Ein Familienrechtsschutz zahlt den Anwalt bei Scheidung, Unterhaltsstreit oder Sorgerechtskonflikten — Stundensätze zwischen 180 und 350 € fallen sonst direkt auf Sie zurück. Dieser Vergleich zeigt, welche Anbieter 2026 welche Leistungen übernehmen, was Policen kosten und wo die Deckungslücken liegen, die Versicherer im Kleingedruckten verstecken.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was Familienrechtsschutz 2026 tatsächlich abdeckt
Familienrechtsschutz ist ein eigenständiger Baustein innerhalb einer privaten Rechtsschutzversicherung. Er deckt rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Familienrechts ab — also Streitigkeiten, die aus der Lebensgemeinschaft, der Ehe oder dem Eltern-Kind-Verhältnis entstehen. Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (§ 1 VVG) in Verbindung mit den ARB (Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung), die der jeweilige Anbieter stellt.
Die typischen Leistungsbausteine im Überblick:
- Scheidungsrecht: Anwaltskosten im Scheidungsverfahren nach § 121 FamFG, soweit kein streitiges Verfahren vorliegt — viele Policen decken nur einvernehmliche Scheidungen oder nur die außergerichtliche Beratung.
- Unterhalt: Kosten für Unterhaltsklage oder -abwehr nach §§ 1601 ff. BGB (Verwandtenunterhalt) und § 1360 BGB (Ehegattenunterhalt) — sowohl Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt.
- Sorgerecht und Umgangsrecht: Anwaltsvertretung bei Sorgerechtsstreit (§ 1671 BGB) und Umgangsrechtsverfahren (§ 1684 BGB) vor dem Familiengericht.
- Zugewinnausgleich: Rechtliche Beratung zur Vermögensauseinandersetzung nach §§ 1363 ff. BGB — hier schließen viele Anbieter explizit aus.
- Wohnungszuweisung: Verfahren zur Nutzung der Ehewohnung nach § 1361b BGB bei Trennung.
Was Familienrechtsschutz in der Regel nicht abdeckt: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilieneigentum (Hausverkauf nach Scheidung), Erbrecht sowie Verfahren, in denen keine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem gilt eine Wartezeit von typischerweise 3 Monaten ab Vertragsbeginn — wer bereits im Trennungskonflikt steckt, kann nicht sofort versichert abschließen.

Familienrechtsschutz Vergleich Anbieter 2026: Leistungen auf einen Blick
Im Familienrechtsschutz-Vergleich unterscheiden sich die Anbieter vor allem in drei Punkten: Deckungssumme, Selbstbehalt und dem Umfang der abgedeckten Verfahren. Nachfolgend die relevantesten Anbieter und ihre Kernmerkmale für 2026 (Angaben auf Basis öffentlich verfügbarer Tarifbedingungen, Stand Mai 2026):
- KS Auxilia: Einer der günstigsten spezialisierten Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Familienrechtsschutz ist als Einzelbaustein oder im Kombi-Tarif erhältlich. Deckungssumme bis 300.000 € pro Versicherungsfall, Selbstbehalt ab 150 €. KS Auxilia deckt ausdrücklich Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ab — einschließlich außergerichtlicher Streitbeilegung. Kein Versicherungsschutz für Zugewinnausgleich-Klagen und Erbstreitigkeiten.
- ARAG: Marktführer im deutschen Rechtsschutzmarkt. Familienrechtsbaustein in Premium-Tarifen enthalten. Deckungssumme bis 500.000 €, Selbstbehalt ab 150 € (Basis) bis 0 € (Premium). Stärke: breite Deckung, eigenes Anwaltsportal. Schwäche: Prämien im oberen Segment.
- DEVK: Familienrechtsschutz im Kfz-Kombipaket oder separat. Solide Grundabsicherung, Deckungssumme 300.000 €. Bekannt für unkomplizierten Schadenservice. Einschränkung bei Unterhaltsstreitigkeiten über Trennungsunterhalt hinaus.
