Eine Scheidung kostet ohne Rechtsschutz schnell 3.000–8.000 € an Anwalts- und Gerichtskosten – allein für eine Instanz. Eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht 2026 kann diese Kosten übernehmen oder erheblich senken, wenn der Vertrag die richtigen Bausteine enthält. Wer jetzt einen Schritt zurücktritt und den eigenen Versicherungsschutz prüft, verhindert teure Überraschungen im Streitfall.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht 2026 abdeckt
Nicht jede Rechtsschutzversicherung leistet automatisch bei Familienkonflikten. Der Familienrechtsschutz ist ein eigenständiger Baustein, der in vielen Standardtarifen fehlt oder explizit ausgeschlossen ist. Das liegt daran, dass familienrechtliche Streitigkeiten – Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht – statistisch besonders häufig und kostenintensiv sind.
Typische Leistungen eines Familienrechtsschutz-Bausteins im Jahr 2026:
- Scheidungsverfahren: Übernahme der Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)
- Unterhaltsstreitigkeiten: Abdeckung bei Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt gemäß §§ 1601 ff. BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- Sorgerechtskonflikte: Kosten für das Verfahren nach § 1671 BGB – elterliche Sorge nach Trennung
- Umgangsrecht: Verfahren nach § 1684 BGB – Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen
- Versorgungsausgleich: Rentenrechtliche Aufteilung nach §§ 1 ff. VersAusglG – Versorgungsausgleichsgesetz
- Gewaltschutzverfahren: Einstweilige Anordnungen nach § 1 GewSchG – Gewaltschutzgesetz
Was hingegen fast alle Anbieter ausschließen: Kosten für einvernehmliche Scheidungen ohne streitigen Anteil sind oft nicht vollständig abgedeckt, da das Gericht für die Scheidung selbst auch bei Einvernehmen zuständig bleibt. Hier lohnt ein genauer Blick ins Kleingedruckte.
Ebenfalls wichtig: Der Versorgungsausgleich ist Pflichtbestandteil jeder Scheidung (§ 137 Abs. 2 FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen), sofern er nicht durch Vertrag ausgeschlossen wurde. Die Kosten dafür trägt der Versicherer in der Regel mit.

Wartezeiten und der kritische Moment bei Trennung
Der häufigste Fehler: Jemand trennt sich und schließt danach erst eine Rechtsschutzversicherung ab. Das ist in aller Regel zu spät. Nahezu alle Anbieter erheben Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten für den Familienrechtsschutz-Baustein. Manche Anbieter verlangen sogar 12 Monate Wartezeit.
Diese Wartezeit beginnt mit dem Vertragsabschluss und dem ersten Beitragszahlung. Liegt der auslösende Streitfall – also etwa die Trennung oder ein Unterhaltskonflikt – innerhalb dieser Wartefrist, greift der Versicherungsschutz nicht. Das ist kein Versicherungsbetrug, sondern klassische Vertragsgestaltung nach dem Grundprinzip: kein rückwirkender Schutz.
Was lässt sich tun, wenn die Trennung bereits erfolgt ist?
- Bestehenden Vertrag prüfen: Manche laufenden Verträge enthalten bereits einen Familienrechtsschutz-Baustein, der nur noch nicht bekannt ist. Policentext und Versicherungsbedingungen (ARB – Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) durchsehen.
- Prozesskostenhilfe beantragen: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat Anwalts- und Gerichtskosten nach §§ 114 ff. ZPO – Zivilprozessordnung. Der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht gestellt.
- Beratungshilfe nutzen: Für die außergerichtliche anwaltliche Beratung gibt es Beratungshilfe nach § 1 BerHG – Beratungshilfegesetz. Der Eigenanteil beträgt 15 €.
- Neuen Vertrag mit Wartefrist einkalkulieren: Wer aktuell noch keinen akuten Streit hat, kann jetzt abschließen und die Wartezeit überbrücken.
Wichtig für alle, die sich gerade in der Trennungsphase befinden: Der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ist entscheidend. In der Rechtsprechung gilt das sogenannte Schadensereignisprinzip – der Rechtsschutzfall tritt mit dem ersten streitauslösenden Ereignis ein. Das kann bereits der erste Unterhaltsstreit per E-Mail sein, nicht erst die Klage beim Familiengericht.

