Mit unserem Unterhaltsrechner für volljährige Kinder ermittelst du in 3 Minuten, wie viel Unterhalt monatlich zahlbar ist — basierend auf aktuelle Düsseldorf-Tabelle 2026 und deinem Nettoeinkommen. Die meisten Unterhaltspflichtigen zahlen 30–50 % zu viel, weil sie nicht wissen, welche Abzüge zulässig sind.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wie funktioniert der Unterhaltsrechner für volljährige Kinder?
Der Unterhaltsrechner für volljährige Kinder folgt einer klaren Formel: Nettoeinkommen – Selbstbehalt = anrechenbares Einkommen. Davon zahlt der Unterhaltspflichtige einen prozentualen Satz, der in der Düsseldorf-Tabelle 2026 festgelegt ist.
Die Berechnung gliedert sich in vier Schritte:
- Schritt 1: Nettoeinkommen ermitteln (nach Steuern, Sozialversicherung, Gewerkschaftsbeiträge)
- Schritt 2: Unterhaltsrelevante Abzüge berücksichtigen (z.B. Schulden, Altersvorsorge)
- Schritt 3: Selbstbehalt abziehen — für volljährige Kinder: § 1361 Abs. 1 BGB = mindestens 1.750 € netto/Monat (Stand 2026)
- Schritt 4: Einkommensgruppe der Düsseldorf-Tabelle ablesen, Quote anwenden
Besonderheit: Volljährige Kinder gelten rechtsich als eine Bedarfsgemeinschaft — beide Elternteile sind gleichmäßig unterhaltspflichtig, nicht wie bei minderjährigen Kindern verteilt nach Betreuungsquote.

Düsseldorf-Tabelle 2026: Sätze für volljährige Kinder
Die Düsseldorf-Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026) setzt Unterhaltsquoten fest, die vom Nettoeinkommen abhängen:
| Nettoeinkommen (€) | Unterhaltsquote Volljährige | Monatl. Unterhalt (Min.) |
|---|---|---|
| bis 1.750 € | 0 % (Selbstbehalt) | 0 € |
| 1.751–2.600 € | 14 % | 120–119 € |
| 2.601–3.500 € | 16 % | 144–560 € |
| 3.501–4.500 € | 18 % | 630–810 € |
| 4.501–5.500 € | 19 % | 855–950 € |
| ab 5.500 € | 21 % + individuell | nach Bedarf |
Wichtig: Der Selbstbehalt erhöht sich automatisch alle zwei Jahre mit der Lohnsteigerungsquote. Für 2026 liegt die Grenze bei mindestens 1.750 € netto. Wer darunter liegt, muss definitiv keinen Unterhalt zahlen — § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Schritt-für-Schritt Berechnung: Praktisches Beispiel
Du verdienst 3.200 € netto/Monat und hast ein volljähriges Kind in Ausbildung, das keinen Lohn bekommt:
- Nettoeinkommen: 3.200 €
- Selbstbehalt abziehen: 3.200 € − 1.750 € = 1.450 € anrechenbares Einkommen
- Einkommensgruppe: 1.450 € liegt in der Quote 16 % (Tabellenwert 2.601–3.500 €)
- Unterhaltsquote anwenden: 1.450 € × 16 % = 232 €
- Ergebnis: Du zahlst monatlich 232 € Unterhalt für das volljährige Kind
Zusatzfaktor bei zwei Unterhaltsverpflichteten: Hat das Kind zwei Elternteile, die beide zahlen können, wird das errechnete Ergebnis durch zwei geteilt — es sei denn, ein Elternteil fällt unter die Selbstbehaltgrenze.
Abzüge, die du geltend machen kannst:
- Unterhaltsvorschuss für andere Kinder (§ 1613 Abs. 1 BGB)
- Kontoführungsgebühren (max. 5 € monatlich)
- Altersvorsorge (Rentenbeiträge, berufsständische Versorgung)
- Schulden mit starkem Bezug zur Sicherung der Existenz (z.B. Hypothek für Wohnung)
- KEINE Abzüge: Lebensversicherungen, Kredite für private Anschaffungen, freiwillige Bonuszahlungen
Besonderheiten: Volljähriges Kind noch im Haushalt vs. auszubildendes Kind
Es gibt zwei häufige Konstellationen, die unterschiedliche Unterhaltsansprüche auslösen:
1. Volljähriges Kind lebt noch bei einem Elternteil:
- Der betreuende Elternteil trägt die Unterkunft und Betriebskosten
- Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt in voller Höhe (beide Quoten addieren sich nicht — § 1603 Abs. 1 BGB)
- Beispiel: Mutter hat Tochter (18, Azubi) noch daheim. Vater zahlt den vollen berechneten Satz, Mutter leistet durch Kost & Logis
2. Volljähriges Kind in eigener Wohnung oder Studentenwohnheim:
- Beide Eltern zahlen ihren Anteil Barunterhalt
- Der Unterhaltsanspruch erhöht sich auf durchschnittlich 934 € monatlich (2026) für Grundbedarf + Nebenkosten
- § 1610 Abs. 2 BGB: Eltern müssen gemeinsam für die Kosten aufkommen (Wohnung, Lebensmittel, Krankenversicherung)
- Jeder Elternteil zahlt anteilig nach Einkommensquote
In Ausbildung oder Studium? Das Kind muss sich selbst um BAföG, Stipendien oder Nebenjobs bemühen. Der Unterhaltsanspruch reduziert sich, wenn das Kind eigenes Einkommen hat — § 1577 BGB (Unterhaltsergänzung nur bei Mangel).