- Roland Rechtsschutz: Spezialist mit starkem Familienrechtsbaustein. Bis 500.000 € Deckung, telefonische Erstberatung inklusive. Tarif „Klassik Plus” deckt auch Zugewinnausgleich-Beratung ab — Ausnahme im Markt.
- Advocard: Ergo-Tochter. Familienrechtsbaustein im Tarif „Spezial Familie”. Deckungssumme 300.000 €, Selbstbehalt 150 €. Online-Rechtsberatung rund um die Uhr als Zusatzleistung.
- Allianz: Familienrechtsschutz im Tarif „Rechtsschutz für Familien”. Standarddeckung, Prämien im mittleren Bereich. Vorteil: breites Filialnetz für persönliche Beratung.
Ein systematischer Tarifvergleich über mehrere Anbieter gleichzeitig lässt sich über Vergleichsportale durchführen — Tarifcheck24 listet Familienrechtsschutz-Tarife mit konkreten Deckungsangaben und Prämien.

Kosten: Was kostet Familienrechtsschutz pro Monat?
Die Prämien für Familienrechtsschutz variieren je nach Anbieter, Tarif, Selbstbehalt und ob der Baustein einzeln oder im Kombipaket abgeschlossen wird. Als Orientierung für 2026 gelten folgende Spannen:
- Einzelperson, Familienrechtsbaustein: ca. 10–18 € pro Monat
- Familie (Ehepaar + Kinder), Kombischutz inkl. Familienrecht: ca. 25–55 € pro Monat
- Kombitarif mit Privat-, Berufs- und Familienrechtsschutz: ca. 35–70 € pro Monat
Der Selbstbehalt — der Eigenanteil, den Sie je Versicherungsfall tragen — liegt bei den meisten Anbietern zwischen 150 und 300 €. Mit einem höheren Selbstbehalt sinkt die Jahresprämie spürbar. Konkret: Wer den Selbstbehalt von 150 auf 500 € erhöht, spart bei manchen Anbietern bis zu 30 % der Jahresprämie.
Gegenüber den tatsächlichen Kosten eines Familienrechtsstreits ist selbst die teuerste Police günstig: Ein streitiges Scheidungsverfahren kostet bei einem Verfahrenswert von 20.000 € (Versorgungsausgleich + Zugewinn) mindestens 4.000–6.000 € an Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG und GKG. Ein mehrjähriger Unterhaltsstreit mit Sachverständigengutachten liegt schnell bei 8.000–15.000 €.
Für Geringverdiener und Bürgergeldempfänger (Regelsatz 2026: 563 € nach § 20 Abs. 2 SGB II) gilt: Sofern kein Rechtsschutz besteht, kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragt werden — diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, muss aber zurückgezahlt werden, sobald die wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen.
KS Auxilia im Detail: Günstige Familienrechtsschutz-Option für Trennungsbetroffene
KS Auxilia gehört zur Kölner Spezialversicherungsgruppe und hat sich auf Rechtsschutz für Privatpersonen spezialisiert. Im Familienrechtsschutz-Vergleich fällt KS Auxilia durch ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf, das besonders für Alleinstehende und Alleinerziehende nach einer Trennung relevant ist.
Leistungen KS Auxilia Familienrechtsschutz (Stand 2026):
- Anwaltskosten nach RVG (§ 13 RVG Gegenstandswert-Tabelle) vollständig übernommen bis zur Deckungssumme
- Gerichtskosten gemäß GKG und FamGKG übernommen
- Sachverständigenkosten im gerichtlichen Verfahren abgedeckt
- Außergerichtliche Interessenwahrnehmung (Anwaltskorrespondenz, Verhandlungen) enthalten
- Telefonische Rechtsberatung als Sofortleistung vor Verfahrenseinleitung
- Deckung für: Unterhalt (Kind + Ehegatte), Sorgerecht, Umgangsrecht, Wohnungszuweisung
Einschränkungen: Kein Versicherungsschutz für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen (Zugewinnausgleichsklage, Immobilienstreit). Wartezeit 3 Monate ab Vertragsschluss. Nicht abgedeckt: Streitigkeiten aus Lebenspartnerschaften, die vor Vertragsbeginn bereits bekannt waren.
