Mit dem Bürgergeld darfst du ein bestimmtes Vermögen besitzen, ohne dass es auf deine Leistung angerechnet wird — das ist dein Freibetrag. Das Verstehen dieser Grenzen entscheidet darüber, ob dein Erspares geschützt bleibt oder angerechnet wird und damit deine Bürgergeldleistung reduziert.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Bürgergeld Vermögen Freibetrag 2026: Die aktuellen Grenzen
Der Freibetrag beim Bürgergeld ist in § 12 SGB II geregelt und variiert je nach Alter und Haushaltszusammensetzung.
Folgende Vermögensfreibeträge gelten 2026:
Rechtlicher Schutz
Widerspruch, Klage, Sozialrecht – kostenlos absichern
Jobcenter-Bescheid ablehnen oder klagen? Sozialrechtsschutz deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab.
KS Auxilia — Schutz berechnen →
* Affiliate-Link – für dich kostenlos, unterstützt diesen Blog
- Erwachsene (über 18 Jahre): 15.000 Euro pro Person
- Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): 3.100 Euro pro Kind
- Partner/in in der Bedarfsgemeinschaft: 15.000 Euro
Diese Beträge werden jährlich an die Preisentwicklung angepasst und sind zum 01.01.2026 zuletzt erhöht worden. Wer unter diesen Grenzen bleibt, muss sein Vermögen nicht angeben — es wird nicht angerechnet.
Achtung: Das bedeutet nicht, dass du die 15.000 Euro auf die Seite legen darfst, ohne es zu verstecken. Du musst Vermögen im Antrag auf Bürgergeld vollständig offenbaren.

Was zählt zum anrechenbaren Vermögen beim Bürgergeld?
Nicht alles, was du besitzt, wird als Vermögen angerechnet. Das Gesetz unterscheidet zwischen:
- Anrechenbares Vermögen:
- Ersparnisse auf dem Girokonto oder Sparkonto
- Bargeld zu Hause
- Aktien, Wertpapiere und Kryptowährungen
- Erbschaften (zeitlich begrenzt)
- Guthaben aus Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Immobilien (mit Ausnahmen, siehe unten)
- NICHT anrechenbares Vermögen (Ausnahmen):
- Altersvorsorge: Riester-Rente, Rürup-Rente und Betriebsrente bleiben verschont (§ 12 Abs. 3 SGB II)
- Hausrat und Gegenstände der Lebensführung: Möbel, Auto (bis 7.500 Euro Verkehrswert pro Person), Kleidung
- Selbstgenutzte Immobilie: Dein Eigenheim wird nicht angerechnet — aber nur wenn der Wohnraum angemessen ist
- Schmuck und Kunstgegenstände: Bis 300 Euro pro Person bleiben unberücksichtigt
Die genaue Einschätzung ist oft Interpretationssache — hier lohnt sich die Nachfrage beim Jobcenter oder die Beratung durch einen Sozialberater.

Wie wird Vermögen beim Bürgergeld angerechnet?
Wenn dein Vermögen den Freibetrag übersteigt, reduziert das Jobcenter deine monatliche Bürgergeldleistung. So funktioniert die Anrechnung:
Rechenbeispiel für eine alleinstehende Person:
- Dein Vermögen: 25.000 Euro
- Freibetrag für Erwachsene: 15.000 Euro
- Übersteigender Betrag: 10.000 Euro
- Anrechnung auf Bürgergeld: 10.000 Euro werden mit deinem regulären Regelsatz (2026: ca. 563 Euro) verrechnet
- Das entspricht einer Kürzung um ca. 18 Monate Bürgergeld
Du erhältst in diesem Fall 18 Monate lang kein Bürgergeld, bis das überschüssige Vermögen aufgebraucht ist. Nach Ablauf dieser Zeit kannst du wieder einen Antrag stellen.
Wichtig: Für Bedarfsgemeinschaften (Partner + Kinder) addieren sich die Freibeträge. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind wären das zusammen 33.100 Euro (15.000 + 15.000 + 3.100).