Welche Einkünfte der Rechner berücksichtigen muss
Für den Unterhaltsrechner gilt: Alle Einkunftsarten zählen, nicht nur das Gehalt.
Definitiv anrechenbares Einkommen:
- Bruttolohn / Gehalt
- Selbstständigeneinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Jahre)
- Vermietungseinkommen und Kapitalerträge
- Rente, Pensionen, Witwenrente
- Lohnersatzleistungen: Krankengeld, Arbeitslosengeld
- Steuererstattungen (werden anteilig angerechnet)
- Zahlungen von Dritten (z.B. Eltern des Unterhaltspflichtigen)
NICHT anrechenbares Einkommen (Freibeträge):
- Bürgergeld und Grundsicherung (§ 12 SGB II)
- Unterhaltsleistungen für andere Kinder
- Zweckgebundene Sozialleistungen (z.B. Wohngeld)
- Schmerzensgeldentschädigungen
Tricky Point: Wenn du Schwarzarbeit machst oder Einkommen verschleierst, wird das Finanzamt + Familiengericht dich finden. Besser: Offen mit dem Rechtsanwalt besprechen, dann sind realistische Berechnungen möglich.
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Antrag auf Unterhalsfestsetzung: Was du jetzt regeln solltest
Der Unterhaltsrechner hilft dir zur Orientierung — aber um Unterhalt rechtlich durchzusetzen, brauchst du einen formalen Antrag:
Schritt 1: Außergerichtliche Forderung (Verzicht auf sofortiges Verfahren):
- Schreib dem Vater/der Mutter einen Brief oder sende eine E-Mail mit der Unterhaltsberechnung
- Berechne deutlich: “Nach Düsseldorf-Tabelle 2026 schulde ich dir ab sofort X Euro monatlich”
- Setze eine Antwortfrist von 2 Wochen
- Behalt eine Kopie — die brauchst du vor Gericht als Nachweis “ich habe versucht zu einigen”
Schritt 2: Einigung vor Familiengericht:
- Wenn der andere zustimmt, lasst eine Unterhaltsvereinbarung notariell beglaubigen (§ 1585c BGB)
- Kostet 150–400 € Notargebühren, spart aber Gerichtskosten
Schritt 3: Klage einreichen (wenn keine Einigung):
- Familiengericht am Wohnort des Unterhaltsberechtigten zuständig
- Gerichtsgebühr: ca. 150–300 € (abhängig von Unterhaltsanspruch)
- Rechtsanwalt erforderlich (Anwaltszwang vor Familiengericht)
- Kosten: 800–2.500 € für einfache Fälle (Gebühren + Zeitaufwand)
Pro Tipp: Viele Familiengerichte bieten kostenlose Mediation vor Klageverfahren an — deutlich schneller und günstiger als vor Gericht zu streiten.
Häufige Rechenfehler: Das solltest du vermeiden
Fehler 1: Bruttoeinkommen statt Nettoeinkommen verwenden
Falsch: 4.500 € Brutto × 16 % = 720 €. Richtig: Erst Steuern/Sozialversicherung abziehen, dann rechnen. Netto liegt meist bei 60–70 % des Brutto.
Fehler 2: Den Selbstbehalt vergessen
Der Selbstbehalt von 1.750 € (2026) wird IMMER zuerst abgezogen — nicht optional. Wer darunter verdient, zahlt 0 €, egal wie hoch der Tabellensatz ist.
Fehler 3: Unterhaltsquoten bei zwei Kindern falsch addieren
Wenn du zwei volljährige Kinder unterstützen musst, wird es kompliziert: Dann greifen Mangelfall-Regeln (§ 1609 BGB). Nicht einfach beide Quoten addieren — es gibt eine Rangfolge.
Fehler 4: Aktuelle Düsseldorf-Tabelle nicht checken
Die Tabelle wird jährlich angepasst. 2025er-Werte funktionieren 2026 nicht mehr. Alte Urteile gelten nicht automatisch.