Selbstbehalt: Wählbar zwischen 150 und 500 €. Bei 150 € Selbstbehalt liegt die Monatsprämie für Einzelpersonen im Familienrechtsbaustein laut aktueller Tarifinformation bei ca. 12–16 € — konkrete Berechnung abhängig von Alter und Wohnort.
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Die 5 häufigsten Deckungslücken im Familienrechtsschutz
Viele Versicherte stellen erst im Schadensfall fest, dass ihre Police bestimmte Verfahren nicht abdeckt. Diese fünf Deckungslücken kommen im Familienrecht besonders häufig vor:
- Zugewinnausgleich ausgeschlossen: Die Mehrheit der Standardtarife deckt den Zugewinnausgleich nach §§ 1363 ff. BGB nicht ab — weil es sich um eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung handelt. Nur Premium-Tarife (z. B. Roland „Klassik Plus”) schließen ihn ein. Wer bei der Scheidung nennenswert Vermögen aufgebaut hat, muss diese Lücke aktiv prüfen.
- Vorvertragliche Streitigkeiten: Konflikte, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind (auch wenn sie noch nicht eskaliert sind), sind grundsätzlich nicht versichert — § 3 Abs. 4 ARB 2012. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund bei Familienrechtsschutz-Anträgen in der Trennungssituation.
- Wartezeit nicht abgesessen: Die gesetzlich zulässige Wartezeit von 3 Monaten (in manchen Tarifen 6 Monate) ist bei Vertragsabschluss noch nicht abgelaufen. Wer heute in Trennungsverhandlungen steckt und jetzt abschließt, hat für diesen Streit keinen Schutz.
- Streitigkeiten zwischen Versicherten: Wenn Ehemann und Ehefrau über denselben Familienrechtsschutz-Vertrag (Familienpolice) versichert sind, lehnen die meisten Anbieter die Deckung im gegenseitigen Streitfall ab — Interessenkonflikt. Bei Trennung sollte jede Partei eine eigene Police abschließen.
- Adoptions- und Abstammungsverfahren: Verfahren nach § 1592 BGB (Vaterschaftsfeststellung) oder Adoptionsrecht (§§ 1741 ff. BGB) sind in Standardtarifen häufig ausgeschlossen. Wer absehbar ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren führen könnte, muss explizit nach Deckung fragen.
Die ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) sind das entscheidende Dokument — nicht der Werbeprospekt. Vor Abschluss lohnt der Blick in § 3 ARB (Ausschlüsse) und § 4 ARB (Wartezeiten).
Scheidung: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung, wann nicht?
Das Scheidungsverfahren selbst ist in Deutschland Anwaltspflicht (§ 114 Abs. 1 FamFG) — zumindest für den Antragsteller. Der Antragsgegner kann ohne Anwalt erscheinen. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt von der Vertragsgestaltung und dem Verfahrenstyp ab.
Einvernehmliche Scheidung (§ 1565 BGB): Beide Eheleute sind einig über Trennung, Trennungsjahr ist abgelaufen. Nur ein Anwalt ist gesetzlich zwingend (für den Antragsteller). Viele Familienrechtsschutz-Policen übernehmen die Kosten für den eigenen Anwalt — nicht für einen gemeinsamen Anwalt, denn anwaltliche Vertretung beider Parteien durch denselben Anwalt ist nach § 43a Abs. 4 BRAO unzulässig.