Antrag auf Bürgergeld: Vermögen korrekt offenbaren
Im Antrag auf Bürgergeld musst du dein gesamtes Vermögen angeben — auch wenn es unter dem Freibetrag liegt. Das Jobcenter fragt systematisch ab:
- Konten (Girokonto, Sparkonto, Festgeldkonten)
- Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Wertpapiere und Aktien
- Immobilienbesitz
- Kfz und Fahrzeuge
- Guthaben bei Dritten (Darlehen an Freunde, Verwandte)
Strategisches Tipp-Tapping vermeiden: Viele Menschen versuchen, Vermögen zu verschweigen oder auf andere Personen umzubuchen. Das ist Leistungsbetrug nach § 263 StGB und kann zu Strafanzeigen, Rückforderungen und Sperren führen. Besser: Offen kommunizieren.
Wenn du unsicher bist, was angerechnet wird, frag das Jobcenter schriftlich — eine schriftliche Anfrage schafft Klarheit und Dokumentation.
Besonders bei Alleinerziehenden: Viele wissen nicht, dass Kindergeld und Unterhaltsleistungen separat behandelt werden und unterschiedliche Freibeträge gelten. Hier lohnt sich professionelle Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Bürgergeld Vermögen Freibetrag 2026?
Der Freibetrag für Erwachsene beträgt 2026 insgesamt 15.000 Euro pro Person, für Kinder unter 18 Jahren 3.100 Euro pro Kind. Diese Beträge sind zum 01.01.2026 erhöht worden und gelten unabhängig davon, wie viel Vermögen du darüber hinaus hast — es wird dann angerechnet.
Wird mein Girokonto beim Bürgergeldantrag angerechnet?
Ja, dein Girokonto wird beim Bürgergeld vollständig angerechnet — vom ersten Euro an, sobald es den Freibetrag von 15.000 Euro übersteigt. Das Jobcenter fordert Kontoauszüge an und prüft alle Transaktionen der letzten Monate.
Was passiert, wenn mein Vermögen über 15.000 Euro liegt?
Das überschüssige Vermögen wird mit deinem monatlichen Regelsatz verrechnet. Bei 25.000 Euro Vermögen (Freibetrag 15.000 Euro) müssen 10.000 Euro aufgebraucht werden, was etwa 18 Monaten ohne Bürgergeld entspricht — dann kannst du neu beantragen.
Ist meine Altersvorsorge (Riester-Rente) beim Bürgergeld geschützt?
Ja, Riester-Rente, Rürup-Rente und Betriebsrente bleiben nach § 12 Abs. 3 SGB II unberücksichtigt und werden nicht auf dein Bürgergeld angerechnet — egal wie hoch der Rückkaufswert ist.
Muss ich beim Bürgergeldantrag alle meine Konten angeben?
Ja, du musst alle Bankkonten, Sparkonten und andere Geldanlage-Konten im Antrag angeben. Das Jobcenter prüft das über Selbstauskunft und kann Kontoauszüge verlangen. Falsche Angaben führen zu Sperrung und Rückforderungen.
Kann ich mein Vermögen auf einen Freund umbuchen, um Bürgergeld zu bekommen?
Nein, das ist Leistungsbetrug nach § 263 StGB. Das Jobcenter erkennt Geschenke und Überweisungen und kann Strafanzeige stellen. Die Konsequenzen sind Sperrfristen, Rückforderungen und Eintrag ins Führungszeugnis.
💡 Rechte kennen — Kosten sparen
Bei Problemen mit dem Jobcenter (Sanktionen, abgelehnte Anträge, Widersprüche) hilft eine Rechtsschutzversicherung, die auch Sozialrecht abdeckt.
👉 KS Auxilia Rechtsschutz* — jetzt kostenlos berechnen
* Partnerlinks: Bei Abschluss über unsere Links erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
📚 Alle Ratgeber im Überblick
Weitere Artikel zu Unterhalt, Scheidung und Bürgergeld findest du in unserem Ratgeber-Bereich.
⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte – Wer hat Anspruch auf Bürgergeld
- § 20 SGB II – Regelbedarf – Regelbedarfssätze
- BMAS – Bürgergeld – Offizielles BMAS-Infoportal