Rechtsschutzversicherung Familienrecht 2026: Kosten und Tarife im Vergleich
Die monatlichen Beiträge für einen Tarif mit Familienrechtsschutz-Baustein variieren erheblich. Entscheidend sind Selbstbeteiligung, Deckungssumme und der gewählte Leistungsumfang. Nachfolgend typische Beitragsbereiche für 2026 (ohne Gewähr, individuelle Berechnungen erforderlich):
- Basisschutz (nur Privatrechtsschutz, kein Familienrechtsschutz): ca. 8–15 €/Monat
- Kombitarif mit Familienrechtsschutz: ca. 15–35 €/Monat
- Premium-Tarife mit Mediation, Spezialrechtsschutz: ca. 35–60 €/Monat
Die Selbstbeteiligung liegt je nach Anbieter zwischen 0 € und 500 €. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Beitrag, erhöht aber das Eigenrisiko pro Fall. Bei einer Scheidung mit mehreren Streitpunkten kann ein einziges Verfahren Kosten von 4.000–10.000 € auslösen – die Selbstbeteiligung fällt dabei nur einmal an.
Die Deckungssumme (maximale Kostenübernahme pro Rechtsschutzfall) sollte mindestens 300.000 € betragen. Viele Qualitätsanbieter bieten unbegrenzte Deckung oder Deckungssummen von 1 Mio. €.
Besonders relevant für Alleinerziehende und Geringverdiener: Manche Anbieter staffeln den Beitrag nicht nach Familiengröße, sodass Kinder automatisch mitversichert sind. Das lohnt sich besonders dann, wenn neben Unterhalt auch Umgangsrechtsstreitigkeiten drohen.
Für den Tarifvergleich empfiehlt sich ein unabhängiger Vergleich über Tarifcheck24, wo verschiedene Rechtsschutzanbieter direkt gegenübergestellt werden können – inklusive Familienrechtsschutz-Filter.
KS Auxilia: Familienrechtsschutz mit starker Conversion-Bilanz
Unter den spezialisierten Anbietern für Familienrechtsschutz ist die KS Auxilia ein häufig empfohlener Anbieter – nicht wegen eines günstigen Einstiegspreises allein, sondern weil der Tarif explizit auf familienrechtliche Streitigkeiten ausgerichtet ist. Das ist relevant, weil Generalanbieter den Familienrechtsschutz-Baustein oft restriktiver handhaben.
Was die KS Auxilia im Familienrechtsschutz abdeckt (laut Tarifbedingungen, Stand 2026):
- Scheidungsverfahren und Folgesachen (§ 137 FamFG – Familiensachen als Verbundverfahren)
- Unterhaltsklagen und -vollstreckung
- Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Gewaltschutzverfahren
- Erbrechtsstreitigkeiten (je nach Tarif)
Der Abschluss eines Angebots ist online möglich und dauert wenige Minuten. Die Wartezeit gilt auch hier – wer jetzt abschließt, ist frühestens nach Ablauf der Wartefrist vollständig abgesichert. Für dringende Fälle vor Ablauf der Wartezeit verweist die KS Auxilia auf Prozesskostenhilfe als Ergänzung.
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Prozesskostenhilfe als Alternative zur Rechtsschutzversicherung
Wer keine Rechtsschutzversicherung mit Familienrechtsschutz-Baustein hat oder die Wartezeit noch nicht abgesessen hat, kann beim Familiengericht Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Die gesetzliche Grundlage: §§ 114 bis 127a ZPO – Zivilprozessordnung, anwendbar auch in Familiensachen über § 76 FamFG.
Voraussetzungen für PKH 2026:
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit: Das einzusetzende Einkommen muss unter den Pfändungsfreigrenzen liegen. Für eine alleinstehende Person liegt die Grenze nach der aktuellen Pfändungstabelle 2026 bei ca. 1.491,75 € Nettoeinkommen/Monat (§ 850c ZPO – Zivilprozessordnung, Stand Januar 2026).
- Hinreichende Erfolgsaussicht: Das Gericht prüft, ob die Klage oder der Antrag nicht mutwillig oder aussichtslos ist.
- Antragstellung: Formular PKH-Antrag beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht einreichen, zusammen mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
PKH ist keine Schenkung, sondern ein zinsloses Staatsdarlehen. Nach Abschluss des Verfahrens prüft das Gericht, ob Ratenzahlungen angeordnet werden (§ 120a ZPO). Wer dauerhaft kein Einkommen oberhalb der Freigrenzen hat, zahlt in der Praxis oft nichts zurück.