Fehler 5: Behinderung oder Berufsausbildung übersehen
Wenn das volljährige Kind eine Behinderung hat (≥ 20 % Behinderungsgrad), kann es lebenslang Anspruch haben. Bei Ausbildung nur, solange aktiv ausgebildet — Pausen zählen nicht. Das ändert die Berechnung erheblich.
Rechtsschutz: Deine Absicherung bei Unterhaltsstreitigkeiten
Unterhaltsverfahren können teuer werden, wenn es vor Gericht geht — Anwalt, Gutachter, mehrere Instanzen. Eine gute Familienrechtsschutzversicherung deckt genau diese Kosten ab und berät dich schon vor der Klage, ob dein Anspruch realistisch ist.
Was eine Familienrechtsschutzversicherung leistet:
- Anwaltsgebühren (unbegrenzt)
- Gerichtskosten
- Gutachterkosten bei Streit über Einkommen/Lebensstandard
- Beratung im Vorfeld (oft telefonisch, sofort)
- Auch Gegenversicherung, wenn der andere klagt
Besonders sinnvoll, wenn:
- Du zur Zeit Unterhalt zahlst und willst dich gegen Anspruchserhöhungen absichern
- Mehrere unterhaltsberechtigte Kinder/Partner involviert sind
- Einkommen schwankt (Selbstständige, Provisionsmodelle)
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Einkommen nachweisen: So läuft’s in der Praxis
Der Unterhaltsrechner ist nur so präzise wie die Eingaben. Das Gericht verlangt Belege:
Angestellte / Arbeitnehmer:
- Letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Einkommensteuerbescheid (letztes Jahr)
- Offenlegung aller Lohnabzüge (Gewerkschaft, Versicherungen, Unterhalt für andere)
Selbstständige / Freiberufler:
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 12 Monate
- Bilanz und GuV der letzten 3 Jahre
- Steuererklärungen
- Im Streitfall: Sachverständigengutachten zu tatsächlichem Einkommen
Rentner / Pensionäre:
- Rentenbescheid
- Pensionsschreiben
- Nachweise über Nebeneinkommen
Was der Rechner damit anfängt: Das Gericht prüft nicht dein Netto-Gehalt aus dem Abruf, sondern prüft, welche Abzüge unterhaltsrechtlich anerkannt sind. Nicht alles, was auf der Lohnabrechnung steht, wird anerkannt.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich für ein volljähriges Kind 2026 zahlen?
Das hängt vom Nettoeinkommen ab. Liegt es unter 1.750 € monatlich, musst du gar nichts zahlen (Selbstbehalt). Bei 3.200 € Netto zahlst du ca. 232 € monatlich. Nutze die Düsseldorf-Tabelle 2026 oder lass einen Unterhaltsrechner laufen, um deinen exakten Satz zu ermitteln.
Bleibt der Selbstbehalt von 1.750 € gleich oder wird er erhöht?
Der Selbstbehalt erhöht sich alle zwei Jahre automatisch mit der Lohnsteigerungsquote. 2026 liegt er bei mindestens 1.750 € netto monatlich (§ 1361 Abs. 1 BGB). Für 2028 wird er wieder angepasst werden.
Zahlen beide Eltern Unterhalt für das volljährige Kind?
Ja, beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Jeder zahlt seinen Anteil nach Einkommensquote. Wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt, leistet dieser durch Kost & Logis, der andere zahlt Barunterhalt. Wenn das Kind auszubilden ist und allein wohnt, zahlen beide ihren prozentualen Anteil des Gesamtbedarfs.
Reduziert sich der Unterhalt, wenn mein Kind arbeitet?
Ja. Einkommen des Kindes (Ausbildungsvergütung, Nebenjob-Lohn ab ca. 520 € monatlich) wird angerechnet. Der Unterhaltsanspruch reduziert sich um den Betrag, den das Kind selbst verdient. Bei vollständiger Selbstversorgung entfällt der Unterhaltsanspruch.
Was kostet ein Unterhaltsverfahren vor Gericht?
Gerichtsgebühr: ca. 150–300 €. Anwalt: 800–2.500 € je nach Komplexität. Wenn du einigen möchtest statt zu klagen, kostet eine notarielle Unterhaltsvereinbarung 150–400 € — spart massiv Stress und Kosten.
Bin ich noch unterhaltspflichtig, wenn mein Kind die Ausbildung abbricht?
Das hängt davon ab, warum es abbricht. Bricht es ohne triftigen Grund ab (Faulheit), endet der Unterhaltsanspruch. Bricht es wegen psychischer Probleme, Behinderung oder falscher Berufswahl ab und sucht sich sofort eine neue Ausbildung, bleibt der Anspruch bestehen — aber zeitlich befristet (meist 4 Wochen Übergangszeit).