Streitige Scheidung (Folgesachen): Wenn Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich (§ 51 VersAusglG) strittig sind, steigt das Konfliktpotenzial — und die Kosten. Hier greifen viele Familienrechtsschutz-Policen vollständig, sofern die Folgesachen ausdrücklich im Deckungsumfang genannt sind.
Verfahrenswert und Kosten ohne Versicherung: Der Verfahrenswert bei Scheidung ergibt sich aus dem 3-fachen Monatseinkommen beider Parteien (§ 43 FamGKG). Bei einem gemeinsamen Monatseinkommen von 4.000 € beträgt der Verfahrenswert mindestens 12.000 €. Daraus ergibt sich nach RVG eine Anwaltsvergütung von ca. 1.500–2.000 € pro Anwalt (1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG) zuzüglich Gerichtskosten nach GKG.
Versorgungsausgleich: Wird im Scheidungsverfahren automatisch durchgeführt (§ 137 Abs. 2 FamFG), sofern nicht ausgeschlossen. Er erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten. Familienrechtsschutz-Tarife unterscheiden sich darin, ob der Versorgungsausgleich als eigene Folgesache deckungspflichtig ist.
Nicht gedeckt: Die Gebühren des Notars für einen Ehevertrag (§ 1408 BGB) oder für die notarielle Beurkundung nach § 1585c BGB (Unterhaltsvereinbarung) trägt keine Rechtsschutzversicherung.
Unterhaltsstreit und Rechtsschutz: Deckung nach § 1601 BGB und Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltsstreitigkeiten sind der häufigste Anwendungsfall für Familienrechtsschutz. Sie entstehen in drei typischen Konstellationen: Kindesunterhalt nach § 1601 BGB, Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB und nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB.
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gilt ab 01.01.2026. Beispielwerte für ein Kind in der Altersstufe 6–11 Jahre:
- Einkommensgruppe 1 (Nettoeinkommen bis 2.100 €): 522 €/Monat
- Einkommensgruppe 2 (2.101–2.500 €): 548 €/Monat
- Einkommensgruppe 3 (2.501–2.900 €): 582 €/Monat
- Einkommensgruppe 4 (2.901–3.300 €): 617 €/Monat
- Einkommensgruppe 5 (3.301–3.700 €): 654 €/Monat
Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt 2026: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) — gemäß Düsseldorfer Tabelle 2026, Anmerkung B.II.
Wenn Familienrechtsschutz greift: Wird der Unterhaltsbetrag strittig — z. B. weil der Zahlungspflichtige ein geändertes Einkommen geltend macht oder der Empfänger eine Erhöhung verlangt — entstehen Anwaltskosten für Abänderungsklage (§ 238 FamFG) oder Unterhaltsklage (§ 232 FamFG). Diese Kosten übernimmt ein guter Familienrechtsschutz vollständig.
Praxisbeispiel: Unterhaltsabänderungsklage bei einem Streitwert von 5.000 € (12 × 420 € Differenz): Anwaltsgebühren ca. 800–1.200 € je Partei, Gerichtskosten ca. 350 €. Mit Familienrechtsschutz: 0 € Eigenkosten (außer Selbstbehalt).
Was nicht gedeckt ist: Die eigene Entscheidung, keinen Unterhalt zu zahlen, obwohl ein Titel besteht — Versicherungen übernehmen keine Kosten für Verfahren, die aus vorsätzlicher Nichterfüllung einer Pflicht entstehen (§ 81 VVG).
Sorgerecht und Umgangsrecht: So greift Rechtsschutz bei Konflikten
Sorgerechtsstreitigkeiten gehören zu den emotional belastendsten und gleichzeitig teuersten Familienrechtsverfahren. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 BGB ist der gesetzliche Normalfall — aber wenn es zum Streit kommt, werden Familiengerichte nach § 1671 BGB (Übertragung des alleinigen Sorgerechts) eingeschaltet.