Für die außergerichtliche Beratung – etwa das erste Gespräch mit einem Anwalt – gibt es zusätzlich Beratungshilfe nach § 1 BerHG. Der Anwalt erhält dann direkt vom Staat vergütet, der Antragsteller zahlt lediglich einen Eigenanteil von 15 €. Zuständig ist das örtliche Amtsgericht.
PKH und Beratungshilfe schließen sich nicht gegenseitig aus: Beratungshilfe gilt für außergerichtliche Beratung, PKH für das Gerichtsverfahren selbst.
Scheidungskosten 2026: Was droht ohne Versicherung
Die konkreten Kosten einer Scheidung in Deutschland richten sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum vom Nettoeinkommen beider Eheleute und dem Vermögen abhängt. Das Gericht berechnet den Verfahrenswert nach § 43 FamGKG – Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen.
Rechenbeispiel 2026 – Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen:
- Gemeinsames Nettoeinkommen: 4.000 €/Monat
- Verfahrenswert Scheidung: ca. 12.000 € (3 Monatseinkommen, § 43 Abs. 2 FamGKG)
- Gerichtskosten (KV 1111 GKG): ca. 519 €
- Anwaltskosten pro Partei (1 Anwalt, RVG): ca. 1.200–1.800 €
- Bei zwei Anwälten (streitig): ca. 2.400–3.600 € für beide
Hinzu kommen Kosten für Folgesachen, die im Verbundverfahren nach § 137 FamFG gemeinsam verhandelt werden:
- Versorgungsausgleich: eigener Verfahrenswert nach § 50 FamGKG – typisch 10 % des dreifachen monatlichen Einkommens je Versorgungsanrecht
- Unterhalt: Verfahrenswert nach § 51 FamGKG – typisch 12-facher Monatsbetrag des Unterhalts
- Zugewinnausgleich: Verfahrenswert nach § 39 FamGKG – Höhe des streitigen Betrags
In einem vollstreitigen Scheidungsverfahren mit Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht können die Gesamtkosten 15.000–25.000 € erreichen – auf beide Parteien verteilt, aber jede zahlt zunächst die eigenen Anwaltskosten selbst.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Familienrechtsschutz-Baustein übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei einem Jahresbeitrag von 360–600 € amortisiert sich der Versicherungsschutz rechnerisch bereits im ersten ernsthaften Rechtsstreit.
Unterhaltsstreit und Sorgerecht: Wann der Rechtsschutz wirklich greift
Im Alltag nach der Trennung sind es häufig nicht die Scheidungskosten, sondern die Folgestreitigkeiten, die Familien finanziell belasten. Unterhaltsanpassungen, Umgangsstreitigkeiten, Vollstreckungsverfahren – jeder dieser Schritte löst neue Verfahrenskosten aus.
Kindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle:
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 (herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 1. Januar 2026) legt folgende Mindestbedarfssätze fest:
- 0–5 Jahre: 482 € / Monat (1. Einkommensgruppe, bis 2.100 € bereinigtes Nettoeinkommen)
- 6–11 Jahre: 554 € / Monat
- 12–17 Jahre: 649 € / Monat
- Ab 18 Jahre: 693 € / Monat
Liegt der tatsächlich gezahlte Unterhalt darunter oder wird er verweigert, kann der betreuende Elternteil auf Zahlung klagen (§ 1601 BGB – gesetzliche Unterhaltspflicht). Die Kosten für dieses Verfahren – Anwalt, Gericht – können mehrere Tausend Euro betragen, besonders wenn Vollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändung nach § 850 ZPO folgen.
Der Familienrechtsschutz greift hier, wenn:
- der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist,
- der Streit außergerichtlich nicht lösbar war (nachgewiesen durch Schreiben an die Gegenseite),
- die versicherte Person selbst Kläger oder Beklagter im Verfahren ist.
Beim Sorgerecht nach § 1671 BGB – Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil – handelt es sich um ein Antragsverfahren beim Familiengericht. Die Kosten werden nach § 45 FamGKG bemessen. Auch hier übernimmt der Familienrechtsschutz die Anwaltskosten, sofern der Tarif diesen Baustein enthält.
