnt, normalerweise. Aber das Gericht kann auf Antrag eine Frist setzen (z. B. 10 Jahre).
- Finanzierung: Der betreuende Elternteil muss die Hypothek und Nebenkosten zahlen. Der andere kann eine Ausgleichszahlung fordern (z. B. 1–2 % des Verkehrswertes pro Jahr als Nutzungsentschädigung).
Beispiel: Die Eltern waren verheiratet, beide im Grundbuch. Das Kind bleibt bei der Mutter im Haus. Der Vater kann nicht fordern, dass sofort das Haus verkauft wird — die Mutter hat Schutz durch § 1361a BGB. Aber der Vater kann verlangen, dass das Haus z. B. mit Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes verkauft wird (Gerichtsurteil muss das festlegen).
Steuerliche Folgen: Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer, Spekulationsfrist
Immobilien bei Scheidung haben steuerliche Tücken — das wird oft übersehen:
- Grunderwerbsteuer (GrESt): Wenn einer den anderen auszahlt und das Haus umgeschrieben wird, fällt normalerweise GrESt an. ABER: § 3 Nr. 2a GrEStG sieht eine Ausnahme vor — die Ausgleichszahlung im Rahmen von Ehegattenteilung ist steuerfrei (wenn es im Scheidungsurteil so geregelt ist). Das heißt: Keine GrESt, wenn das Haus bei einer Person bleibt und die andere Geld bekommt (zu Ehegatten-Bedingungen).
Wichtig: Das funktioniert nur, wenn es im Scheidungsurteil / Vereinbarung dokumentiert ist! - Schenkungssteuer: Wenn es nach der Scheidung über den gesetzlichen Anteil hinaus Zahlungen gibt, können diese als Schenkung ausgelegt werden (mit Steuerpflicht). Das ist eher ein seltenes Problem — aber: Dokumentation ist alles.
- Einkommensteuer bei Verkauf — Spekulationsfrist (§ 23 EStG): Wer das Haus verkauft, muss prüfen, ob Gewinn = Steuerpflicht entsteht. Ausnahme: Wenn einer drin wohnt, ist der Gewinn steuerfrei (Privatwohnung). Aber: Wenn einer das Haus nach Scheidung erhält, darin NICHT wohnt, und es später verkauft, kann Einkommensteuer (25 % + SolZ + Kirchensteuer) fällig werden.
- Grundsteuer nach Scheidung: Die Grundsteuer wird neu berechnet, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern (seit 2025 Grundsteuerreform — Grundsteuer C für ungenutzte Grundstücke möglich).
Konkret für 2026: Lasse einen Steuerberater die Scheidung + Immobilie absegnen. Das kostet 500–1.200 € ist aber eine Versicherung gegen vier- bis fünfstellige Steuernachzahlungen.
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Was passiert mit Schulden und Hypothek?
Das ist oft das größte Missverständnis:
- Der Grundschuldbrief folgt dem Haus, nicht der Person. Wenn die Hypothek auf den Namen des einen Partners läuft, bleibt sie auf dessen Namen — auch wenn der andere das Haus bekommt.
- Problem: Kreditrisiko. Die Bank kann vom Hypothekenschuldner (dem im Grundbuch) das Geld jederzeit fordern. Wenn Partner A die Hypothek schuldet, der neue Besitzer (Partner B) aber nicht zahlt, kann A rechtlich in Haftung genommen werden.
- Lösung: Umschuldung / Übertragung.** Der neue Eigentumsinhaber sollte die Hypothek auf seinen Namen übernehmen. Das ist kostenlos möglich (§ 415 BGB — Schuldnerwechsel). Die Bank muss zustimmen (üblich bei guter Bonität).
- Realität: Viele Partner einigen sich auf „Partner A bleibt Hypothekenschuldner, Partner B zahlt monatlich an A”. Das ist ein privater Vertrag und muss dokumentiert werden (notariell empfohlen, um später als Schuldbeweise zu gelten).
Beispiel: Haus im gemeinsamen Eigentum. Hypothek 250.000 € auf dem Namen des Vaters. Nach Scheidung soll die Mutter das Haus bekommmen und der Vater 100.000 € Ausgleich. Die Mutter sollte die Hypothek umschreiben lassen (auf ihren Namen). Kostet ca. 500–1.000 € Maklergebühr (fallweise). Ohne Umschuldung: Der Vater haftet der Bank noch 10 Jahre lang — Risiko!
Praktischer Ablauf: Schritt für Schritt zum Immobilien-Deal
Phase 1: Vorbereitung (vor Anwalt)
- Sammle alle Unterlagen: Grundbuchauszug (kostenlos beim Amtsgericht), Hypothekenbriefe, Maklerangaben, Kaufvertrag von damals.