Verfahrenskosten Sorgerecht: Der Verfahrenswert bei Sorgerechtsstreitigkeiten wird nach § 45 FamGKG auf 4.000 € je Angelegenheit festgesetzt (Regelwert, sofern keine höherwertigen wirtschaftlichen Interessen berührt sind). Daraus ergeben sich Anwaltskosten von ca. 600–900 € je Partei nach RVG. Bei mehrinstanzlichen Verfahren (Beschwerde beim OLG nach § 58 FamFG) verdoppeln sich die Kosten.
Umgangsrecht nach § 1684 BGB: Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils ist gesetzlich garantiert. Verweigert der betreuende Elternteil den Umgang, kann der andere Elternteil Vollstreckungsantrag stellen (§ 89 FamFG). Auch diese Kosten deckt Familienrechtsschutz ab.
Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG): In Kindschaftsverfahren bestellt das Gericht häufig einen Verfahrensbeistand für das Kind. Dessen Kosten (pauschal 550 € nach § 158c FamFG) trägt die Staatskasse — nicht die Eltern und damit auch nicht die Versicherung.
Jugendamt und Beratung: Das Jugendamt hat nach § 17 SGB VIII eine Beratungspflicht bei Trennung und Scheidung — kostenlos und ohne Rechtsschutz. Bevor ein Verfahren eingeleitet wird, lohnt dieser Weg: Er ist kostenlos und zeigt oft Einigungsmöglichkeiten auf. Kommt keine Einigung zustande, ist der Rechtsschutz da.
Internationales Sorgerecht: Wenn ein Elternteil das Kind ins Ausland bringt (internationale Kindesentführung), greift das Haager Übereinkommen (HKÜ). Rückführungsverfahren sind kostspielig — Familienrechtsschutz-Policen schließen internationale Verfahren oft aus oder begrenzen die Deckung. Dieser Punkt muss vor Abschluss explizit abgefragt werden.
Familienrechtsschutz abschließen: Worauf vor Vertragsschluss zu achten ist
Wer einen Familienrechtsschutz abschließen will, sollte fünf Punkte systematisch prüfen, bevor er unterschreibt:
- Deckungsumfang: Sind Scheidung, Unterhalt (Kind + Ehegatte), Sorgerecht, Umgangsrecht und Wohnungszuweisung ausdrücklich in den ARB als gedeckte Leistungen aufgeführt? Allgemeine Formulierungen wie „familienrechtliche Streitigkeiten” reichen nicht — der Katalog muss konkret sein.
- Zugewinnausgleich: Ist Vermögensrecht (Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB) eingeschlossen oder explizit ausgeschlossen? Bei größeren Vermögen kann dieser Punkt allein über mehrere tausend Euro Anwaltskosten entscheiden.
- Wartezeit: Wann beginnt der Versicherungsschutz? 3 Monate Standard, manche Anbieter bieten Sofortschutz für neue Rechtsverhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes), nicht aber für laufende Konflikte.
- Gemeinsame Police vs. Einzelpolice: Eine Familienpolice ist günstiger, verliert aber den Versicherungsschutz für beide Parteien im gegenseitigen Streit. Für Paare, bei denen Trennung droht oder bereits eingetreten ist, sind Einzelpolicen die sicherere Wahl.
- Deckungssumme: Mindestens 250.000 € sollten es sein. Bei mehrstufigen Verfahren bis zum BGH können Gesamtkosten von 30.000–50.000 € entstehen — das ist selten, aber möglich.
Konkrete Empfehlung für 2026: KS Auxilia bietet einen der günstigsten Familienrechtsschutz-Tarife am Markt mit klarer Deckung für die relevantesten Familienrechts-Verfahren. Das Angebot lässt sich online ohne Beratungsobligation berechnen.