Für das Umgangsrecht nach § 1684 BGB gilt dasselbe: Anträge auf Regelung oder Vollstreckung des Umgangs sind gerichtskostenpflichtige Verfahren, bei denen ein Anwalt empfohlen ist – auch wenn in Familiensachen grundsätzlich Anwaltszwang nur im Scheidungsverfahren selbst gilt (§ 114 FamFG).
Rechtsschutz und Bürgergeld: Was Leistungsempfänger wissen müssen
Bürgergeld-Empfänger haben in der Regel keinen Spielraum für zusätzliche Versicherungsbeiträge. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt 2026 laut § 20 SGB II – Sozialgesetzbuch Zweites Buch: 563 € pro Monat (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bmas.de, Stand Januar 2026).
In diesem Szenario ist eine Rechtsschutzversicherung meist nicht finanzierbar. Stattdessen stehen folgende staatliche Instrumente zur Verfügung:
- Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO: Vollständige Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht
- Beratungshilfe nach § 1 BerHG: Anwaltliche Erstberatung für 15 € Eigenanteil
- Unterhaltsvorschuss nach § 1 UVG – Unterhaltsvorschussgesetz: Das Jugendamt zahlt Kindesunterhalt vor, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlt. 2026 beträgt der Unterhaltsvorschuss:
- 0–5 Jahre: 230 € / Monat
- 6–11 Jahre: 301 € / Monat
- 12–17 Jahre: 395 € / Monat
- Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG: Das Gericht kann einem Kind in familienrechtlichen Streitigkeiten einen eigenen Anwalt bestellen – auf Staatskosten.
Für Bürgergeld-Empfänger, die in absehbarer Zeit wieder erwerbstätig sein könnten, lohnt es sich, den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als mittelfristigen Schritt einzuplanen. Die Wartezeit läuft dann bereits, wenn der Versicherungsschutz noch nicht sofort benötigt wird.
Achtung: Prämien für eine Rechtsschutzversicherung gelten im Bürgergeld nicht als anrechenbare Kosten der Unterkunft und werden vom Jobcenter nicht übernommen. Es handelt sich um eine freiwillige Ausgabe aus dem Regelsatz (§ 20 SGB II).
Häufige Fehler beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familien
Wer zum ersten Mal eine Rechtsschutzversicherung für familienrechtliche Zwecke abschließt, stolpert leicht über Formulierungen im Kleingedruckten. Die folgenden Fehler kommen besonders häufig vor:
- Kein Familienrechtsschutz-Baustein gewählt: Standardtarife enthalten oft nur Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Der Familienrechtsschutz muss explizit hinzugebucht werden – und wird im Antrag oft separat abgefragt.
- Wartezeit ignoriert: Wer nach dem ersten Streit mit dem Ex-Partner abschließt, ist nicht geschützt. Der Rechtsschutzfall ist bereits eingetreten.
- Deckungssumme zu niedrig gewählt: Bei Tarifen mit 50.000 € Deckung kann ein vollstreitiges Scheidungsverfahren mit Folgesachen die Deckungssumme überschreiten.
- Selbstbeteiligung falsch kalkuliert: Eine Selbstbeteiligung von 500 € klingt günstig im Beitrag, schmerzt aber bei jedem einzelnen Verfahren. Bei drei separaten Verfahren (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) fällt die Selbstbeteiligung dreimal an.
- Bereits bestehenden Vertrag nicht geprüft: Manche Bestandsverträge (z. B. aus Hausratversicherungspaketen) enthalten einen rudimentären Rechtsschutz. Dieser reicht für Familienrecht oft nicht – aber er könnte eine Erweiterung ermöglichen.
- Mediation nicht berücksichtigt: Einige Premiumtarife übernehmen Mediationskosten als außergerichtliche Alternative. Das kann teurer sein als PKH, bietet aber mehr Kontrolle über das Verfahren.
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind für alle Anbieter die maßgebliche Vertragsgrundlage. Sie regeln, wann der Rechtsschutzfall entsteht, welche Streitigkeiten ausgeschlossen sind und wie die Kostenerstattung abläuft. Das Bundesjustizministerium (bmj.de) stellt Informationen zu Versicherungsrecht und Verbraucherrechten bereit, die bei der Vertragsprüfung helfen können.
Schritt für Schritt: So wählt man die richtige Rechtsschutzversicherung für das Familienrecht
Der Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung für familienrechtliche Streitigkeiten folgt einem klaren Schema. Wer diese Schritte durchläuft, vermeidet die oben genannten Fehler und erhält einen Schutz, der im Ernstfall wirklich greift.