- Ermittle den Wert selbst grob: Onlineportale wie Immoscout24, Makler-Schätzung (kostenlos), oder lokale Gutachten. Genau wird’s nur durch Sachverständigen.
- Kläre: Wer soll das Haus bekommen? Beiden klar sein, bevor der Anwalt anfängt.
Phase 2: Anwaltliche Einigung (1–3 Monate)
- Anwalt (es genügt einer für beide, falls einvernehmlich!) — kostet ca. 1.500–3.000 €.
- Beide Parteien einigen sich auf: Immobilienwert, wer behält, wer kriegt Ausgleich, Raten oder Einmalzahlung.
- Scheidungsfolgenvereinbarung wird geschrieben (mit Immobilie-Regelung).
Phase 3: Gerichtsverhandlung (1 Tag)
- Termin vor Familiengericht (meist mündlich in 30 Min. erledigt).
- Richter liest die Vereinbarung vor, fragt ob beide freiwillig einverstanden sind.
- Scheidung wird ausgeurteilt, Immobilien-Deal ist rechtlich fixiert.
Phase 4: Umsetzung (2–4 Wochen nach Rechtskraft)
- Notar wird beauftragt (Partner A und B vereinbaren Notar).
- Grundbuch-Umschreibung: Wenn Partner A das Haus behält und Partner B gelöscht wird, kostet das ca. 300–600 € (Notar + Grundbuch).
- Zahlungsabwicklung: Ausgleichszahlung, Hypotheken-Umschuldung wenn nötig.
- Hypothek-Bank informieren (falls Umschuldung).
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Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich die Hälfte des Hauses, wenn es auf meinen Namen läuft?
Nein, nicht automatisch. § 1363 BGB regelt: Es kommt auf den Zugewinnausgleich an — wieviel die Immobilie in der Ehe an Wert gewonnen hat. Hat dein Partner das Haus vor der Ehe gekauft oder ist es sein Alleineigentum, hast du nur Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses, nicht auf das ganze Haus. Beispiel: Haus vor Ehe 200.000 €, jetzt 350.000 € = 150.000 € Gewinn ÷ 2 = 75.000 € dir zustehend.
Was kostet ein Immobilien-Gutachten bei Scheidung?
Ein vereidigtes Sachverständigengutachten kostet in 2026 zwischen 1.200–2.500 € (orientiert sich nach GoS — Gebührenordnung für Sachverständige, ca. 0,8–1,2 % des Immobilienwerts). Die Kosten werden meist 50:50 zwischen den Partnern aufgeteilt. Viele Paare einigen sich aber auch auf einen Wert ohne Gutachten — das spart Geld.
Kann ich das Haus behalten und dem anderen Geld zahlen?
Ja, das ist die häufigste Lösung (etwa 70 % der Fälle). Du bestimmst den Immobilienwert mit dem Partner, berechnet gemeinsam seinen Anteil (meist 50 %) und zahlst diese Summe aus — entweder als Einmalzahlung oder über 5–10 Jahre Ratenzahlung. Ein Notar dokumentiert das, dann erfolgt die Grundbuch-Umschreibung.
Bin ich noch für die Hypothek haftbar, wenn der andere das Haus bekommt?
Nur wenn du im Grundschuldbrief eingetragen bist. Die Bank kann von dir das Geld fordern, egal wer das Haus jetzt besitzt. Lösung: Die neue Hauseigentümerin sollte die Hypothek umschreiben lassen (auf ihren Namen) — die Bank muss zustimmen. Sonst gilt: privater Vertrag zwischen euch, dass der andere dir die Raten zahlt.
Zahle ich Grunderwerbsteuer, wenn ich das Haus vom Ex bekomme?
Nein — § 3 Nr. 2a GrEStG befreit dich von Grunderwerbsteuer, wenn das Haus im Scheidungsurteil als Ausgleichszahlung geregelt ist. Das ist kostenlos! Wichtig: Es muss im Scheidungsurteil oder einer notariellen Vereinbarung so dokumentiert sein.
Was ist § 1361a BGB und wann schützt es mich?
§ 1361a BGB schützt den betreuenden Elternteil: Wenn du mit Kindern im gemeinsamen Haus wohnst, kann dein Ex nicht sofort Verkauf fordern. Du darfst im Haus bleiben — der Ex bekommt monatlich Nutzungsentschädigung oder wird später (z. B. mit Volljährigkeit des Kindes) aus dem Haus auszahlt. Das sichert die Wohnung für dich und deine Kinder.
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