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Verfahrenskostenhilfe als Alternative: Wenn kein Rechtsschutz besteht
Wer keinen Familienrechtsschutz hat und sich keinen Anwalt leisten kann, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) — geregelt in §§ 76–78 FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO. Die VKH übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten für Familienrechtsverfahren, wenn das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt und die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Einkommensgrenzen VKH 2026 (§ 115 ZPO): Maßgeblich ist das einzusetzende Einkommen nach Abzug von Freibeträgen. Alleinstehende können bei einem Nettoeinkommen bis ca. 1.400 € monatlich VKH ohne Ratenzahlung erhalten. Bürgergeldempfänger (Regelsatz 563 € nach § 20 Abs. 2 SGB II) erhalten VKH grundsätzlich ohne Eigenanteil.
Wichtige Einschränkung: VKH ist keine Schenkung. Nach § 120a ZPO kann das Gericht die VKH-Bewilligung aufheben und die Kosten zurückfordern, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers verbessern — bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Unterschied zu Prozesskostenhilfe: Im Zivilrecht heißt die Leistung Prozesskostenhilfe (PKH, § 114 ZPO), im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe (VKH, § 76 FamFG). Inhaltlich sind sie nahezu identisch, der Begriff richtet sich nach dem Verfahrenstyp.
Praktische Folge: Wer heute eine Familienrechtsschutz-Police abschließt und die Wartezeit von 3 Monaten abwartet, hat für künftige Streitigkeiten vollen Schutz — ohne die Rückzahlungspflicht, die der VKH anhaftet. Bei einem Monatsbeitrag von 12–15 € für einen Einzeltarif (Familienrechtsbaustein) ist das eine klare Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt Familienrechtsschutz auch bei Scheidung?
Ja, wenn Scheidungskosten ausdrücklich im Deckungsumfang der Police stehen. Die meisten Tarife übernehmen Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten nach FamGKG für die einvernehmliche Scheidung. Streitige Folgesachen wie Unterhalt und Sorgerecht sind in guten Tarifen ebenfalls enthalten. Zugewinnausgleich ist bei Standardtarifen meist ausgeschlossen.
Wie lange ist die Wartezeit bei Familienrechtsschutz?
Die Wartezeit beträgt bei den meisten Anbietern 3 Monate ab Vertragsabschluss (§ 4 ARB). Das bedeutet: Streitigkeiten, die vor Ablauf dieser 3 Monate entstehen, sind nicht gedeckt. Wer bereits in einem laufenden Konflikt steckt, kann keinen rückwirkenden Schutz erhalten.
Was kostet Familienrechtsschutz im Monat?
Für Einzelpersonen beginnen Familienrechtsbaustein-Tarife bei ca. 10–18 € pro Monat (Stand 2026). Familienpolicen mit Privat-, Berufs- und Familienrechtsschutz kosten 35–70 € monatlich. Der Selbstbehalt liegt meist zwischen 150 und 300 € pro Versicherungsfall.
Kann ich Familienrechtsschutz nach der Trennung noch abschließen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Der Abschluss ist nach Trennung möglich, die 3-monatige Wartezeit gilt jedoch für alle neuen Verträge. Bereits laufende oder absehbare Streitigkeiten aus dem bestehenden Trennungskonflikt sind nach § 3 Abs. 4 ARB (vorvertragliche Streitigkeit) nicht versicherbar.
Deckt Familienrechtsschutz auch Sorgerechtsstreitigkeiten ab?
In den meisten Familienrechtsschutz-Tarifen ja. Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB und Umgangsrechtsstreitigkeiten nach § 1684 BGB sind typische Leistungsbausteine. Den konkreten Deckungsumfang regeln die ARB des jeweiligen Anbieters — vor Abschluss prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Familienrechtsschutz und Verfahrenskostenhilfe?
Familienrechtsschutz ist eine private Versicherung, die Kosten übernimmt ohne Rückzahlungspflicht (außer bei arglistiger Täuschung). Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG) ist eine staatliche Leistung für Bedürftige, muss aber nach § 120a ZPO zurückgezahlt werden, wenn sich die Einkommenssituation verbessert — bis zu 4 Jahre nach Verfahrensabschluss.
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