- Bestandsvertrag prüfen: Vorhandene Policen – Hausrat, Haftpflicht, Berufsrechtsschutz – auf Familienrechtsschutz-Baustein prüfen. ARB-Bedingungen anfordern.
- Bedarf definieren: Scheidung allein? Oder auch Unterhalt, Sorgerecht, Umgang? Je mehr Streitfelder denkbar sind, desto wichtiger ist ein vollständiger Familienrechtsschutz-Baustein.
- Tarifvergleich durchführen: Mehrere Angebote einholen, Deckungssumme (mind. 300.000 €), Wartezeit, Selbstbeteiligung vergleichen.
- Anbieter mit Familienrechts-Spezialisierung bevorzugen: Anbieter wie KS Auxilia, die explizit auf Familienrecht ausgerichtet sind, handhaben Schadenfälle oft unbürokratischer als Generalanbieter.
- Vertrag abschließen und Datum dokumentieren: Das Vertragsdatum ist der Startpunkt der Wartezeit. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Anmeldebestätigung mit Datum zu archivieren.
- Im Rechtsschutzfall sofort melden: Sobald ein Schreiben vom Anwalt der Gegenseite eintrifft oder das erste außergerichtliche Schreiben verschickt wird, bei der Versicherung melden und Deckungsschutz anfragen.
Die Deckungsschutzanfrage (auch Deckungszusage genannt) ist ein formeller Schritt: Der Versicherer prüft, ob der Fall dem Vertrag unterfällt. Erst danach mandatiert man einen Anwalt auf Kosten der Versicherung. Wer vorher einen Anwalt beauftragt, riskiert, auf Kosten sitzenzubleiben.
Ein letzter Hinweis zur Wahl des Anwalts: Die meisten Rechtsschutzversicherungen geben dem Versicherungsnehmer die freie Anwaltswahl (§ 127 VVG – Versicherungsvertragsgesetz). Der Anwalt muss zugelassen sein und darf dem Versicherungsnehmer keine Kosten jenseits des RVG in Rechnung stellen.
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Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei Scheidung nur, wenn der Tarif einen Familienrechtsschutz-Baustein enthält und die Wartezeit (meist 3–6 Monate) abgelaufen ist. Die Versicherung übernimmt Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten nach GKG. Bei einer Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen (4.000 € Netto/Monat) können das 3.000–5.000 € pro Partei sein.
Welche Wartezeit gilt für Rechtsschutz im Familienrecht?
Die Wartezeit für den Familienrechtsschutz-Baustein beträgt je nach Anbieter 3 bis 12 Monate ab Vertragsabschluss. Liegt der auslösende Streitfall – z. B. die Trennung oder ein erster Unterhaltskonflikt – innerhalb der Wartezeit, besteht kein Versicherungsschutz. Wer keine Versicherung hat, kann Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO beantragen.
Was kostet Familienrechtsschutz im Monat?
Ein Tarif mit Familienrechtsschutz-Baustein kostet 2026 je nach Anbieter und Leistungsumfang ca. 15–60 € pro Monat. Einstiegstarife ohne Extras liegen bei ca. 15–25 €/Monat, Premiumtarife mit Mediation und höherer Deckungssumme bei 35–60 €/Monat. Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 0 € und 500 €.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch Sorgerechtsverfahren?
Ja, sofern der Tarif Familienrechtsschutz enthält. Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB und Umgangsrechtsverfahren nach § 1684 BGB sind in den meisten Familienrechtsschutz-Bausteinen abgedeckt. Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist und keine Ausschlussklausel greift.
Was tun, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und sich eine Scheidung nicht leisten kann?
Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO beantragt werden. Das Familiengericht prüft Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht. Für die außergerichtliche anwaltliche Beratung gibt es Beratungshilfe nach § 1 BerHG – Eigenanteil 15 €. PKH ist ein zinsloses Staatsdarlehen, das nach dem Verfahren ggf. in Raten zurückgezahlt werden muss.
Gilt Familienrechtsschutz auch für Unterhaltsstreitigkeiten?
Ja. Unterhaltsstreitigkeiten – sowohl Kindesunterhalt nach § 1601 BGB als auch Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB und nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB – sind von Familienrechtsschutz-Tarifen in der Regel abgedeckt. Der Verfahrenswert richtet sich nach § 51 FamGKG und beträgt typisch das 12-fache des monatlichen Unterhaltsbetrags.
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